Das Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland als solches nicht geregelt. Im Laufe der Zeit wurde es jedoch durch die Rechtsprechung aus Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 I GG abgeleitet und weiterentwickelt. Persönlichkeitsrechte sollen dem Schutze der jeweiligen Interessen des Einzelnen dienen. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte unterscheiden. Letztere sind das Thema dieser Seminararbeit.
Ziel der Seminararbeit ist es, die besonderen Persönlichkeitsrechte im Zivilrecht zu identifizieren, ihre Bedeutung und ihren Rechtscharakter heraus zu arbeiten sowie ihre Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen aufzuzeigen.
Zu Beginn werden die Persönlichkeitsrechte kurz vorgestellt und eine Abgrenzung zwischen dem allgemeinen und den besonderen Persönlichkeitsrechten vollzogen.
Zu den besonderen Persönlichkeitsrechten zählen das Urheberpersön-lichkeitsrecht, der Schutz vor unerlaubter Datenerhebung, der Namensschutz sowie das Recht am eigenen Bild.
Im Hauptteil der Arbeit werden die besonderen Persönlichkeitsrechte einzeln vorgestellt, wobei der besondere Fokus auf dem Recht am eigenen Bild einerseits und dem Schutz des Namens andererseits liegen wird.
Diese beiden besonderen Persönlichkeitsrechte werden ausführlich dargestellt; es werden Inhalt, Rechtsnatur und Schranken aufgezeigt.
Anschließend wird ein Überblick über die Ansprüche, die aus einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte entstehen können, gegeben.
Zum Abschluss der Seminararbeit werden die herausgearbeiteten Ergebnisse nochmals in einer Schlussbetrachtung aufgegriffen und zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Teil Einführung und Überblick
2. Teil Das Verhältnis von besonderem und allgemeinem Persönlichkeitsrecht
A. Persönlichkeitsschutz
B. Positivität
C. Tatbestand
D. Subjektives Recht
E. Verhältnis
3. Teil Die besonderen Persönlichkeitsrechte
A. Das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 ff. UrhG)
I. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne
II. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne
B. Schutz vor unerlaubter Datenerhebung (§ 4 BDSG)
C. Der Schutz des Namens (§ 12 BGB)
I. Grundlagen und Probleme
1. Rechtsnatur des Namensrechts
2. Begriff des bürgerlichen Namens
3. Funktionen des bürgerlichen Namens
a) Identifikations- und Individualisierungsfunktion
b) Individuierungsfunktion
c) Familiale Zuordnungsfunktion
II. Schutzbereich des Rechts am bürgerlichen Namen
1. Geschützte Interessen
a) Interesse am Eigengebrauch des Namens
b) Verhinderung des Anscheins von Familienbeziehungen
c) Identitätsinteresse
d) Individuierungsinteresse
e) Verhinderung von Verwechslungen
2. Gesetzliche Tatbestände
a) Schutz gegen Namensbestreitung
b) Interessenverletzung durch unbefugten Gebrauch des gleichen Namens
III. Übertragbarkeit und postmortaler Schutz des Namensrechts
1. Übertragbarkeit des Namensrechts
2. Postmortaler Schutz des Namens
D. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
I. Bildnisfunktionen
1. Begriff
a) Definition
b) Merkmale
2. Darstellungs- und Identifikationsfunktion
3. Individualisierungs- und Individuierungsfunktion
II. Interessenkreise
1. Darstellungs- und Identifikationsinteresse
2. Individualisierungsinteresse
3. Wirtschaftliches Interesse
III. Gesetzlicher Tatbestand
1. Schutz des Anonymitätsinteresses
2. Schutz des Darstellungs-, Identifikations- und Individualisierungsinteresses
3. Schutz des wirtschaftlichen Interesses
IV. Abbildungsfreiheit bzw. Berücksichtigung der Interessen anderer
1. Schutz des öffentlichen Interesses
a) Bildnisse der Zeitgeschichte gemäß § 23 I Nr. 1 KUG
b) Bilder mit Personen als Beiwerk gemäß § 23 I Nr. 2 KUG
c) Bildnisse von Versammlungen gemäß § 23 I Nr. 3 KUG
d) § 23 I Nr. 4 KUG
2. Schranken der Abbildungsfreiheit (§ 23 II KUG)
a) Privatheit
b) Intimleben
c) Werbezweck
d) Sonstige Umstände
3. § 24 KUG
V. Zum Rechtscharakter des Rechts am eigenen Bild
1. Persönlichkeits- oder Immaterialgüterrecht
a) Bild als Persönlichkeitsrecht
b) Bild als Teil eines immateriellen Guts
2. Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild
4. Teil Ansprüche bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte
A. Unterlassungsanspruch
B. Beseitigungsanspruch / Widerruf
C. Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens
D. Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
E. Geschäftsanmaßung
5. Teil Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit identifiziert die besonderen Persönlichkeitsrechte im Zivilrecht, analysiert deren Rechtscharakter sowie Anwendungsbereiche und untersucht die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen bei Verletzungen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Schutz des Namens und dem Recht am eigenen Bild liegt.
- Systematische Einordnung und Abgrenzung besonderer Persönlichkeitsrechte
- Detaillierte Analyse des Namensschutzes gemäß § 12 BGB
- Eingehende Untersuchung des Rechts am eigenen Bild nach dem KUG
- Erläuterung der zivilrechtlichen Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Auszug aus dem Buch
1. Rechtsnatur des Namensrechts
Nach Inkrafttreten des BGB war die Rechtsprechung der Ansicht, dass es sich beim Namensrecht um ein Persönlichkeitsrecht handle, da es nur dem Namensträger ein höchstpersönliches, nicht vererbliche Recht gebe.
In der Literatur kurz vor 1900 gab es unterschiedliche Meinungen zum Rechtscharakter des Namensrechts. Die überwiegende Meinung war, dass es sich beim Namensrecht um ein Persönlichkeitsrecht handle, jedoch wurde auch die Meinung vertreten, dass es sich beim Namensrecht um ein Immaterialgüterrecht handle. Aus dem Namen kann sich durchaus ein wirtschaftliches Interesse an der Verwertung ergeben.
Im Gegensatz zu dieser Meinung begründen die Vertreter der Persönlichkeitsrechtstheorie die Einordnung des Namensrechts mit der engen Verknüpfung von Name und Person. Das Namensrecht sei dem Persönlichkeitsrecht zuzuordnen, weil es die Person in ihrem Anspruch schütze, nicht mit anderen Personen in Zusammenhang gebracht zu werden.
Heutzutage wird die Frage nach dem Rechtscharakter zunehmend differenziert betrachtet. In der Literatur wird nunmehr meist zwischen dem bürgerlichen Namen der Einzelperson und anderen Namen, speziell geschäftlichen Bezeichnungen, unterschieden. Der bürgerliche Name ist durch Persönlichkeitsrecht geschützt, die anderen Namen durch Immaterialgüterrechte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Teil Einführung und Überblick: Die Arbeit führt in die Thematik der besonderen Persönlichkeitsrechte ein, definiert deren Zweck und steckt den inhaltlichen Rahmen sowie die methodische Vorgehensweise ab.
2. Teil Das Verhältnis von besonderem und allgemeinem Persönlichkeitsrecht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen, insbesondere die begrenzte Spezialität der besonderen Persönlichkeitsrechte gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
3. Teil Die besonderen Persönlichkeitsrechte: Hier werden zentrale Persönlichkeitsrechte wie das Urheberpersönlichkeitsrecht, der Datenschutz sowie ausführlich der Namensschutz und das Recht am eigenen Bild analysiert.
4. Teil Ansprüche bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Der Abschnitt gibt einen Überblick über die zivilrechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche.
5. Teil Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bestätigt die Anerkennung dieser Rechte in Literatur und Rechtsprechung.
Schlüsselwörter
Persönlichkeitsrecht, Namensschutz, Recht am eigenen Bild, Urheberpersönlichkeitsrecht, KUG, BGB, Persönlichkeitsschutz, Rechtscharakter, Immaterialgüterrecht, Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Schadensersatz, Interessenabwägung, Zeitgeschichte, Datenerhebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den besonderen Persönlichkeitsrechten im deutschen Zivilrecht und untersucht deren Bedeutung, Rechtscharakter sowie die Anwendungsbereiche.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf dem Schutz des bürgerlichen Namens nach § 12 BGB sowie dem Recht am eigenen Bild gemäß dem Kunsturhebergesetz (KUG).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die besonderen Persönlichkeitsrechte zu identifizieren, ihren Rechtscharakter herauszuarbeiten und die Rechtsfolgen bei deren Verletzung systematisch darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der gesetzlichen Grundlagen sowie die Auswertung von Literatur und höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden neben dem Urheberpersönlichkeitsrecht und Datenschutz insbesondere der Schutzbereich und die Schranken des Namensrechts sowie des Rechts am eigenen Bild detailliert dargestellt.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vor allem Tatbestandsmerkmale, Interessensabwägung, Verwechslungsgefahr und die Unterscheidung zwischen ideellen und wirtschaftlichen Interessen.
Wie wird das Verhältnis zwischen Namensrecht und Persönlichkeitsrecht eingeordnet?
Das Namensrecht wird als eng mit der Person verknüpftes Persönlichkeitsrecht gesehen, wobei heutzutage bei geschäftlichen Bezeichnungen zusätzlich eine Schutzkomponente als Immaterialgüterrecht anerkannt wird.
Welche Rolle spielt die Interessenabwägung beim Recht am eigenen Bild?
Die Interessenabwägung ist zentral, da die gesetzlichen Ausnahmen von der Einwilligungspflicht (etwa bei Zeitgeschichte) nicht schrankenlos gelten und bei Verletzung berechtigter privater Interessen zurücktreten können.
- Arbeit zitieren
- Claudio Fierro (Autor:in), 2010, Die besonderen Persönlichkeitsrechte, insbesondere Schutz von Name und Bildnis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158968