Mit der Verabschiedung der SE-Verordnung (SE-VO) vom 8. Oktober 2001 durch den Europäischen Rat ist die Grundlage für die supranationale Rechts-form, die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE), geschaffen worden. Die Rechtsform steht Unternehmen seit dem 8. Oktober 2004 zur Verfü-gung und soll als gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaft grenzüber-schreitende Unternehmenskooperationen erleichtern. Ermöglicht wird dies durch grenzüberschreitende Verschmelzungen mit einer einzigen Rechtsnachfolge und die innergemeinschaftliche Sitzverlegung einer SE mit Erhalt der Rechtspersönlichkeit. Aus den grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich Besonderheiten der SE, die zu Problemen der Besteuerung aus Sicht der Gesellschaft, der Anteilseigner und der Finanzverwaltung führen können. Ausschlaggebend hierfür ist die Möglichkeit, dass mehrere Länder gleichzeitig einen Besteuerungsanspruch an die Ge-sellschaft und Gesellschafter stellen könnten.
Es besteht grundsätzlich das Problem, dass bei der Besteuerung durch die SE-VO auf die steuerlichen Vorschriften der Nationalstaaten verwiesen wird und die Doppelbesteuerungsabkommen der Mitgliedstaaten sowie die europäischen Steuerrichtlinien gelten. Die SE soll zwar den nationalen Rechtsformen gleichgestellt sein, jedoch ist die SE stärker von steuerlichen Problemen der grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeit betroffen, als andere Rechtsformen. Insbesondere dadurch, dass die Mehrzahl der Regelungsberei-che den Nationalstaaten überlassen wird.
Bei der Gründung einer SE steht aus steuerlicher Sicht stets das Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Mittelpunkt, denn durch den Untergang einer nationalen Gesellschaft bei der Gründung, auf die Besteuerungszugriff bestand, verliert der deutsche Staat das Besteuerungssubjekt. Der Schutz des Besteuerungszugriffs hat Auswirkungen auf die an der Gründung beteiligten Gesellschaften und die Anteilseigner.
Die Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat soll nach europarechtlichen Vorgaben ohne eine Besteuerung der stillen Reserven möglich sein. Die Sitzverlegung, unter Erhalt der Rechtspersönlichkeit, führt aber dazu, dass ein Wechsel des anwendbaren nationalen Rechts, stattfindet. Dadurch soll die SE zwar mit den nationalen Rechtsformen gleichgestellt werden, der vorherige Sitzstaat verliert aber den direkten Steuerzugriff.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Gang der Untersuchung
- Rechtsquellen und gesellschaftsrechtliche Aspekte der SE
- Allgemeine Vorschriften
- Gründungsformen
- Steuerrechtliche Rahmenbedingungen der SE
- Europäische Ebene
- Mutter-Tochter-Richtlinie
- Steuerrechtliche Fusionsrichtlinie
- Nationale Ebene
- SEEG
- SESTEG
- Europäische Ebene
- Probleme bei der Besteuerung der SE
- Gründung
- Verschmelzungs-SE
- Hereinverschmelzung
- Herausverschmelzung
- Drittlandsverschmelzung
- Holding-SE
- Tochter-SE
- Gemeinsame Tochter-SE
- Tochter-SE einer SE
- Umwandlungs-SE
- Verschmelzungs-SE
- Sitzverlegung
- Wegzug aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat
- Ebene der Gesellschaft
- Ebene der Gesellschafter
- Wegzug aus Deutschland in ein Drittland
- Ebene der Gesellschaft
- Ebene der Gesellschafter
- Zuzug nach Deutschland
- Ebene der Gesellschaft
- Ebene der Gesellschafter
- Wegzug aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat
- Laufende Besteuerung
- Verschmelzungs-SE
- Hereinverschmelzung
- Herausverschmelzung
- Holding-SE
- Tochter-SE
- Umwandlungs-SE
- Verschmelzungs-SE
- Gründung
- Kritische Würdigung
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit den Problemen der Besteuerung der Europäischen Gesellschaft (SE) im internationalen Kontext. Sie analysiert die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der SE und untersucht die verschiedenen Herausforderungen, die sich bei der Besteuerung dieser Gesellschaftsform ergeben.
- Rechtliche Grundlagen und Gründung der SE
- Steuerliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene
- Steuerliche Herausforderungen bei der Gründung, Sitzverlegung und laufenden Besteuerung der SE
- Kritische Würdigung der aktuellen Rechtslage und mögliche Lösungsansätze
- Fazit und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Problemstellung dar und skizziert den Gang der Untersuchung. Kapitel II beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die gesellschaftsrechtlichen Aspekte der SE, insbesondere die Gründungsmöglichkeiten. Kapitel III behandelt die steuerlichen Rahmenbedingungen der SE, sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene.
Kapitel IV analysiert die spezifischen Probleme bei der Besteuerung der SE, wie z. B. bei der Gründung, der Sitzverlegung und der laufenden Besteuerung. Dabei werden verschiedene Konstellationen, wie z. B. Verschmelzungs-SE, Holding-SE und Tochter-SE, betrachtet.
Kapitel V bietet eine kritische Würdigung der aktuellen Rechtslage und erörtert mögliche Lösungsansätze für die festgestellten Probleme. Abschließend werden in Kapitel VI die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.
Schlüsselwörter
Europäische Gesellschaft (SE), Besteuerung, Internationaler Kontext, Gründung, Sitzverlegung, Steuerrechtliche Rahmenbedingungen, Mutter-Tochter-Richtlinie, Steuerrechtliche Fusionsrichtlinie, SEEG, SESTEG, Verschmelzung, Holding-SE, Tochter-SE, Umwandlung, Laufende Besteuerung, Kritische Würdigung, Fazit, Ausblick.
- Quote paper
- Kai Blume (Author), 2010, Probleme der Besteuerung der Europäischen Gesellschaft (SE), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158800