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Datenschutz und Personalratsarbeit. Auswirkungen bereichsspezifischer Vorschriften auf vertrauliche Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Title: Datenschutz und Personalratsarbeit. Auswirkungen bereichsspezifischer Vorschriften auf vertrauliche Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Term Paper , 2021 , 25 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Birgit Oestreich (Author)

Law - Data protection
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Summary Excerpt Details

Personalräte als Interessenvertretungen der Beschäftigten von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes genießen nach den Personalvertretungsgesetzen einen hohen Schutzstatus. So soll zum Beispiel durch die Vertraulichkeitspflicht gewährleistet werden, dass Aussagen, Argumente und kritische Bemerkungen aus den Sitzungen nicht der Dienststelle oder den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Fehlt es an einem solchen Schutz, könnte die notwendige kritische Sichtweise einer Interessenvertretung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten beeinflusst werden. Diese Hausarbeit geht der Frage drängenden Frage von Personalräten nach, ob die vertraulichen Dokumente eines Personalrates im Rahmen der Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung und weiterer bereichsspezifischer, datenschutzrechtlicher Vorschriften dem Landeshauptarchiv zur Verfügung gestellt muss und damit möglicherweise einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen bereichsspezifischen, datenschutzrechtlichen Regelungen wird diese Fragestellung am Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingehender betrachtet. Hierbei wird auch beantwortet, ob ausreichende Schutzmaßnahmen geregelt wurden, damit die originäre Zielstellung des Datenschutz- und Personalvertretungsrechts trotz Beschränkungen erfüllt werden kann. Es werden abschließend Maßnahmen entwickelt, um eine Harmonisierung des Personalvertretungsrechts mit dem Archivrecht herzustellen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Problemstellung und Ziel

1.2 Vorgehensweise und Aufbau

1.3 Thematische Abgrenzung

2. Aufbewahrung und Löschung von Unterlagen

2.1 Die Datenschutzgrundverordnung

2.1.1 Zielstellung

2.1.2 Geltungsbereich

2.1.3 Regelung zur Aufbewahrung und Löschung von Daten

2.2 Auswirkungen auf die Personalratsarbeit in M-V

2.2.1 Anwendbarkeit des Datenschutzes

2.2.2 Datenschutzrechtliche Regelungen des BPersVG/ PersVG M-V

2.2.3 Praktische Umsetzung des Datenschutzes im Personalrat

2.2.4 Vereinbarkeit der Rechte und Pflichten von Personalräten mit der DSGVO

3. Öffnungsklauseln der DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke

3.1 Voraussetzung zur Anwendbarkeit der Öffnungsklauseln

3.2 Bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung

3.3 Tatbestandsvoraussetzungen des LArchivG M-V

4. Anwendung auf Personalratsunterlagen

4.1 Behördenbegriff

4.2 Archivwürdigkeit der Unterlagen

4.3 Unterlagen im Sinne des Art. 9 I DSGVO

4.4 Schutzmaßnahmen

4.5 Regelungen zur Harmonisierung der Landesgesetze

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten sowie archivrechtlichen Pflichten zur Übergabe von Unterlagen an öffentliche Archive am Beispiel von Personalräten in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es zu klären, inwieweit Personalratsunterlagen archivpflichtig sind und wie die Interessen der Beschäftigten sowie die Vertraulichkeit der Personalratsarbeit gewahrt bleiben können.

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Auswirkungen auf Personalräte
  • Aufbewahrungs- und Löschpflichten von internen Personalratsunterlagen
  • Anwendbarkeit der Öffnungsklauseln für Archivzwecke auf den Personalrat
  • Archivwürdigkeit von Personalratsunterlagen nach dem Landesarchivgesetz (LArchivG M-V)

Auszug aus dem Buch

4.1 Behördenbegriff

Bei der Definition des Behördenbegriffs wird die Legaldefinition aus § 1 III Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg - Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) zu Grunde gelegt. Danach ist eine Behörde „[...] jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.“ Nach herrschender Meinung werden Personalvertretungen als Teil der Behörde ebenfalls von dem Begriff erfasst.24

Mithin wären hiernach die Personalräte verpflichtet, alle ihre Unterlagen dem Archiv anzubieten und bei Archivwürdigkeit zu übergeben. Würde die Prüfung mit der reinen Feststellung der Zugehörigkeit eines Personalrates zu einer Behörde enden, wäre dem Aufgabenspektrum und den damit verbundenen Datenerhebungen eines Personalrates nicht genüge getan. Vielmehr ist eine differenziertere Betrachtung der im Personalrat entstehenden Daten notwendig. Hierbei kommt es auf die Inhalte der Daten an. Diese müssten nach Auffassung der Verfasserin eine Zweckgleichheit zu den Daten einer Behörde aufweisen, damit eine gleichartige Anwendung stattfinden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Vertraulichkeit der Personalratsarbeit und leitet das Spannungsfeld zwischen notwendigem Datenschutz, Archivgesetzen und der Interessenvertretung der Beschäftigten her.

2. Aufbewahrung und Löschung von Unterlagen: Dieses Kapitel erläutert die DSGVO-Vorgaben und untersucht, ob und wie Personalräte als „Verantwortliche“ zur Einhaltung der Lösch- und Aufbewahrungsregeln verpflichtet sind.

3. Öffnungsklauseln der DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke: Hier werden die Voraussetzungen für die datenschutzrechtliche Öffnungsklausel zur Archivierung sowie die spezifischen Regelungen des LArchivG M-V detailliert analysiert.

4. Anwendung auf Personalratsunterlagen: In diesem Hauptteil wird geprüft, ob Personalräte den Behördenbegriff erfüllen und ob ihre Unterlagen aus Sicht des Archivrechts als archivwürdig eingestuft werden müssen.

5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und schlägt eine Harmonisierung von Personalvertretungsrecht und Archivrecht durch verbesserte Schutzmaßnahmen vor.

Schlüsselwörter

Personalrat, Datenschutz, DSGVO, Archivgesetz, Mecklenburg-Vorpommern, Aufbewahrungsfrist, Löschpflicht, Vertraulichkeit, Behördenbegriff, Archivwürdigkeit, Interessenabwägung, sensitive Daten, Mitbestimmung, LArchivG M-V, Arbeitnehmerrechte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Herausforderung, ob Personalräte im öffentlichen Dienst verpflichtet sind, ihre Unterlagen an staatliche Archive abzugeben, ohne dabei gesetzliche Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben zu verletzen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Arbeit verknüpft das Datenschutzrecht (DSGVO), das Personalvertretungsrecht und das Archivrecht (insb. LArchivG M-V) miteinander.

Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?

Das Ziel ist die Feststellung, ob Personalräte unter den Behördenbegriff des Archivgesetzes fallen und ob eine Harmonisierung der Rechtsnormen notwendig ist, um Schutzbedürfnisse der Beschäftigten zu garantieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine fundierte Literatur- und Rechtsquellenrecherche, um bestehende Gesetze und rechtliche Zielsetzungen in Korrelation zu setzen und daraus Lösungsansätze zu entwickeln.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Interpretation der Öffnungsklauseln der DSGVO bezüglich Archivzwecken sowie der Prüfung der Archivwürdigkeit von internen Personalratsdokumenten.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Publikation am besten?

Die Arbeit lässt sich durch die Schlagworte Datenschutzgrundverordnung, Personalratsarbeit, Archivrecht und Arbeitnehmerdatenschutz beschreiben.

Warum stellt die Aufbewahrung von Personalratsunterlagen ein rechtliches Problem dar?

Ein Problem entsteht, da Personalratssitzungen nicht öffentlich sind und eine Vertraulichkeitspflicht besteht, während gleichzeitig Archivgesetze vorschreiben, Unterlagen bei Nichtbedarf einem Archiv anzubieten.

Welche Empfehlung gibt die Autorin für die Gesetzgebung?

Die Autorin empfiehlt, bereichsspezifische Regelungen zur Aufbewahrung und Löschung interner Personalratsunterlagen direkt in das PersVG M-V aufzunehmen und das LArchivG M-V um präzisere Schutzmaßnahmen zu ergänzen.

Gibt es bei sensitiven Daten nach Art. 9 DSGVO Besonderheiten?

Ja, laut Autorin mangelt es im LArchivG M-V an einer erforderlichen Erforderlichkeitsprüfung, weshalb diese Daten nach aktueller Rechtslage aufgrund des Anwendungsvorrangs der DSGVO nicht einem öffentlichen Archiv anzubieten sind.

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Details

Title
Datenschutz und Personalratsarbeit. Auswirkungen bereichsspezifischer Vorschriften auf vertrauliche Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern
College
University of Applied Sciences Hamburg  (Rechtswissenschaften)
Course
Projektarbeit
Grade
1,3
Author
Birgit Oestreich (Author)
Publication Year
2021
Pages
25
Catalog Number
V1587346
ISBN (PDF)
9783389130261
ISBN (Book)
9783389130278
Language
German
Tags
Datenschutz Datenschutz-Grundverordnung Personalräte Vertraulichkeit vertrauliche Personalratsunterlagen Datenverarbeitung Öffnungsklauseln DSGVO Schutzmaßnahmen Personalvertretungsrecht Schutz von Personalratsmitgliedern
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Birgit Oestreich (Author), 2021, Datenschutz und Personalratsarbeit. Auswirkungen bereichsspezifischer Vorschriften auf vertrauliche Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1587346
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