Grundsätze und Probleme bei der Bildung von Kostenstellen


Hausarbeit, 2001

15 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Kostenstellenrechnung

3. Kostenstellen

4. Gliederungskriterien von Kostenstellen
4.1 Einteilung der Unternehmung nach räumlichen Kriterien
4.2 Einteilung nach selbständigen Verantwortungsbereichen
4.3 Einteilung der Unternehmung nach Funktionen
4.4 Einteilung der Unternehmung nach rechentechnischen Erwägungen
Platzkostenrechnung
Bildung von Bereichskostenstellen

5. Kostenstellenarten
5.1 Kostenstelleneinteilung nach Funktionen
Kostenbereich Materialstellen
Kostenbereich Fertigungsstellen
Kostenbereich Vertriebsstellen
Kostenbereich Verwaltungsstellen
Kostenbereich Forschungs-, Entwicklungs- und Konstruktionsstellen
Kostenbereich Allgemeine Stellen
5.2 Kostenstelleneinteilung nach der Abrechnungsart
Hauptkostenstellen
Hilfskostenstellen

6. Kostenstellenverzeichnis

7. Schlussanmerkungen

Literaturverzeichnis

Grundsätze und Probleme bei der Bildung von Kostenstellen

1. Einleitung

Die Kostenrechnung hat als Teilgebiet des Rechnungswesens die Aufgabe, die anfallenden Kosten zu erfassen, zu überwachen und die Preise zu kalkulieren. Sie lässt sich grob in die drei folgenden Teilbereiche gliedern:

Der erste Teilbereich ist die Kostenartenrechnung. Sie erfasst und gliedert sämtliche in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten. Mit den Ergebnissen beliefert die Kostenartenrechnung die Kostenstellenrechnung, deren leitende Fragestellung sich ausschließlich mit der Kostenursache befasst. In der Kostenstellenrechnung werden die angefallenen Kosten auf die Betriebsabteilungen verteilt. Der dritte Teilbereich ist die Kostenträgerrechnung, in der die Kosten auf die erstellten Güter oder Dienstleistungen, die Kostenträger, weiterverteilt werden.

2. Kostenstellenrechnung

Die Kostenstellenrechnung fungiert als Bindeglied zwischen der Kostenartenrechnung und der Kostenträgerrechnung, kurzfristiger Erfolgsrechnung sowie Planungsrechnung: Nachdem alle Kosten erfasst und nach Arten unterteilt wurden, müssen sie nun auf die Betriebsbereiche verteilt werden, in denen sie verursacht wurden. Die Erfassung der Kosten am Ort ihrer Entstehung dient vor allem der Wirtschaftlichkeitskontrolle die durch Soll-Ist-Vergleiche und unternehmensweite Vergleiche zwischen Kostenstellen mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung durchgeführt wird. Weitere Aufgaben, die jedoch anderen Teilbereichen der Kostenrechnung dienen, sind die Kostenbudgets zu überwachen, die Kalkulationsgenauigkeit zu erhöhen und relevante Kosten für Planungszwecke der einzelnen Betriebsbereiche zu liefern.[1]

Die Kostenstellenrechnung beschäftigt sich ausschließlich mit den Gemeinkosten. Sie fallen für mehrere oder alle Kostenträger gemeinsam an, weil sie einem bestimmten Erzeugnis nicht direkt zugeordnet werden können oder aber aus ökonomischen Gründen auf ihre Zurechnung verzichtet werden soll. Aus diesem Grund kann das Verursachungsprinzip lediglich bedingt, wenn überhaupt, eingehalten werden. Die Gemeinkosten werden in echte und unechte Gemeinkosten geteilt. Die Echten können den Kostenträgern nicht zugeordnet werden, wie z.B. bestimmte Versicherungen, Steuern und Gehälter. Die unechten Gemeinkosten, wie z.B. Hilfs- und Betriebsstoffe, könnten zwar den Kostenträgern zugerechnet werden, es wird jedoch aus wirtschaftlichen Gründen vermieden.

Um die Gemeinkosten möglichst genau auf die Kostenstellen zu verteilen, wird versucht Bezugsgrößen der Kostenverursachung auszumachen, die sich durch eine "echte Proportionalitätsbeziehung zwischen den beschäftigungsabhängigen Kosten und den erstellten Leistungen“ (Kilger, W. (1988): Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden - S. 320) auszeichnen. Sie werden also indirekt mittels zu bestimmender Verteilungsschlüssel den Kostenstellen zugerechnet.[2]

3. Kostenstellen

Ein Betrieb wird in Kostenstellen unterteilt, damit die Faktoren, die die Kosten beeinflussen und ihren Einfluss innerhalb der Kostenstelle besser zu analysieren sind, als innerhalb des gesamten Betriebes. Nur so können die im Fertigungsprozess entstandenen Kosten verursachungsgerecht zugeteilt werden.

Werden die geplanten Kosten mit den Istkosten jeder Kostenstelle verglichen, können nicht nur gleich die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit ermittelt, sondern ebenso mögliche Gegenmaßnahmen erdacht werden.[3] Diese Kontrolle ermöglicht die Aufdeckung unwirtschaftlicher Produktion.

4. Gliederungskriterien von Kostenstellen

Die genaue Einteilung eines Betriebes in Kostenstellen ist immer vom Betrieb und dessen individuellen Faktoren (Betriebsgröße, Branche, Produktionsprogramm- und verfahren, organisatorische Gliederung, angestrebte Kalkulationsgenauigkeit, angestrebte Kostenkontrollmöglichkeit) abhängig.[4] Jede Kostenstelle (auch „Kontierungseinheit“ genannt) stellt einen Teilbereich dar, der kostenrechnerisch selbständig abgerechnet wird. Eine Kostenstelle kann nach räumlichen, funktionalen, organisatorischen und abrechnungstechnischen Kriterien gebildet werden. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, dass eine Einheit alle Kriterien erfüllt.

Die zu beachtenden Grundsätze bei der Kostenstellenbildung sind die Voraussetzung für die eindeutige Zuordnung der Kosten auf die Kostenstelle und für die Festlegung von Verantwortungsbereichen für die Arbeitnehmer.[5] Sie werden nachfolgend näher erläutert.

4.1 Einteilung der Unternehmung nach räumlichen Kriterien

Bei der räumlichen Einteilung des Betriebes werden Kostenstellen nach räumlich abgegrenzten Bereichen gebildet. Soll ein solcher Bereich als Kostenstelle fungieren, darf in ihm nur eine Tätigkeit ausgeübt werden.

Eindeutiger Vorteil dieser Einteilung ist die einfache Durchführung der Aufteilung und die Übersichtlichkeit. Nachteilig würde sich die Durchführung verschiedener Tätigkeiten in einer Kostenstelle auswirken, die sich negativ auf die Kontrollen und die Ermittlung von Kalkulationssätzen auswirken würde.[6]

4.2 Einteilung nach selbständigen Verantwortungsbereichen

Bei dieser Einteilung vermeiden die klar definierten Verantwortungsbereiche, die zugleich die Kostenstellen darstellen, Kompetenzüberschneidungen. Die Verantwortungsbereiche der Aufsichtsbezirke, Abteilungsleiter, Werkmeister, etc. werden voneinander abgegrenzt. Jede Kostenstelle von einem Abteilungsleiter oder Meister der eigens für diese Kostenstelle verantwortlich ist, überwacht. Er trägt anteilig zu der Gestaltung der Kostenplanung bei und führt die Kostenkontrolle seiner Kostenstelle durch. Für Kostenstellenabweichungen des Soll-Ist-Kostenvergleichs wird nur der Kostenstellenleiter zur Verantwortung gezogen.[7] Jede Kostenstelle darf von nur einem verantwortlichen Kostenstellenleiter beaufsichtigt haben. Ein Kostenstellenleiter darf mehrere Kostenstellen überwachen.

4.3 Einteilung der Unternehmung nach Funktionen

Bei dieser Methode dient jeder eigenständige Arbeitsgang zur Abgrenzung einer Kostenstelle. Eine Werkhalle der Fertigung beispielsweise würde in die Kostenstellen Stanzerei, Dreherei, Schleiferei, Bohrerei, Fräserei und Lackiererei eingeteilt werden. Diese würden jeweils von einem verantwortlichen Meister beaufsichtigt werden.

[...]


[1] Jossé, G. (2001): Basiswissen Kostenrechnung, München - S. 67

[2] Haberstock, L. (1997): Kostenrechnung I - Einführung, Hamburg - S. 59

[3] Zimmermann, G. (1992): Grundzüge der Kostenrechnung, München - S. 67

[4] Haberstock (1997), S. 109

[5] Kilger, W. (1988): Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden - S. 320

[6] Zimmermann (1992), S. 68

[7] Kilger (1988), S. 320

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Grundsätze und Probleme bei der Bildung von Kostenstellen
Hochschule
Universität Lüneburg  (BWL)
Veranstaltung
Kostenrechnung
Note
2,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
15
Katalognummer
V15912
ISBN (eBook)
9783638209007
Dateigröße
842 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Grundsätze, Probleme, Bildung, Kostenstellen, Kostenrechnung
Arbeit zitieren
Julia Krooß (Autor:in), 2001, Grundsätze und Probleme bei der Bildung von Kostenstellen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15912

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