Schwarzbuch Jugendamt. Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahmen durch deutsche Jugendämter


Ausarbeitung, 2009

250 Seiten

Dr. M.-J. Leonard (Autor:in)


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Anmerkung

1. Einleitung
1.1. Jugendämter in Deutschland
1.2. Entstehung der momentanen Situation

2. Historische Entwicklung der Jugendämter
2.1. Rechtsaufsicht durch das Innenministerium
2.3. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz: SGB XIII
2.4. Die Rolle des Verwaltungsgerichtes

3. Ambulante und stationäre Maßnahmen
3.1. Hysterie bei den Inobhutnahmen und Abkehr von den ambulanten Hilfen
3.2. Kostenübernahme durch den Steuerzahler und die Eltern
3.4. Wurzeln des Jugendamtes in Nazi-Deutschland
3.5. Jugendämter haben eine große Lobby in Kirche und Politik

4. Scheidungsfall: Schutz der Kinder vor dem Jugendamt
4.1. Gehen Sie nicht (allein) zum Jugendamt
4.2. Wenn Ihr Expartner mit dem Jugendamt zusammenarbeitet
4.3. Pest oder Cholera: Das familienpsychologische Gutachten
4.4. Vom Jugendamt zur kostenlosen „Leihmutter“ degradiert

5. Akzeptanzproblem des Jugendamtes in der Bevölkerung
5.1. Der Fall „Kevin“ aus Bremen als Auslöser
5.2. Erziehungsaufgabe der Eltern
5.3. Ist die Inobhutnahme eine „freiheitsentziehende Maßnahme“?

6. Hilfe zur Selbsthilfe: Wenn das Jugendamt klingelt
6.1. Es kann jeden treffen, der Kinder hat
6.2. Versagen von Jugendförderung und Jugendhilfe
6.3. Die Wegnahme der Kinder
6.3. Kooperation zwecklos: Wenn das Jugendamt auf Briefe nicht reagiert
6.4. Vorwürfe des Gerichtes: Weshalb Sie angeblich alles falsch machen werden
6.5. Besuche untersagt: Weshalb Sie nun plötzlich eine Gefahr für ihr Kind sind
6.6. Ein Trost: Sie sind nicht allein, pro Tag werden bis zu 100 Kinder in Obhut genommen

7. Trübe Zukunftsaussichten
7.1. Die Macht der Jugendämter: Der Fluch der „kommunalen Selbstverwaltung“
7.2. Familien haben in Deutschland keine Lobby
7.3. Die Meinung der Kirche: Familie ist durch nichts zu ersetzen
7.4. Streit in der Europäischen Union: Das Jugendamt verletzt die Menschenrechte

8. Abschluß

Literaturverzeichnis

Internetquellen

Anhang 1: Inobhutnahmen 2008

Anhang 2: Pressemitteilungen des Statist. Bundesamtes

Anmerkung

Die Begriffe Mutter und Vater stehen in der vorliegenden Arbeit stellvertretend für die erste und zweite Hauptbezugsperson des Kindes. Sie werden verwendet, um den Text leichter lesbar und verständlicher zu machen. Eine Diskriminierung der Geschlechter oder der Eltern war damit nicht gemeint. In der Praxis ergibt es sich meistens, dass die Kinder zu einem Elternteil eine engere Beziehung aufbauen. Das kann die verschiedensten Gründe haben und soll hier nicht weiter diskutiert werden.

1. Einleitung

1.1. Jugendämter in Deutschland

Das System der Jugendämter in Deutschland ist eine der umstrittensten Einrichtungen der Moderne. Da seine Wurzeln in der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus liegen, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von internationalen Politikern mehrfach gefordert, es abzuschaffen bzw. durch ein anderes System zu ersetzen. Bis heute jedoch ohne Erfolg.

Die Jugendämter wurden in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Deutschland eingeführt, um insbesondere Waisenkindern und Kindern aus Arbeiterfamilien bessere Zukunftschancen in der Zeit der industriellen Revolution zu ermöglichen. Sie fußten auf dem Gedankengut der Weimarer Republik, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die wirtschaftliche und soziale Not der Bevölkerung nach dem verlorenen ersten Weltkrieg durch ein neues Rechtssystem und soziale Programme zu lindern.[1]

Diese Ideologie wurde vom Nationalsozialismus zunächst zur Fürsorgeerziehung für gefährdete und verwahrloste Jugendliche weiterentwickelt und schließlich für die Umerziehung und Auslesepraxis missbraucht.[2]

Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die Kinder- und Jugendhilfe in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich weiter.

In Westdeutschland gab es eine Reorganisation und einen Identitätswandel. Die Jugendämter delegierten die Kinder- und Jugendhilfe nun vor allem auf kirchliche und soziale Träger.[3] Sie kümmerten sich um Kriegswaisen, die in den Trümmern des durch den Krieg stark zerstörten Deutschlands aufgegriffen wurden. Sie gaben ihnen Perspektiven durch Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und linderten ihre materielle Not. Damit kehrte die Kinder- und Jugendhilfe wieder stärker zu ihrer ursprünglichen Ausrichtung in der Anfangsphase zurück. Die Jugendämter nahmen in dieser Zeit maßgeblich Einfluss auf die Ausbildung und die Wohnsituation der Kinder- und Jugendlichen. Es entwickelte sich eine sozial geprägte, privatwirtschaftliche Pflege- industrie, die sich ausschließlich mit der Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen befasste.[4]

Der Strukturwandel ab Mitte der 60er Jahre führte zu einem erneuten Wechsel der Perspektive. Die Kriegswaisen waren inzwischen erwachsen und benötigten die Hilfen der Jugendämter nicht mehr. Gleichzeitig kam die antiautoritäre Erziehung in Mode und beeinflusste das Bild vom Kind in Richtung gleichgestellter Partner. In dieser Zeit entstanden zahlreiche Studien über das Bindungsverhalten von Kindern, welche die Heimerziehung als denkbar schlechteste Form für die Entwicklung eines gesunden Menschen darstellten.[5]

Die Folge: Zahlreiche Heime wurden geschlossen.

Auf der anderen Seite forderten jedoch linksgerichtete Gruppierungen die „Vergesellschaftung“ der Kinderfrage. Die Betreuung der Kinder sollte nicht mehr allein durch die Mütter stattfinden, um ihnen mehr Freiheiten und Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme und Selbstverwirklichung zu geben.

Auf diese Weise bildeten sich zwei entgegengesetzte gesellschafspolitische Positionen mit verschiedenen Idealbildern.[6]

In Ostdeutschland wurde die Integration der Kinder- und Jugendlichen in die sozialistische Gesellschaft weiterhin maßgeblich durch staatliche Institutionen gesteuert und finanziert. Es entwickelte sich ein flächendeckendes Angebot von Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen, angefangen bei Kinderkrippen für die Kleinsten bis hin zu Sportförderung und Familienhilfen. Die staatliche Verantwortung für die Erziehung und Prägung auf das sozialistische System war von der Bevölkerung stark verinnerlicht und in den Gesetzen verankert.[7]

Die Erziehung der Kinder wurde von staatlichen Stellen übernommen, d.h. nach der Ideologie lag die „allumfassende Erziehungsfürsorge“ beim Staat.

Die Eltern waren einem starken gesellschaftlichen Druck ausgesetzt, ihre Kinder so früh, wie möglich, dem staatlichen Erziehungssystem zu überlassen, da die Arbeitskraft der Eltern der staatlich geregelten Planwirtschaft nicht länger als nötig entzogen werden sollte.

Weiterhin hatte die Eingliederung der Kinder in das staatliche System Vorrang vor dem Elternrecht. Die Eingriffe gingen so weit, dass z.B. die Unterbringung von Jugendlichen in Lehrlingswohnheimen auch gegen den Wunsch der Eltern und des Jugendlichen selbst angeordnet werden konnte, wenn eine staatliche Erziehungsstelle eine solche Fremdunterbringung befürwortete. Derartige Eingriffe ins Elterrecht wurden von großen Teilen der Bevölkerung als eine Bevormundung empfunden und führten zu Widerständen gegen solche Maßnahmen.[8]

An diesem Beispiel ist die allgemeine Tendenz des Sozialstaates erkennbar, die Familien – wenn nötig – „zu ihrem Glück zu zwingen“. Die Familien sahen sich durch die Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen „betreuungsmäßig umzingelt“, wobei Andersdenkende vollständig ausgegrenzt wurden. Der Staat verwendete die Jugendhilfe damit zu einer Maßnahme der staatlichen Kontrolle, um zu garantieren, dass auch in den Familien die vorgegebene politische Ideologie eingehalten wurde.[9]

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten kam es in den 90er Jahren zu einem Wiedererstarken der Pflegeindustrie. Während in Westdeutschland die Kindererziehung weitestgehend den Familien überlassen wurde und das Elternrecht im Grundgesetz verankert war, gab es in den sog. „Neuen Bundesländern“ der ehemaligen DDR noch immer das flächendeckende Erziehungsmodell durch die staatlichen Organisationen.

Viele Mitglieder der ehemaligen staatlichen Erziehungseinrichtungen erwiesen sich als gut ausgebildet und wurden nach dem Zusammenbruch der DDR in die neu eröffneten Behörden und Jugendhilfezentren der Jugendämter übernommen. In Folge der Migrationsbewegungen zwischen Ost- und West übertrugen sie die DDR- Ideologie des Staates als Erziehungsbeauftragter und der arbeitenden Mutter im erhöhten Maße auf das westdeutsche Erziehungssystem.

Zur Finanzierung der deutschen Einheit hatte der Staat u.a. auf die Rentenkassen zurückgegriffen. Daher wurde es notwenig, die Bevölkerung – und hier insbes. die in Westdeutschland meist nicht arbeitenden verheirateten Frauen – stärker zur Eigenfinanzierung ihrer Rente heranzuziehen. Mit einer neuen gesellschaftspolitischen Ideologie wurde aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit die Hausfrau und Mutter, welche nach der Geburt des ersten Kindes zu Hause bleibt und sich nur noch der Kindererziehung widmet, trotz steigender Arbeitslosigkeit der Gesamtbevölkerung zunehmend in Politik und Medien „verpönt“.

In den 90er Jahren wurden damit einhergehend die Rufe nach Krippenplätzen und Ganztagsbetreuung für Gesamtdeutschland zunehmend lauter. Die Zahl der Single- haushalte erhöhte sich, die Mütter waren besser ausgebildet und gingen nach der Schwangerschaft früher zurück in den Beruf, um ihre Rentenansprüche nicht zu gefährden.

Die Politik verstärkte auch weiterhin den Druck gegenüber jungen Familien. Nach der Jahrtausendwende wurden die Rentenansprüche junger Mütter, die wegen der Kinder nicht mehr in den Beruf zurückkehrten drastisch reduziert. Auf diese Weise zwang die Politik, alle Mütter, so schnell wie möglich nach der Geburt der Kinder wieder eine Arbeit aufzunehmen.

Auf der anderen Seite reichen aber Betreuungsangebote für Kleinkinder bis heute nicht aus, um den neuen Bedarf an Ganztagsplätzen zur Betreuung von Kindern berufstätiger Mütter zu decken. Die Bevölkerung reagiert auf dieses Missverhältnis mit einer Reduzierung der Geburtenrate. Nach aktuellen Studien des Statistischen Bundesamtes ist Deutschlands inzwischen eines der Länder mit der weltweit geringsten Zahl von Geburten bezogen auf die Bevölkerung.

Dieser Zustand ist bis heute ungelöst und besteht weiter fort. Szenarien gehen davon aus, dass Deutschland aufgrund dieses Missverhältnisses in absehbarer Zeit seine wirtschaftliche Vormachtstellung in der Europäischen Union einbüßen könnte.

Nachdem schon andere Regierungen versucht haben, durch Verbot von Frauenarbeit oder Reglementierung des Frauenanteils in bestimmten Berufen für eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen,[10] dürfte es interessant sein, wie sich die Frage der Kindererziehung in der weltweiten Wirtschaftskrise weiterentwickelt.

Aufgrund der zunehmenden werdenden staatlichen Kontrolle, die sich immer mehr in die Privatbereiche der Menschen erstreckt, und inzwischen auch vor dem Elternrecht des Grundgesetzes keinen Halt mehr macht (vgl. die „Aufsichtsfunktion“ der Jugendämter), ist eine klare Tendenz zu der Situation erkennbar, die George Orwell in seinem Roman „1984“ beschrieben hat. Einen Hinweis darauf gibt auch die immer stärker ausgeprägte Einschränkung der Medienberichterstattung durch die von der Regierung eingeforderte sog. „Politische Korrektheit“.[11]

1.2. Entstehung der momentanen Situation

Derzeit herrscht aufgrund der demographischen Entwicklung, insbes. der Abwanderung von Fachkräften ins Ausland und des starken Geburtenrückganges ein Mangel an Kindern in Deutschland. Dieser Mangel wird sich lt. einer Studie des europäischen statistischen Amtes EUROSTAT bis 2030 derart auswirken, dass Deutschlands Bevölkerung sinkt, überaltert und es trotz Zuwanderungen aus dem Ausland seine wirtschaftliche und politische Vormachtstellung in Europa einbüßen wird.[12]

Wenn die Entwicklung weiter anhält, wird Deutschland lt. EUROSTAT im Jahr 2050 von anderen Ländern, wie England und Frankreich, an Zahl der Einwohner und Wirtschaftsleistung überholt worden sein. Die deutschen Politiker sind somit dringend zum Handel aufgerufen.

Tatsächlich suchen die Politiker schon seit längerer Zeit nach einem Ausweg aus diesem Zukunftsszenario. Da sich der Zusammenhang zwischen Politik und Geburtenrate jedoch als sehr komplex erwiesen hat, wurden auch einige politische Maßnahmen auf den Weg geschickt, die anstatt zu einer Steigerung eher zu einer weiteren Senkung der Geburtenrate beigetragen haben.[13] Zu ihnen zählen die Abschaffung der Fachaufsicht über die Jugendämter, die Entlassung der Jugendämter in die Selbstverwaltung, die Einstufung der Umgangsvereitelung als Kapitalverbrechen gegenüber dem Kind (wie Mordversuch oder Mißhandlung), sowie die Gesetzesänderungen zur Vereinfachung der Inobhutnahmen von Kindern in mehreren Wellen seit den 90er Jahren. Derartige Maßnahmen waren mit einer Einschränkung der Elternrechte verbunden und führten im Ergebnis zu einer Verweigerungshaltung bestimmter Gesellschaftsschichten, Kinder zu bekommen.

Der Rückgang der Geburtenrate schlug sich schon in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts in den Pflegezahlen der Kinderheime nieder. Die Heime konnten nicht mehr rentabel bewirtschaftet werden. Nachdem die Waisen des Zweiten Weltkrieges erwachsen geworden waren, nahmen mit der Einführung der Pille sowie dem steigenden Wohlstand der Bevölkerung, die Fälle unerwünschten Kindersegens, Verwahrlosung und Misshandlung in den Familien ab.[14] Die Reduzierung der Kinderheime und Abbau von Arbeitsplätzen in der Pflegebranche war zunächst die logische Folge und wurde mancherorts auch erfolgreich durchgeführt.

Während die Literatur aus dieser Zeit die ambulanten Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, welche zu einer Stärkung der Familien führen sollen, favorisiert und die Wegnahme der Kinder als die „letzte Lösung“ ansieht, die nur eingesetzt werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass die betroffenen Kinder schwerste körperliche Schäden in den Familien erleiden,[15] setzten sich spätestens seit der Wiedervereinigung 1990 in der Politik zunehmend diejenigen Stimmen durch, die sich für eine Erhöhung der stationären Unterbringungen von Kindern in Heimen aussprachen.[16]

Mit der Wende, der Abwanderung von Arbeitern in den Westen und der hohen Arbeitslosigkeit in den Ostgebieten, wurden Teile der Neuen Bundesländer zunächst zu neuen sozialen Brennpunkten. Viele Familien zerbrachen an der veränderten Situation. Dadurch kam es zu einer verstärkten Nachfrage nach Heimplätzen in den 90er Jahren.[17] In dieser Zeit übernahmen private Träger aus den westdeutschen Ländern zahlreiche Heime und Kinderpflegeeinrichtungen der ehemaligen DDR und führten sie unter neuer Leitung weiter. Die sozialen Brennpunkte lösten sich allerdings Dank der Gewährung von Förderungen und sozialen Leistungen mit den Jahren auf, so dass Heimplätze wieder in großer Zahl entbehrlich wurden. Daraufhin kam es zu erneuten Schließungen der privaten Pflegeeinrichtungen.

In dieser Situation starteten Lobbyisten der Pflegebranche eine große Pressekampagne gegen Kindesmissbrauch in den Familien. Nach sexuellen Missbrauchsvor- kommnissen in anderen europäischen Staaten, wie Belgien, wurden die Inobhut- nahmen und Heimunterbringungen von Kindern als das einzige Mittel zum Schutz der Kinder vor missbrauchenden Vätern propagiert. Dabei wurde unberücksichtigt gelassen, dass in den Beispielfällen gewöhnlich eine Verbrecherorganisation und nicht die Familie hinter den Übergriffen gegen Kinder steckte.

Durch die Pressekampagne wurden in den 90er Jahren alle Väter mit minderjährigen Kindern zu potentiellen Kinderschändern deklariert und beschuldigt, ihren Kindern Gewalt anzutun. Obwohl diese Beschuldigungen unsinnig waren, sprangen mit der Zeit immer mehr Presse-Vertreter auf diesen Zug auf. Die Bevölkerung wurde stark verunsichert. Kindergärtner und Lehrer nahmen an Seminaren zur Aufdeckung von sexuellem Missbrauch teil. Immer mehr Verdachtsfälle wurden den Jugendämtern gemeldet, so dass diese unter der steigenden Belastung immer mehr an Personalmangel litten.

Hunderte von Familien wurden durch polizeiliche Ermittlungen zerstört, Eltern grundlos von ihren Kindern getrennt und jahrelang unschuldig ins Gefängnis verbracht. Jugendämter, Polizei und Gerichte ließen sich von der allgemeinen Hysterie anstecken. Fast alle Meldungen erwiesen sich im Nachhinein als ungerechtfertigt. Trotzdem waren die betroffenen Familien stigmatisiert und der Status der Familie als Lebensgemeinschaft konnte sich bis heute nicht vollständig von dieser Medienkampagne erholen.[18]

Damit hatte diese Kampagne in den 90er Jahren unerwünschte Nebenwirkungen, die so nicht vorhersehbar gewesen waren. Insbesondere verloren Justiz, Familienpolitik und Jugendhilfe-System in Deutschland an Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. So erhielt die Institution des Jugendamtes im Volksmund beispielsweise den Beinamen „Kinderklaubehörde“. Damit wurde dem Image der Jugendämter durch diese Medienkampagne ein erheblicher Schaden zugefügt.[19]

Eine Gegenkampagne betroffener Väter zeigte, dass die Jugendämter auf bloßen Zuruf und Denunziation arbeiteten. Die Mitarbeiter von Kindergärten und Schulen waren durch die Pressekampagne „über-sensibilisiert“ und meldeten abertausend von angeblichen Missbrauchsfällen, die sich als falsch herausstellten und die städtischen Haushalte sowie die Justiz mit zusätzlicher Arbeit und enormen Kosten be- lasteten.[20]

In ganz Deutschland kam eine Gegenbewegung in Gang, die u.a. zum Erlass des neuen Kindschaftsrechtes von 1998 führte. In diesem Gesetz wurde festgeschrieben, dass ein Kind beide Eltern braucht und das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung der Eltern zum Regelfall erklärt.[21]

Das neue Gesetz weist jedoch bis heute viele ungeregelte Lücken auf und lässt zahlreiche Fälle unberücksichtigt. So findet beispielsweise keine Staffelung statt, wie beispielsweise mit Kindern in unterschiedlichem Alter verfahren werden soll, obwohl Kinderärzte und Psychologen sich dafür ausgesprochen haben. Die Begründung einer Staffelung lautet, dass Kinder in verschiedenen Lebensaltern völlig unterschiedlich auf externe Hilfen und insbesondere auf die gewaltsame Trennung von der Mutter als Hauptbezugsperson reagieren.[22]

Die alte Regel, dass ein Kleinkind unter sechs Jahren zu seiner Hauptbezugsperson, i.d.R. der Mutter, gehört, weil es ohne die Zuwendung der Hauptbezugsperson verkümmert, wird zunehmend durch das Gesetz nach 1998 in Frage gestellt. In Extremfällen nehmen einzelne Jugendämter sogar Säuglinge direkt nach der Entbindung im Krankenhaus von den Müttern weg. Die Politik war bisher nicht in der Lage, mäßigend auf die Jugendämter einzuwirken und die Situation zu entspannen. Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern unterhalb des Schulalters steigt derzeit jedes Jahr an.[23]

Andere Auswirkungen zeigen sich im Verhalten der Väter bei einer Scheidung. Viele Väter erkennen neuerdings in ihrem „Recht am Kind“ ein neues „Besitzrecht“ und spielen dieses bei der Scheidung gegen die Frauen aus, die aufgrund der Geburt und der noch immer tragenden Rolle in der Kindererziehung oft eine stärkere emotionale Bindung zum Kind haben und daher gegenüber den Vätern zu größeren materiellen Zugeständnissen bereit sind. Diese Problematik wird vom Gesetzgeber komplett ausgeblendet. Der Vater hat nach dem Gesetz immer ein liebender Vater zu sein. Daher steht ihm automatisch ein Umgangsrecht zu. In der Realität tritt diese Liebe aber leider manchmal hinter materiellen oder persönlichen Überlegungen zurück. So werden Frauen mit dem Baby in großer Zahl von den Vätern wegen einer neuen Freundin sitzen gelassen oder vom Kindesvater mit Terrormaßnahmen überzogen, unter denen besonders auch die Kinder leiden. Die Justiz ist auf diese neue Situation noch immer nicht eingestellt. Obwohl die Misshandlung in der Ehe inzwischen als Straftatbestand anerkannt wird, gibt es auch heute noch Richter, die davon ausgehen, dass ein schlagender Ehemann trotzdem ein guter Vater sein kann, obwohl aus Untersuchungen bekannt ist, dass sich die meisten Kinder so stark mit ihrer Mutter identifizieren, dass sie Gewalt gegenüber der Mutter als Gewalt gegen sich selbst erleben.[24]

Gemäß neuren Studien aus der Sozialforschung benutzen mehr und mehr Männer die Kinder im Scheidungsfall als Druckmittel gegen ihre Frauen. Bemerkenswert sind vor allem ihre Motive. Während die Frau sich und das Kind als eine Einheit sieht und davon ausgeht, dass jemand, der ihr schadet, grundsätzlich auch schädlich für das Kind ist, sehen die Männer in dem Kind, mit dem die meisten Männer bedauerlicherweise vor allem im Baby- und Kleinkindalter noch nicht viel anzufangen wissen, ein Druckmittel gegenüber der Frau und machen sich leider keine Gedanken darüber, dass sie dem Kind damit schaden können. Vor diesem Hintergrund sind auch Überreaktionen erklärbar.[25]

Das Gesetz von 1998 entsprang u.a. dem neuen Sozialbild der Bundesregierung, die aufgrund der hohen Scheidungsrate und des sozialen Versorgungsanspruches der Ein-Eltern-Familien, nun auch von den Müttern mit kleinen Kindern verlangte, so schnell wie möglich nach der Babypause wieder arbeiten zu gehen. Die sozialistischen Parteien versuchten, vor allem den Sozialgedanken und die Bedeutung der gemeinsamen Elternschaft mit diesem Gesetz zu verankern. Der Slogan lautete „Eltern bleiben Eltern“ und spielte darauf an, dass die Eltern auch nach der Scheidung ihre Entscheidungen über das Kind gemeinsam treffen und sich dabei vom Bedarf des Kindes leiten lassen sollten.[26]

Unberücksichtigt blieb dabei, dass die Fronten zwischen den Eheleuten gerade nach streitigen Scheidungen und Trennungen meist so verhärtet sind, dass eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht mehr möglich ist. Die Nachteile trägt dann das Kind. Die Jugendämter, welche eigentlich zwischen den Eltern vermitteln sollten, verschlimmern die Situation meist noch mit der Androhung, den Eltern werde das Kind weggenommen, wenn sie sich nicht einigen (siehe: Cochemer Modell).[27]

Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt aus, dass die Gerichte in besonders extremen Fällen, in denen sich die Eltern über Jahre nicht einigen können oder wenn besonders schlimme Vorfälle zur Trennung der Eheleute geführt haben, einem einzelnen Elternteil das Sorgerecht übertragen. Dieses ist aufgrund des Alters der Kinder und der Bindungen im Elternhaus i.d.R. die Mutter.[28]

Durch die neue Favorisierung des gemeinsamen Sorgerechtes wird diese Alternative aber zunehmend aus dem Gerichtssaal verbannt, was sich zum Nachteil der Familien auswirkt. Die Patchwork-Familie funktioniert in den meisten Fällen nicht. Zudem wächst die Zahl der problematischen Konstellationen dramatisch an, denn 50 % aller neu geschlossenen Ehen in Deutschland werden innerhalb von sieben Jahren wieder geschieden. Trotzdem wird dieser Umstand in der neuen Rechtsprechung kaum berücksichtigt.[29]

Die Probleme bei der Entscheidung für einen Elternteil werden durch das Verhalten der Jugendämter noch zusätzlich verstärkt. Wenn die Jugendämter, wie heute leider üblich ist, Negativ-Beweise gegen beide Elternteile sammeln, kann das Gericht keinem der beiden Eltern das alleinige Sorgerecht zusprechen und ist gezwungen, das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen. Auf diese Weise werden selbst Kinder aus guten sozialen und finanziell stabilen Verhältnissen schnell zu „Dauerkunden“ des Jugendamtes und letztendlich zwangsweise in Kinderheimen untergebracht. Diese Unterbringung schadet einem Scheidungskind mehr als sie ihm nützt. Obwohl beide Elternteile und vielleicht auch Großeltern bereit sind, sich um das Kind zu kümmern, werden diese Möglichkeiten von den Jugendämtern und den Gerichten gar nicht mehr in Betracht gezogen. Die zahlreichen Petitionen beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg legen von dieser bedauerlichen Entwicklung Zeugnis ab.[30]

Auf dem Gebiet der „Trennungs- und Scheidungskinder“ muß sich daher dringend etwas in der Rechtsprechung ändern. Viele Heimkinder sind heutzutage Trennungskinder, die wegen Schwierigkeiten der Eltern mit den Jugendamtsmitarbeitern oder zur „Erzwingung von Umgangskontakten“ in Heime eingewiesen werden. Eine Indikation für einen Heimaufenthalt zur Isolation von der Familie wird in diesen Fällen zur Bestrafung der Eltern eingesetzt, obwohl der Gesetzgeber ausdrücklich davor gewarnt hat, dass die Verwendung des Instrumentes „Inobhutnahme“ zur Bestrafung von Beteiligten einen Missbrauch des Instrumentes darstellt. Die Kosten für diese unnötigen Heimunterbringungen belasten den Staatshaushalt jährlich in zweistelliger Milliardenhöhe. Geschätzt sind unnötige Kosten im Bereich von ca. 20 Milliarden Euro unter Berücksichtigung der jährlich steigenden Inobhutnahmen.[31]

Aber die meisten Heimkinder kommen nach wie vor aus der Schicht der sog. Hartz- IV-Familien. Die Zahl der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger hat sich aufgrund der weltweiten Rezession enorm erhöht. Die Städte und Kommunen sind durch Spekulationsgeschäfte mit amerikanischen Großbanken, die 2008 und 2009 in Konkurs gegangen sind, stark verschuldet.[32]

Die Landesregierungen und Stadträte überlegen, wie sie die Haushaltskosten senken können und sehen einen großen Teil der Ausgaben im Bereich Kinder- und Jugendhilfen. Bei diesen Hilfen schlagen vor allem die Ausgaben für die Heimunterbringungen und Inobhutnahmen von Kindern mit bis zu einem Drittel des Haushaltes zu Buche. Seit 2006 sind die Ausgaben in diesem Bereich explosionsartig gestiegen. Damit hat die Einführung des neuen Elternrechtes 1998 genau das Gegenteil von dem bewirkt, was ursprünglich geplant war. Die Väter sollten mehr Rechte an den Kindern und die Kinder mehr Rechte an den Vätern erhalten. Das hatte auch handfeste wirtschaftliche Gründe:

Viele Kinder aus geschiedenen Ehen konnten vom Staat nicht zur Finanzierung der Sozialleistungen herangezogen werden, wenn ihre Väter später in Rente gingen. Sie hatten nie einen sozialen Kontakt zu ihren Vätern gehabt und wurden von den Gerichten daher von den Zahlungen an die ARGE bzw. das Sozialamt freigestellt.[33]

Durch das neue Kindschaftsrecht wird ein enger sozialer Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil bis zur Volljährigkeit zur Pflicht. Auf diese Weise können auch getrennt lebende Trennungs- oder Scheidungskinder später bei den Sozialhilfeleistungen für ihre Väter verstärkt herangezogen werden, wenn deren Renten zur Deckung von Heim- und Pflegekosten nicht ausreichen.

Der Vorteil dieses Modells für den Staat bestand hypothetisch in einer Senkung der staatlichen Anteile an der Arbeitslosen-Unterstützung und der Sozialhilfe.

Die ursprüngliche Idee des neuen Kindschaftsrechts sollte somit zwei positive Effekte für den Staat haben, die allerdings durch die exzessiven Inobhutnahmen inzwischen relativiert wurden:

a) Die Mütter sollten wieder schneller arbeiten gehen und die Kinder als arbeitende Mütter auf eigene Kosten in Kindergärten und Kinderhorten betreuen lassen, so dass der Staat von den Zuzahlungen für Kindergärten entlastet würde.
b) Die Festschreibung des Umgangsrechtes der Väter per Gesetz eröffnete vor allem die juristischen Möglichkeit, getrennt aufgewachsenen Kinder für die Kosten der Altersversorgung ihrer getrennt lebenden Väter heranzuziehen.

Aber die Auswirkungen des Gesetzes verursachen inzwischen mehr Kosten als ursprünglich eingeplant worden waren.

Keiner hatte damit gerechnet, dass die Inobhutnahmen und damit die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfen innerhalb weniger Jahre um das Vierfache steigen würden und damit einen finanziellen Kollaps der Städte und Kommunen verursachen könnten, wie es inzwischen in vielen Großstädten und Ballungsgebieten, wie Berlin, München oder dem Ruhrgebiet, der Fall ist.[34]

Nachdem in den 90er Jahren die Kampagne über Väter als potentielle Vergewaltiger eine Gegenbewegung ausgelöst hatte, bemühten sich die Jugendämter über mehrere Jahre, ihren Ruf wieder herzustellen. Die Inobhutnahmen von Kindern gingen vorübergehend wieder zurück. Als jedoch 2005 ein totes Kind in einer Tiefkühltruhe in Bremen entdeckt worden war, erfolgte scharfe Kritik an den Jugendämtern, die den drogensüchtigen Stiefvater und Verursacher regelmäßig ambulant überwacht hatten (Fall „Kevin“ aus Bremen).[35]

Die ambulante Hilfe wurde daraufhin von den Jugendämtern zum größten Teil durch Inobhutnahmen und stationäre Unterbringungen in Kinderheimen ersetzt, um einem weiteren Fall „Kevin“ unter allen Umständen vorzubeugen. Das Gesetz zur Änderung des Kindschaftsrechtes von 1998 bekam damit eine neue Bedeutung, die es zuvor in dieser Form nicht gehabt hatte. Im KJHG war noch immer die ambulante Hilfe als Regelfall angesehen worden und die Kinder sollten so lange, wie möglich, in ihren Elternhäusern verbleiben. Nun wurde von den Jugendämtern plötzlich angenommen, dass die Kinder in ihren Elternhäusern grundsätzlich gefährdet waren und „vorsorglich“ eine stationäre Hilfe notwendig sein konnte. Die Kriterien für eine Inobhutnahme wurden von den Familiengerichten und Jugendämtern immer weiter ausgelegt und schließlich 2008 völlig abgeschafft. Seit 2008 können Inobhutnahmen auf Verdacht des Jugendamtes durchgeführt werden und benötigen nicht mehr die richterliche Genehmigung.[36]

Die private Pflegebranche wurde mit den gestiegenen Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen der Jugendämter schlagartig wieder zu einem boomenden Wirtschaft- zweig und konnte zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. 2007 erfolgten nach Presseberichten 77 Inobhutnahmen pro Tag in Deutschland, dabei alle Sonn- und Feiertage eingerechnet, an denen i.d.R. keine Inobhutnahmen durchgeführt werden. Berücksichtigt man nur die regulären Arbeitszeiten, kommt man auf eine Quote von über einhundert Kindern, die 2007 pro Arbeitstag in Deutschland in Obhut genommen wurden. Von 2007 auf 2008 fand gemäß dem statistischen Bundesamt noch einmal eine Steigerung der Inobhutnahmen von mehr als 14% statt. Damit hat Deutschland derzeit die weltweit höchste Quote an Inobhutnahmen bezogen auf seine Bevölkerungsdichte.[37]

Aufgrund dieser „Masseninobhutnahmen“ sind die Angestellten und Beamten der Jugendämter chronisch überfordert. Wie schon in den 90er Jahren bei den Missbrauchsfällen kommt es nun wieder zu dramatischen Fehlern von Jugendamtsmitarbeitern und Familiengerichten, die zumeist die Anträge auf Fremdunterbringung nur noch „durchwinken“ und keine Zeit mehr haben, sich mit dem Fall im Detail zu befassen. Auch die psychologischen Gutachter der Gerichte erstellen die Gutachten inzwischen in Massenproduktion – teilweise sogar als Ferngutachten, wenn die Eltern zur Exploration nicht erscheinen. Das SGB VIII gesteht den Eltern zu, an einem psychologischen Gutachten nicht teilzunehmen und ihre Erziehungseignung auf andere Art nachzuweisen. Bei Erziehern und Lehrpersonal dürfte das i.d.R. möglich sein. Solche alternativen Beweise werden von den Familiengerichten aber nicht mehr anerkannt. Der Entzug des Sorgerechtes ist dadurch in Deutschland in den letzten Jahren enorm angestiegen.[38]

Und schon ergibt sich ein neues großes Argument für die Pflegebranche, um die Heime zu füllen: Da viele Mütter den Vätern nicht das im neuen Kindschaftsrecht von 1998 festgeschriebene regelmäßige Umgangsrecht mit dem Kind gewähren, wird von einigen Psychologen behautet, dieses schade dem Kind genauso, wie eine Mißhand- lung. Es entwickele angeblich ein Parent Alianation Syndrome (PAS, Elternentfremdung), weil es sich nur auf die ständig anwesende Mutter konzentriere. Diese an sich normale Reaktion des Kindes wird nun zu einer große Gefahr für das Kind erklärt, welches sich aufgrund dieses PAS angeblich nicht gesund entwickeln könne. Die Gefahr sei in diesem Falle „seelisch“.[39]

Nach Palandt 2009 wird diese „seelische Gefahr“ von Familiengerichten zunehmend als Grund dafür angegeben, die Kinder im Fall der Umgangsvereitelung oder Umgangsverzögerung den Müttern wegzunehmen und in ein Kinderheim einzuweisen.

Da die Kinder im Kinderheim völlig ohne Eltern aufwachsen, ist der Sinn einer Ino- butnahme zur „Erzwingung eines Umgangsrechtes“ nicht nachvollziehbar. Das Kind entwickelt im Heim ein PAS zu beiden Eltern und wird dadurch gemäß der angewandten Argumentation erheblich schwerer geschädigt als wenn man es beim ihm vertrauten Elternteil belässt.[40]

Betroffen sind von dieser neuen Rechtsprechung der Familiengerichte seit ca. 2008/2009 alle Gesellschaftsschichten von der Hartz-IV-Empfängerin bis hin zur Professorin. Alle Mütter, die sich dem gesetzlich vorgeschriebenen Umgangsrecht entgegen stellen, werden von gerichtlichen Psychologen in einem Gutachten für nicht- erziehungsfähig erklärt und vom Sorgerecht ausgeschlossen. Die Gründe der Mütter für eine Aussetzung des Umganges finden keine Berücksichtigung, da den Vätern per Gesetz ein Umgangsrecht zusteht. Ausnahmen sind lt. Auskunft der Familiengerichte auch bei Mordversuch gegenüber der Mutter und schweren Misshandlungen im Gesetz nicht vorgesehen.

Wieder kommt es bei dieser Beurteilung großer Teile der Bevölkerung zu unerwünschten Effekten und hohen Nebenkosten für den Staat, denn Frauen arbeiten hauptsächlich in den sozialen Berufen und viele der betroffenen Mütter benötigen eine Erziehungsfähigkeit, um ihren Beruf ausüben zu können.[41]

Bei einer Aberkennung der Erziehungsfähigkeit durch ein Gericht sind diese Frauen grundsätzlich gesehen nicht mehr arbeitsfähig (z.B. als Erzieherinnen, Lehrerin, Betreuerin, Altenpflegerin, etc.) und fallen dadurch dem Staat als Sozialhilfeempfänger oder Arbeitslose zur Last. Abgesehen davon tragen die betroffenen Mütter bei der Wegnahme ihres Kindes in den meisten Fällen schwere seelische und gesundheitliche Schäden davon und können sich nur selten wieder soweit fangen, um einem normalen Beruf nachzugehen.

Interessant ist vor allem, dass das Gesetz eine Unterscheidung in eine sog. „Erziehungsfähigkeit“ oder „Erziehungsunfähigkeit“ gar nicht kennt. Sie ist eine Erfindung der modernen Rechtsprechung im Familienrecht bzw. einiger Psychologen, die die institutionelle Erziehung in staatlichen Einrichtungen befürworten. Eltern ohne validierbare Kriterien in zwei Kategorien einzuteilen widerspricht zutiefst dem demokratischen Grundgedanken, den Menschenrechten und stellt eine extreme Diskriminierung dar.[42]

Diese Vorgehensweise ist somit verfassungsrechtlich äußerst bedenklich und lt. verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes mit den Menschenrechten nicht vereinbar. Trotzdem gehen deutsche Gerichte und Jugendämter weiterhin nach diesen Kriterien vor. Die Jugendämter pochen auf ihre fachliche Unabhängigkeit, die per Gesetz jedem Jugendamt jeder Kommune ein Selbstentscheidungsrecht in fachlichen Fragen einräumt. So auch in der Frage, ob eine Inobhutnahme notwendig ist, um das Kind vor einem potentiellen Schaden zu bewahren. Damit wird die Inobhut- nahme zunehmend zum Mittel der Wahl, obwohl sie vom Gesetzgeber ursprünglich als große Ausnahme neben der ambulanten Hilfe in der Familie vorgesehen war.[43]

Die Entwicklung des Cochemer Modells hat leider maßgeblich zu diesem Trend beigetragen. Das Modell arbeitet bewusst mit der Drohung, den Eltern ihre Kinder wegzunehmen, wenn sie nicht mit einander kooperieren. Auf diese Weise erzwingt das Gericht ein Umgangsrecht. Der Nachteil ergibt sich in der geringen Akzeptanz dieses Modells bei den Eltern. Immer wieder versuchen sie, die Regelungen zu umgehen und streiten über viele Alltags-Dinge, so dass die Gerichte bis zur Volljährigkeit der Kinder permanent mit den Streitigkeiten der Eltern belastet sind. Dieses Modell hat sich daher letztendlich nicht deutschlandweit durchsetzen können.[44]

Inzwischen machen sich auch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zunehmend bemerkbar. Seit der großen „Bankenpleite“ 2008 in den USA haben viele Kommunen nicht mehr das Geld, um die hohe Zahl der Inobhutnahmen weiterhin zu finanzieren. Wegen dieses Geldmangels wird derzeit versucht, die Zahl der Heimunterbringungen stabil zu halten bis Alternativen für eine Finanzierung neuer Inobhutnahmen gefunden worden ist.[45]

Die Jugendämter suchen zunehmend Pflegefamilien, um die weiter steigende Zahl von angeblich „gefährdeten“ Kindern bewältigen zu können. Aber die Bereitschaft der Familien und kinderlosen Paare, in der Wirtschaftskrise ein fremdes Kind aufzunehmen, ist ernorm zurückgegangen. Daher stehen trotz einer hohen Rate an Inobhut- nahmen immer weniger Pflegefamilien zur Verfügung.[46]

In anderen Ländern, wie USA oder Australien werden Anstrengungen unternommen, die die Inobhutnahmen deutlich zu senken.[47] Nur Deutschland verfolgt seine Politik unbeirrt weiter und versucht, die noch immer steigenden Inobhutnahmen mit der steigenden Zahl von Hartz-IV-Empfängern zu begründen, die ihre Kinder angeblich vernachlässigen oder misshandeln – und das, obwohl in der Realität inzwischen immer mehr Kinder der sog. „gebildeten Schichten“ von den Inobhutnahmen betroffen sind. Auch Zeitungsberichte über die vorschnellen Entscheidungen der Jugendämter, Kinder aus den Familien herauszunehmen, haben an der vielerorts üblichen Praxis der sofortigen Inobhutnahme ohne Überprüfung der Notwendigkeit nichts geändert.Im Gegensatz zu Deutschland geht die Zahl der Inobhutnahmen weltweit mehr und mehr zurück. Die USA haben gezeigt, dass durch schärfere Gesetze gegen Denunziation und Bestrafung falscher Anschuldigungen die Zahl der Heimunterbringungen reduziert werden konnte. Sie werden dort systematisch durch die Rückkehr zu den ambulanten Hilfen ersetzt. Dieses Beispiel zeigt, wie stark Deutschland entgegen dem allgemeinen Trend handelt. Es wird erfahrungsgemäß einige Jahre dauern, bis auch die Politik in Deutschland entsprechend dem weltweiten Trend angepasst wird.[48]

Eine Chance zur Änderung ergibt sich zukünftig z.B. aus dem Zusammenschluss Europas und der Egalisierung der Gesetze in den europäischen Mitgliedstaaten. Da Deutschland nach hiesigen Recherchen weltweit der einzige Staaten mit selbstverwalteten Jugendämtern ist und diese Funktionen in allen andern Mitgliedstaaten von übergeordneten Ministerien fachlich kontrolliert werden, könnte Deutschland im Sinne der Egalisierung der Gesetze bald gezwungen sein, seine Organisationsstrukturen derart anpassen, dass die selbstverwalteten Jugendämter entweder aufgelöst oder unter die Fachaufsicht, z.B. des Innenministeriums, gestellt werden. Denn eine Selbstverwaltung ohne Kontrollmöglichkeit durch übergeordnete Behörden, widerspricht nach Ansicht zahlreicher Juristen und Abgeordneten dem Rechtsstaatsprin- zip.[49]

Ein erwünschter Nebeneffekt dieser Maßnahme wäre sicherlich die Kostensenkung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die stärkere Zentralisierung der Jugendämter und die Fachaufsicht durch übergeordnete Stellen könnten zu einer Reduzierung der Heimunterbringungen führen. Diese belasten die kommunalen Haushalte zusammengenommen jedes Jahr in Milliardenhöhe. Wenn man davon ausgeht, dass bis zu 97 % der heutigen Inobhutnahmen und Heimunterbringungen durch ambulante Maßnahmen in den Familien ersetzt werden könnten, die nur einen Bruchteil der Heimunterbringungen kosten, ergeben sich bei bis zu sechstausend Euro je Kind pro Monat an Unterbringungskosten, derzeit ca. 40.000 Inobhutnahmen pro Jahr und einer Zahl von ca. 300.000 Heimkindern in den Pflegeeinrichtungen, Einsparmöglichkeiten im zweistelligen Milliardenbereich.

Es ist erstaunlich, dass nicht schon längst Einsparungen vorgenommen wurden, um diese Milliarden für andere Zwecke zu nutzen. Schuld an der geringen Ausnutzung des Einsparpotentials ist die große Lobby der Pflegeindustrie. Von den Betreibern der privaten Pflegeeinrichtungen wird argumentiert, dass die Senkung der Inobhut- nahmen zu einem Nachteil der Kinder führen würde, die dann wieder in ihre „schlimmen Verhältnisse“ zurückgestoßen würden.[50] Das trifft jedoch in der Realität nach Meinung von Fachleuten nur in ca. 3% der Fälle zu, die sich bei ambulanten Hilfen in den Familien sehr schnell herauskristallisieren würden. Für die Mehrheit der heutigen Heimkinder bedeutet die Heimunterbringung eine schlimme Belastung und zerstört ihnen jegliche Lebensperspektive. Befragungen von ehemaligen Heimkindern, Veröffentlichungen moderner Psychologen und Kinderärzte weisen darauf hin, dass insbesondere die Heimerziehung immer die schlechteste Alternative darstellt.[51]

Die aufgrund fälschlicher Beschuldigung der Eltern jahrelang in Heimen festgehaltenen Kinder entwickeln aufgrund der Trennung von der Familie schwere Traumata und Belastungsstörungen, weil sie aus ihrem gewohnten Umfeld und von den Eltern weggerissen werden. Nach modernen Erkenntnissen kann das Heim die Familie nicht ersetzen. Ein vernachlässigtes Umgangsrecht mit einem der Elternteile rechtfertigt nicht die Wegnahme des Kindes aus seiner Familie und die damit einhergehende Entfremdung, weil die Nachteile für die Kinder überwiegen.[52]

Die Politik sollte sich überlegen, wie lange sie den Jugendämtern noch „freie Hand“ lässt. Das Jugendamt wird heutzutage in der Öffentlichkeit als eine Institution wahrgenommen, die den Hilfe suchenden Eltern nicht mehr mit ambulanten Maßnahmen hilft, sondern ihnen die Kindern wegnimmt und ins Heim einweist. Die Mitarbeiter sind durch die Vielzahl der Fälle überfordert und oft nicht genügend qualifiziert. Die Wegnahme des Kindes ist damit eine logische Folge. Diese Wegnahme hilft weder den Eltern noch den Kindern. Sie unterstützt lediglich die private Pflegebranche, indem sie auf Kosten des Steuerzahlers deren Heime füllt.

Auf diese Weise sinkt das Ansehen des Jugendamtes. Die Aufgaben der Elternberatung, Unterstützung schulschwacher und behinderter Kinder und Jugendlicher sowie die Betreuung von Waisen und sozial schwachen Familien durch ambulante Maßnahmen, ist durch die Inobhutnahmen so stark in den Hintergrund getreten, dass sie in der Bevölkerung kaum noch wahrgenommen wird.

Auch im Ausland hat das Bild von Deutschland durch die überzogenen Inobhutnahmen stark gelitten. Deutschland kann dieses Image nur durch eine vernünftige Familienpolitik loswerden. Diese schließt ein, die nicht mehr vertretbaren Massen- inobhutnahmen abzuschaffen, die aufgrund fragwürdiger Gutachten ins Heim eingewiesenen Kinder sofort an ihre Eltern zurückzugeben und die ambulante Pflege in den Familien zu verstärken. Zudem sollten die Jugendämter übergeordneten Ministerien unterstellt werden, um eine Fachaufsicht zu erhalten.

2. Historische Entwicklung der Jugendämter

2.1. Rechtsaufsicht durch das Innenministerium

Jugendämter gibt es seit dem Zweiten Weltkrieg nur noch in Deutschland und in Österreich. Ansonsten finden sich Behörde der Kinder- und Jugendhilfe in dieser Form, insbesondere mit den Befugnissen der Selbstverwaltung ohne jegliche Fachaufsicht durch übergeordnete Institutionen, in keinem anderen EU-Mitgliedstaat. Auch weltweit ist keine Organisation mit ähnlich unumschränkten Befugnissen auf dem Gebiet der Kinderfürsorge bekannt.

Anstatt einer Selbstverwaltung herrscht in anderen Ländern strikte Aufsicht über die Wegnahme von Kindern durch die übergeordneten Ministerien und Gerichte. Außerdem sind an die Inobhutnahme in allen anderen Ländern besonders hohe Anforderungen gestellt, so dass eine sog. „vorsorgliche“ Inobhutnahme, wie sie neuerdings in Deutschland von den Jugendämtern durchgeführt wird, nicht in Frage kommt. Auch in Deutschland benötigten die Jugendämter bis 2008 eine gerichtliche Genehmigung, um Kinder aus ihren Familien herauszunehmen und in Heimen oder bei Pflegeeltern unterzubringen.[53]

Weshalb in Deutschland die Fachaufsicht über die Jugendämter in den 50er Jahren abgeschafft wurde, ist auf eine juristische „Spitzfindigkeit“ der Bundesregierung zurückzuführen. Es ging darum, Schadenersatzansprüche ausländischer Eltern, deren Kinder im Nationalsozialismus geraubt und zu deutschen Pflegeeltern gekommen waren, von vornherein zu unterdrücken. Auf diese Weise wurden erhebliche Kosten eingespart.[54]

Hinzu kommt seit den 80er Jahren der steigende Einfluss und die Lobby der Pflege- industrie, die in Deutschland recht gut an den Inobhutnahmen verdient und über die politischen Organe einen großen Anteil an der herrschenden Praxis hat.[55]

Historisch gesehen entwickelte sich die Institution „Jugendamt“ in Deutschland aus einer Organisation des Nationalsozialismus. Einige Abgeordnete des Europaparlamentes sind auch heute noch der Ansicht, man habe wahrscheinlich nur „vergessen“, das Jugendamt nach 1945 aufzulösen. Zumindest existiert es in ähnlichen Strukturen seit dem Zweiten Weltkrieg fort.[56]

Im Nationalsozialismus lag die Aufgabe der Jugendämter in der Unterstützung von Familien. Damals wurde weniger auf die Kinder als auf die gesamte Familie als hilfsbedürftige Einheit abgestimmt. Wenn es den Eltern gut ging, dann konnten auch die Kinder gut „gedeihen“. Diese Überlegung war an die Erkenntnisse der damals neuen Wissenschaften, wie Psychologie und Ökonomie, orientiert. Auch historische Grundideen des Familienbildes im Altertum wurden von den Verantwortlichen aufgegriffen und in sozialen Projekten umgesetzt.[57]

Ein Sonderprojekt der Nationalsozialisten wurde von der Gruppe „Lebensborn“ verfolgt. Diese hatte sich die Bildung einer sog. „Herrenrasse“ zum Ziel gesetzt. Die Reinheit des „arischen Blutes“ sollte mit entsprechenden Programmen zur Familienplanung unterstützt werden, um es vorsichtig auszudrücken. Zu diesem Zweck wurden Mütter und Kinder, die die entsprechenden Merkmale, wie z.B. blaue Augen, hervorstechende Körpergröße und helle Haare aufwiesen, registriert und ambulant oder stationär in sog. Mütterheimen betreut. Die Aufsicht über diese Mütterheime lag bei den Jugendämtern. Hinzu kam im Krieg die Verschleppung von Kindern besiegter Nationen, die in den Heimen des Lebensborns eine neue Heimat finden und zu „braven“ Deutschen erzogen werden sollten. Aufgrund dieser Ideologie wurden gem. historischen Angaben mehrere hunderttausend Kinder, z.B. aus Polen und Norwegen, aus ihren Herkunftsfamilien herausgenommen und verschleppt.

Bis heute ist die überspitzte Sichtweise des „blonden und blauäugigen Naturburschen“ als Idealbild des Nationalsozialismus als Beispiel für eine verfehlte und menschenverachtende Rassenpolitik gegenüber ethnischen Gruppen, Religionen und Behinderten bekannt geblieben.[58]

Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen die Jugendämter einen großen Teil der Strukturen und Organisationen aus der NS-Zeit. Durch den Krieg war die Bevölkerung geschwächt und so fanden damals die alten Köpfe wieder ihren Weg in die staatlichen Ämter und gehobene Positionen. Die Jugendämter wurden zunächst dem Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde unterstellt, bis in den 50er Jahren das Land Polen seine verschleppten Kinder zurückforderte und die Bundesregierung unter Druck geriet. Die Situation war sehr brisant, da einerseits Reparationen im Raum standen und andererseits durch den Krieg viele Unterlagen vernichtet worden waren.[59]

Die Regierung Adenauer entschied sich für einen „rechtlichen Kniff“, gliederte die Jugendämter aus dem Innenministerium aus, gab ihnen eine Selbstverwaltung und befreite sie von der Fachaufsicht, um den horrenden Schadenersatzforderungen zu entgehen. Jedes Jugendamt jeder Kommune kann seitdem innerhalb eines nahezu unendlich großen Ermessensspielraumes selbst die fachlichen Entscheidungen treffen und die strukturell übergeordneten Ministerien sind nicht mehr befugt, einen Fehler des Jugendamtes zu korrigieren und die Rückführung von Kindern zu den Eltern anzuordnen. Selbst die Nicht-Befolgung von Gerichtsurteilen bleibt für die Jugendämter i.d.R. ohne Konsequenzen. So wurden in der Vergangenheit auch Urteile der Oberlandesgerichte und des Europäischen Gerichtshofes von einzelnen Jugendämtern ignoriert, ohne dass die Jugendamtsleiter dafür zur Rechenschaft gezogen wurden.[60]

Nachdem die Jugendämter eine Selbstverwaltung erhielten, konnte die Bundesregierung damals z.B. die Rückführung der polnischen geraubten Kinder nach Polen nicht mehr anordnen. Hunderttausende Kinder sollen damals nicht zu ihren Familien zurückgegeben worden sein, obwohl sie polnischer Herkunft waren. Polen nimmt der Regierung Deutschlands diese Handhabung der Angelegenheit bis heute sehr übel.[61]

Von der Fachaufsicht zu unterscheiden ist die sog. Rechtsaufsicht. Die Rechtsaufsicht über die kommunalen Jugendämter liegt bis heute beim Innenministerium. Die Verwaltungsgerichte sind zuständig, wenn Eltern sich durch das Jugendamt falsch behandelt sehen. In der Sache können diese Behörden aber nur Empfehlungen an die Jugendämter aussprechen, da sie ihnen in inhaltlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe mangels Fachaufsicht nicht anweisungsbefugt sind.[62]

Diese juristische Konstellation kann zum Teil zu sehr skurrilen Situationen führen. Wenn beispielsweise ein naher Angehöriger eines in Obhut genommenen Kindes wegen einer lebensgefährlichen Operation ins Krankenhaus kommt und dieser Angehörige das im Heim untergebrachte Kind noch einmal sehen möchte („letzter Wunsch“), kann selbst das Gericht diesem Wunsch nicht entsprechen, wenn die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes den Wunsch nicht befürworten.[63]

Wenn man bedenkt, dass sich Inobhutnahmen nachträglich immer wieder als ungerechtfertigt herausstellen, aber von den Gerichten erst nach Monaten oder Jahren wieder rückgängig gemacht werden, ist diese Konstellation besonders tragisch. Den Angehörigen erscheint dieses Vorgehen der Jugendamtsmitarbeiter dann sehr hart und willkürlich. Es steht zu überlegen, ob die herrschende Praxis aus Rücksicht auf die betroffenen Familienangehörigen gelockert werden kann.

Gemäß dem SGB VIII soll sich das Jugendamt nach dem Kindeswohl richten. Kraft Gesetz hat dieses Wohl des Kindes die oberste Priorität.[64]

In der Realität findet man jedoch immer wieder, dass sich einzelne Mitarbeiter des Jugendamtes nicht an diese Prämisse halten. Schlechte Erfahrungen mit Eltern sind dafür keine Entschuldigung. Alle Eltern, denen ein Kind gewaltsam weggenommen wird, stehen unter einem extremen Druck und wehren sich naturgemäß gegen die Inobhutnahme und die Personen, die eine solche Inobhutnahme durchführen. Von diesen Eltern eine Einsicht oder sogar eine Kooperation zu verlangen, ist grundsätzlich verfehlt. Das nötige Vertrauen für eine Kooperation wird durch den Akt der InObhutnahme verspielt.[65]

Selbst Akademiker, denen die Kinder weggenommen wurden, zeigten sich lt. Aussagen der Jugendamtsmitarbeiter „völlig unkooperativ“. Die Unkooperativität ist damit kein explizites Merkmal der Erziehungseignung, sondern ein natürlicher Ausdruck des Beschützerinstinktes der Eltern, die ihre Kinder durch die Inobhutnahme in großer Gefahr sehen. Diese Gefahr stellt für die Eltern das Jugendamt dar.[66]

Es wäre daher besonders wichtig für die Mitarbeiter des Jugendamtes, beruhigend auf die Eltern einzuwirken und ihnen zu vermitteln, dass ihre Kinder ihnen bei einer Überprüfung durch das Jugendamt nicht weggenommen werden. Wenn die Eltern ein Interesse an ihrem Kind haben und bereit sind, seine Erziehung selbst zu übernehmen, sollte in jedem Fall zunächst auf ambulante Maßnahmen zurückgegriffen werden. Die momentane Praxis der Masseninobhutnahmen als Form der „Schutzhaft“ für das Kind, ist in den meisten Fällen unverhältnismäßig. Schon 2008 ermittelte das statistische Bundesamt eine Zahl von bis zu 77 Inobhutnahmen pro Tag, das entspricht ca. 100 Inobhutnahmen pro Arbeitstag. Dieser hohe Wert ist ein eindeutiges Indiz auf Masseninobhutnahmen, die ohne hinreichende Begründung durchgeführt werden.[67]

Wie die Kirchen in Deutschland erst kürzlich wieder bestätigten, ist die Heimerziehung das „letzte Mittel“ und sollte nur in extremsten Fällen von Misshandlung, Verwahrlosung, etc. durchgeführt werden, wenn die Eltern z.B. aufgrund von starker Drogensucht oder Krankheit auch mit ambulanten Hilfe des Jugendamtes nicht in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu versorgen.[68] In den USA ist es üblich, von den Jugendämtern zunächst einen Nachweis zu verlangen, dass ambulante Hilfen durchgeführt wurden und weshalb sie erfolglos geblieben sind. Zum Schutz der Kinder vor unkontrollierten Masseninobhutnahmen wäre es empfehlenswert, diesen Nachweis auch in Deutschland einzuführen und die Selbstkontrolle der Jugendämter dazu einer übergeordneten Stelle zu übertragen.[69]

Aus Sicht der Bindungstheorie wird immer wieder betont, dass auch Eltern, die das herrschende Ideal der Pädagogik nicht erfüllen, zu denen ein Kind aber eine feste Bindung hat, für die Entwicklung des Kindes besser sind als die gewaltsame Zerstörung der Bindungen und ein Aufwachsen im Kinderheim. Eine ambulante Hilfe für diese „nicht-idealen“ Eltern reicht in den meisten Fällen aus, um eine normale Versorgung des Kindes und stabile Verhältnisse sicherzustellen.[70]

Die Inobhutnahme sollte daher (wieder) unter strengste Anforderungen gestellt und für Widersprüche der Eltern eine unabhängige Fachaufsicht eingerichtet werden.

Insbesondere die neue Praxis der Jugendämter, ein Kind nach einer Trennung der Eltern wegen Streitigkeiten um das Umgangsrecht aus seinem sozialen Umfeld herauszureißen und in einem Kinderheim unterzubringen, ist als verfehlt zu verurteilen. Bei einem Streit um das Umgangsrecht möchten beide Eltern sich um das Kind kümmern. Je nach dem Alter und den Bindungen des Kindes wird dem Kind ab ca. vierzehn Jahren eine Mitentscheidung eingeräumt.[71]

Die neue Praxis der Erzwingung des Umgangsrechtes durch eine Heimeinweisung des Kindes stellt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes nicht nur einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar, weil die Eltern sich in Bezug auf das Kind nichts haben zu schulden kommen lassen, sondern belastet auch das deutsche Gesundheitssystem in Milliardenhöhe.

Diese Belastung ist nachhaltig.

Kinder, die vom Jugendamt mit Gewalt von ihren Eltern getrennt werden, erleiden schwerste Traumata. Es kommt zu psychischen und psychosomatischen Störungen, die in jahrelangen Therapien behandelt werden müssen. Diese Behandlungen erfolgen auf Kosten des Gesundheitssystems und damit auf Kosten aller Steuerzahler.[72]

Aber nicht nur die Kinder sind betroffen. Auch die Eltern leiden schwer unter dieser Situation. Viele werden depressiv und müssen ebenfalls therapiert werden, um die schlimmen Erlebnisse der Inobhutnahme zu verarbeiten. Ein großer Teil der Eltern wird arbeitsunfähig und steht dem Arbeitsmarkt auf Jahre hinaus nicht zur Verfügung.

Je mehr Kinder in Umgangsrechtsfällen aus ihren Elternhäusern genommen werden, desto mehr Fehler unterlaufen den Jugendämtern und den Familiengerichten. Die Jugendämter werden immer früher tätig. Sie warten nicht mehr ab, ob die Krise nach einigen Tagen vorübergeht und die Eltern sich selbst einigen, sondern nehmen die Kinder „vorsorglich“ weg. Dieser massive Eingriff in das Elternrecht ist keinen allgemein geregelten Kriterien unterworfen, sondern wird von den Jugendämtern verschiedener Städte unterschiedlich gehandhabt.[73]

Im Vergleich dazu erweisen sich ambulante Maßnahmen in den Familien als der sanftere Weg, weil sie auf ein Verständnis der Situation abzielen, um die Eltern zur Einhaltung der Gerichtsurteile und Gesetze zu bewegen.

Vor allem misshandelte Frauen, können nicht nachvollziehen, weshalb sie nach der Trennung vom Gesetzgeber gezwungen werden, ihre Kinder dem Peiniger zur Verfügung zu stellen und sehen den anderen Elternteil als eine Gefahr an, vor der sie ihre Kinder schützen müssen.[74]

Wenn sich das Jugendamt ohne Verständnis für die Situation misshandelter Frauen auf die Seite des anderen Ehepartners stellt und vielleicht sogar Konsequenzen bei einem Boykott oder einer Aussetzung des Umgangsrechtes androht, wird es ebenfalls als eine Bedrohung für die Kinder wahrgenommen. Eine vernünftige Kooperation zugunsten eines Umgangsrechtes des Kindes mit beiden Elternteilen verbauen sich die Mitarbeiter der Jugendämter dann selbst.[75]

Die Aufgabe der Jugendamtsmitarbeiter muß es daher sein, gezielt einer solchen Bedrohungssituation entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber könnte an dieser Stelle ggf. noch nachbessern, um misshandelten und entwürdigten Müttern eine Sonderstellung einzuräumen. Ansonsten werden sie vom Jugendamt als per se „umgangs- vereitelnd“ eingestuft und ihnen werden nach den schlimmen Erlebnissen in der Ehe noch weitere seelische Wunden durch das Jugendamt zugefügt. Das Jugendamt begibt sich damit in eine Täter-Rolle.

Viele dieser Frauen verheimlichen schlimme Erlebnisse in der Ehe, um sich dadurch vor einem erneuten geistigen Durchleben der Gefahrensituation zu schützen. Die Abneigung gegen den anderen Ehepartner erscheint den Jugendamtsmitarbeitern dann übertrieben und ungerecht, obwohl reale Bedrohungen dahinter stehen. Die Handhabung solcher Trennungssituationen erfordert von den Jugendamtsmitarbeitern daher größtes Fingerspitzengefühl und Erfahrung.[76]

Leider macht die Misshandlung von Frauen vor keiner Gesellschaftsschicht halt, so dass sich auch in gutstituierten Familien derartige Vorkommnisse ereignen, welche leider viel zu oft von Jugendamtsmitarbeitern nicht erkannt werden.

Die Mitarbeiter, die mit geschiedenen Paaren zutun haben, müssen besonders sensibel gegenüber den Müttern reagieren, um zunächst eine Vertrauensbasis aufzubauen. Wenn es auffällt, dass die Mutter mit den zugeteilten Mitarbeitern immer wieder Probleme hat, sollten die Mitarbeiter zunächst ausgetauscht werden, um zu sehen, ob es mit anderen besser klappt. Der Austausch sollte auf Antrag ruhig mehrmals erfolgen, da die Entstehung der Vertrauensbasis die wichtigste Grundlage für die Überzeugungsarbeit des Jugendamtsmitarbeiters darstellt und eine gute Vertrauensbasis viele Kinder vor der Heimunterbringung bewahren kann, die nur wegen Ko- operationsschwierigkeiten zwischen den Eltern und dem Jugendamt dorthin kommen.[77]

Die Praxis sieht leider anders aus. Die meisten Mitarbeiter der Jugendämter sind stark überfordert und sehen in unkooperativen Eltern nur ein Hindernis für ihre Arbeit, das sie beseitigen müssen. Die einfachste Art der Beseitigung stellt die Trennung von Eltern und Kindern dar. Wenn das Jugendamt die Verfügungsgewalt über die Kinder hat, können die Eltern sich nicht mehr gegen das Umgangsrecht des anderen Elternteils wehren. Ihre Einwände werden grundsätzlich übergangen, wie zahlreiche Beispiele aus der Praxis zeigen.

Dem Kindeswohl ist diese Vorgehensweise zutiefst abträglich. Das Kind versteht nicht, weshalb es plötzlich von seinen Erziehungsberechtigten, meist die Mutter, oft auch von Geschwistern und vielleicht Großeltern, getrennt wird. Ohne die Liebe der Familie kann es in der fremden Umgebung Monate oder sogar Jahre dauern, bevor es sich mit der neuen Situation abfindet.[78]

Schlimmste Abwehrreaktionen auf den anderen Elternteil, der an einem Heimaufenthalt „schuld“ ist, sind die Folgen. Auch wenn die Mutter vorher neutral über den anderen Elternteil gesprochen hat und das Kind in keiner Weise beeinflusst wurde, sorgt das Jugendamt durch die zwangsweise Trennung von der Mutter für eine Ablehnung. Daher darf die zwangsweise Wegnahme von Kindern keinesfalls zur Erzwingung eines Umgangsrechtes mit dem anderen Elternteil eingesetzt werden.[79]

Das Jugendamt sollte vielmehr mit ambulanten Hilfen zur Erziehung arbeiten und durch Ruhephasen, in denen die Familien einfach nur in Ruhe gelassen werden, um ihren Alltag eine Weile ungestört zu bewältigen, auf eine sanfte Art für UmgangsKontakte sorgen. Oftmals hilft es, die ablehnenden Mütter eine Weile in Ruhe zu lassen, bis sie die schlimmen Scheidungsvorfälle verarbeitet haben und danach einen neuen Umgangskontakt anzubahnen.[80]

Die meisten Mütter stehen nach einer Ruhephase, in der sie ihr Leben neu regeln konnten, den Kontakten weit weniger ablehnend gegenüber. Falls das aber immer noch sein sollte, muss dringend überprüft werden, ob es in der Ehe Vorfälle gab, die zu einer so großen Ablehnung gegenüber dem anderen Elternteil führen, dass die Frauen meinen, sie müssten ihre Kinder vor einer Bedrohung durch den anderen Elternteil schützen.

Im Interesse des Kindes sollte dann geprüft werden, ob tatsächlich eine potentielle Gefahr von dem anderen Elternteil ausgeht, die vielleicht bei einer ersten Prüfung übersehen wurde.[81]

In Deutschlands Krankenhäusern gibt es ca. 17.000 Betten für die Behandlung von psychosomatischen Störungen. Diese Zahl nannte unlängst ein Professor für Psychologie im Deutschen Fernsehen. Stolz erklärte er, das seien mehr Betten als irgendwo sonst auf der Welt, die für die Behandlung von psychosomatischen Erkrankungen zur Verfügung ständen.[82]

Die Frage ist jedoch, weshalb braucht Deutschland mehr Betten zur Behandlung dieser Krankheitsform? Sind wir ein Volk von Psychopathen?

Doch wohl eher nicht. Die Bewohner von Deutschland gelten gemeinhin als besonders korrekt und zielstrebig. Naturkatastrophen und Unglücke sind hierzulande eher selten. Die Polizei verzeichnet schon seit Jahren sinkende Zahlen von Gewaltdelikten. Die hohe Zahl an psychosomatischen Erkrankungen dürfte sich folglich zu einem wesentlichen Anteil auf die sozialen Bedingungen der Menschen zurückführen lassen.

Es wäre zu untersuchen, mit welchem Prozentsatz die Politik der Inobhutnahmen zur Erhöhung der psychosomatischen Erkrankungen bei den betroffenen Eltern und ihren Kindern beiträgt.

2007 wurden durchschnittlich siebenundsiebzig Kinder pro Tag in Deutschland in Obhut genommen. Für 2008 wurde von der Süddeutschen Zeitung sogar noch eine Erhöhung der Inobhutnahmen um 12% festgestellt. Das bedeutet, ca. 30.000 Kinder kommen pro Jahr ins Kinderheim.[83]

Obwohl durch die Bundesregierung gegengesteuert wurde, erhöhte sich für 2009 die Zahl der Inobhutnahmen wiederum. Medienberichten zufolge kamen 2010 sogar ca. 100 Kinder pro Arbeitstag der Jugendämter in staatliche Obhut.

Ein erheblicher Teil dieser Kinder wird durch die gewaltsame Herausnahme aus dem Elternhaus krank und weist psychosomatische Störungen auf. Da Deutschland mehr Kinder in Obhut nimmt als jedes andere Land der Erde, gibt es hier auch logischerweise mehr psychosomatische Erkrankungen, die durch die Inobhutnahmen ausgelöst werden. Dem entsprechend werden auch mehr Behandlungsplätze für psychosomatische Erkrankungen benötigt als in anderen Ländern.

Das bedeutet, dass das Problem der steigenden psychosomatischen Erkrankungen in Deutschland „hausgemacht“ ist. Die Behörden verursachen mit ihrer momentanen Politik der gesteigerten Inobhutnahmen einen großen Teil der psychosomatischen Erkrankungen selbst und treiben damit die Kosten des Gesundheitssystems in die Höhe.

Viele kranke Kinder leiden auch später als Erwachsene noch unter den Folgen der Traumata und begeben weiterhin in Behandlung. Zudem benötigen die FamilienAngehörigen der Kinder oft ebenfalls ärztliche Hilfe, um die Wegnahme der Kinder zu überwinden. Das Gesundheitssystem benötigt jedes Jahr siebenundzwanzig Millionen Euro, um die Kosten für psychische Erkrankungen zu bezahlen.[84]

Letztendlich tragen somit die Steuerzahler und Krankenversicherten die Kosten der Inobhutnahmen doppelt, da sie nicht nur die Herausnahme der Kinder aus den Familien und die Heimplätze bezahlen, sondern auch die Behandlungen der Folgeschäden, die Verwaltungskosten der Jugendämter, Behörden, etc.

Bisher hat noch niemand berechnet, was die Inobhutnahmen in Deutschland incl. Folgekosten den Staat tatsächlich kosten. Bekannt sind nur die Zahlen für die Heimunterbringung und ggf. noch die Verwaltungskosten der Jugendämter. Pro Kind liegt der Durchschnitt 2010 bei ca. siebentausend Euro pro Monat.[85]

Zwar versuchen die Jugendämter einen Teil der Kosten auf die Eltern abzuwälzen, aber das gelingt bei Hartz-IV-Empfängern beispielsweise gar nicht und auch die anderen Eltern sind durch die monatlichen Kosten, die mit bis zu siebentausend Euro pro Monat das Einkommen eines Facharbeiters übersteigen, schnell überfordert.[86]

Anfragen bei Jugendämtern haben ergeben, dass die ambulanten Maßnahmen der Jugendämter nur einen Bruchteil von dem kosten, was jedes Jahr für Inobhutnahmen und stationäre Unterbringungen ausgegeben wird.[87]

Trotzdem geht der Anteil der ambulanten Maßnahmen im Verhältnis zu den stationären Maßnahmen immer mehr zurück und die Jugendämter klagen über fehlendes oder schlecht ausgebildetes Personal. Weshalb dieses schlecht ausgebildete Personal Inobhutnahmen durchführen darf, die eine gute Ausbildung sowie besonders sensible und erfahrene Fachkräfte erfordern, ist umso erstaunlicher.[88]

Die Mitarbeiter der Jugendämter, Kindertagesstädten und Kindergärten gingen im Juni 2009 auf die Straße und demonstrierten für bessere Arbeitsbedingungen. Sie haben wahrgenommen, dass die Bevölkerung gegen die Masseninobhutnahmen und die unverständlichen Maßnahmen, wie z.B. Inobhutnahme zur Durchsetzung von Umgangskontakten, ablehnend reagiert.[89]

Für die meisten Eltern ist das Jugendamt nur noch eine „Kinderklau-Behörde“. Viele Tatsachenberichte zeigen, dass sich Eltern hilfesuchend an das Jugendamt wandten, um eine Haushaltshilfe oder eine Tagesmutter zu bekommen, und ihnen als erste „Hilfsmaßnahme“ die Kinder weggenommen wurden.[90]

Die Mütter fühlen sich immer stärker benachteiligt. Sie sollen sich nicht mehr selbst um ihre Kinder kümmern, sondern diese Aufgabe den „erfahrenen“ Pädagogen von Einrichtungen überlassen. Die Eltern werden damit zu einem unerwünschten Ballast. Von diesem Ballast trennen sich viele Jugendämter, indem sie die Kinder wegnehmen und in Heimen unterbringen. Selbst Besuchskontakte, die eigentlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, werden von den meisten Jugendämtern wo immer möglich unterbunden.

Die Jugendämter behaupten, die Kinder müssten angeblich „zur Ruhe kommen“ und sich in die neue Situation im Heim erst einfügen. Dabei stören die Eltern, die von Zuhause erzählen, Briefe von Verwandten und Freunden überbringen und vielleicht sogar noch ein geliebtes Haustier mit in die Besuchszeit bringen möchten.[91]

In der Praxis werden die Besuchszeiten daher auf ein Minimum reduziert. Der von den Familiengerichten meist angeordnete 14-tägige Besuchskontakt stellt eine Idealvorstellung dar, die sehr oft nicht eingehalten wird. Die Jugendämter tun durch unrealistisch angesetzte Besuchszeiten oder die Verlegung der Kinder in weit entfernte Pflegestellen, die oft hunderte von Kilometern vom Wohnort der Eltern entfernt liegen, ein Übriges, um eine Entfremdung der Kinder von den Eltern herbeizuführen.

Eine Rückführung der Kinder wird in den meisten Fällen von den Jugendämtern nicht mehr angestrebt. Kommt ein Kind ins Heim, dann bleibt es nach dem Willen der Jugendämter und vieler Psychologen und Familienrichter dort bis es volljährig ist. Mit der Volljährigkeit dürfen die psychosomatisch belasteten und traumatisierten jungen Erwachsenen in ihre Elternhäuser zurückkehren, wo sie erhebliche Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung haben. Viele von ihnen werden straffällig, nehmen Drogen, mit denen sie im Heim in Berührung gekommen sind, oder schließen sich Sekten und radikalen Parteien an.

Das Leben dieser Kinder ist in den meisten Fällen zerstört.[92]

Nur wenige Heimkinder schaffen es später, ein an herkömmlichen Maßstäben gemessen „normales“ Leben zu führen.[93]

Selbst die Kinder von Akademikern sind inzwischen von Inobhutnahmen betroffen. Obwohl diese ihren Kindern wesentlich bessere Zukunftsaussichten bieten können als ein Kinderheim, werden auch ihnen z.B. bei einer Umgangsvereitelung die Kinder weggenommen. Diese Kinder werden in den Heimen an anderen Lebenskonzepten ausgerichtet. Beispielsweise dürfen sie nicht – wie von den Eltern vorgesehen – das Abitur machen. Die Eltern haben keinen Einfluss mehr auf die Zukunft ihrer Kinder.

Unsere Gesellschaft sollte sich überlegen, ob die Erziehung in der Familie nicht das bessere Ideal darstellt.

Noch bis in die 80er Jahre vertraten Psychologen, wie Bowlby[94], mehrheitlich die Auffassung, dass die Erziehung in der Familie besser für die Entwicklung der Kinder sei als jede andere Erziehungsform. Bei der Auswahl der Eltern setzten die Psychologen auf die leiblichen Eltern und ihre Bindungen zum Kind. Damals gab es Konzepte, die Heimerziehung völlig abzuschaffen, alle Kinder durch ihre Eltern erziehen zu lassen, welche bei schweren Misshandlungen ggf. durch die Jugendämter mit ambulanten Maßnahmen unterstützt werden, und für die wenigen Waisenkinder grundsätzlich Pflegefamilien zu finden.

Die Kirchen äußern sich inzwischen ebenfalls zunehmend kritisch zur Heimerziehung. Der deutsche Bischof Huber erklärte Ende Mai 2009 in einer TV-Sendung, die Familie sei für ein Kind durch nichts zu ersetzen. Daher werde die Kirche in Zukunft die Familien mehr unterstützen.[95]

Psychologen sind der Ansicht, dass wir uns mit der momentanen Politik der Masse- ninobhutnahmen als „vorsorgliche Maßnahme“, z.B. bei Umgangsboykott,[96] eine ganze Generation psychisch geschädigter Kinder und Jugendlicher heranziehen, aus denen später psychisch geschädigte Erwachsene werden.

Wie die Untersuchungen aus den 70er Jahren zu der Entwicklung von Heimkindern und der sog. maternalen Deprivation (Mütterentbehrung) zeigen, ist diese Vermutung nicht neu. Schon damals wurde mit der Verrohung der Gesellschaft argumentiert und eine stärker narzisstische Tendenz der Jugend angeprangert.[97]

Die zunächst hoch gelobte antiautoritäre Erziehung verschwand nach wenigen Jahren schnell wieder aus den Kinderzimmern, als man feststellte, dass die Kinder entsprechende Nachteile gegenüber den traditionell erzogenen Altersgenossen hatten. So fiel es ihnen beispielsweise schwerer, sich als Erwachsener den Konventionen und Gesetzmäßigkeiten der Gesellschaft anzupassen.

Heute, mehr als dreißig Jahre später, sind wir soweit, dass Psychiater und Psychologen die Folgen der Erziehungsversuche von damals genauer einschätzen können. Zwar ist die antiautoritäre Erziehung nicht völlig verschwunden, aber sie wird in weitaus abgemilderter Form gelebt als noch in den 70er Jahren.[98]

Erziehungshilfen haben in Buchform oder als Fernseh-Konzept, wie z.B. „Super- Mama“ oder „Super-Nanny“, einen Boom erlebt. Die Eltern beklagen in solchen TV- Shows, dass ihre Kinder keinen Respekt mehr vor ihnen haben und sie nicht wissen, wie sie sich bei den Sprösslingen durchsetzen können. Viele dieser Eltern haben nie gelernt, sich zu behaupten. Schon sie hatten vielfach keine Geschwister, mit denen die sie als Kinder konkurrieren mussten.[99]

Die Eltern sehen sich als „Freunde“ ihrer Kinder, was grundsätzlich zunächst einmal positiv anzusehen ist, aber sie vernachlässigen oftmals völlig ihre Vorbildfunktion. So funktioniert Erziehung leider nicht, denn Erziehung ist auch eine Führungsaufgabe. Vor diese Aufgabe gestellt, haben die Eltern das Gefühl zu versagen. Schlagen möchten sie ihre Kinder nicht. Anschreien ist auf Dauer keine Lösung und verliert schon nach wenigen Versuchen seine Wirkung.[100]

Die neue Aufgabe der Jugendämter könnte somit eher in der Erziehungshilfe vor Ort gesehen werden. Diese ist aber nur innerhalb der Familien wirksam. Es hilft weder den betroffenen Kindern noch den Familien, wenn ihnen die Kinder weggenommen werden. Besser als die Inobhutnahme ist eine positiv gestaltete ambulante Hilfe. Eltern sollten in Gesprächen und Rollenspielen lernen können, wie sie sich gegenüber ihren Kindern durchsetzen. Das Problem der sog. „überforderten“ Eltern, denen man angeblich die Kinder wegnehmen „muss“, um sie einer Heimerziehung zuzuführen, hätte sich mit dieser Maßnahme automatisch erledigt.[101]

Es bleibt abzuwarten, wann auch die Jugendämter diesen Trend erkennen. Fernsehen und Presse sind meist die Vorreiter für die entsprechenden Methoden, die sich allerdings erst Jahre später in der Praxis und der Politik niederschlagen.

2.2. Selbstkontrolle und fehlende Fachaufsicht

Die Jugendämter werden von niemandem auf fachliche Fehler kontrolliert. Da jede Kommune ihr eigenes Jugendamt hat, kann das zu sehr abweichenden und z.T. völlig absurden Beurteilungen des gleichen Sachverhaltes führen.[102]

Je mehr Kinder in Obhut genommen werden, desto weniger Fachpersonal mit hoher qualifizierter Ausbildung ist dafür in den Jugendämtern vorhanden. Die Mitarbeiter sind durch die vielen Inobhutnahmen nicht nur überlastet, sondern es geschehen auch immer mehr Fehler. Kinder aus vollkommen intakten Familien werden in Kinderheime eingewiesen und die Eltern müssen erst über ein Gerichtsverfahren nachweisen, dass sie erziehungsfähig sind, um ihre eigenen Kinder zurückzubekommen.[103]

Die Jugendämter benehmen sich dann oft als wären alle Eltern potentielle Kinderschänder und Massenmörder. Viele Jugendamtsmitarbeiter glauben tatsächlich, sie müssten die Kinder vor ihren Eltern „schützen“, weil die meisten Eltern nicht mit einem pädagogischen Berufsabschluss für eine Erziehung ihrer Kinder ausgebildet sind.

Es gibt sogar Psychologen, die meinen, dass eine institutionelle Erziehung qualitativ besser sei und daher bei gerichtspsychologischen Gutachten grundsätzlich die Heimerziehung empfehlen. Ein sehr erschreckender und bedenklicher Trend.

Den Eltern wird damit grundsätzlich die Erziehungsfähigkeit abgesprochen. Die Begründungen der Urteile variieren dann, wie folgt: entweder haben die Eltern ihre Kinder zuviel oder zuwenig „verwöhnt“, sich zuviel oder zuwenig um sie gekümmert, sie zuviel oder zuwenig schulisch gefordert, etc.[104]

In diesem Irrgarten der Argumentationen kommt kein Elternteil ungeschoren davon. Da es keine Standards für die Kindererziehung gibt und jedes Kind anders ist, machen Eltern immer irgendetwas „falsch“.

Die Psychologen übersehen dabei gerne, dass aber auch die institutionelle Erziehung viel falsch machen kann. Ein Beweis: ehemalige Heimkinder weisen einen besonders hohen Anteil an den kriminellen und drogenabhängigen Personen auf, die mit dem Leben in unserer Gesellschaft und der Anpassung an die gesellschaftlichen Normen überfordert sind.[105]

Die Bindungstheoretiker unter den Psychologen stellen daher immer wieder heraus, dass die beste Erziehung noch immer in den Familien geleistet wird. Nach J. Bowlby, der in den 1950er und 1960er Jahren mehrere Studien für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchführte, ist die Bindung an die Eltern noch immer der beste „Schutz“ für ein Kind. Je jünger das Kind ist, desto wichtiger ist dieser Schutz. Eine institutionelle Erziehung kann nicht das gleiche leisten, wie das Elternhaus. Er plädierte daher schon damals dafür, die Kinderheime völlig abzuschaffen und geschädigte Kinder in den Ursprungsfamilien zu belassen.[106]

Die Praxis sieht leider anders aus. Immer öfter kommen Kinder aus guten Lebensverhältnissen in Kinderheime, weil sich die Eltern beispielsweise wegen des Umgangsrechtes nicht einigen können. Diese Uneinigkeit reicht manchen Psychologen bereits aus, die Eltern als „erziehungsunfähig“ einzustufen. Gute Eltern werden damit von vornherein diskriminiert.

Die extremste Form dieser Vorgehensweise findet sich dann, wenn die Gutachter die Eltern nicht einmal persönlich in Augenschein nehmen, sondern per Ferngutachten über die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils entscheiden. Das ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Elternteil muss immer in Interaktion mit dem Kind beurteilt werden, um eine Bewertung abgeben zu können.[107]

Grundsätzlich ist die Einteilung der Eltern nach den Attributen „erziehungsfähig“ und „erziehungsunfähig“ sehr bedenklich und zweifelhaft. Die Entscheidung darüber, ob einer Frau oder einem Mann die Kinder weggenommen werden, wird allein an dem Gutachten eines einzelnen Psychologen festgemacht.[108]

Dieser geht nach „Aktenlage“ vor. Die Aktenlage bezieht sich aber fast ausschließlich auf die Argumente, die das Jugendamt gegen die Eltern vorbringt. Immer öfter werden die Akten vor der Übersendung an den Gutachter kopiert und im Extremfall sogar „bereinigt“, d.h. scheinbar unwichtige Dokumente weggelassen. Wieder spielen dabei die Jugendämter eine große Rolle, die meist einen guten Kontakt zum Gutachter haben und ihn mit den gewünschten Informationen versorgen.[109] Im Einzelfall können dann schon einmal Kleinigkeiten vom Jugendamt weggelassen werden, z.B. wenn dem Gutachter verschwiegen wird, dass die Mutter des Kindes Hochschuldozentin ist oder Psychologie studiert hat.

Aber das ist noch nicht alles: Die meisten Gutachter waren vor ihrer Karriere bei Gericht für ein Jugendamt oder eine dem Jugendamt nahe stehende Organisation tätig und stehen permanent in enger Beziehung zu den Jugendämtern, von denen sie in ihrer beruflichen Existenz abhängig sind. Die Eltern haben gegen dieses Netzwerk keine Chance. Nach dem sog. Cochemer Modell wird sogar eine enge Zusammenarbeit zwischen Gericht, Jugendamt und Rechtsanwälten gefördert, um eine möglichst schnelle Abwicklung der Scheidungsfälle zu gewährleisten. Wenn die Eltern Bedenken oder Vorbehalte haben, werden sie vom Jugendamt grundsätzlich als „unkooperativ“ eingestuft, was zu einem Verlust der Erziehungsfähigkeit führen kann.[110]

Zwar schreibt das Gesetz vor, dass es zu den Aufgaben der Jugendamtsmitarbeiter gehört, die Vorbehalte und Ängste der Eltern abzubauen, um eine Vertrauensbasis zum Jugendamt zu schaffen, aber in der Praxis fehlt den Jugendamtsmitarbeitern meist die Zeit und die Qualifikation, um die Eltern auf ihre Seite zu ziehen und zur Mitarbeit zu bewegen.[111]

In solchen Fällen werden die Kinder „vorsorglich“ in Obhut genommen, damit sie nicht länger den „schädlichen Einflüssen“ ihrer Eltern ausgesetzt sind.

Vor einigen Jahren gab es eine große Diskussion darüber, ob die Mütter durch eine solche Handhabung nicht zu „Gebärmaschinen“ herabgewürdigt werden. Sie dürfen die Kinder gebären, aber nicht selbst aufziehen. Das besorgt der Staat.[112]

Eine individuelle Erziehung und eine Berücksichtigung der Wünsche der Eltern ist dann nicht mehr möglich. Eine freie Entfaltung wird ebenfalls unterdrückt. Meist wird der Einfluß der Eltern mit der Einweisung ins Heim völlig unterbunden und sie sehen ihre Kinder erst nach vielen Monaten oder sogar Jahren wieder.[113]

In der Zwischenzeit erfolgt eine „Umerziehung“ der Kinder anhand der Ideale des jeweiligen Kinderheimes. Das kann sogar soweit gehen, dass Kindern ausländischer Eltern verboten wird, ihre Muttersprache zu sprechen.[114]

Der Petitionsausschuss des Europaparlamentes wird jedes Jahr wieder mit Beschwerden über die unmenschlichen Praktiken der deutschen Jugendämter überhäuft. In den letzten ca. drei Jahren haben diese Beschwerden extrem zugenommen. Seit dieser Zeit werden Kinder wegen der Verletzung von Umgangsrechten ins Heim eingewiesen. Die Gerichte sind auf diesen neuen Trend noch nicht vorbereitet und winken die Anträge der Jugendämter auf Heimunterbringung, Entzug von Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht einfach durch.[115]

Der Begriff der „Gewalt“ wird inzwischen neu definiert. Das Fernhalten der Kinder von einem Elternteil – egal ob begründet oder unbegründet – sieht der Staat nach dem neuen Kindschaftsrecht als Gewalt gegenüber dem Kind an und stellt es im § 1666 BGB auf die gleiche Stufe mit Vergewaltigung, Mordversuch und Misshandlung.[116]

Die Jugendämter dürfen hingegen die Kinder grundlos aus den Familien nehmen und über Monate oder Jahre hinweg von ihren Eltern trennen, ohne dass der gleiche Sachverhalt als schädlich für das Kind eingestuft wird.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die Jugendämter müssen begreifen, dass auch sie sich schuldig machen, wenn sie Kinder unberechtigt aus den Familien herausnehmen. Auch diese Maßnahmen sind eine Form des Kindesentzuges.

Die Kinder werden krank. Sie erleiden Traumata, verlieren beide Eltern, verlieren ihr soziales Umfeld, werden an einem fremden Ort festgehalten und sehen die Bezugspersonen nicht wieder.[117]

Nur die Gerichte können eine solche Handhabung beim Umgangsrecht verhindern. Doch die Gerichte urteilen immer für das Jugendamt. Sie dürfen gar nicht davon ausgehen, dass ein Kind vorsätzlich aus einer guten Familie herausgenommen wird, nur um eine Art Erziehungsmaßnahme durchzuführen. Auf diese Weise leisten viele Gerichte unbeabsichtigt einem potentiellen Machtmissbrauch durch einzelne Mitarbeiter der Jugendämter Vorschub.

Grobe Fehler treten immer wieder in den Gutachten der sog. Sachverständigen auf. In einem Beispielfall aus Essen litt ein Kind jahrelang unerkannt unter einem Hörschaden. Obwohl das Kind vor der Inobhutnahme erfolgreich operiert wurde und sich der Fehler rechtzeitig herausstellte, wurde der Hörschaden im Gutachten des Gerichtspsychologen nicht einmal erwähnt. Alle Nachteile, die mit diesem Hörschaden zusammenstanden wurden von der Sachverständigen als „psychisch“ interpretiert und der Mutter angelastet. Dieses Vorgehen ist medizinisch nicht haltbar. Bei diesem Gutachten handelt es sich eindeutig um ein sog. Falschgutachten.[118] Medizinische Indikationen wurden (absichtlich oder unabsichtlich) ignoriert, um einen erziehungs- geeigneten Elternteil zu belasten, so daß ihm das Sorgerecht entzogen wurde.

Derartige Fälle dürfen in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Mit Rechtsprechung hat das Ganze nichts mehr zutun. Recherchen der Medien und der Eltern des Kindes wurden nachträglich vom Jugendamt unterdrückt und die Recherchierenden bestraft, um den Fehler des Sachverständigen zu vertuschen.

Wenn die Justiz in Deutschland diese Methoden toleriert, macht sie sie der Rechtsbeugung mitschuldig.[119] Ein Gericht, das es wissentlich zulässt, dass ein Sachverständiger einen Hörschaden als psychischen Schaden interpretiert, begeht einen schweren Fehler im Amt und schadet dem betroffenen Kind.[120]

Der Druck, der von den Jugendämtern auf die Gerichte ausgeübt wird, ist sehr stark. Das Europäische Parlament hat bereits festgestellt, dass die Jugendämter in Deutschland immer wieder Menschenrechtesverletzungen vornehmen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wurde dafür mehrfach gerügt. Derzeit liegen dem Europäischen Gerichtshof mehr als 250 Petitionen gegen deutsche Jugendämter vor. Es muß endlich etwas geschehen, damit die Menschenrechtsverletzungen durch Jugendamtsmitarbeiter aufhören.[121]

Die Bundesregierung nimmt zu den Themen der Menschenrechtsverletzungen in Tibet, dem Iran oder Russland kritisch Stellung und duldet dieselben Methoden gleichzeitig im eigenen Land. Die Glaubwürdigkeit von Aussagen der Regierung wird damit stark untergraben.[122]

Früher waren die Jugendämter dem Innenministerium untergeordnet. Doch 1952 wurden sie aus dem Innenministerium ausgegliedert. Seitdem sind sie eigenverantwortlich tätig.[123] Möglicherweise würde eine Reintegration der Jugendämter unter das Innenministerium und damit die Einführung einer fachlichen Kontrolle über die Jugendämter zur Lösung des Problems beitragen.

2.3. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz: SGB XIII

§1 SGB VIII:[124] Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Nach mehreren Reformversuchen trat im Jahre 1991 das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft. Es sollte die Rechte von Kindern besser schützen und das Kindeswohl in allen Bereichen zur obersten Prämisse machen. Es reformierte das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1922. Zwischen 1973 und 1990 waren mehrere Reformversuche unternommen worden.[125]

Aber die Reform wirkte sich leider nicht positiv aus. Im Gegenteil: Das SGB VIII geht von einem verantwortlich handelndem Jugendamt und unverantwortlich handelnden Eltern aus. Es erklärt, dass die Elternrechte zum Schutz des Kindes eingeschränkt werden müssen.

Von bedauerlichen Einzelfällen verwahrloster oder misshandelter Kinder wurde auf die gesamte Elternschaft geschlossen. Da Statistiken zufolge weniger als 3 % der Eltern Schwierigkeiten bei der Kindererziehung aufweisen, die aber i.d.R. mit ambulanten Maßnahmen, wie Lernhilfen oder Förderangeboten, behoben werden können, wurde ein Gesetz geschaffen, um eine stärkere Kontrolle aller 100 % der Eltern durchzuführen.

Das SGB VIII hat im Effekt die Macht der Jugendämter in Deutschland weiter ausgedehnt. Jugendamtsmitarbeiter benötigen seit 2008 keinen Gerichtsbeschluss und keine sachliche Prüfung der Umstände mehr, um Kinder aus „verdächtigen“ Familien herauszunehmen und über Monate isoliert in ein Kinderheim zu verbringen. Weiterhin bestimmen die Jugendämter eigenständig, welche Familien als „verdächtig“ eingestuft werden. Formale, einheitliche Kriterien gibt es nicht, so dass eine fachliche Kontrolle unmöglich ist. Sicherlich können mit diesem Gesetz einige wenige Fälle von Verwahrlosung rechtzeitig unterbunden werden, aber die Zahl dieser Fälle ist verschwindend gering im Verhältnis zur großen Menge aller diejenigen Eltern, die falsch beschuldigt werden.

Diese Eltern unterliegen plötzlich einer Beweislast-Umkehr und müssen nachweisen, dass sie gute Eltern sind. Ansonsten werden ihnen die Kinder weggenommen und kommen ins Heim. Ein Verdacht reicht zur Begründung der Heimunterbringung völlig aus. Es braucht keine tatsächliche Gefährdung vorzuliegen. Die Entscheidung liegt allein beim Jugendamt.[126]

Das Gericht ist dem Jugendamt nach SGB VIII nicht mehr anordnungsbefugt. In Fachfragen entscheidet das Jugendamt, ob eine Hilfe zur Erziehung notwendig ist und welche Hilfe zur Erziehung angewendet wird. Die Gerichte sind nur noch dazu da, die Entscheidungen der Jugendämter rechtlich zu bestätigen. Es besteht offiziell nicht einmal mehr ein Veto-Recht.[127]

Das Gesetz geht offenbar von der Unfehlbarkeit der Jugendamtsmitarbeiter aus. Anders ist diese große Machtvielfalt des Jugendamtes nicht zu erklären.

In der Realität vorkommende Phänomene, wie Amtsmissbrauch, Fehleinschätzung der häuslichen Situation oder falsche Beschuldigung durch böswillige Dritte (z.B. Nachbarn, Ex-Ehepartner) werden weder geahndet noch sind sie im Gesetz Berücksichtigt.

Ebenfalls wird nicht darauf Rücksicht genommen, dass die Jugendämter über immer schlechter ausgebildetes Personal und eine Überforderung durch ein steigendes Arbeitspensum klagen, so dass den Mitarbeitern immer öfter Fehler unterlaufen.

Dabei sind diese Probleme allgemein bekannt. Erst im Juni 2009 streikten die Mitarbeiter von Jugendämtern und Kindertagesstätten für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Kindergärten blieben über mehrere Wochen hinweg geschlossen bis immer mehr verärgerte Eltern mit der Abmeldung der Kinder drohten, was eine Schließung der Einrichtungen nach sich gezogen hätte.[128] Diese Aktion machte auf die schlechte berufliche Situation in der Kinderpflege aufmerksam.

Es fehlt an gut qualifiziertem Personal.

Bei den Inobhutnahmen besteht eine Folge der schlechten Ausbildung von Jugendamtsmitarbeitern wiederum darin, dass viele Kinder ohne genaue Prüfung des sozialen Sachverhaltes „vorsorglich“ aus ihren Familien herausgenommen werden, weil es als der einfachste Weg erscheint, diese Kinder zu schützen.[129] Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Herausnahme von Kindern aus stabilen Familienverhältnissen im Falle eines Irrtums des Jugendamtes genau den gegenteiligen Effekt hat und zu irreversiblen Schäden bei den Kindern führt.

Eine Steigerung der Inobhutnahmen ohne Notwendigkeit erhöht somit den Anteil der geschädigten Kinder anstatt ihn zu reduzieren.

Die Ämter tun damit weder den Kindern noch sich selbst einen Gefallen. Die Flut der Herausnahmen und Inobhutnahmen hat zu einer Überbelegung der Kinderheime geführt. Allein die Verwaltung der zuviel eingewiesenen Kinder verschlingt jährlich Milliarden-Beträge. Dieses Geld geht der Kinder- und Jugendhilfe an anderer Stelle verloren.

Ambulante Maßnahmen in den Familien können kaum noch angeboten werden, obwohl in Zeiten der Wirtschaftskrise viele Eltern und ihre Kinder vor einem Abrutschen in die soziale Unterschicht bewahrt werden könnten.

Die gesamte Prävention für Kinder und Jugendliche bleibt auf der Strecke, weil keine Gelder mehr dafür vorhanden sind.[130] Stattdessen wird die Zahl der Einweisungen ins Kinderheim künstlich immer höher getrieben.[131]

Um die Zahl der Inobhutnahmen zu beschönigen, wenden die Jugendämter gerne einen Trick an. Den Eltern werden vorgefertigte Einweisungsunterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Ihnen wird erklärt, dass sie ihre Kinder schneller wieder zurück erhalten, wenn sie diese Papiere unterschreiben und damit ihr Einverständnis zur Heimunterbringung geben. Ist ein Kind dann erst einmal ins Heim eingewiesen, wechselt jedoch die Zuständigkeit des Jugendamtsmitarbeiters oder das Kind wird in eine weit entfernte Einrichtung verlegt. Der neue Mitarbeiter ggf. im neuen Regierungsbezirk ist selbstverständlich über Absprachen oder mündliche Vereinbarungen nicht informiert. Sie sind zudem nicht rechtskräftig und das Kind bleibt dauerhaft in der Einrichtung.[132]

Es kommt noch schlimmer. Das SGB VIII zieht die Eltern für eine Kostenerstattung der angeblich notwendigen Hilfen heran. Die Jugendämter bekommen die Unterbrin- gungskosten somit zum einen Teil von den Kommunen und zum anderen Teil von den Eltern erstattet. Wenn die Eltern sich weigern, die Kosten zu tragen oder Angaben über ihre Vermögensverhältnisse zu machen, wird ihnen vom Jugendamt bzw. der Stadtverwaltung ein Bußgeld auferlegt. Die Kosten können dann sogar mit dem Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.[133]

Die Eltern haben kaum eine Möglichkeit sich gegen dieses Vorgehen des Jugendamtes zur wehren. Einen Aufschub bis zur gerichtlichen Entscheidung durch das Familiengericht verschafft ihnen nur die Klage auf Vollstreckungsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht des Bezirkes. Aber auch die Anordnungen und Bitten des Verwaltungsgerichtes werden von den Jugendämtern oft ignoriert und weiterhin Kostenrechnungen sowie Mahnungen an die Eltern geschickt.

In diesem Fall empfiehlt es sich, diese mit zusätzlichen Hinweisen ebenfalls an das Verwaltungsgericht zu übersenden. Wichtig ist immer der umgehende Widerspruch gegen die Rechnungen bei den städtischen Rechnungsstellen.

Letztendlich sind alle diese Maßnahmen jedoch nur von aufschiebender Wirkung. Einen wirklichen Schutz vor den Kosteneintreibern des Jugendamtes bilden sie nicht.

Aufgrund der immer stärker werdenden Macht der Jugendämter sind sie kaum noch zu kontrollieren. Einzelne Personen können sich innerhalb der Organisation Jugendamt fast ungehindert entfalten. Dieses ist nicht unbedingt zum Wohle des Systems und schon gar nicht zum Wohle der betroffenen Kinder und ihrer Familien.[134]

Das SGB VIII gibt den Mitarbeitern der Jugendämter die „Lizenz zur Inobhutnahme“ von Kindern ohne gerichtliche Prüfung des Sachverhaltes. Der Druck, der dabei auf die Familien ausgeübt wird, ist unverhältnismäßig stark. Die Jugendämter ziehen bei den Inobhutnahmen i.d.R. die Polizei hinzu, um eine Gegenwehr der Eltern zu verhindern. Wenn sich Eltern trotzdem schützend vor die Kinder stellen, gehen die Behörden mit Gewalt gegen sie vor, sperren sie ggf. noch in Untersuchungshaft oder die Psychiatrie.[135]

Damit hat das Jugendamt mehr Rechte als die Polizei. Diese ist immer auf eine richterliche Genehmigung angewiesen, um eine Inhaftierung vorzunehmen.[136]

Die FDP hatte in ihrem Wahlkampfprogramm von 2009 einen Spruch, der die Situation der Jugendämter durch das SGB VIII treffend beschreibt:[137]

„ Gut gemeint“ ist nicht gleich „gut gemacht“.

Leider hat dieser Spruch nicht zu einer Verbesserung der Lage geführt, sondern war offensichtlich ein reines Lippenbekenntnis im Wahlkampf. Er zeugt aber davon, dass der Kern des Problems den Politikern bekannt ist.

Die hohe Zahl der Kinder, die jedes Jahr aus den Familien herausgenommen und in Heime eingewiesen werden zeugt entweder von einem Fehlverhalten der Jugendamtsmitarbeiter oder von einer starken Verrohung der Familienverhältnisse in Deutschland.[138] Letztere (d.h. die Verrohung bzw. Überförderung) wird durch die Polizeistatistiken ausgeschlossen. Diese verzeichnen seit vielen Jahren einen deutlichen Rückgang der Gewalt in den Familien. Die Kinder werden immer besser versorgt und immer besser ausgebildet. Eltern nehmen dabei gerne die Unterstützung qualifizierter Erzieher und Lehrer in den Kindergärten und Schulen in Anspruch.[139]

Die angeblich überforderten Eltern gibt es sicherlich noch immer, aber nicht in dem Ausmaß und in der steigenden Tendenz, die uns die Jugendämter glauben machen möchten. Wie die Studien von Psychologen und Kinderärzten beweisen, sind die modernen Kinder eher zuviel als zuwenig umsorgt.[140]

Einige Ärzte reden schon von einer Generation, die „narzisstische Züge“ aufweist, d.h. diese Kinder verhalten sich sehr egoistisch, weil sie als sog. „Wunschkinder“ von ihren Eltern immer in den Mittelpunkt gestellt wurden und keine Grenzen oder Verbote kennen gelernt haben.[141]

Bei diesem Problem könnten die Jugendämter mit ambulanten Hilfen eine Beratung der Eltern durchführen und dafür sorgen, dass die Kinder mehr mit gleichaltrigen Spielkameraden in Sport- und Spielgruppen aufeinander treffen, um soziales Verhalten zu erlernen. Da die Gelder für ambulante Hilfen und Beratungsangebote jedoch zugunsten der exzessiv durchgeführten Inobhutnahmen immer mehr eingestellt wurden, entwickeln sich immer mehr angeblich „narzisstisch geprägte“ Kinder.

Wenn diese später im Kindergarten oder in der Schule durch ihr Verhalten auffallen, gehen die Jugendämter wieder den einfachsten Weg, die Kinder aus den Familien wegzunehmen und in ein Kinderheim zu sperren, obwohl diese Kinder in keiner Weise im Elternhaus gefährdet oder vernachlässigt sind und eine ambulante Hilfe vollkommen ausreichend gewesen wäre.

Unverständlicher Weise werden die Jugendämter von den Familiengerichten bei der Verschlimmerung der Situation auch noch unterstützt anstatt gestoppt. Von den Gerichten wurde nun auch der schwammige Begriff der „seelischen Gefährdung“ von Kindern in den § 1666 BGB aufgenommen. Eine Vermutung auf seelische Gefährdung im Elternhaus kann von jedem psychologischen Gutachter auf Wunsch des Jugendamtes diagnostiziert werden, da gemäß den Grundsätzen der Psychologie jeder Mensch seelische Schäden verschieden großen Ausmaßes mit sich herumträgt und es bis dato für die Erkrankung des sog. „Narzissmus“ keine psychologischen Standards der WHO gibt, welches Ausmaß noch normal ist und welches bereits eine Gefährdung darstellt.[142]

Es ist bisher nicht einmal geklärt, ob ein Narzissmus überhaupt durch die Erlebnisse im Elternhaus ausgelöst wird. Trotzdem greifen psychologische Gutachter gerne auf dieses Argument zurück und beschuldigten die Eltern, ihre Kinder mit ihrem Verhalten zu gefährden. Diese Gefährdung wird dann nach § 1666 BGB zum Anlass genommen, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und die Kinder in einem Kinderheim unterzubringen. Die Jugendämter stellen bei den Gerichten den entsprechenden Antrag.

Zurück bleiben Eltern, die nicht wissen, was sie falsch gemacht haben sollen und denen vom Jugendamt keinerlei Hilfestellung gegeben wird, ihre Kinder zurück zu bekommen, weil für Beratungen und ambulante Hilfen wiederum kein Geld zur Verfügung steht. Die Kinder kommen auf diese Weise ins Kinderheim, weil sie von ihren Eltern „zu sehr verwöhnt“ werden. Das ist eine völlige Umkehrung des ursprünglichen Sinnes des § 1666 BGB, der Kinder vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen sollte.[143]

Der Gesetzgeber ist aufgerufen, dringend etwas zu unternehmen, da diese Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend um sich greift.

Die Bevölkerung sieht sich immer mehr einer staatlichen Bevormundung gegenüber. Die Medien haben dieses Thema bereits aufgegriffen und berichten von immer exzessiverem Verhalten und Willkür von Beamten gegenüber den Bürgern.[144]

Dabei sehen sich beide Seiten im Recht.

Dem Gesetzgeber obliegt es an dieser Stelle, wieder für Rechtssicherheit zu sorgen.

2.4. Die Rolle des Verwaltungsgerichtes

Verwaltungsgerichte sind lt. Dienstvorschrift die unmittelbar übergeordneten Stellen der Jugendämter.

Sie können einem Betroffenen helfen, indem sie formale Fehler bei der Inobhutnah- me aufdecken, aber sie können die Jugendämter nicht anweisen, die Kinder zunächst wieder an die Eltern herauszugeben, weil die Gerichte gemäß SGB VIII in der Fassung von 1990 keine Anweisungsbefugnis gegenüber den Jugendämtern haben.[145]

Auch die Richter sind Beamte. Viele Richter machen es sich gerne einfach und möchten mit unangenehmen sozialen Angelegenheiten nicht belastet werden. Wenn Betroffene an sie heran treten und Anträge stellen, sehen die Gerichte sofort, wenn die Jugendämter einen Fehler unterlaufen ist, oft wissen aber auch die Richter nicht, wie sie helfen können, da sie nur eine Rechtsaufsicht und keine Fachaufsicht über die Jugendämter haben.[146] Solange es sich nicht um offensichtliche Beamtenwillkür handelt, die mit einem eklatanten Verstoß gegen die Dienstvorschriften oder Verwaltungsgesetze einhergeht, hat ein Betroffener nur sehr geringe Chancen, vom Verwaltungsgericht Hilfe zu bekommen.

Hinzu kommt, dass auch beim Verwaltungsgericht die Kosten durch derartige Anträge in die Höhe schnellen können. Die Bearbeitung der Fälle dauert dort sehr lange und der Schriftverkehr kann sich über viele Monate hinziehen, bevor überhaupt daran gedacht wird, einen Verhandlungstermin festzulegen. Wenn möglich entscheiden die Richter des Verwaltungsgerichtes ohne Gerichtstermin vom Schreibtisch aus.[147]

Trotz all dieser Widrigkeiten sollten betroffene Elternteile sich an die VerwaltungsGerichte um Hilfe wenden. Allein die Menge der Anträge von Eltern könnte eine Wirkung auf die Verwaltung haben. Je mehr Eltern sich dazu entschließen, vor dem Verwaltungsgericht auf Herausgabe ihres Kindes zu klagen, desto größer wird der Druck auf die Rechtsämter der Städte und Kommunen. Die dadurch entstehenden Kosten könnten Städte und Kommunen langfristig zum Handeln zwingen, da die Inobhut- nahmen zunehmend zu einem hohen Kostenfaktor werden.[148]

In München wurde im Oktober 2009 die Notbremse bei den Kosten des Jugendamtes gezogen. Die Stadt wies das Jugendamt an, keine zusätzlichen Inobhutnahmen mehr durchzuführen. Die Kinderheime waren überfüllt und die Familiengerichte mit den Fällen überlastet. Die Steigerung der Inobhutnahmen von 2008 auf 2009 bewirkte eine Kostenexplosion um 20 Millionen Euro. Das war den Stadtoberen dann doch zuviel, zumal bereits ein jährlicher Etat von 146 Millionen Euro eingeplant gewesen war, den das Jugendamt jedoch wegen der vielen „vorläufigen“ Inobhutnahmen ständig überschritt.[149]

Die Probleme der reichen Stadt München sind in anderen Städten noch wesentlich stärker erkennbar. In Dortmund wurde nach der Landtagswahl im August 2009 ebenfalls eine Kosteneinsparung von den Jugendämtern verlangt. Die Stadt hatte ein Defizit von 100 Millionen Euro, das der Bevölkerung verheimlicht worden war. Das Jugendamt der Stadt war längst handlungsunfähig geworden, weil die vielen Inobhut- nahmen, fast den gesamten Etat des Jugendamtes verschlangen.[150]

Die Verwaltungsgerichte stehen den Entwicklungen derzeit abwartend gegenüber. Entscheidungen werden häufig vertagt. Die Beamten sind wieder einmal bemüht, keinen Fehler zu machen. Durch solche Verzögerungen bleiben die in Obhut genommenen Kinder jedoch für weitere Monate auf Kosten des Steuerzahlers in den Kinderheimen. Die Unterbringungskosten betragen nach Auskunft des Jugendamtes Essen etwa 5.000,00 EUR/Kind/Monat.[151] Das entspricht etwa dem Grundgehalt eines Bundesbankdirektors oder eines Richters an einem deutschen Gericht. Die ZDF- Sendung Frontal21 ermittelte sogar Kosten für Heimunterbringungen in Höhe von 7.000,00 EUR/Kind/Monat.[152] Unnötige Inobutnahmen stellen somit eine (inoffizielle) Subventionierung der Pflegeindustrie dar.

3. Ambulante und stationäre Maßnahmen

Die Jugendämter haben zwei Hauptkategorien von Maßnahmen zur Verfügung. Die ambulanten Maßnahmen, welche in den Familien ansetzen und versuchen, die Situation der Familien und damit des Kindes zu verbessern, sowie die stationären Maßnahmen, bei denen ein Kind aus der Familie herausgenommen wird, weil es dort in einer Gefahr schwebet, die nicht abgewendet werden kann.[153]

Die stationären Maßnahmen kommen maßgeblich zum Einsatz bei Gefährdungen eines Kindes nach § 1666 BGB. Ursprünglich handelte es sich dabei um schwere körperliche Gefahren für ein Kind, wie starke Vernachlässigung, Vergewaltigung, Misshandlung oder sogar Todesgefahr.[154]

In neuerer Zeit haben diese „klassischen Gefahren“ stark abgenommen, wie die Polizeistatistik immer wieder beweist. Ersatzweise wird daher vermehrt auf „seelische Gefahren“ abgestimmt, um die hohe Quote der Masseninobhutnahmen weiter zu rechtfertigen.

Nun können Kinder auch ins Heim kommen, wenn die Eltern sie zu wenig oder zuviel fördern, nicht genügend bindungstolerant gegenüber dem getrennt lebenden Elternteil sind oder sich nach schlechten Erfahrungen mit Behörden unkooperativ gegenüber dem Jugendamt verhalten.[155]

Dieser neue Trend öffnet Fehlern und Amtsmissbrauch Tür und Tor, denn eine seelische Misshandlung ist leicht zu behaupten und das Gegenteil schwer nachzuweisen. Die Beweislast wird auf die Eltern abgewälzt. Vermehrt verwenden die Jugendämer psychologische Gutachten als Grundlage für den Sorgerechtsentzug, auch wenn die Kinder ein schönes Zuhause hatten und im Heim darum betteln, wieder zu den Eltern zurück zu dürfen.[156]

[...]


[1] Hermanns, M. (2001): Ursprünge der Jugendsozialarbeit, S. 20.

[2] Münchmeier, R. (2001): Die Zeit des Nationalsozialismus, S. 43.

[3] Breuer, K.H. (2001): Jugendsozialarbeit in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, S. 58.

[4] Breuer, K.H. (2001): Jugendsozialarbeit in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, S. 47.

[5] Bowlby, J. (2006): Bindung, S. 176 ff.

[6] Zerrahn, S. (2002): Familien in Deutschland, S. 85.

[7] Mannschatz, E. (2001): Jugendsozialarbeit in der DDR, S. 85.

[8] Mannschatz, E. (2001): Jugendsozialarbeit in der DDR, S. 88.

[9] Mannschatz, E. (2001): Jugendsozialarbeit in der DDR, S. 89.

[10] Zerrahn, S. (2002): Familien in Deutschland, S. 115.

[11] Orwell, George (2006): 1984, 17. Aufl., Ullstein-TB, Original in Englisch 1949.

[12] Vgl. Studie des Institutes EUSTAT vom 26.08.2008. Quelle: Die Zeit-Online.

[13] Vgl. Statistisches Bundesamt unter www.destatis.de. 2009 hatte die bisher niedrigsten Geburtenrate seit 1946.

[14] Polizeistatistik: Kriminalität in Deutschland geht zurück, 15.06.2009,Quelle: www.spiegel.de/panorama/justiz.

[15] Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, § 42, Weinheim 2003.

[16] WAZ Rhein-Ruhr, 15.07.2008: Der Kevin-Effekt.

[17] Christe, G. (2001): Zukunft der Arbeitsgesellschaft, S. 114 ff.

[18] Exzesse der Justiz: Wormser Prozesse 1993-1997, Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse.

[19] Statistisches Bundesamt: 14% mehr Inobhutnahmen im Jahr 2008, Pressemitteilung 234 vom 25.06.2009.

[20] Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, ISUV/VDU, www.welt.de vom 11.01.2004.

[21] Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts 1998

[22] Bowlby, J. (2006), Trennung, S. 18.

[23] 32.300 Inobhutnahme in 2008, Von der Leyen mahnt Jugendämter zur Vorsicht, 25.06.2009, www.welt.de.

[24] Kavemann, B. (2001): Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt.

[25] Kinder erleiden immer wieder Schütteltraumata durch überforderte Väter. www.ausgsburger- allgemeine.de/home/lokales/Augsburg-Stadt/lokalnews/ARtikel,-Vater-soll-Saeugling-zu-Tode-geschüttelt- haben-_arid,2007017_regid,2_puid,2_pageid,4490.html.

[26] Informationsbroschüre der Jugendämter NRW, Eltern bleiben Eltern, 15. Aufl.

[27] de.wikipedia.org/wiki/Cochemer_Modell.

[28] Palandt, Kommentar zum BGB, § 1632.

[29] Das Problem von Patchwork-Familien, Kampf um Liebe und Macht, Süddeutsche Zeitung, 25.12.2009.

[30] Petitionen beim Generalsekretär Marcin Libicki, Europaparlament, über die CEED ECCD, European Council Children of Divorce, Daten vom Dezember 2006.

[31] Zahlen des Statistischen Bundesamtes 2008: 32.200 Inobhutnahmen, Steigerung von 14,4% gegenüber 2007.

[32] www.N24.de, 11.04.2008, Wirtschaftskrise beutelt Landesbanken.

[33] § 1601 BGB sieht Elternunterhalt vor, nach § 94 SGB XII gehen diese Ansprüche auf das Sozialamt über.

[34] Zahlen des statistischen Bundesamtes, zitiert in Münder, Jugendhilferecht.

[35] Chronik eines vermeidbaren Todesfalls, Spiegel, 12.10.2006, www.spiegel.de/panorama/justiz/01518,442225,00.html.

[36] Novellierung des § 1666 BGB im März 2008, Jugendamt kann Kinder ohne Nachweis des elterlichen Versagens in Obhut nehmen. Beweislastumkehr: Eltern müssen nachweisen, dass sie nicht gegen Kindeswohl verstoßen.

[37] www.destatis.de,Pressemitteilung Nr. 234, 25.06.2009.

[38] www.destatis.de,Pressemitteilung Nr. 261, 18.07.2008.

[39] Gardener, R.A. (1985): Recent Trends in Divorce and custody litigation, Academy Forum, 29(2), 3-7.

[40] § 1666 Abs. 1 BGB, das „seelische Wohl des Kindes“.

[41] Universitäten und andere Lehranstalten überprüfen bei den Einstellungsvoraussetzungen die pädagogische

Eignung des Bewerbers.

[42] Messung der Erziehungsfähigkeit nicht möglich. www.system-familie.de/erziehungsfähigkeit.

[43] Artikel 46 EMRK, z.B. Individualbeschwerde 11057/02. Deutschland muß die Urteile gegen die Jugendämter umsetzen, aber hat es bis heute nicht getan.

[44] Cochemer Modell: www.ak-cochem.de.

[45] Jugendhilfeausschuß steht vor heillosem Finanzchaos, Pressemitteilung 11.01.2010, Jugendkulturbox, Netzwerk für Kultur- und Jugendarbeit, Chemnitz., ähnliche Artikel in 2009 für Dortmund, Köln, München in FAZ.

[46] Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 26.06.2009.

[47] Gesetz A5703, A 6024, A 4263, New York. Der Bundesstaat New York hat schon vor Jahren auf ambulante Maßnahmen umgestellt und nach mehreren Fällen von ungerechtfertigter Denunziation die Strafen für falsche Beschuldigung von Familien deutlich erhöht.

[48] Gesetze A 2229, New York, AB 1349 und SB 558 California. Amerikanische Gesetze gegen Denunziation

[49] Novellierung des § 1666 BGB im Jahre 2007, Abschaffung der Fachaufsicht über die Jugendämter.

[50] Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ: Rückführung in die Schutzlosigkeit, 06.11.2007. Stadt Halle, Versuch der Rückführung inobhutgenommener Kinder in ihre Familien.

[51] Heim als schlechteste Lebensperspektive Bowlby, J. (2006): Verlust, S. 386 ff.

[52] In der gerichtlichen Praxis ist das noch nicht angekommen. Die Gerichte argumentieren bei Sorgerechtsentzug mit fehlender Bindungstoleranz, z.B. 15.04.2009, OLG Köln, 4 UF 7/09 oder 4 UF 20/09.

[53] Leserbrief an die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 05.12.2005, Prof. Dr. W. Klenner, Jugendamt hat keine Fachaufsicht. 1991 trat das Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft, dessen §§ 42, 43 dem Jugendamt erlauben kraft eigenem Ermessen Kinder in Obhut zu nehmen. Es besteht Rechtsunsicherheit, weil gegen diese Maßnahmen des Jugendamtes kein Rechtsmittel vorgesehen ist. Seit einer Gesetzesänderung 2007 im § 1666

BGB darf auch ohne Angabe von Gründen eine Inobhutnahme erfolgen.

[54] De.wikipedia.org/wiki/zwangsadoptionen. Kindesraub im Nationalsozialismus. Nach dem 2. Weltkrieg versuchte die Bundesregierung durch die Selbstverwaltung der Jugendämter Schadenersatzansprüche aus dem Ausland zu unterdrücken.

[55] Fussek, C., Schober, G. (2008): Im Netz der Pflegeindustrie, Bertelsmann-Verlag, München. Steigende Lobby der Pflegeindustrie.

[56] CEED-Press Release, 15.12.2006, Petitionen vor dem Europäischen Parlament gegen das Jugendamt als undemokratische Institution.

[57] www.jewishgen.org/ForgottenCamps/General/LebensbornEng.html. Familienbild des Nationalsozialismus.

[58] En.wikipedia.org/wiki/Lebensborn. Lebensborn-Projekt und Entführung von Kindern

[59] www.Geschichtsatlas.de, Das Lebensborn-Heim Hohehorst. Polnische Kinder wurden nach dem Zweiten

Weltkrieg nicht an ihre Familien zurückgegeben.

[60] Verstoß gegen Art. 46 EMKR.

[61] www.Deutsche-und-Polen.de/Themen/thema_jsp/key=lebensborn.html.

[62] § 79 SGB VIII lehnt die Weisungsbefugnis der Gerichte gegenüber den Jugendämtern ab

[63] Klage eines todkranken Verwandten eines inobhutgenommenen Kindes vor dem Amtsgericht Essen, AZ 102 F

388/08. Der Mann starb, ohne das Kind noch einmal gesehen zu haben.

[64] § 8 SGB VIII, Schutz des Kindeswohls hat nach SGB VIII oberste Priorität.

[65] www.Jugendamtskritik.de/kritik/krititk/Wiesner.html. Es wird immer von unkooperativen Eltern gesprochen, aber wenn das Jugendamt unkooperativ ist, kann es von keinem Gericht gezwungen werden, mit den Eltern kooperativ zu sein.

[66] Konferenz vom 10.03.2006 in Bolzano/Südtirol. „The German Jugendamt, a child robbering administration?“. Das Jugendamt wird von den betroffenen Eltern als Feind wahrgenommen.

[67] Quelle: Destatis, Pressemitteilungen 2008.

[68] Bischof Huber 2009 in einem Interview mit der TV-Show „Tacheles“ am 24.05.2009: Familien sind durch nichts zu ersetzen.

[69] Gesetz A5703, A 6024, A 4263, New York. Der Bundesstaat New York hat schon vor Jahren auf ambulante

Maßnahmen umgestellt und nach mehreren Fällen von ungerechtfertigter Denunziation die Strafen für falsche Beschuldigung von Familien deutlich erhöht. Umgekehrt in Deutschland: Seit der Neufassung des § 1666 BGB vom 12.07.2008 hat das Jugendamt noch mehr Freiheiten, die Kinder noch schneller und unbürokratischer aus den Familien herauszunehmen und in Heime einzuweisen. Es besteht nicht einmal mehr die Notwendigkeit, dass vorher ambulante Hilfen angeboten wurden.

[70] Kölner Rundschau, 10.12.2009, Ambulant besser als stationär. Sie auch: Bowlby, J. (2006): Bindung.

[71] Mitspracherecht des Kindes im Scheidungsfall gilt ab dem 14. Lebensjahr.

[72] Traumata durch Trennung von der Familie: Bowlby, J. (2006): Trennung.

[73] Fehler des Jugendamtes: www.karin-jaeckel.de/offenebriefe/kindesentziehung.html.

[74] Es gibt eine Gesetzeslücke, die auch misshandelnden Vätern erlaubt, ihre Kinder zu sehen und die Mütter zu einer Kooperation verpflichtet. Die Gesetzeslücke sollte durch Gesetzesantrag im Sommer 2009 geschlossen werden, aber das Gesetz wurde nicht mehr vor der Bundestagswahl behandelt und fiel damit unter den Tisch. Schüler, A., Löhr, U. (2007): Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt – Chance oder Verlegenheitslösung?, 2. durchgesehene Auflage.

[75] Jugendamtskritik.de/kritik/krititk/Wiesner.html.

[76] Schüler, A., Löhr, U. (2007): Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt.

[77] Kooperationsschwierigkeiten mit dem Jugendamt. § 36 SGB VIII zur Mitwirkung und Beteiligung der Eltern.

[78] Inobhutnahme statt ambulante Maßnahmen. Zu viele Inobhutnahmen. Welt-online.de vom 25.06.2009: Von der Leyen mahnt Jugendämter zur Vorsicht.

[79] Die Erzwingung von Umgangsrecht ist nicht in allen Fällen gut für das Kind. Nach Studien wirkt sich gerade bei Kleinkindern das Fehlen des Vaters nicht nachhaltig aus. NJW, 1963, 37, 1659-6662. Das Wohl des Kindes in §§ 1666 und 1671 BGB.

[80] Prof. Klenner (Leserbrief FAZ, 26.05.2005), Psychologe: „Rechtsfreier Raum“, Jugendamt kann nicht verantwortlich gemacht werden, selbst wenn es bewusst gegen die Interessen des Kindes handelt.

[81] Schüler, A., Löhr, U. (2007): Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt.

[82] www.planet-wissen.de/alltag_gesundheit/krankheiten/psychosomatik/psychosomatik_interview.jsp.

[83] www.destatis.de, Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes Nr. 254 vom 15.07.2008.

[84] Psychische Erkrankungen verursachen jährlich Kosten in Höhe von ca. 27 Milliarden Euro. www.curado.de, Meldung vom 11.03.2009.

[85] ZDF, Frontal21, 17.08.2010, „Heim statt Hilfe – wenn Kinder aus ihren Familien raus müssen“.

[86] Beteiligung der Eltern an den Heimkosten. Nach § 92 SGB werden die Elternteile aus ihrem Einkommen zu den Kosten der Leistungen herangezogen.

[87] Der Westen, 11.11.2008, Interview von Corinna Weiß mit Ulrich Engelen, Jugendamt Essen: Ambulante Maßnahmen kosten ca. 15.000 EUR/Jahr und Heimplatz ab 45.000 EUR/Jahr, aber es gibt keine Dienstanweisung, nach der eine Heimunterbringung unter allen Umständen vermieden werden muß.

[88] Der Westen, 11.05.2009, Mehr Personal fürs Jugendamt, Interview mit Michael Ahls, Jugendamt Dinslaken:

„Die Qualität der Arbeit ist nur mit mehr Personal zu schaffen.“

[89] www.ad-hoc-news.de, Bericht vom 09.02.2010: Verbände – weiter scharfe Kritik an geplanten Kürzungen der Jugendhilfe, Sachsen plant Kürzungen in der Jugendhilfe von 5,5 Mio EUR. Hintergrund sind Steuerausfälle. Das Sozialministerium muß 14,4 Mio EUR einsparen. Jahresetat der Jugendhilfe soll von 83 Millionen um 7,7

Millionen gekürzt werden, davon 4,7 Millionen weniger bei sog. Jugendpauschale (15 Millionen).

[90] Das Jugendamt – eine Kinderklaubehörde?, www.karin-jaeckel-autorin.de

Nicht ohne meine Kinder – Eine Mutter kämpft gegen das Jugendamt, Karin Jaeckel/Joumana Gebara, Lübbe- Verlag, 2. Aufl., 2006

[91] Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ, Jugendämter in der Kritik, Wegnehmen ist das Einfachste, Artikel vom

17.03.2008, Katrin Hummel.

[92] Die Rückführungsquoten im Ausland sind erheblich höher als in Deutschland. Während in Deutschland ca.

10% der Kinder nach Jahren wieder zurück in die Herkunftsfamilie kommt, sind es in USA ca. 70% der Kinder und sie kommen nach ca. einem Jahr zur Birth-Family zurück. Quelle: childwelfare.gov.

[93] www.exheim.de/ eingesehen am 13.02.2010. Jedes 5. Heimkind stirbt vor dem 40. Lebensjahr an Drogen, Selbstmord, sozialer Retardierung, etc. Aufruf ehemaliger Heimkinder, die Heime abzuschaffen.

[94] Bowlby, J. (2006): Bindung, S. 176 ff.

[95] Bischof Huber in einem Interview in der TV-Sendung Tacheles vom 24.05.2009.

[96] Müttern wird immer häufiger wegen sog. Umgangsboykott das Sorgerecht entzogen, aber dann nicht auf den Vater sondern auf an völlig Fremde übertragen. Dann könnte man das Kind auch bei der Mutter lassen. OLG Brandenburg, 15 UF 98/08.

[97] Materanale Deprivation heißt Mütterentbehrung. Ainsworth, M, et al..(1962): Deprivation of Maternal Care, A Reassessment of its Effects, Geneva, WHO, Public Health Papers, No. 14.

[98] Schroedter, Th. (2007): Autiautoritäre Pädagogik.

[99] De.wikipedia.org/wiki/Die_Super_Nanny.

[100] Kast-Zahn, A. (2007): Jedes Kind kann Regeln lernen, Verlag Gräfe-Unzer.

[101] Schmidt, M. (2006): Sozialpädagogische Diagnose: Ambulante Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

[102] Selbstverwaltung der Jugendämter. Keine Fachaufsicht. Artikel „Alle murksen vor sich hin“, Stern, Ausgabe

19/2008.

[103] www.destatis.de. Pressemitteilung Nr. 261, 18.07.2008. Sorgerechtsentzüge 2007 um 13% gestiegen.

[104] Egal wie Eltern sich verhalten. Sie machen offenbar alles falsch. In Delmenhorst wurden zwei Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen, weil Nachbarn beobachtet hatten, wie sie auf dem Balkon spielten. Die Kinder waren aus der offen stehenden Wohnung auf den Balkon gelaufen und hatten dort angeblich „unbeaufsichtigt“ gespielt. www.kanzlei-seiter.de/sorgerechtsentzug/.

[105] Verein ehemaliger Heimkinder, e.V. www.veh-ev.info/

[106] Bowlby, J. (2006): Bindung, S. 176 ff.

[107] www.jugendamtskritik.de/kritik/statistik.html Die Statistik von 2008 zeigt, daß nur 23% der Inobhutnahmen wegen Verwahrlosung, Anzeichen für Misshandlung oder sexuellem Missbrauch durchgeführt werden, wobei diese Anzeichen auch durch einen Sturz beim Fußball oder von der Schaukel passiert sein können bzw. das Kind sich vielleicht unwissentlich missverständlich ausgedrückt hat. Mehrfachnennungen verzerren das Bild zusätzlich. Die restlichen 77% (oder mehr) sind aus anderen Gründen in Obhut genommen. Dabei wird meist Überforderung der Eltern als Grund genannt. Gemeint ist allerdings meist, dass die Mütter einem Umgangsrecht mit dem Vater nicht zugestimmt haben.

[108] Familienpsychologisches Gutachten weisen große Mängel auf, wie eine Studie in den 80er Jahren herausfand. Siehe: Schlußbericht des Projektes Psychologisches Gutachten in Prozessen vor dem Familiengericht, vorgelegt von Christoph Werst, Dr. Hans Jörg Hemminger, Projektleiter: Dr. Peter Dietrich, Universität Freiburg. Erscheinungsdatum ca. 1985. Auswertung von 118 Gutachten von 70 Gerichten.

[109] www.vaeterfürkinder.de/jugendamt.html. Die Akten werden bereinigt, d.h. Teile der Akten werden entfernt.

[110] Cochemer Modell. de.wikipedia.org/wiki/Cochemer_Modell

[111] Aufbau einer Vertrauensbasis durch das Jugendamt ist die Voraussetzung einer Zusammenarbeit. www.sgbviii.de/S33.html Artikel von H. Adler zur Fallarbeit in der Jugendhilfeplanung. Aus: Blätter der Wohlfahrtspflege 1998, 9+10, Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg, Stuttgart, S. 190-192.

[112] Magazin Spiegel, Artikel vom 22.02.2007: Frauen als Gebärmaschine. Bischof giftet gegen von der Leyen. Bericht des Magazins Focus, Artikel vom 25.02.2007: „Gebärmaschine“ wurde missverstanden.

[113] Kontaktsperren durch die Jugendämter. In Deutschland existiert ein sog. Kontaktsperregesetz für Strafgefangene seit 1977. Vom Jugendamt wird eine solche Kontaktsperre aber auch auf Eltern angewendet, wenn das Kind in ein Heim kommt oder umgesetzt wird, damit es sich „in Ruhe eingewöhnt“.

[114] Siehe hierzu Petitionen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg. Polnischen

Eltern wurde verboten, mit ihren Kindern auf Polnisch zu reden. Die Kinder verlernten daraufhin die Muttersprache. Petitionen beim Generalsekretär Marcin Libicki, Europaparlament, über die CEED ECCD, European Council Children of Divorce, CEED-Press Release, vom 15.12.2006.

[115] Gerichte völlig überlastet. Tagesschau vom 24.04.2008. Bundestag verabschiedet Kinderschutzgesetz. Deutsche Kinderhilfe erklärt, die Familiengerichte seien völlig überlastet und Richter haben keine Ausbildung für sozialpädagogische Gespräche.

[116] Umgangsvereitelung führ zu Sorgerechtsentzug. Die Kommentare (z.B. Palandt) zum § 1666 BGB wurden

2009 entsprechend geändert. Siehe auch Gerichtsurteile, z.B. OLG Brandenburg, 15 UF 98/08.

[117] Inobhutnahmen sind eine Form der Kindesentziehung. Sie werden gewaltsam durchgeführt und traumatisieren die Kinder schwer. www.katrin-jaeckel-autorin.de/aktuelles/aktuelles18.html.

[118] Falschgutachten begründen eine Haftung des Gutachters nach § 893a BGB bei grober Fahrlässigkeit und

Vorsatz. BT-Drucksache, 14/7752, S. 28.

[119] Rechtsbeugung ist die bewusst falsche Anwendung des Gesetzes durch den Richter und in § 339 StGB geregelt und wird mit Freiheitsstrafe zwischen einem und drei Jahren geahndet. Eine Verurteilung führt zum Verlust der amtlichen Würden.

[120] Der Beispielfall ist dem Autor persönlich bekannt. Aktenzeichen und Gericht können erfragt werden.

[121] Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes gegen deutsche Jugendämter, insbes. Sitzung vom 07.06.2007.

[122] Menschenrechtsberichte der Bundesregierung, z.B. Achter Bericht über die Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, BT-Drucksachen 16/10037, 16/10285 Nr. 14,

16/11982.

[123] Bamberger Erklärung vom 22.07.2007, Jugendämter waren von 1947 – 1952 dem Innenministerium (Polizei)

untergeordnet.

[124] Zitat des § 1 SGB VIII.

[125] Barabas, F.K., Erler, M. (2002): Familie: Lehr- und Arbeitsbuch für Familiensoziologie und Familienrecht, 2.Auflage, S. 213.

[126] Novellierung des § 1666 BGB fällt mit der Neuordnung des SGB VIII zusammen. Kindesentzug kommt vor allem in Frage, wenn die Eltern „beratungs- und ermahnungsresistent“ sind. Siehe hierzu: Beitrag vom

31.03.2008, Dr. E. Rosenboom, H.H. Rotax Über den Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher

Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls.

[127] § 79 SGB VIII lehnt die Weisungsbefugnis der Gerichte gegenüber den Jugendämtern ab.

[128] Kölner Stadtanzeiger, 14.05.2009, Unbefristeter Streik in Kindergärten.

[129] Kindesentzug und Inobhutnahme finden inzwischen auf Verdacht statt. Seit 2006 sind die Maßnahmen des Kindesentzuges der Jugendämter verdreifacht worden. Die EU hat die Jugendämter gerügt. Sendung Panorama, ARD vom 22.01.2009.

[130] Ambulante Maßnahmen sind in der Mehrzahl der Fälle als erfolgreich anzusehen. Den Eltern werden Erzie- hungs- und Verhaltenskompetenzen vermittelt. Siehe Spangler, G. (2004): Wirksamkeit ambulanter Jugendhilfemaßnahmen bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung, Eine internationale Literaturübersicht, Expertise im Auftrag des Projektes „Kindeswohlgefährdung und allgemeiner sozialer Dienst (ASD)“, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, September 2004.

[131] Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes, Destatis, Nr. 254, vom 15.07.2008.

[132] www.kessie.de/tagesm.html, Mündliche Absprache gilt zwar auch als Vertrag, aber bei Unstimmigkeiten ist es immer besser, eine schriftliche Vereinbarung vorzeigen zu können. Das wird sogar Tagesmüttern im Umgang mit dem Jugendamt empfohlen.

[133] § 93 SGB VIII, Heranziehung der Eltern zu den Kosten.

[134] Statistisches Bundesamt, Destatis, Pressemitteilung Nr. 445 vom 25.11.2008, Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe von 2006 auf 2007 um 19% gestiegen.

[135] www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2007/05/27/verwirter_sorgt_für_polizeieinsatz _:jhtml. Und vaeter-

notruf.de/jugendamt-essen.htm. Vater kam nach Besuch in Psychiatrie.

[136] Art. 104 Abs. 2 GG ein Polizeigewahrsam muß gerichtlich angeordnet werden.

[137] Kommentar der FDP-Generalsekretärin Miriam Gruß zur Reform des Elterngeldes, Meldung der FDP auf www.fdp-bayern.de vom 26.08.2009.

[138] Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes, Destatis, Nr. 261 vom 18.07.2008, Zahl der Sorgerechtsent-

züge 2007 um 13% gestiegen.

[139] Gewaltbericht des österreichischen Instituts für Familienforschung vom 18.10.2001. Physische Gewalt in den

Familien nimmt ab.

[140] www.Sueddeutsche.de. Bericht vom 31.03.2006: Die gefühlte Gewalt. Mit steigendem Ausbildungsniveau der Eltern sinkt die physische Gewalt in den Familien.

[141] Bergmann, W. (2009): Ich bin der größte, und ganz allein, Patmos Verlag. Bericht über die Not der Kinder in einer Umwelt, in der sich Eltern nicht mehr genügend kümmern (können).

[142] Fiedler, P. (2007): Persönlichkeitsstörungen, 6. überarb. Aufl., Psychologie Verlagsunion: Weinmann. Der Narzissmus ist aus dem Katalog der Persönlichkeitsstörungen wieder herausgenommen worden. Die Verbreitung eines Narzissmus in der Bevölkerung wird bei weniger als 1% der Persönlichkeitsstörungen gesehen. Meist werden völlig gesunde Menschen falsch mit Narzissmus diagnostiziert, weil sie sich kritisch äußerten.

[143] Kommentar zum § 1666 BGB. Palandt.

[144] Beispielsweise: FAZ, Bericht vom 17.03.2008: Wegnehmen ist das Einfachste. Jugendämter in der Kritik.

[145] Die Jugendämter sind selbstverwaltet und haben keine Fachaufsicht. § 79 SGB VIII.

[146] Im Interview mit dem Autoren haben sich Familienrichter sogar dafür entschuldigt, dass sie nicht helfen können, wenn ein Kind vom Jugendamt aus der Familie genommen wird. Da sie keine Weisungsbefugnis haben, können sie das Jugendamt auch nicht maßregeln, wenn es bei Inobhutnahmen o.ä. das Gesetz überschreitet.

[147] www.jugendamtskritik.de/kritik/kritik/verwaltungsgericht.html. Das Verwaltungsgericht kann nur den formalen Vorgang überprüfen.

[148] Pressemitteilung Nr. 451 vom 25.11.2009 des statistischen Bundesamtes, Destatis, Ausgaben der Jugendhilfe 2008 wieder um 7,9% gestiegen.

[149] Vgl. Süddeutsche Zeitung, SZ, 16.09.2009, Michael Tibudd, in: sueddeutsche.de/muenchen/400/487803/text/.

[150] „Riesen Haushaltsloch hat auch Konsequenzen für Jugendhilfe“, Website der CDU-Fraktion der Stadt Dortmund, Erklärung der jugendpolitischen Sprecherin, Rosemarie Liedschulte, eingesehen am 07.10.2009.

[151] Brief der Stadt Essen vom 22.08.2008, umdatiert von der Stadt Essen auf den 30.08.2008, an die Autorin.

[152] ZDF, Frontal21, 17.08.2010, „Heim statt Hilfe – wenn Kinder aus ihren Familien raus müssen“.

[153] Nowaki, K. (2005): Hilfen zur Erziehung. Was können sie für Kinder und Familien leisten? In: Fthenakis, W.E.: Online-Familienhandbuch, Das Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik, www.familienhandbuch.de.

[154] Siehe Kommentare zum § 1666 BGB aus den 90er Jahren, z.B. Palandt oder Münchner Kommentar. In diesen

Kommentaren wird noch wesentlich größerer Focus auf die körperliche Unversehrtheit des Kindes gelegt und die psychischen Aspekte noch nicht als Grund für einen Kindesentzug genommen.

[155] www.Süddeutsche.de. Bericht vom 31.03.2006: Die gefühlte Gewalt.

[156] Familienpsychologisches Gutachten weisen große Mängel auf, wie eine Studie in den 80er Jahren herausfand. Siehe: Schlußbericht des Projektes Psychologisches Gutachten in Prozessen vor dem Familiengericht, vorgelegt von Christoph Werst, Dr. Hans Jörg Hemminger, Projektleiter: Dr. Peter Dietrich, Universität Freiburg. Erscheinungsdatum ca. 1985. Auswertung von 118 Gutachten von 70 Gerichten.

Ende der Leseprobe aus 250 Seiten

Details

Titel
Schwarzbuch Jugendamt. Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahmen durch deutsche Jugendämter
Veranstaltung
-
Autor
Jahr
2009
Seiten
250
Katalognummer
V159340
ISBN (eBook)
9783640725434
ISBN (Buch)
9783640725700
Dateigröße
2343 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Jugendamt, Erziehung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Kinder, Kindererziehung, Sozialwissenschaften, Soziologie, Demographie, KJH, Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, Familie, Familiengericht, Geburtenrückgang, Jugendamtsmitarbeiter, Gewalt gegen Kinder, Elternrechte, Eltern, Elternteil, Scheidung, Trennung, Scheidungskinder, ambulante Hilfe, stationäre Hilfe, Fremdunterbringung, Inobhutnahme, Kindesinobhutnahme, § 42 SGB VIII, Wegnahme, Amtsgericht, Oberlandesgericht
Arbeit zitieren
Dr. M.-J. Leonard (Autor:in), 2009, Schwarzbuch Jugendamt. Eine Streitschrift gegen die Masseninobhutnahmen durch deutsche Jugendämter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159340

Kommentare

  • Gast am 6.10.2014

    Ich bin positiv begeistert, dass es ein Schwarzbuch zu diesem Thema gibt.
    Auch mir wurde meine Tochter im Alter von 12 Jahren weggenommen. vor knapp 6 Monaten wurde am Runden Tisch beim Jugendamt was von Rückführung gesagt im Beisein des Kindes, nicht der Kindesmutter, da sie beruflich an dem Tag keinen Urlaub bekam, solche Terminabsprachen funktionieren immer noch nicht, bekam von meinem Sachbearbeiter-Jugendamt mal zu hören, ich wäre unkooperativ, da ich den vorgeschlagenen Termin um 12 Uhr verschieben wollte. Nicht jeder ist Hartz IV Empfänger und kann über seine Termine als Arbeitnehmer frei verfügen.
    Wie halte ich meine Tochter ruhig, das sie keine unüberlegten Schritte unternimmt??
    Der Glaube an Gerechtigkeit vor Gericht, hat auch schon ein Kind verloren.
    Dies Gespräch war doch gar nicht so schlimm. damaliger Kommentar des Richters bei der Kindesbefragung - Ergebnis ich habe meine Mama verloren.

  • Gast am 13.4.2012

    Skandalös ist, daß es in Deutschland keine wirksame gerichtliche Kontrolle gegen Maßnahmen des Jugendamtes gibt. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß es Richter gibt, die selbst abstruse Anträge von Jugendämtern durchwinken, weil sie keine Lust haben, sich mit der Sache ernsthaft zu beschätigen. Bis es dann zu einer Verhandlung vor den Beschwerdegerichten, also OLG kommt, vergehen dann Monate, in denen Fakten geschaffen werden, die sich nicht mehr reparieren lassen. Mir ist ein Fall bekannt, in dem das Jugendamt einer Mutter ein Neugeborenes weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben hat. Als sich schließlich herausgestellt hat, daß dies ein Fehler war, wurde die Rückführung des Kindes weiter verweigert mit dem Argument, daß das Kind jetzt eine Bindung zur Pflegefamilie aufgebaut habe, die man nicht stören dürfe. Es wird dringend erforderlich, die Jugendämter wirksam zu kontrollieren und einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Das Buch ist dazu ein guter Beitrag. Allerdings stört es ein wenig, daß der Autor (oder die Autorin) seinen/ihren Namen nicht sagt. Wer ist M.-J.? Ich habe die Erfahrung gemacht, daß etwas nicht stimmt, wenn hemand seinen Namen nicht sagt.

  • Doris Schmidt am 4.1.2011

    Endlich ein Buch, indem die Wahrheit steht. Uns hat man unsere Kinder herausgeholt, obwohl wir selber um Hilfe gebeten hatte. Vergl dazu
    www.Jennifer-manuela.de

  • milena liebert am 8.12.2010

    vielen lieben dank - für uns kommt es grad noch rechtzeitig..ein gesundes kind in einer sächsischen klinik stecken lassen und mir das sorgerecht ab zu erkennen ist nicht mein ding -- ich kämpfe bis aufs blut gegen das pirnaer jugendamt.

  • Steffen Kruppert am 1.11.2010

    Danke an den Autor! Ich war so naiv, mich bei den nach der Trennung auftretenden Umgangsschwierigkeiten, an das JA zu wenden, da diese ja Jedem Scheidungs- und ElternPAAR diese Hilfe anbieten. Fazit, die Mutter konnte unwillig ihr Spiel weitermachen, es wurde nur Zeit vertrödelt. Die Eltern (also auch ich, der Hilfe suchte !) wurden nicht auf die Folgen der aus dem Elternverhalten entstandenen Loyalitätskonflikte der Kinder hingewiesen. Heute ist der Kontakt zu meinen bzw. unseren Kindern (heute 13 und 16 Jahre alt) für mich abgerissen. Dies hatte und hat gleiche Folgen wie bei Daniela Petry beschrieben für mich. Mein Leben ist nicht mehr das, was es mal war. Das entwürdigende Verhalten ALLER Mitmenschen dabei ist für Aussenstehende unvorstellbar. Mobbing läßt grüßen! Ich bin nicht Stolz ... ein Deutscher zu sein! Bei dem anstehenden Gesetzesentwurf für nichtverheiratete Eltern und dem Sorgerecht für die Väter wird man(n) wiedermal sehen was unsere Volksvertreter wirklich wollen. Den "gefühls" -unfähigen Vätern kann man ja einen gerichtlichen Antrag abverlangen, den "armen" Alleinerziehenden (EinELTERNfamilien) -führerinnen nicht.
    MfG, Steffen Kruppert

  • Friedemann Mahler am 1.11.2010

    Schade, daß eine Autorin wie M.-J. Leonard, die so viel Aufwand treibt, um ein Schwarzbuch gegen das Jugendamt zu verfassen, selbst Gewaltverherrlichung gegen Kinder betreibt und sich dadurch als Radikale Feministin gegen Kindesrechte outet.
    Daß Umgangsvereitelung durch Mütter ein Kapitalverbrechen gegen Kinder ist, erzürnt sie offenbar und das in der Cochemer Praxis unter anderen Zwangsmaßnahmen auch der Sorgerechtsentzug gegen umgangsvereitelnde Mütter angedroht werden kann, passt ihr auch überhaupt nicht.
    Auch bestreitet sie schlichtweg, daß Väter üblicherweise als Elternteil und Hauptbezugsperson anzuerkennen sind, womit sie sich gegen die international anerkannten Kindesrechte auf Unterhalt durch beide Eltern, ohne ansehen des Geschlechts, einsetzt, die D. ja im Juli dieses Jahres, nach sehr langem Zögern, endlich, zumindest offiziell, akzeptiert hat.
    Somit ist dieses Buch im Endeffekt leider in die Reihe kinderfeindlicher Publikationen, wie die des VAM(v), des dlb, der Grünen und der AGF einzuordnen.
    Wirklich sehr schade, einiges, was Leonard über das JA und dessen Methoden aussagt, ist ja ansonsten durchaus berechtigt.
    Leider muß man wohl davon ausgehen, daß Leonard diese Vorgehensweisen durchaus billigt, solange sie sich gegen das Vater-Kind-Verhältnis richten, egal wie kriminell oder geistesgestört die Mutter ist.
    Allen Kindern beide Eltern!

    Gruß......F. Mahler

  • daniela petry am 21.10.2010

    Danke an den Autor, dieses schon längst überfälligen Buches !
    Meine Kinder sind, trotz eines positiven Gerichtsbeschlusses nie nach Hause zurück gekehrt; ihr Papa daran zerbrochen (41 Herzinfarkt m.tödlichen Folgen), weil das JA mich erpresst hat, mit den Worten: holen Sie Ihre Kinder, wozu Sie ja Recht haben, doch dann kommen wir wieder, wenns sein muss mit der Polizei !!!
    Auch wenn ich es inzwischen bereue, dass ich meine Kinder davor schützen wollte, sind insgesamt ganze 10 Jahre vergangen, in denen ich nicht mehr lebe, sondern eher funktioniere; Depressionen sich mit Selbstmordgedanken (bzw. der Sehnsucht nach d.Tod) abwechseln und die Angst vor weiteren Repressialien mich förmlich lahm legt.
    Meine Kinder sind natürlich auseinander gerissen worden, wie die restliche Familie auch.
    Das Thema wird hierzulande so tot geschwiegen, dass es für viele immer noch nicht existiert.
    Ich bete darum, dass Deutschland vom gesamten Ausland endlich dazu g e z w u n g e n wird, alle gestohlenen Kinder zu ihren leiblichen Eltern zurück zu bringen, nebst einer saftigen Endschädigungszahlung, und dass die Jugendämter hierzulande abgeschafft werden müssen, oder zumindest mit Fachpersonal (Eltern) besetzt werden, sowie überwacht werden.
    Letzters sollte nur duch andere Länder geschehen, da das deutsche Volk ihrer Regierung nicht mehr trauen kann !

    MfG
    D.Petry

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