Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Der Begriff des Naturzwecks in der Analytik
1.1 Die Unterscheidung zwischen dem Verstand und der Vernunft
1.2 Die Unterscheidung zwischen Kunstprodukt und Naturprodukt
2 Der Begriff des Naturzwecks in der Ersten Einleitung
2.1 Die Zweckmäßigkeit der Natur als ein Prinzip a priori der reflektierenden Urteilskraft
2.2 Der Begriff des Naturzwecks als ein Begriff für den objektiven Gebrauch der Zweckmäßigkeit der Natur
2.2.1 Der Begriff der Erzeugung der Dinge
2.2.2 Die reflektierende Urteilskraft und die Vernunft in der teleologischen Beurteilung
2.2.2.1 Die reflektierende Urteilkraft als eine zu empirischen Begriffen gehörende Handlung des Erkenntnisvermögen
2.2.2.2 Der Begriff des Zwecks der Vernunft als ein Begriff der Dinge
Schluss
Literaturverzeichnis
Einleitung
Ohne Zweifel ist der Begriff des Naturzwecks der Kernbegriff der Kritik der teleologischen Urteilskraft. Um diesen Begriff zu erklären, entfaltet Kant seine eigene Naturteleologie. Sogar wird dieser Begriff als die Kernfrage, die Kant zur Rechtfertigung seiner Naturteleologie bewältigen muss, angesehen, nämlich ob der Begriff des Naturzwecks philosophisch kohärent ist und inwiefern dieser Begriff ohne Selbstwiderspruch gebraucht werden kann.1 Genau genommen, ist der Begriff des Naturzwecks der wichtigste Begriff in der Analytik der teleologischen Urteilskraft. Man könnte sagen, dass das Ziel der gesamten Analytik die Erörterung dieses Begriffs ist. Insbesondere in §§64-65 setzt sich Kant mit diesem Begriff durch die Charakterisierung der organisierten Wesen als Naturzweck auseinander.2 Man könnte der Meinung sein, dass Kant die Absicht hat, durch diesen Begriff das Phänomen des organisierten Wesens zu erklären. Aber das ist meines Erachtens ein Missverständnis, dass Kants Definition des Naturzwecks aus der Charakterisierung des organisierten Wesens stammen würde, oder dass Kants Absicht lediglich die Erklärung des Phänomens des organisierten Wesens gewesen wäre. Vielleicht ist sich Kant auch bewusst gewesen, dass es zu einem solchen Missverständnis kommen könnte, weswegen er in §66 diesen Gedanken deutlich widerspricht.
„Dieses Prinzip ist zwar seiner Veranlassung nach von Erfahrung abzuleiten, nämlich derjenigen, welche methodisch angestellt wird und Beobachtung heißt; der Allgemeinheit und Notwendigkeit wegen aber, die es von einer solchen Zweckmäßigkeit aussagt, kann es nicht bloß auf Erfahrungsgründen beruhen, sondern muss irgend ein Prinzip a priori, wenn es gleich bloß regulativ wäre, und jene Zwecke allein in der Idee des Beurteilenden und nirgend in einer wirkenden Ursache lägen, zum Grunde haben.“3
Kant ist der Meinung, dass wir zwar bei der Beobachtung des organisierten Wesens dieses Prinzip finden können, aber die Erfahrung kann die Allgemeinheit und Notwendigkeit dieses Prinzips nicht erklären. Das bedeutet, dass das Prinzip nicht aus der Beobachtung und dem Experiment des organisierten Wesens abgeleitet werden kann; selbst wenn es für die Erklärung des Phänomens des organisierten Wesens nützlich wäre, kann die Eigenschaften dieses Prinzips nicht durch Beobachtung und Experiment des Phänomens des organisierten Wesens erklärt werden. Tatsächlich behauptet Kant sogar, dass dieses Prinzip auf die Naturganze als System angewandt werden kann.
„Wir wollen in diesem § nichts anderes sagen, als dass, wenn wir einmal an der Natur ein Vermögen entdeckt haben, Produkte hervorzubringen, die nur nach dem Begriffe der Endursachen von uns gedacht werden können, wir weiter gehen und auch die, welche(oder ihr, obgleich zweckmäßiges, Verhältnis) es eben nicht notwendig machen, über den Mechanism der blind wirkenden Ursachen hinaus ein ander Prinzip für ihre Möglichkeit aufzusuchen, dennoch als zu einem System der Zwecke gehörig beurteilen dürfen; weil uns die erstere Idee schon, was ihren Grund betrifft, über die Sinnewelt hinausführt, da denn die Einheit des übersinnlichen Prinzips nicht bloß für gewisse Spezies der Naturwesen, sondern für das Naturganze als System auf diese Art als gültig betrachtet werden muss.“4 Wenn das teleologisches Prinzip nicht nur im Bezug zu einem gewissen Naturwesen, nämlich dem organisierten Wesen, sondern sogar zur Naturganzen als System, angewandt werden könnte, also wenn das teleologisches Prinzip oder der Begriff des Naturzwecks lediglich aus der Beobachtung und dem Experiment des organisierten Wesens hergeleitet werden würde, nämlich lediglich ein empirisches Prinzip oder ein empirischer Begriff wäre, dann könnten wir nicht einsehen, wie es auf die Naturganze als System angewandt werden könnte. Darüber hinaus enthält die Naturganze auch solche Dinge, die nur nach dem Mechanismus der Natur erklärt werden können und für sich als solche ohne teleologisches Prinzip möglich sind. Deswegen ist die Ansicht, dass der Begriff des Naturzwecks aus der Beobachtung und dem Experiment des organisierten Wesens erklärt wird, nicht berechtigt. Sogar ist die Ansicht, dass Kant lediglich zur Erklärung des organisierten Wesens den Begriff des Naturzwecks erörtert, nicht ausreichend. Folglich stellt sich hier die Frage, warum Kant diesen Begriff erörtert? Wozu der Begriff des Naturzwecks?
Wenn man sich nicht von der ausführlichen Charakterisierung des organisierten Wesens in §§64-65 überwältigen lässt, könnten man leicht finden, dass das Kernargument darin liegt, dass der Begriff des Naturzwecks kein Begriff des Verstands oder der Vernunft, sondern der Urteilskraft ist.5 Tatsächlich charakterisiert Kant am Anfang von §64 durch die Unterscheidung zwischen dem Verstand und der Vernunft die Dinge als Zweck.6 Kant erwähnt am Anfang und am Schluss den Verstand und die Vernunft, sogar erwähnt er am Schluss die Urteilskraft, zu der der Begriff des Naturzwecks gehört. Dies gibt uns einen Leitfaden, der uns zeigt, dass Kant im Rahmen des Verhältnis zwischen den drei Erkenntnisvermögens den Begriff des Naturzwecks entwickelt. Deswegen es begründet sich an diesem Leitfaden zu orientieren und sich die Fragen zu stellen, welches Verhältnis zwischen dem Begriff des Naturzwecks und den drei Erkenntnisvermögens liegt, welche Eigenschaften dieser Begriff im Rahmen dieses Verhältnis besitzt, und welche Rolle jedes von den drei Erkenntnisvermögens zu diesem Begriff spielt. Nach unserer Fragestellung gliedern sich die folgenden Ausführungen in drei Teile. Erstens wird versucht zu analysieren, wie Kant in der Analytik §§64-65 durch die Unterscheidung der Erkenntnisvermögens den Begriff des Naturzwecks abgrenzt. Aber weil Kant den Begriff des Naturzwecks an dieser Stelle nicht ausführlich erörtert, wird im zweiten Teil dieser Arbeit anhand des betreffenden Textes in der Ersten Einleitung, insbesondere den Text über die Unterscheidung der ästhetischen und teleologischen Beurteilung, betrachtet, wie der Begriff des Naturzwecks innerhalb dieses Kontextes entsteht.7 Zum Schluss wird die Bedeutung der anderen Paragraphen in der Analytik kurz erklärt.
1 Der Begriff des Naturzwecks in der Analytik
Wie in der Einleitung angesprochen wurde, kommt Kant in §65 zu der Schlussfolgerung, dass der Begriff des Naturzwecks kein Begriff des Verstandes oder der Vernunft, sondern der Urteilskraft ist. Tatsächlich hat dieser Begriff keine Analogie mit irgend einer Kausalität.8 Wahrscheinlich ist die Kausalität, die hier von Kant erwähnt wird, nichts anderes als die zwei Kausalverbindungen, die am Anfang dieses Abschnitts von Kant unterschieden werden, nämlich die Kausalverbindung der wirkenden Ursache und die Kausalverbindung der Endursache. Bei der Kausalverbindung der wirkenden Ursache ist das Wirken der Ursache auf die Wirkung unidirektional, d.h. die Wirkung kann nicht umgekehrt auf die Ursache wirken. Dagegen bei der Kausalverbindung der Endursache, kann die Wirkung neben dem Wirken der Ursache auf die Wirkung auch einen Einfluss auf die Ursache ausüben. Der Grund, nach dem die Wirkung umgekehrt auf die Ursache wirken kann, besteht darin, dass die Ursache nach dem Begriff der Wirkung auf die Wirkung wirkt. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Kausalverbindungen wird demnach nach verschiedenem Erkenntnisvermögen gedacht. Wenn die Kausalverbindung nur durch den Verstand gedacht wird, ist sie die Kausalverbindung der wirkenden Ursache. Hier braucht die Ursache keinen Begriff, um wirken zu können. Wenn die Kausalverbindung durch die Vernunft, und zwar durch den Begriff des Zwecks, gedacht wird, ist sie die Kausalverbindung der Endursache. Hier wirkt die Ursache aufgrund des Begriffs der Wirkung. Zwei Punkte werden betont. Erstens, Kant redet hier von der Kausalverbindung nicht auf einer dogmatischen Ebene, sondern auf einer kritischen Ebene, nämlich nicht in Bezug auf einen ontologischen Sinn, sondern in Bezug auf die Erkenntnisvermögens, nach denen die Kausalverbindungen bestimmt werden.9 Zweitens, da es nicht mehr als diese zwei Arten der Kausalität geben kann,10 weil der Begriff des Naturzwecks nicht mit irgend einer Art von zwei Kausalverbindungen verglich werden kann, kann der Begriff des Naturzwecks keine Kausalität sein, darum kann er kein Begriff des Verstandes order der Vernunft sein.
Wie oben unter Berücksichtigung des grundlegenden Arguments in §§64-65 dargelegt wurde, behauptet Kant doch mit Recht, dass der Begriff des Naturzwecks kein Begriff des Verstandes oder der Vernunft ist. Aber was noch nicht gelöst ist, aus welchem Grund Kant inhaltlich solche Behauptung macht. Um diese Frage zu beantworten, müssen wir betrachten, in welchem Rahmen Kant in der Analytik den Begriff des Naturzwecks erwähnt. Obwohl Kant in §§64-65 die Charakterisierung des organisierten Wesens ausführlich beschreibt, und den Begriff des organisierten Wesens als Naturzweck in den Vordergrund §§64-65 stellt, entfaltet Kant den Begriff des Naturzwecks tatsächlich durch zwei Unterscheidungen. Erstens die Unterscheidung zwischen dem Verstand und der Vernunft am Anfang von §64, zweitens die Unterscheidung zwischen dem Kunstprodukt und dem Naturprodukt. Da letztere hauptsächlich durch die Charakterisierung des organisierten Wesens durchgeführt wird, und da diese Charakterisierung im Vordergrund von §§64-65 steht, übersieht man daher leicht die Bedeutung, die die Unterscheidung zwischen dem Verstand und der Vernunft auf die Unterscheidung zwischen dem Kunstprodukt und dem Naturprodukt hat. Im Folgenden werden wir die beiden Unterscheidungen betrachten.
1.1 Die Unterscheidung zwischen dem Verstand und der Vernunft
Am Anfang §64 argumentiert Kant:
„Um einzusehen, dass ein Ding nur als Zweck möglich sei, d.h. die Kausalität seines Ursprungs nicht im Mechanism der Natur, sondern in einer Ursache, deren Vermögen zu wirken durch Begriffe bestimmt wird, suchen zu müssen, dazu wird erfordert: dass seine Form nicht nach bloßen Naturgesetzen möglich sei, d.i. solchen, welche von uns durch den Verstand allein, auf Gegenstände der Sinne angewandt, erkannt werden können; sondern dass selbst ihr empirisches Erkenntnis, ihrer Ursache und Wirkung nach, Begriffe der Vernunft voraussetze.“11 Erstens zeigt dieses Zitat, dass Kant neben der Kausalität von Mechanismus der Natur hier noch eine andere Art der Kausalität aufzeigen möchte. Ihr Unterschied besteht darin, dass diese Art der Kausalität durch Begriff wirken muss. Wie oben dargelegt, ist das der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Kausalitäten. Zweitens beruhen die beide Kausalitäten auf ihrem eigenen Erkenntnisvermögen. Die Kausalität des Mechanismus beruht auf dem Verstand, und die Kausalität des Nicht-Mechanismus beruht auf der
[...]
1 Ginsborg 2006, S. 456.
2 KdU, S. 371-372.
3 KdU, S. 376.
4 KdU, S. 380-381.
5 KdU, S. 375.
6 KdU, S. 369-370.
7 Nach Zammito geschieht eine kognitive Kehre in Kants Abfassung der ursprünglichen geplanten Kritik des Geschmacks, nämlich die Entdeckung der reflektierenden Urteilskraft in der Betrachtung der ästhetischen Phänomene. Um die Eigenschaften der reflektierenden Urteilskraft zu bestimmen, schreibt Kant die Erste Einleitung, und fügt ihr einen Teil der Teleologie hinzu. Dies macht die zuvor geplante Kritik des Geschmacks zu einer Kritik der Urteilskraft, die zwei Teile enthält, nämlich Kritik der ästhetischen Urteilskraft und Kritik der teleologischen Urteilskraft. Hinsichtlich haben wir Grund anzunehmen, in der Ersten Einleitung die Intention, warum Kant den Begriff des Naturzwecks einbringt, zu finden. Zammito 1992, S. 151-177.
8 KdU, S. 375.
9 Vgl. mit der Unterscheidung des dogmatischen und des kritischen Verfahrens des Begriffs des Naturzwecks in §74.Kant ist der Meinung, dass der Begriff des Naturzwecks keine objektive Realität besitzt und daher nur kritisch behandelt warden kann. Meine Absicht, die dogmatische und die kritische Ebene zu unterscheiden, ist zu betonen, dass Kant in Bezug auf das Verhältnis der Erkenntnisvermögens von den beiden Kausalverbindungen redet. Wenn diese Kausalverbindungen nicht in dieser kritischen Ebene betrachtet werden, wird die Absicht, warum Kant in §§64-65 den Verstand und die Vernunft erwähnt, nicht ersichtlich.
10 Wahrscheinlich unterscheidet Kant in Bezug darauf, ob die Ursache nach dem Begriff wirkt, zwei Arten von Kausalverbindungen. Die wirkende Ursachen sind real, und die Endursachen sind ideal. Weil die Ursache entweder nach dem Begriff oder nicht nach dem Begriff wirkt, so gibt es nur diese zwei Arten von Kausalität. KdU, S. 372-373.
11 KdU, S. 369-370.