Die Bilanzierung von Swapgeschäften


Hausarbeit, 2002

30 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Grundlagen von Swapgeschaften
2.1. Kurzer historischer Uberblick
2.2. Erscheinungsformen von Swapgeschaften
2.2.1. Wahrungsswap
2.2.2. Zinsswap
2.2.3. Kombinierter Zins- und Wahrungsswap
2.2.4. Weitere Swapgeschafte

3. Rechtscharakter von Swapgeschaften
3.1. Zinsswap
3.2. Wahrungsswap
3.3. Kombinierter Zins- und Wahrungsswap

4. Bilanzierung von Swapgeschaften
4.1. Dokumentationspflicht
4.2. Bilanzierung bei Geschaftsabschluss
4.3. Bilanzierung am Bilanzstichtag
4.3.1. Ausgeglichenheit zwischen Anspruchen und Verpflichtungen bei schwebenden Geschaften
4.3.2. Nicht-Ausgeglichenheit zwischen Anspruchen und Verpflichtungen bei schwebenden Geschaften
4.3.2.1. Positiver Erfolgsbeitrag
4.3.2.2. Negativer Erfolgsbeitrag
4.3.3. Periodengerechte Abgrenzung von Swapzahlungen
4.4. Bilanzierung bei planmaBiger Erfullung oder vorzeitiger Auflosung
4.5. Besondere Bilanzierung bei sichernden Swapgeschaften
4.6. Anhangsangaben
4.7 Zusammenfassung der Ergebnisse zur Bilanzierung

5. Zusammenfassung

1. Einleitung

Die Globalisierung von Handel und Wirtschaft hat den Zugang zu internationalen Geld- und Kapitalmarkten sehr erleichtert. Diese Faktoren sowie der schnelle Informationsfluss fuhren heutzutage zunehmend zu Zins- und Kursschwankungen und stellen Unternehmen, die international operieren, vor entscheidende Probleme bei der Sicherung ihrer Finanzgeschafte.[1] Um das Risiko fur zukunftige Zins- und Wahrungsschwankungen zu begrenzen, ist es notwendig, Sicherungskonzepte anzuwenden, die einerseits risikotransparent, andererseits aber auch kostengunstig sind. Transparenz stellt insbesondere ein grundlegendes Ziel fur die Adressaten der externen Rechnungslegung (Glaubiger und Investoren) dar, die einen sicheren Einblick in die Vermogens-, Finanz- und Ertragslage gewahrleistet sehen wollen, um ihrerseits Chancen und Risiken des jeweiligen Unternehmens richtig einschatzen zu konnen.

Um das Ziel der Risikominimierung bei Handelsgeschaften unter den Bedingun- gen von Zins- und Wahrungsschwankungen zu erreichen, werden zunehmend derivative Finanzinstrumente eingesetzt, wobei innerhalb dieser Gruppe die sog. Swapgeschafte in der Praxis eine groBe Bedeutung haben. Allerdings ist diese Form der Risikominimierung hinsichtlich der wichtigen realitatsnahen Darstellung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens sehr komplex, da deren Behandlung im handelsrechtlichen Jahresabschluss noch nicht abschlieBend geklart ist und man an vielen Stellen noch daruber diskutiert, wie man die inharenten Risiken von Derivaten kontrollieren kann.[2] Mittels derivativer Finanzgeschafte werden Risiken aber auch handelbar. Auf diese Weise erfullen sie einen wichtigen volkswirtschaftlichen Zweck, weil sie zur makrookonomisch optimalen Allokation des Kapitals und der Risiken beitragen.[3]

Hinsichtlich der Abbildung derivativer Finanzgeschafte im handelsrechtlichen Jahresabschluss existieren keine eigenstandigen Vorschriften im Rahmen des HGB. Bilanzierung und Bewertung der Kreditderivate sind daher aus den kodi- fizierten Grundsatzen ordnungsmaBiger Buchfuhrung und Bilanzierung (GoB) abzuleiten und haben unter Berucksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts zu er- folgen. Fehlende Rechnungslegungsvorschriften und die Besonderheiten im Zu- sammenhang mit Swapgeschaften stellen den Bilanzierenden damit nicht nur vor offene Fragen, sondern eroffnen auch die Moglichkeit einer Bilanzpolitik und der bewussten Gestaltung des Jahresabschlusses.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Uberblick uber die derzeitigen Moglichkeiten der Abbildungen von Swapgeschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss darzustellen, wobei v.a. die Zins- und Wahrungsswaps sowie die kombinierten Zins- und Wahrungsswaps aufgrund ihrer groBen Bedeutung fur den Markt be- trachtet werden.

2. Grundlagen von Swapgeschaften

2. 1 Kurzer historischer Uberblick

Der heutzutage existierende Markt fur Swapgeschafte ist auf die Wechselkurs- schwankungen Anfang der siebziger Jahre sowie auf die Kontrolle des internationalen Kapitalverkehrs, welche von vielen Landern damals

aufrechterhalten wurde, zuruckzufuhren.[4] Die britische Regierung versuchte durch den Aufschlag auf den Kassakurs den Devisenkauf fur auslandische Investitionen zu verhindern, dass britische Unternehmen in den USA statt in GroBbritannien investierten. Durch die Aufnahme von Finanzmitteln im Ausland konnte jedoch der Aufschlag auf den Kassakurs umgangen und somit die Kapitalverkehrsrestriktionen der britischen Regierung ausgehebelt werden.[5]

Bei sog. Parallel-Krediten vereinbarten zwei Unternehmen mit Hauptsitz in verschiedenen Landern, der im Land der anderen Partei gelegenen Tochtergesellschaft Landesmittel zur Verfugung zu stellen. Der Vertrag wurde jeweils direkt zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft der anderen Partei geschlosen. Zahlungen waren somit nur auf jeweils ein Land beschrankt, da die Tochterunternehmen Zinszahlungen direkt an die Muttergesellschaft der anderen Partei abfuhrten.

Eine Weiterentwicklung waren die sog. Back-to-Back-Kredite, bei dem auch grenzuberschreitende Zahlungen auftraten. Die benotigten Finanzmittel wurden dazu nicht mehr der im selben Land gelegenen Tochtergesellschaft des Kredit- partners zur Verfugung gestellt, sondern direkt zwischen den beiden Muttergesellschaften getauscht. Die Betrage wurden dann an die Tochtergesellschaften weitergeleitet.

Beide Verfahren weisen allerdings fur die Vertragsparteien gravierende Nachteile auf.[6] Zunachst sind zwei unterschiedliche Vertragswerke zwischen den Partnern abzuschlieBen, die auf unterschiedlichem nationalen Recht beruhen. AuBerdem sind beide Darlehensformen mit einem Ausfallrisiko verbunden, da der Ausfall der Zahlungen bei einer Partei den jeweils anderen Vertrag nicht tangiert; die Zahlungsverpflichtung ist somit nicht automatisch aufgehoben.[7] Daruberhinaus fuhrt die Abbildung der Darlehensgeschafte zu einer nicht immer erwunschten Bilanzverlangerung, die durch die Einbuchung sowohl der Darlehensverbindlichkeit auf der Passivseite, als auch durch die Einbuchung der Darlehensforderung auf der Aktivseite entsteht. Hierdurch ergeben sich u.U. bestimmte Verschlechterungen bilanzieller Kennzahlen, wie z.B. der Eigenkapitalquote8. SchlieBlich besteht ein zusatzliches Risiko fur beide Vertragsparteien, dass durch Wechselkursschwankungen der Wert der Fremdwahrungsverbindlichkeiten bzw. die Fremdwahrungszinszahlungen betrachtlich erhoht werden.

Nach dem Abbau der britischen Kapitalmarktrestriktionen im Jahr 1979 verloren die beiden oben vorgestellten Finanzinstrumente der Parallel-Kredite und der Back-to-Back-Kredite stark an Bedeutung. Sie wurden von modernen Finanzin- strumenten wie den im folgenden dargestellten Swapgeschaften abgelost.

2. 2 Erscheinungsformen von Swapgeschaften

Derivative Finanzgeschafte fuhren ihren Namen auf den Umstand zuruck, dass ihr Wert aus einem Grundgeschaft (z.B. Aktienkurs, Devisenkurs, Zinssatz, Aktien- index) abgeleitet, d.h. deriviert wird. Das volumenmaBig starkste derivative[8]

Finanzinstrument ist der Finanz-Swap, der aufgrund seiner fehlenden Standardi- sierung zu den OTC[9] -Finanzinstrumenten zahlt. Diese werden nicht an organisierten und zentralisierten Markten gehandelt. Allerdings existieren Mustervertrage, die insofern zu einer Standardisierung der Vertrage fuhren[10]. Die Vertragspartner von Swapgeschaften treffen die vertraglichen Vereinbarungen somit direkt miteinander oder aber ein Kreditinstitut tritt als Vermittler (Intermediar) zwischen beiden Parteien auf.[11]

Die Bedeutung der Derivate und insbesondere die zunehmende Bedeutung von (Zins-)Swapgeschaften stellt folgende Tabelle heraus:[12]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ende Dezember 2001 betrug der Anteil der Swapgeschafte an den Derivaten weltweit ca. 56 %. Davon entfielen allein ca. 53 % auf Zinsswaps.[13]

Bei einem Swap handelt es sich um ein Finanzierungsinstrument, das den Austau- sch (engl. = to swap) von Zahlungsstromen beinhaltet, die zinsahnlich auf einen Grundbetrag berechnet werden. Diese getauschten Zahlungsverpflichtungen konnen sowohl auf periodischen auf den Nominalbetrag bezogenen Prozentsatze (Zinsswaps) als auch auf Kapitalbetragen (Wahrungsswaps) basieren.[14]

Ausgetauscht werden dabei Verbindlichkeiten (Liability Swaps) oder Forderungen (Asset Swaps).

Dem Swapgeschaft liegt die Uberlegung zugrunde, dass die beteiligten Vertrags- parteien komparative Kostenvorteile an den internationalen Finanzmarkten auf- grund unterschiedlicher Bonitatseinschatzungen und aufgrund unterschiedlicher Marktzugangsmoglichkeiten besitzen.[15] So hat ein deutsches Unternehmen sicher- lich eher Vorteile, wenn es darum geht, einen Kredit bei einem deutschen Kreditinstitut aufzunehmen, als ein amerikanisches Unternehmen, das eine Finanzierungsmoglichkeit fur eine in Deutschland gelegene Betriebsstatte sucht.

Durch Swapgeschafte werden Kapitalmarktteilnehmer erstklassiger Bonitat in die Lage versetzt, als Swap-Partner ihren Bonitatsvorsprung gewinnbringend zu vermarkten, wahrend bonitatsmaBig schlechter eingestufte Unternehmen in den Genuss gunstiger Konditionen kommen konnen, die ansonsten nicht erreichbar waren. Zudem besteht fur Schuldner die Moglichkeit, eine langfristige Mittelauf- nahme ausschlieBlich nach Kostengesichtspunkten auszuwahlen.[16] Swapgeschafte bieten daruberhinaus Moglichkeiten, das Risiko aus Wechselkurs- und Zinskursanderungen zu minimieren bzw. gegenlaufige Erwartungen dieser GroBen zu kompensieren.

Die Vorteile, die die Unternehmen aufgrund ihrer Stellung auf den jeweiligen Markten besitzen, sollen also zum Nutzen der beiden Parteien mit Hilfe von Swapgeschaften ausgetauscht werden.

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Swapgeschafte, die im Rahmen dieser Arbeit nicht alle umfassend abgehandelt werden konnen. Gegenstand dieser Arbeit sind die beiden bedeutsamsten Grundformen der Swapgeschafte, der Wahrungsswap und der Zinsswap sowie die Kombination beider Varianten, der kombinierte Zins- und Wahrungsswap.

2. 2. 1 Wahrungsswap

Bei Wahrungsswapvereinbarungen tauschen zwei Vertragspartner Kapital- und Zinsbetrage in unterschiedlichen Wahrungen. Ublicherweise werden dabei feste

Zinsen fur die gesamte Laufzeit vereinbart. Die Abwicklung des Swapgeschafts vollzieht sich in drei Stufen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zunachst werden die wertgleichen Kapitalbetrage zu den geltenden Devisenkur- sen ausgetauscht (Anfangstransaktion). Danach werden in der zweiten Stufe die getauschten Kapitalbetrage vereinbarungsgemaB wahrend der Laufzeit periodisch verzinst (Zinstransaktion) und die falligen Zinszahlungen an den anderen Ver- tragspartner weitergereicht. Der Zins richtet sich dabei nach dem allgemeinen Zinsniveau der beteiligten Wahrungslander bei Abschluss des Swapgeschafts. Faktisch werden allerdings die Zinszahlungen saldiert und nur die Zinsdifferenz jeweils ausgeglichen (= sog. Zinsnetting).[17] In der dritten Stufe schlieBlich werden die gegebenen Kapitalbetrage zu den historischen, also dem bei Abschluss des Swapgeschafts geltenden Kassakurs zuruckgetauscht.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Wahrungsswap

Durch einen Wahrungsswap kann sich jede der Vertragsparteien einen indirekten und kostengunstigeren Zugang zu einem ansonsten nur schwer zuganglichen Kapitalmarkt verschaffen, da die jeweiligen Partner ihren komparativen Kosten- vorteil auf dem einheimischen Markt ausuben konnen.[19] Durch den Rucktausch zum ursprunglichen Kassakurs konnen zudem Kursanderungsrisiken vermindert werden, ein bestehendes Wechselkursrisiko wird somit abgesichert.[20] Allerdings sind beide Unternehmen dennoch hinsichtlich der Zinszahlungen in Fremdwah-
rungen der Gefahr von Wechselkursrisiken ausgesetzt, die ggf. separat gesichert werden konnen.[21]

2. 2. 2 Zinsswap

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei Zinsswapvereinbarungen tauschen die Vertragspartner uber einen vorher defi- nierten Zeitraum unterschiedliche Zinszahlungsstrome auf einem nur der Berech- nung zugrunde liegenden fiktiven, wertgleichen Kapitalbetrag (sog. Swapnomi- nalbetrag[22] ), der nicht ausgetauscht wird.[23] In der Regel steht hinter dem Swap ein Grundgeschaft, das mit dem Swap aber in keiner wirtschaftlichen Verbindung steht. Die Zinsswaps sind rechtlich und faktisch unabhangig von den zu sichern- den Grundgeschaften.[24] In der einfachsten Auspragung, dem sog. plain-vanilla- Zinsswap, werden jahrlich nachtraglich zu zahlende feste Zinsen gegen viertel- jahrlich nachtragliche variable Zinsen (z.B. anhand der Referenzzinssatze LIBOR[25] oder EURIBOR[26] ) getauscht. Die Zinszahlungen erfolgen analog zum Wahrungsswap faktisch saldiert, allerdings nur, wenn die Falligkeitszeitpunkte der beiden Zinsverpflichtungen zusammenfallen. Andernfalls mussen die tatsachlichen Zinsbetrage ausgetauscht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Zinsswap

In der Praxis findet man eine Vielzahl von Abwandlungen des plain-vanilla- Zinsswaps.[27]

Die Vorteile eines Zinsswaps liegen v.a. in der Moglichkeit, relativ einfach auf Zinsanderungen oder geanderte Finanzierungsbedurfnisse flexibel reagieren zu konnen. Daruberhinaus besteht wiederum der Nutzen, relative Kostenvorteile zur Reduzierung der Finanzierungskosten zu erhalten,[28] und zwar um so mehr, je gro- Ber die Bonitatsunterschiede zwischen den Swap-Partnern sind und somit zu den Zinskonditionen, die diese am Markt erlangen konnen.[29] Zusatzlich lasst sich bei einem Zinsswap bei Krediten mit variablen Zinsen das Risiko potentieller Zins- steigerungen absichern. Zinsswaps sind somit als Hedge-Geschafte zu charakteri- sieren[30]. Allerdings kann das Unternehmen im Gegensatz zu Derivaten wie z.B. einem CAP nur dann an Zinssenkungen partizipieren, wenn der Swap aufgelost wird.[31]

2. 2. 3 Kombinierter Zins- und Wahrungsswap

Wie der Name bereits impliziert, werden bei dieser Art des Swapgeschafts die Merkmale eines Zins- und die eines Wahrungsswaps miteinander verknupft Dies bedeutet z.B., dass abweichend vom typischen Wahrungsswap in einer der Wah- rungen periodisch variable Zinsen, in der anderen aber feste Zinsen zu zahlen sind. Der dreistufige Aufbau ist also analog zum Wahrungsswap zu sehen, aller­dings mit der Komponente des Zinstauschs der variablen gegen die festen Zinsen. Es handelt sich daher um einen Vertrag zum Austausch von Zahlungen, deren Berechnung auf unterschiedlicher Zinsbasis beruht.[32]

Ein solcher Tausch wurde sich anbieten, wenn etwa ein deutsches Unternehmen fur seine US-Tochtergesellschaft einen Investitionskredit benotigt, wahrend ein amerikanisches Unternehmen fur seine deutsche Tochtergesellschaft variabel ver- zinsliche Kredite benotigt.

2. 2. 4 Weitere Swapgeschafte

Neben den o.g. zwei bedeutendsten Grundgeschaften und der Variation gibt es noch weitere Swapvereinbarungen, die hier kurz erlautert werden sollen, aller- dings fur die weitere Betrachtung eine nur untergeordnete Rolle spielen werden.

Bei Devisenswaps werden Kapitalbetrage verschiedener Wahrungen ohne Zins- verpflichtungen zum Kassakurs getauscht. Der Rucktausch erfolgt zum marktubli- chen Terminkurs; es handelt sich also um eine Kombination von Kassa- und De- visenkurs. Der Differenzkurs reflektiert das Zinsniveau der beiden Wahrungen. Wirtschaftlich betrachtet besteht kein Unterschied zum Wahrungsswap: Wahrend beim Wahrungsswap die Zinsdifferenz durch die laufenden Zahlungen ausge- glichen wird, geschieht dies beim Devisenswap durch die Differenz zwischen Kassa- und Terminkurs.

Indexswaps vereinbaren den Austausch von Zahlungen, die sich aus der Multipli- kation eines vereinbarten Faktors mit einem bestimmten Index ergibt (z.B. DAX, Olpreis).

Total-Return-Swaps[33] regeln den Austausch von Betragen aus den laufenden Zahlungen sowie aus einer Veranderung des Marktwertes von zinstragenden Ver- mogensgegenstanden (Total Return) gegen feste oder variable Zinsen fur eine bestimmte Laufzeit. Diese Swapvereinbarungen werden v.a. zur Ubertragung des Kreditrisikos eingesetzt und zahlen daher zu den Kreditderivaten.

Equityvereinbarungen[34] sind in vielerlei Hinsicht mit den o.g. Total Return-Swaps verwandt. Es werden feste oder variable Zinsen fur eine bestimmte Laufzeit gegen die Performance einer einzelnen Aktie oder eines Aktienportefeuilles getauscht, die sich aus Dividendenzahlungen und Kursveranderungen zusammensetzt. Zu einem Austausch der zugrunde liegenden Kapitalbetrage bzw. Aktien kommt es dabei nicht.

Bei Aktivswaps[35] liegt als Grundgeschaft keine Verschuldung gegenuber Dritten vor, sondern es wird eine festverzinsliche Forderung (Aktivum) in eine variable verzinsliche Forderung umgewandelt.

3. Rechtscharakter von Swapgeschaften

Vor den Fragen hinsichtlich der Bilanzierung von Swapgeschaften, gilt es zu- nachst den Rechtscharakter und v.a. die Rechtsverbindlichkeit der vertraglichen Regelungen uber den Austausch von Zahlungen zu klaren. Die Bilanzierung von Verbindlichkeiten und Forderungen setzt immer die Rechtsverbindlichkeit der sie betreffenden Vertrage voraus.

Die im folgenden dargestellte Analyse ist stark komprimiert und soll im Wesentlichen die Ergebnisse einer solchen Untersuchung darstellen.

3.1 Zinsswap

Das charakteristische Leistungsmerkmal eines Zinsswapvertrages ist der Aus­tausch von Geldbetragen uber einen bestimmten Zeitraum zu festgesetzten Termi- nen.

Zinsswapvertrage passen aufgrund abweichender Leistungsinhalte nicht in die typischen VerauBerungs- oder Verbrauchsuberlassungsvertrage, die das BGB be- reitstellt.[36] Eine Einordung als Tauschgeschaft nach § 515 BGB ist demnach ebenso zu verneinen wie eine Charakterisierung als Darlehensvertrag (§ 607 BGB) oder als Schuld- oder Erfullungsubernahme nach §§ 329 bzw. 414, 415 BGB. Es handelt sich vielmehr um atypische Vertrage gem. §§ 241, 305 BGB mit Dauerschuldcharakter. Beide Partner verpflichten sich zur Erbringung ihrer Leistung, um von der anderen Partei die vereinbarte Gegenleistung zu erhalten. Es handelt sich somit um einen Vertrag im Sinne der §§ 320 ff BGB uber die wechselseitige Begrundung von Geldschulden. Da die Leistungen uber einen lan- geren Zeitraum erbracht werden und die wiederkehrenden Einzelleistungen des Swapgeschafts (Zinszahlungen) eine wirtschaftliche Einheit darstellen, handelt es sich im Ergebnis bei einem Swapvertrag um ein Dauerschuldverhaltnis.[37]

Hinsichtlich der rechtlichen Verbindlichkeit von Swapvertragen ist zu klaren, ob eine Einwandmoglichkeit oder ein Ausschlusstatbestand vorliegt. Aufgrund des schon naher erlauterten Verfahrens des Zinsnettings konnte ein Differenzeinwand nach § 764 BGB greifen. Diese Befurchtungen sind allerdings unbegrundet[38], da § 764 BGB auf Vertrage uber die Lieferung von Waren oder Wertpapieren und tatbestandlich nicht auf Swapgeschafte, die Geldschulden zum Gegenstand haben, abstellt. Zudem spielt bei diesen Geschaften der Zinssicherungscharakter eine gravierende Rolle. Aus diesem Grund wird das Swapgeschaft zu einem wirt- schaftlich berechtigten Geschaft, was die Anwendbarkeit des Differenztatbestan- des ausschlieBt.[39] Ein Termineinwand nach § 53 BorsG ist im Ergebnis ebenfalls nicht gegeben.[40]

Aus juristischer Sicht bestehen somit keine Bedenken gegen den Einsatz von Zinsswapgeschaften.

3. 2 Wahrungsswap

Aus der Darstellung des Wahrungsswaps lassen sich die charakteristischen Leistungsinhalte eines Swapvertrages herleiten: der Austausch von Kapitalbetra- gen in unterschiedlicher Wahrung (Anfangstransaktion), der Austausch von perio- dischen Festbetragen zu im voraus festgelegten Zeitpunkten (Zinstransaktion) sowie der Rucktausch der Kapitalbetrage (Schlusstransaktion). Die periodischen Festbetrage sind dabei in der Wahrung zu zahlen, in der der Grundbetrag empfan- gen wurde.

Es handelt sich auch hier nicht um einen Tauschvertrag nach § 515 BGB, da wie beim Zinsswap der Tauschgegenstand Geld ist. Eine Einordnung als wechsel- seitiges Darlehen nach § 607 BGB kommt im Ergebnis ebensowenig in Betracht wie eine Schuld- oder Erfullungsubernahme. Somit handelt es sich auch beim Wahrungsswap um einen atypischen Vertrag, der ein Dauerschuldverhaltnis dar- stellt.

Zu den Einwendungen des § 768 BGB (Differenzeinwand) und des § 53 BorsG (Termineinwand) sind die Feststellungen im Ergebnis analog zu denen des Zinsswaps. Rechtliche Bedenken gegen die vertragliche Vereinbarung von Wahrungsswaps bestehen somit ebenfalls nicht.[41]

[...]


[1] Vgl. Olfert: (Finanzierung), 1999, S. 346

[2] Vgl. Happe: (Grundsatze), 1996, S.1

[3] Vgl. ebenda

[4] Vgl. Happe: (Grundsatze), 1996, S. 9 ff.

[5] Vgl. Betsch: (Corporate Finance), 2000, S. 145

[6] Vgl. Happe: (Grundsatze), 1996, (Grundsatze), S. 11

[7] Vgl. Derselbe, S. 12

[8] Eigenkapitalquote=Eigenkapital/Gesamtkapital

[9] OTC = „Over the Counter“

[10] Vgl. Beck: (Kommentar), 1999, § 246, Rn. 140

[11] Vgl. Betsch (Corporate Finance), 2000, S. 145

[12] Vgl. Betsch (Corporate Finance), 2000, S. 125

[13] Vgl. BIZ-Quartalsbericht, 2002, S. 40

[14] Vgl. Maulshagen: (Swapgeschafte), 1995, S. 243

[15] Vgl. Perridon/Steiner: (Unternehmung), 2002, S. 315 f.

[16] Vgl. ebenda

[17] Vgl. Betsch: (Corporate Finance), 2000, S. 148

[18] Vgl. Perridon/Steiner: (Unternehmung), 2002, S. 317

[19] Vgl. Maulshagen: (Swapgeschafte), 1995, S. 244

[20] Vgl. Perridon/Steiner: (Unternehmung), 2002, S. 318

[21] Vgl. Betsch: (Corporate Finance), 2000, S. 148

[22] Vgl. Erne: (Zinsmanagement), 1994, S. 1809

[23] Vgl. Wohe/Bilstein: (Grundzuge), 2002, S. 339 f.

[24] Vgl. Olfert: (Finanzierung), 1999, S. 347

[25] LIBOR = London Interbank Offered Rate

[26] EURIBOR = Euro Interbank Offered Rate

[27] Beispielhaft seien hier Step-Up- bzw. Step-Down-, Forward-, Upfront-, Balloon- oder Yield- Curve-Zinsswaps genannt.

[28] Vgl. Wohe/Bilstein: (Grundzuge), 2002, S. 341

[29] Vgl. Perridon/Steiner: (Unternehmung), 2002, S. 318

[30] Vgl. Maulshagen: (Swapgeschafte), 1995, S. 245

[31] Vgl. Wohe/Bilstein: (Grundzuge), 2002, S. 342

[32] Vgl. Maulshagen: (Swapgeschafte), 1995, S. 245

[33] Vgl. Prahl/Naumann: (Instruments), 2000, S. 60

[34] Vgl. ebenda

[35] Vgl. Happe: (Grundsatze), 1996, S. 21

[36] Vgl. Erne: (Zinsmanagement), 1994, S. 1810

[37] Vgl. Happe: (Grundsatze), 1996, S. 53

[38] Vgl. Maulshagen: (Swapgeschafte), 1995, S. 246

[39] Vgl. Erne: (Zinsmanagement), 1994, S. 1810

[40] Vgl. Maulshagen: (Swapgeschafte), 1995, S. 247

[41] Vgl. ebenda

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Die Bilanzierung von Swapgeschäften
Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen  (Lehrstuhl Finanzierung)
Veranstaltung
Finanzierung
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
30
Katalognummer
V15891
ISBN (eBook)
9783638208840
ISBN (Buch)
9783638643429
Dateigröße
556 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Fächerübergreifend für Finanzierung und Prüfungswesen. Behandelt sowoehl die drei grundlegenden Swapgeschäfte (Finanzierung) als auch deren mögliche Bilanzierung (Rechnungslegung/Prüfungswesen)
Schlagworte
Bilanzierung, Swapgeschäften, Finanzierung
Arbeit zitieren
Jens Gerlach (Autor:in), 2002, Die Bilanzierung von Swapgeschäften, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15891

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