Personalräte als Interessenvertretungen der Beschäftigten von Einrichtungen des öffentlichen Dienstes genießen nach den Personalvertretungsgesetzen einen hohen Schutzstatus. So soll zum Beispiel durch die Vertraulichkeitspflicht gewährleistet werden, dass Aussagen, Argumente und kritische Bemerkungen aus den Sitzungen nicht der Dienststelle oder den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Fehlt es an einem solchen Schutz, könnte die notwendige kritische Sichtweise einer Interessenvertretung zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten beeinflusst werden. Diese Hausarbeit geht der Frage drängenden Frage von Personalräten nach, ob die vertraulichen Dokumente eines Personalrates im Rahmen der Öffnungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung und weiterer bereichsspezifischer, datenschutzrechtlicher Vorschriften dem Landeshauptarchiv zur Verfügung gestellt muss und damit möglicherweise einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen bereichsspezifischen, datenschutzrechtlichen Regelungen wird diese Fragestellung am Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingehender betrachtet. Hierbei wird auch beantwortet, ob ausreichende Schutzmaßnahmen geregelt wurden, damit die originäre Zielstellung des Datenschutz- und Personalvertretungsrechts trotz Beschränkungen erfüllt werden kann. Es werden abschließend Maßnahmen entwickelt, um eine Harmonisierung des Personalvertretungsrechts mit dem Archivrecht herzustellen.
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- Birgit Oestreich (Author), 2021, Datenschutz und Personalratsarbeit. Auswirkungen bereichsspezifischer Vorschriften auf vertrauliche Unterlagen in Mecklenburg-Vorpommern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1587346