Der Online Gambling Markt in Deutschland

Zur Legitimation einer Liberalisierung


Bachelorarbeit, 2010

60 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

2. Glücksspiel
2.1 Definition und Abgrenzung
2.2 Geschäftsmodell
2.2.1 Hausvorteil
2.2.2 Rake
2.3 Geschichte und Entwicklung
2.3.1 Landbasiertes Glücksspiel
2.3.2 Online Glücksspiel
2.4 Der Online Gambling Markt in Zahlen

3. Rechtliches
3.1 Zur rechtlichen Situation in Deutschland und Europa
3.1.1 Das Gambelli-Urteil
3.1.2 Der Glücksspielstaatsvertrag
3.2 Einschränkungskriterien zur Rechtfertigung staatlicher Monopole
3.2.1 Kriterium der Eignung
3.2.2 wingende Gründe des Allgemeininteresses
3.2.3 chränkungen zur Betrugsprävention
3.2.4 iterium der Zielerreichung

4. Mögliche Folgen einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes
4.1 Glücksspiel als Problem
4.1.1 athologisches Glücksspiel
4.1.2 wirtschaftliche Kosten
4.2 Mögliche Marktszenarien
4.2.1 Staatliches Monopol
4.2.2 lständige Liberalisierung
4.2.3 Teil-Liberalisierung durch staatliche Konzessionen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

7. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Der Glücksspielmarkt im Internet ist einer der am rasantesten wachsenden und zu- gleich undurchsichtigsten Märkte überhaupt. Online Casinos, Pokerräume und Sportwettenanbieter erzielen jährlich Gewinne in Milliardenhöhe und ihr Anteil am weltweiten Glücksspielangebot erhöht sich von Jahr zu Jahr - dennoch setzen sich bislang nur wenige wissenschaftliche Abhandlungen mit der Thematik auseinander. Darüber, wie mit dem zunehmenden Angebot an Glücksspiel generell und Internet- glücksspiel im Besonderen umzugehen ist, herrscht im internationalen Vergleich of- fensichtlich Uneinigkeit – so wird das Glücksspiel und die mit ihm verbundenen Chancen und Risiken in vergleichbaren EU-Staaten wie Deutschland und England beispielsweise höchst unterschiedlich bewertet und reguliert. Während manche Län- der das Glücksspiel als ein die Gesellschaft schädigendes und gefährliches Gut ein- stufen, welches verboten oder zumindest stark reguliert werden muss, sehen andere Länder darin einen attraktiven Markt, der Arbeitsplätze schafft und hohe Steuerein- nahmepotentiale bietet, woraufhin sie privaten Anbietern gegenüber die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um am Marktgeschehen teilzunehmen und für Wettbewerb zu sorgen. Die Art und Weise, wie die verschiedenen Regierun- gen das Glücksspiel behandeln, erfolgt bislang meist willkürlich1. So stößt man bei- spielsweise schon bei dem Versuch einer genaueren Definition des Wortes „Glücks- spiel“ auf erheblichen Interpretationsspielraum – wo das Geschicklichkeitsspiel auf- hört bzw. das Glücksspiel anfängt, scheint primär weniger von wissenschaftlichen Erkenntnissen als vielmehr von der Willkür des Gesetzgebers2 oder erfolgreich durchgeführte Lobbyarbeit abhängig zu sein. Selbst vermeintliche Experten kommen zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen, was den demeritorischen Charakter des Glücksspiels und damit dessen negativen Einfluss auf die gesellschaftliche Wohlfahrt anbelangt - bisher gibt es nur wenige wissenschaftlichen Studien, aus denen man tatsächlich erschließen könnte, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen eine Libe- ralisierung und damit einhergehend eine Expansion des Glücksspielangebotes hat. Mitunter aus diesen Gründen, je nach Sichtweise aber auch aus fiskalischen Aspek- ten, tendiert beispielsweise die deutsche Regierung dazu, dem Glücksspiel eher skeptisch gegenüber zu stehen, was sich jüngst in der Verabschiedung des Glücks- spielstaatsvertrages von 2008 manifestiert hat – wo wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen, werden vornehmlich Verbote ausgesprochen. Wo sie durch empirische Un- tersuchungen unstrittig existieren, werden sie durch augenscheinliche Inkohärenz seitens der Rechtsprechung ignoriert. Wie schwerwiegend die Problematik der recht- lichen Inkohärenz sein kann, zeigt die Tatsache, dass der europäische Gerichtshof die Bildung eines staatlichen Glücksspielmonopols und damit einhergehend eine Einschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nur dann erlaubt, wenn die staatliche Vorgehensweise durchweg kohärent erfolgt; im Falle des Glücks- spiels das staatliche Monopol also tatsächlich vorwiegend dem Spielerschutz bzw. der Spielsuchtprävention dient und diesen Zielen durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen und deren konsequenter Durchführung auch gerecht wird. Während Deutschlands Nachbarstaaten ihren Glücksspielmarkt zunehmend privaten Anbietern zugänglich machen, verharrt der deutsche Staat weiterhin auf einer ökonomisch un- sinnigen Zugangsbeschränkung und verbietet auf recht undifferenzierte Weise sämt- liche Formen von Glücksspiel im Internet. Die Frage, wie man dem Phänomen „Glücksspiel“ aus ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten tatsächlich begegnen sollte, bleibt weiterhin Gegenstand einer hitzigen Diskussion zwischen den Befürwor- tern einer kontrollierten Marktöffnung und jenen der Beibehaltung von Internetverbot und staatlichem Monopol für Sportwetten und Lotterieprodukte.

1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den gegenwärtigen Ist-Zustand des Glücksspiel- marktes in Deutschland zu analysieren um aus den daraus gewonnen Erkenntnissen das ökonomisch effizienteste Marktszenario zu bestimmten und Empfehlungen für die Ausgestaltung desselben auszusprechen. Hierfür erfolgt zunächst die obligatori- sche Definition des Glücksspiels. Anschließend werden sowohl der land- wie auch der internetbasierte Glücksspielmarkt genauer betrachtet mit besonderem Augen- merk auf den deutschen Markt. Das darauf folgende Kapital beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten rund um das Glücksspiel in Deutschland. Hierfür werden zuerst die wirtschaftlichen Konsequenzen des Glücksspielstaatsvertrags analysiert und an- schließend die einzelnen von der EU festgelegten Kriterien untersucht, welchen der Staatsvertrag entsprechen müsste, um sowohl aus juristischer Sicht kohärent wie aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht sinnvoll und damit „in sich stimmig“ zu sein. Durch das Aufzeigen der Unstimmigkeiten im Staatsvertrag werden hierbei die Ar- gumente der Befürworter des staatlichen Monopols kritisch hinterfragt und größten- teils widerlegt. Im letzten Kapitel werden die möglichen Folgen einer Liberalisierung des Marktes sowie der Beibehaltung des Monopols aufgezeigt. Weil eine volkswirt- schaftliche Kosten-Nutzen-Analyse nur durchgeführt werden kann, wenn die mit einer Expansion des Glücksspiels verbundenen sozialen Kosten den durch Wettbewerb erhöhten Steuereinnahmen gegenübergestellt werden, beginnt das Kapitel mit einer genaueren Definition des pathologischen Glücksspiels und dem Versuch einer fun- dierten Analyse der Kosten für die gesellschaftliche Wohlfahrt. Die Arbeit endet mit der Darstellung drei möglicher Marktszenarien und deren Konsequenzen für die ein- zelnen Marktteilnehmer, wobei letzten Endes – wie der Titel der vorliegenden Arbeit vermuten lässt – eine kontrollierte Marktöffnung empfohlen wird, innerhalb derer ein- zelne Marktsegmente einem mehr oder minder geregelten Wettbewerb unterworfen werden.

2. Glücksspiel

2.1 Definition und Abgrenzung

Das Strafgesetzbuch enthält bislang keine einschlägige Begriffsbestimmung des Glücksspiels. Ob beispielsweise Poker wie in Deutschland juristisch als Glücksspiel oder wie in Russland bis zuletzt als Sport zu behandeln ist, obliegt in der Regel der staatlichen Willkür. Um den Tatbestand des Glücksspiels zu erfüllen, muss in Deutschland lt. § 284 StGB als Einsatz ein Vermögenswert vorhanden sein. Dies be- deutet, dass der teilnehmende Spieler nicht nur Geld oder Sachpreise gewinnen, sondern auch verlieren können muss – aus diesem Grund gelten zum Beispiel Preis- ausschreiben nicht als Glücksspiel. Zusätzlich entscheidet die sogenannte „Ge- ringfügigkeitsschwelle“ darüber, ob es sich um ein Unterhaltungs- oder Glücksspiel handelt. Geringfügige Wetteinsätze führen hierdurch nicht zwingenderweise zu einer Klassifizierung als Glücksspiel, die Definition von „geringfügig“ lässt jedoch Interpre- tationsspielraum offen. So entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein durch Automatenspiel bedingter Verlust von 100 DM pro Stunde nicht unangemessen hoch sei.3 Trotz der Tatsache, dass die Suchtgefahr beim Automatenspiel am höchsten und ein Großteil der pathologischen Spieler eben von dieser Spielform abhängig ist, gelten diese in Deutschland nicht als Glücksspiel sondern als „Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeiten“. Grundsätzlich kann in Übereinstimmung mit GlüStV §3 ein Spiel als Glücksspiel bezeichnet werden, wenn der Ausgang und damit der Gewinn oder Verlust zu großen Teilen oder komplett vom Zufall abhängig ist und folglich nur marginal oder gar nicht vom Spieler beeinflusst werden kann. Der Begriff des Glücksspiels ist abzugrenzen von sogenannten „Geschicklichkeitsspielen“, bei wel- chen der Ausgang des Spiels hauptsächlich vom Geschick des Spielers abhängt und nur minimal oder gar nicht vom Zufall beeinflusst wird – eine exakte Differenzierung ist hierbei nur selten möglich - mitunter beinhalten fast alle Spiele einen gewissen Glücksfaktor4. Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass sich der Glücksfaktor eines Ge- schicklichkeits-spiels auf lange Sicht ausgleicht – selbst, wenn der Geschicklichkeits- faktor nur einen geringen Einfluss auf den Spielausgang hat, wird z.B. im Falle von Gesellschaftsspielen langfristig derjenige Spieler gewinnen, der öfter die am statis- tisch vorteilhaftesten und damit optimalen Entscheidungen trifft.

2.2 Geschäftsmodell

Angesichts der extrem hohen Gewinne der Glücksspielindustrie soll im Folgenden kurz dargelegt werden, auf welche Weise die Anbieter ihre Erlöse generieren. Hier lassen sich, je nach Natur der angebotenen Spiele, zwei Verdienstmöglichkeiten unterscheiden – ein in das Spiel integrierter mathematischer Hausvorteil und die Er- hebung von Provisionen für die eigentliche Teilnahme am Spiel.

2.2.1 Hausvorteil

Casinos bieten in der Regel nur solche Spiele an, bei denen sie einen mathemati- schen Vorteil gegenüber dem Spieler besitzen5. Dies bedeutet, dass die Bank auf lange Sicht statistisch betrachtet Gewinn machen wird, wodurch die auf kurze Sicht vorhandenen Gewinnchancen des Spielers langfristig relativiert werden. Zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Hausvorteils möchte ich im Folgenden das Roulette heranziehen: Das klassische englische Roulette besitzt 37 Zahlen (0 bis 36), auf die der Spieler wetten kann. Die Auszahlungsstruktur liegt in dem Fall bei 1:36 – wird also ein Euro erfolgreich auf eine Zahl platziert, erhält der Spieler einen Gewinn in Höhe von 36 Euro. Statistisch betrachtet muss der Spieler demnach 37 Euro wetten, um 36 Euro zu erhalten und verliert auf hundert Wetten 2,7 Euro (100/37), was einem Hausvorteil von 2,7% entspricht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das klassische englische Roulette, Quelle: Haigh (2003), S. 193

Wettet der Spieler hingegen auf sogenannte „einfache Chancen“ wie Schwarz oder Rot, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Fall auf Schwarz oder Rot durch die grüne Null von 50% auf 48,6%, was einen Hausvorteil von 1,4% bedeutet. Je nach Spielvariante variiert der Hausvorteil teilweise sehr stark. So besitzt das Zahlen- lotto „Keno“ einen Hausvorteil von rund 30%, während das Kartenspiel Blackjack - vorausgesetzt, es wird nach optimaler Strategie gespielt – einen sehr geringen Hausvorteil von 0,5% besitzt6. Wenn ein Spieler also hundert Mal jeweils einen Euro setzt, verliert er beim Keno 30 Euro und beim Blackjack „nur“ 50 Cent.

2.2.2 Rake

Tritt ein Spieler an Stelle des Hauses gegen einen anderen Spieler an, erhebt der Anbieter entweder eine feste Gebühr (z.B. kostet die Teilnahme an einem Pokertur- nier 10 Euro, wovon lediglich 9 Euro zur Bildung des Preisgeldpools verwendet wer- den) oder zieht von Gewinnpötten eine prozentuale Gebühr ab. Diese Gebühr be- zeichnet man als „Rake“. Die prozentuale Höhe des Rakes sinkt im Regelfall mit der Höhe des Spieleinsatzes. Dies bedeutet, dass bei einem maximalen Einsatz von 10 Euro ein Rake von beispielsweise 10 % berechnet wird, bei einem maximalen Ein- satz von 100 Euro jedoch nur noch 3% - ein Anreiz für Kunden, in höheren Limits zu spielen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Funktionsweise des Rake-Systems, Quelle: Eigene Darstellung

In der Regel setzen sich die Anbieter selbst einen sogenannten „Rake-Cap“: Un- geachtet der Höhe eines Pots und des prozentualen Rakes beträgt der maximale Betrag, der am Ende vom Pot abgezogen wird, beispielsweise nicht mehr als einen Euro. Beträgt der Rake also 5 Prozent und der Pot erreicht eine Höhe von 100 Euro, zieht der Anbieter dennoch nur einen statt fünf Euro ein. Im Gegensatz zum Haus- vorteil besteht beim Rake keinerlei Gefahr für den Anbieter, durch eine Glückssträh- ne seitens des Spielers kurzfristig Verluste zu erleiden.

2.3 Geschichte und Entwicklung

2.3.1 asiertes Glücksspiel

Eine exakte zeitliche Bestimmung der Entstehung des Glücksspiels ist mangels feh- lender Dokumentationen nicht möglich – grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass Glücksspiel als gesellschaftliches Phänomen in nahezu jeder Kultur zu finden war und ist7. Es wird geschätzt, dass die ersten Würfelspiele ungefähr 3000 v. Chr. erfunden wurden - aus dieser Zeit stammen jedenfalls die ältesten archäologischen Funde, wobei die Würfel aus Knochen oder Elfenbein hergestellt wurden. Schon in der griechischen Mythologie würfelte Herkules mit einem Rivalen um eine Kurtisane. Im Mittelalter erfreute sich besonders der Vorgänger des heute unter dem Namen „Backgammon“ bekannten Spiels „Wurfzabel“ großer Beliebtheit. Ebenfalls dem Mit- telalter entsprungen ist der Vorgänger des Roulettes, das sogenannte „Rad der For- tuna“. Das Roulette erreichte Anfang des achtzehnten Jahrhunderts Frankreich und wurde fortan Gegenstand der ersten das Glücksspiel betreffenden Reglementie- rungsanstrengungen – der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung erwies sich schon damals als kaum zu dämpfen und Versuche eines generellen Verbotes entpuppten sich als nicht durchsetzbar, woraufhin Napoléon Bonaparte die legale Teilnahme am Roulette auf staatliche Spielhäuser beschränkte. In Deutschland wurden mit der Reichsgründung 1872 sämtliche Spielhäuser geschlossen und erst 1933 wieder un- ter der nach Einnahmequellen zur Rüstungsfinanzierung suchenden nationalsozialis- tischen Regierung geöffnet – allerdings beschränkte sich die Öffnung auf eine einzi- ge konzessionierte Spielbank in Baden-Baden.8 Hieraus wird ersichtlich, dass die Spiele, die wir heute allgemein als Glücksspiele bezeichnen, eine lange Tradition vorweisen und sich die herrschende Klasse schon vor einigen Jahrhunderten mit der Frage konfrontiert sah, wie mit dem Phänomen Glücksspiel umzugehen sei. Einer- seits bieten öffentliche Glücksspiele eine hervorragende Steuereinnahmequelle, an- dererseits ahnte man bereits schon vor langer Zeit, dass sie auch eine gewisse Ge- fahr in sich bergen9.

2.3.2 Online Glücksspiel

Erste Softwarelösungen für Internetcasinos werden bereits in den frühen Neunzigern von Unternehmen wie Microgaming und Cryptologic entwickelt. Das in Malta einge- tragene Unternehmen Intercasino ist eigenen Angaben zufolge 1996 der erste Anbie- ter, der Echtgeldeinzahlungen von Spielern annimmt, wobei die Spielsoftware von Microgaming und jene zur Abhandlung des Zahlungsverkehrs von Cryptologic stammt. 1998 wird der auf ein Verbot von Glücksspiel im Internet abzielende US- amerikanische Gesetzesentwurf „Internet Gambling Prohibition Act“ abgelehnt. Im Jahr 2000 beginnen Gibraltar und die Isle of Man erstmals, Lizenzen für Sportwetten im Internet anzubieten. 2003 gewinnt Chris Moneymaker die Weltmeisterschaft im Poker, nachdem er sich online für das Turnier qualifiziert hat – in den USA boomt Poker daraufhin wie nie zuvor. Ab 2005 zieht es durch die bislang unzureichend be- achteten Potenziale in Europa immer mehr Unternehmen der E-Gambling Industrie in Richtung England, wo PartyGaming zur selben Zeit mit einer Marktkapitalisierung von 4,6 Milliarden Pfund an der London Stock Exchange gelistet wird. 2006 erlebt die Industrie den herbsten Rückschlag ihrer jungen Geschichte, als die US- Regierung den „Unlawful Internet Gambling Enforcement Act“, kurz UIGEA, verab- schiedet. An der Börse gelistete Unternehmen wie PartyGaming, Sporting Bet und 888 Holdings erleben drastische Kurseinbrüche - die Aktie von PartyGaming beis- pielsweise fällt innerhalb von 24 Stunden um fast 60 % und bewegt sich vom FTSE 100 zum FTSE 250 Index. Besonders Unternehmen, die nicht an der Börse gelistet sind, profitieren in dem Sinne vom UIGEA, als dass die betroffene Konkurrenz große Marktanteile an sie verliert – vor allem im Pokerbereich verliert PartyGaming mehr als die Hälfte der Spieler an die Hauptkonkurrenten FullTilt und PokerStars, welche trotz des UIGEA weiterhin amerikanische Kunden bedienen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Echtgeldspieler vor und nach dem UIGEA Legende: PartyPoker (grün), PokerStars (gelb), FullTilt (rot) Quelle: http://www.whichpoker.com/stats/UIGEAEffects

Die Branche insgesamt erholt sich jedoch relativ schnell und Pokerräume und Casi- nos sprießen weiterhin wie Pilze aus dem Boden. Während das Glücksspiel im Inter- net durch den UIGEA ausdrücklich verboten wurde, bleibt die Rechtslage in vielen europäischen Ländern unklar und Spieler sowie Anbieter bewegen sich in einer juris- tischen Grauzone. Am 1. Januar 2008 tritt, nachdem der Europäische Gerichtshof den vorherigen Lotteriestaatsvertrag wegen fehlender Kohärenz als verfassungswid- rig eingestuft hatte, in Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der unter anderem Glücksspiel im Internet sowie Werbung hierfür endgültig verbietet. Ausle- gung des Vertrags ist jedoch Ländersache, so ist es dem an der Wiener Börse notier- ten Sportwettenanbieter „Bwin“ beispielsweise ausdrücklich untersagt, Wetten von in Baden-Württemberg wohnenden Personen anzunehmen. Während staatliche Anbie- ter wie Oddset unter anderem bedingt durch das Internetverbot verstärkt rote Zahlen schreiben, liberalisieren Deutschlands Nachbarstaaten zunehmend ihre Märkte: Frankreich beispielsweise bietet Online Gambling Unternehmen wie PartyGaming seit Anfang 2010 die Möglichkeit, eine französische Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen im Internet zu erhalten. Die schwarz-gelbe Koalition in Schleswig- Holstein beschließt Ende 2009, den GlüStV so schnell wie möglich zu kündigen und wenn nötig die Einführung einer eigenen Konzessionsvergabe zu überprüfen, um die Steuereinnahmen durch verstärkten Wettbewerb zu erhöhen. Immer mehr kritische Stimmen werden laut und das staatliche Glücksspielmonopol droht in seiner beste- henden Form ein weiteres Mal zu wackeln.

2.4 Der Online Gambling Markt in Zahlen

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass von 27 europäischen Mitgliedsstaaten immerhin 20 das Glücksspiel im Internet ausdrücklich erlauben10 (z.B. England, Frankreich, Italien) oder zumindest dulden (z.B. Bulgarien, Irland, Spanien). Dennoch erschweren die verbleibenden Staaten, in denen Glücksspiel im Internet verboten ist (unter anderem in Deutschland, Griechenland und Rumänien), eine zuverlässige Er- mittlung von glaubwürdigen Zahlen – Anbieter, die sich trotz eines Verbotes auf sol- chen Märkten aufhalten, veröffentlichen in der Regel zumindest keine auf einzelne Länder bezogenen Kennzahlen wie z.B. die Höhe des Anteils an Deutschland vom Gesamtumsatz etc. Obwohl die ermittelten Zahlen größtenteils von renommierten Consulting Unternehmen stammen, sind als eine direkte Folge der Undurchsichtig- keit des Marktes teilweise erhebliche Unterschiede bezüglich diverser Kennzahlen festzustellen – insbesondere Unternehmen, die sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone befinden, haben naturgemäß wenig Interesse daran, ihre Geschäftszahlen der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zugleich sagen im Glücksspielbe- reich klassische Kennzahlen wie der Umsatz eines Unternehmens wenig über des- sen Performance aus, da bei Produkten wie Spielautomaten „die hohe Spielfrequenz hier zu einem ständigen Kreislauf von Gewinn und Verlust führt, wobei durch den ständigen Wiedereinsatz des Geldes ein sehr hoher kumulierter Umsatz/Spieleinsatz pro Spieler generiert wird.“11 Die im Folgenden dargelegten Zahlen basieren dem- nach auf Schätzungen und sind teilweise kritisch zu hinterfragen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Weltweite Erträge aus Internetglücksspiel, Quelle: Christiansen Capital Advisors, aufgerufen unter http://www.ccai.com/Primary%20Navigation/Online%20Data%20Store/internet_gambling_data.htm

Die weltweiten Erlöse der Online Glücksspielindustrie wurden bereits 2004 auf 6 bis 8 Milliarden Dollar geschätzt12, zwei Jahre später lagen die Schätzungen mit 15 Milli- arden Dollar fast doppelt so hoch. Bereits 2005 schätzte Goldmedia die Umsätze alleine in Deutschland auf 3,3 Milliarden Dollar13 14, wobei der weltweite Gesamtertrag im selben Jahr Christiansen Capital Advisors nach zu urteilen bei rund 12 Milliarden Dollar lag. Trotz dieser durchaus imponierenden Zahlen muss angemerkt werden, dass der Online Markt lediglich rund 5 % des weltweiten Gesamtmarktes darstellt, dessen „Gross Gaming Revenues15 “ im Annual Report der Bwin AG 2007 auf rund 347 Milliarden US-Dollar geschätzt wurden. GBGC prognostizierte dem Online Gambling Markt bis 2010 eine jährliche Marktwachstumsrate in Höhe von rund 10%, womit bei konstanter Wachstumsrate der Anteil des Internetangebots am Gesamt- markt bis zum Jahre 2012 bei rund 6,4% liegen und damit ein Gesamtvolumen von knapp 24 Milliarden16 Euro erreichen würde17. Diese bereits enormen Wachstumsra- ten wurden in der Realität übertroffen: Zwischen 2009 und 2010 wuchs der Markt für Internet Glücksspiel einer Studie von H2 Gambling Capital nach zu urteilen um mehr als 13%. Einen hohen Stellenwert besitzt vor allem der europäische Markt, welcher besonders von Unternehmen wie PartyGaming oder Bwin regelmäßig als Wachs- tumsgarant bezeichnet wird: „Während der Offline-Gaming-Markt zwischen 2009 und 2012 lediglich ein Durchschnittswachstum von 4,1 % p.a. erwarten lässt, wird für den weltweiten Online-Gaming-Markt im selben Zeitraum eine Zunahme um 11,1 % p.a. prognostiziert, wobei sich Europa, nicht zuletzt aufgrund der erwarteten Regulie- rungswelle, durch überdurchschnittliche Wachstumsraten von 14,7 % hervorhebt.“18

[...]


1 Vgl. Evans (2003), S.1

2 Stellt man beispielsweise die Frage, aus welchem Grund Pferdewetten in Deutsch- land von privaten Buchmachern angeboten werden dürfen, Sportwetten jedoch nicht, erhält man mehrheitlich ein sich auf die Tradition der Pferdewetten berufendes Ach- selzucken.

3 Durch eine Änderung der Spielautomatenverordnung Anfang 2006 beträgt die Mindestlaufzeit einer Walzendrehung nur noch fünf anstatt zwölf Sekunden. An modernen Geldspielautomaten können gegenwärtig mehrere tausend Euro pro Stunde verloren werden.

4 Selbst beim Schachspiel könnte man darüber diskutieren, ob der Spieler, der den ersten Zug tätigt, einen strategischen Vor- bzw. Nachteil besitzt.

5 Einige Online Unternehmen bieten mittlerweile zu Promotionszwecken eine Art „Happy Hour“ an, innerhalb derer beim Roulette die Null fehlt, andere wie beispiels- weise „Betvoyager“ bieten sämtliche Spiele ohne Hausvorteil an und verlangen dafür auf jede Auszahlung eine gewisse Provision

6 Ähnlich geringe Hausvorteile besitzen auch Videopoker Varianten wie „Jacks or Better“, welche aus diesem Grund in landbasierten Casinos selten zu finden sind und in Online Casinos meistens nicht zum Freispielen von Bonusangeboten herangezo- gen werden können.

7 Vgl. McMillen (1996), S. 6

8 Vgl. Näther, S.5

9 Vgl. Merten (2007), S.5

10 Vgl. „Glücksspiel im Binnenmarkt“, Teil Europe Economics, S. 12

11 Sinngemäß zitiert nach: Schmid/Börnsen, (2010), S. 1-2

12 Vgl. „The impacts of internet gambling“, S. 1404

13 Vgl. Artikel „Online-Wetten: Umsatz wird bis 2010 verdreifacht“ (2006)

14 Die Staatseinnahmen aus dem gesamten Glücksspielangebot lagen 2006 bei mehr als vier Milliarden Euro, der Umsatz bei mehr als 31 Milliarden Euro. Ein Umsatz der Internetbranche von 3,3 Milliarden Dollar im Jahr 2005 ist demnach eine relativ realistische Zahl, vgl. Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 01/2008, S.1

15 Die Summe der Wetteinsätze abzüglich der Gewinne

16 Ähnliche Prognosen stellte 2009 auch H2 Gambling Capital, welche für 2012 welt- weite Online Brutto Gaming Erträge (Gleichzusetzen mit „Gross Gaming Revenues“, „Brutto Rohertrag“ und „Hold-Margin“ - also Wetteinsatz abzüglich Wettgewinn) i.H.v. 25,5 Milliarden Euro erwarten – dies entspräche rund 10% des weltweiten Glücks- spielmarktes (online und offline)

17 Vgl. Annual Report von Bwin (2007), S. 29

18 Zitat Annual Report von Bwin (2009), S. 20

Ende der Leseprobe aus 60 Seiten

Details

Titel
Der Online Gambling Markt in Deutschland
Untertitel
Zur Legitimation einer Liberalisierung
Hochschule
Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld
Autor
Jahr
2010
Seiten
60
Katalognummer
V158490
ISBN (eBook)
9783640723508
ISBN (Buch)
9783640723669
Dateigröße
969 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
online casinos, glücksspiel, poker, liberalisierung, glücksspielstaatsvertrag
Arbeit zitieren
Jean Maurice Port (Autor:in), 2010, Der Online Gambling Markt in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158490

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