Computer sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Fast überall haben wir mit Software zu tun: Am Computer, im Auto, wenn der Fernseher eingeschaltet wird, sogar der Kühlschrank ist heutzutage mit Software ausgestattet.
Software ist vor allem in Zeiten der Informationsgesellschaft unverzichtbar. Ohne Software gäbe es kein Internet. Auch neue Vertriebsformen und Kommunikationskanäle wären ohne Software nicht möglich (z.B. E-Mail, Online-Shopping, usw.).
Da Software gekauft wird, stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die Software weiterzuverkaufen. Dies mag zwar auf den ersten Blick banal klingen, da viele Gegenstände ohne Probleme weiterveräußert werden können. Doch hier besitzt Software sowohl eine technische wie auch rechtliche Eigenart, die in dieser Arbeit näher beleuchtet wird.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I.Software
II.Schutzfähigkeit von Software
1.Urheberrechtlicher Schutz
2.Patentrechtlicher Schutz
3.Wettbewerbsrechtlicher Schutz
4.Markenrechtlicher Schutz
B. Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software
I.Fragen der Erschöpfung unkörperlicher Software
1.Analoge Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes
a)Planwidrige Regelungslücke
aa) Meinungsstand
bb) Stellungnahme
b)Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts
aa) Meinungsstand
bb) Stellungnahme
c)Dingliche Beschränkung des Erschöpfungsgrundsatzes
aa) Meinungsstand
bb) Stellungnahme
II.Fragen der Erschöpfung körperlicher Software
1.Physischer Datenträger
2.Masterkopie (Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenlizenzen)
aa) Meinungsstand
bb) Stellungnahme
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, insbesondere unter Berücksichtigung des Erschöpfungsgrundsatzes bei unkörperlichen und körperlichen Softwareformen.
- Rechtlicher Schutz von Software durch Urheber-, Patent-, Wettbewerbs- und Markenrecht.
- Analyse der Erschöpfung bei unkörperlicher Software, insbesondere bei Online-Downloads.
- Diskussion der analogen Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes und möglicher dinglicher Beschränkungen.
- Untersuchung der Erschöpfung bei körperlicher Software und Volumenlizenzen (Masterkopie).
Auszug aus dem Buch
I. Software
Ein Computer besteht aus zwei Teilen: Hardware und Software.
Hardware bezeichnet beim Computer alle materiellen Gegenstände eines Computersystems. Demnach ist Software, was nicht Hardware ist. Diese Definition ist jedoch ungenau.
Das „Institute of Electrical and Electronics Engineers“ (IEEE) hat bereits im Jahre 1990 den Begriff der Software definiert. Demnach fallen unter den Begriff Software Computerprogramme, Abläufe, Regeln, die dazugehörige Dokumentation und Daten, die mit dem Betrieb eines Rechnersystems in Beziehung stehen.
Software besitzt – im Gegensatz zu anderen Gegenständen – einmalige Merkmale:
1. Software besitzt keine körperliche Form und ist daher immateriell.
2. Kopie und Original sind identisch.
3. Der Verschleiß von Software ist nicht möglich.
4. Softwarefehler entstehen nicht durch Verschleiß, sondern sind von Beginn an vorhanden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in das Thema der Software im Rechtsverkehr und Abgrenzung der zu untersuchenden Fragestellung.
I.Software: Definition und technische Merkmale von Software als Grundlage für die rechtliche Betrachtung.
II.Schutzfähigkeit von Software: Darstellung der verschiedenen Schutzmöglichkeiten durch Urheber-, Patent-, Wettbewerbs- und Markenrecht.
B. Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software: Untersuchung der Vertriebsformen und der Erschöpfungsproblematik bei Software.
I.Fragen der Erschöpfung unkörperlicher Software: Analyse, ob der Erschöpfungsgrundsatz auf unkörperliche Software übertragen werden kann.
II.Fragen der Erschöpfung körperlicher Software: Auseinandersetzung mit der Erschöpfung bei physischen Datenträgern und Volumenlizenzen.
C. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Lage und Ausblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Schlüsselwörter
Software, Gebrauchthandel, Erschöpfungsgrundsatz, Urheberrecht, Softwarelizenz, Online-Download, Volumenlizenz, Vervielfältigungsrecht, Immaterialgüterrecht, Rechtsfrage, Rechtsprechung, Masterkopie, Weiterveräußerung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der juristischen Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software und beleuchtet hierzu die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten zählen der urheberrechtliche Schutz von Computerprogrammen, die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf verschiedene Vertriebsformen sowie die Problematik von Volumenlizenzen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob und unter welchen Bedingungen Software nach dem ersten Erwerb durch den Nutzer rechtmäßig an Dritte weiterverkauft werden darf.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltende Gesetze, Literaturmeinungen und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung analysiert.
Welche Inhalte stehen im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Darstellung der Schutzfähigkeit von Software sowie eine detaillierte Prüfung der Erschöpfungslehre bei unkörperlichen und körperlichen Softwareformen.
Was sind die charakteristischen Schlüsselwörter?
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie Erschöpfungsgrundsatz, Softwarelizenzen, Urheberrecht und Gebrauchthandel geprägt.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen unkörperlicher und körperlicher Software eine so große Rolle?
Die rechtliche Einordnung, insbesondere ob ein Erschöpfungsgrundsatz analog angewendet werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die Software per Download übertragen oder auf einem Datenträger vertrieben wurde.
Was wird im Hinblick auf Volumenlizenzen diskutiert?
Es wird erörtert, ob eine Aufspaltung von Volumenlizenzen in einzelne Lizenzen zulässig ist, wenn diese ursprünglich als Masterkopie erworben wurden.
Zu welcher Schlussfolgerung kommt der Autor im Fazit?
Der Autor stellt fest, dass die Rechtslage aufgrund widersprüchlicher Meinungen und fehlender obergerichtlicher Klärung in Teilen weiterhin umstritten ist und der Gesetzgeber für Klarheit sorgen sollte.
- Arbeit zitieren
- Thomas Siegbert (Autor:in), 2010, Zulässigkeit und Grenzen des Handels mit "gebrauchter" Software, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158853