Kriminalität in Japan


Referat (Ausarbeitung), 2008

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Geschichtlicher Hintergrund
2.1. Kriminalität in der Tokugawazeit am Beispiel der Kabukimono
2.2. Umgang mit Jugendkriminalität in der Restauration

3. Zur Sozialstruktur in der japanischen Gesellschaft
3.1. Die Familiengruppe, die Berufsgruppe und die Nachbarschaftsgruppe
3.2 Gruppenzugehörigkeit und abweichendes Verhalten
3.3 Die Gruppenposition, das Senioritätsprinzip und Ningen

4. Kriminalität im modernen Japan
4.1. Vergleich der Kriminalitätsraten Japans mit denen Deutschlands
4.2. Jugenddelinquenz und andere Tendenzen im heutigen Japan
4.3. Yakuza und nicht-organisierte Kriminalität

5. Kriminalität in Japan - eine kriminalitätstheoretische Annäherung

6. Resümee

Literaturliste und Internetlinks

1. Einleitung

Japan hat eine der weltweit niedrigsten Kriminalitätsraten unter den Industrienationen. Obwohl Japan und Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg eine vergleichbare wirtschaftliche Entwicklung genommen haben, ist das japanische Kriminalitätsniveau deutlich unter dem deutschen. Deshalb wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen was ursächlich für diese niedrige Kriminalitätsrate Japans ist. Um Erklärungen für dieses Phänomen zu finden wird die Zeitspanne von der Tokugawa1 - bis zur Jetztzeit betrachtet. Es wird dabei sowohl auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung als auch auf Formen der Kriminalität eingegangen und diese mit kriminologischen Theorien in Beziehung gesetzt. Da Kriminalität nie losgelöst vom kulturellen Kontext betrachtet werden kann, erscheint es auch erforderlich, die besonderen gesellschaftlichen Strukturen Japans zu beleuchten. Es folgt ein Kriminalitätsratenvergleich mit Deutschland.

2. Geschichtlicher Hintergrund

Japan hat sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts aus einem bis dahin mittelalterlich- feudalistischen Staatsgebilde zu einer prosperierenden Industrienation entwickelt.

Im Jahr 1868 übernahm der damals erst 15jährige Kaiser Meiji die Herrschaftsgewalt. Mit dieser als Restauration bekannt gewordenen Zeit, wurde über die Öffnung zur westlichen Welt eine neue Ära begründet. Eine völlige Umkehrung bisherigen politischen und wissenschaftlichen Den- kens korrespondierte mit einer Offenheit allem gegenüber, was von außerhalb des Inselstaates kam. Diese Offenheit und gleichsam Bereitschaft zur Imitation von westlichem ‚know-how’ ließ Japan den Entwicklungsrückstand in extrem kurzer Zeit aufholen.2 1868 wurde das Karikeiritsu - ein vorläufiges Strafgesetzbuch - erlassen. 1870 wurde es durch das Shinritsu-Koryo ersetzt, um drei Jahre später in Form des Kaitei-ritsurei erneut revidiert zu werden. 1880 dienten die französi- schen Gesetze, der ‚code pénal’ und der ‚code d’instruction’, als Orientierung für das Strafgesetz- buch und die Strafprozessordnung. Die japanische Reichsverfassung wurde unter dem Einfluss der preußischen Verfassung erlassen und das japanische Strafgesetzbuch von 1907 unter dem Einfluss des deutschen StGB von 1871.3

2.1 Kriminalität in der Tokugawazeit am Beispiel der Kabukimono

Mit dem Sieg des Tokugawa-Clans im Jahr 1600 in der Schlacht bei Sekigahara und ihrer Macht- übernahme durch die Einsetzung des Tokugawa Ieyasu zum Shogun durch den Tenno in 1603, begann die Befriedung des von Clankriegen geschüttelten Landes. Zu dieser Zeit war das Land in 260 Clan- und Feudalländereien gegliedert, über die die Daimyō (Landes- und Provinzialher- ren) herrschten. Sie waren dem Shogun, dem obersten Militärbefehlshaber, direkt unterstellt. Fiel ein Daimyō vor dem Shogun in Ungnade, waren seine Samurai fortan Rōnin, herrenlose Samu- rai, die ihrem Daimyō durch Seppuku4 in den Tod folgen durften, sofern er es ihnen gestattete. Grundsätzlich war soziale Mobilität in der Edo-Zeit innerhalb der vier Klassen - Samurai> Bauern> Handwerker> Kaufleute - nicht erlaubt.5 Aufgrund tradierter Sitten durften Samurai keinem anderen Herrn als Untertan dienen, daher war es für Rōnin äußerst schwierig wieder zu einem gesicherten Status zu finden.6

Anfang des 17. Jahrhunderts gab es zahlreiche Jugendliche7 und junge Erwachsene, hauptsäch- lich Hausangestellte von Samurai oder Rōnin, die dadurch auffielen, dass sie sich anders kleide- ten und sich nicht an allgemeingültige Regeln hielten. Heutzutage würde man von Jugendgangs oder Peergroups sprechen. Sie trugen Kimonos mit Samtkragen die kürzer gesäumt waren als üblich, ließen sich ihre Haare lang wachsen, trugen sie offen oder scherten sich die Köpfe in un- konventioneller Form und/oder trugen lange Koteletten oder Bärte. Außerdem führten sie häufig überdimensionierte Schwerter mit sich, die in leuchtend roten oder goldfarbigen Schwertscheiden steckten. Diese waren regelmäßig mit Sätzen verziert, wie: ‚Ich bin ein 23 Jahre alter Mann! Ich habe zu lange gelebt! Ich werde mich niemals zurückhalten!’. Durch diese Äußerlichkeiten und auch durch bewaffnete Auseinandersetzungen bzw. das Zurschaustellen militärischen Könnens brachten sie ihre Auflehnung gegenüber den starren gesellschaftlichen Regeln der damaligen Gesellschaft zum Ausdruck. Ihre Abneigung richtete sich insbesondere gegen die Blockaden der sozialen Mobilität.8

Der Begriff Kabukimono ist nach Kitajima Masamoto eng verknüpft mit „inferiors overthrowing su- periors“9 und meint, ‚Untergeordnete stürzen Übergeordnete’. Während im damaligen Japan die Loyalität zu einem einzigen Herren als uneinschränkbare, widerspruchslose oberste Pflicht galt, auf deren Basis der Machtanspruch des Shogun gründete, lebten die Kabukimono einen anderen Ethos. Bei ihnen herrschte die Vorstellung einer horizontalen Loyalität gegenüber den übrigen Kabukimono vor. Die brüderliche Treue stand im Vordergrund, die auch durch shudo oder nans- hoku, der sexuellen Beziehung zwischen Männern zu Ausdruck kam. Die Kabukimono standen im Widerspruch zu den Edikten des Shogunats. Ihr Wertesystem, dass in der Vor-Edo-Zeit10 kein deviantes Verhalten darstellte, sondern als normales Verhalten jugendlicher Heißsporne einge- ordnet wurde, führte in der Edo-Epoche zur Kriminalisierung und Verfolgung. Herren war es er- laubt ihre Diener zu töten, wenn diese den Kabukimono angehörten. Das löste unter ihnen ge- walttätige Gegenwehr aus, wodurch nun auch die Behörden begannen, massiv gegen sie einzu- schreiten. Im Zuge dessen erhielten die Kabukimono Zulauf Angehöriger unterer Klassen, die in der Stadt lebten.1629 ordnete der Shogun die Etablierung von Wachhäusern zum Schutz der Be- völkerung an. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts gab es bereits mehr als 900 Wachhäuser und zusätzlich bewachte Tore zu den Handwerker- und Kaufmannsbezirken. Regelmäßig wurden ent- deckte Kabukimono getötet. Der Shogun wiederholte immer wieder Verbote bzgl. der Kabukimo- no, wie das Verbot der Beschäftigung und des Schutzes, das Verbot der Formierung von privaten Gruppen und privaten Kämpfen sowie das Verbot des Tragens langer Schwerter etc.. Im späten 18. Jahrhundert war es dann vor allem das gewalttätige Verhalten der unteren Klassen, das die Obrigkeit beunruhigte.11

2.2 Umgang mit Jugendkriminalität in der Restauration

Im StGB von 1880 wurde die Strafmündigkeit auf 12 Jahre festgesetzt. Jugendliche bis 16 Jahre konnten wie Strafunmündige behandelt und bei bis 20-jährigen, konnten Strafen gemildert wer- den. In den Jugenderziehungsanstalten (chōjijō) sollte über Beschulung auf die Straftäter spezial- präventiv eingewirkt werden, ohne das die dafür nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung standen. Die Lücke wurde ab 1884 durch die Einführung von privaten Erziehungseinrichtungen (kanka-in) gefüllt. Die Jugenderziehungsanstalten wurden 1907 abgeschafft und das Strafmün- digkeitsalter auf 14 Jahre angehoben.1923 trat ein neues Jugendrecht in Kraft, dessen wesentli- ches Novum, die Einführung eines besonderen Spruchorgans (shōnen-shimpan-jo), eine Verwal- tungsbehörde für delinquente bzw. gefährdete Jugendliche bis 18 Jahre darstellte, die neben den Jugendgerichten bestand. Der Staatsanwalt entschied welche Fälle dem Gericht bzw. dem shō- nen-shimpan-jo zur Entscheidung vorgelegt wurden. Das shōnen-shimpan-jo bestand aus einem shōnen-shimpan-kan, der das Verfahren leitete und der die Beschlüsse fasste, einem shoki (Se- kretär) und einem shōnen- hogoshi, dem eine Sozialarbeiterfunktion oblag. Dieser erforschte die Lebensumstände und die Entwicklungsmöglichkeiten des Jugendlichen.

Der shōnen-shimpan-kan konnte stationäre Maßnahmen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem religiösen Kloster anordnen oder ambulante Maßnahmen, wie die Zuordnung eines hogoshi, einer Art E]rziehungshilfe, verfügen. Durch eine ambulante Maßnahme war es möglich die soziale Kontrolle des Jugendlichen zu erhöhen und ihn weiterhin in seiner vertrauten Umgebung zu belassen. Ihm oblag aber auch im Sinne des Opportunitätsprinzips das Verfahren einzustellen. Neben dieser Gesetzgebung existierte seit 1900 ein Jugendfürsorgegesetz (kanka-ho), dass 1933 durch das Jugendzuchtgesetz (shōnen-kyogo-ho) ersetzt wurde.12

3. Zur Sozialstruktur in der japanischen Gesellschaft

In der japanischen Gesellschaft ist die Einbindung in Gruppen vorrangig. Der Wert des Einzelnen wird an seinem Nutzen für die Bezugsgruppe bemessen. Auch fühlt sich der Einzelne nicht wie im christlich egozentrischen Weltbild als zentraler, als einzigartiger Mittelpunkt, sondern als ab- hängiger Teil einer Gruppengesamtheit, gleichgültig, welchen Rang er in dieser einnimmt. Diese Sichtweise rührt von den sich gänzlich vom Christentum unterscheidenden, in Japan vorherr- schenden Religionen bzw. Philosophien, des Buddhismus, Shintoismus, Taoismus oder auch Konfuzianismus her. So sieht beispielsweise der Shintoismus auch die postmortale Existenz vor, aber ausschließlich im Sinne des Fortbestehens des Klans und niemals einer einzelnen Seele, wie etwa im Christentum. Diese Sichtweise führt Japaner eher dazu, ihr Selbst (jibun) möglichst mit den Zielen der Gruppe in Einklang zu bringen.

Westeuropäer hingegen idealisieren eher Ziele der persönlichen Selbstverwirklichung.

In Japan sind vor allem drei unterschiedliche Gruppen anzutreffen, die Familiengruppe, die Berufsgruppe und die Nachbarschaftsgruppe.13

3.1 Die Familiengruppe, die Berufsgruppe und die Nachbarschaftsgruppe

Die Familiengruppe ist klar hierarchisch strukturiert. Ende des 19. Jahrhunderts wurde aus politi- schen Gründen die Festigung des starken „Hausvaterwesens“ gewünscht und beispielsweise durch die Ausgestaltung der Ehebruchsvorschriften gefördert. Der Hausvater besaß absolute Au- torität gegenüber den übrigen Familienmitgliedern. Alle weiteren Haushaltsmitglieder, mit Aus- nahme des ältesten Sohnes, waren seinem absoluten Gehorsam und Willen unterworfen.14 Der Vater in der heutigen Zeit ist i.d.R. weiterhin der Haushaltsvorstand und damit im Besitz der nach außen gerichteten Autorität. Die Mutter ist für den Haushalt und die Kindererziehung zuständig und hat nur im Innenbereich Autorität. Auch wenn der Anteil der berufstätigen Frauen wächst, bleibt die traditionelle Rollenverteilung i.d.R. bestehen. Die Berufstätigkeit bringt (Ehe)Frauen meist keinen Zugewinn an äußerer Autorität. In erheblich höherer Zahl als in westlichen Natio- nen, wenn auch im Rückgang15 begriffen, ist der Anteil der über 65-jährigen, die in den Haushal- ten ihrer Kinder leben.16

Die Berufsgruppe ist in ähnlich hierarchischer Form organisiert wie die Familiengruppe. Der Chef nimmt gegenüber den Angestellten eine Vaterrolle ein. Die Firma wird zu einer zweiten Familie. Den Angestellten werden übertarifliche Vergünstigungen gewährt und gleichzeitig wird Loyalität gegenüber der Firma, in einer weit höheren Form als in der westlichen Welt üblich, erwartet. Überstunden sind völlig normal, aber auch, dass der Chef ein offenes Ohr für die beruflichen und privaten Sorgen seiner Angestellten hat. Diese auch gesellschaftliche Unterschiede überwinden- de Form der Anteilnahme wird ermöglicht durch klare Verhaltenskodizes, die von den Angehöri- gen unterschiedlicher gesellschaftlicher Ränge genauestens einzuhalten sind. Da die Rangord- nung nur zwischen sich bekannten Menschen einschätzbar ist, die Verhaltensregeln aber für jeg- liche sprachliche Kommunikation gelten, tauschen Japaner bereits vor Beginn eines Gespräches ihre ihren Rang deutlich machende Visitenkarte aus.17

Die Nachbarschaftsgruppe (tonari gumi) ist ein Relikt mit einer langen Tradition. Ab dem 12. Jahrhundert wurden in Gemeinden Gruppen von fünf oder auch mehr Haushalten zusammenge- fasst. In der Zeit von 1930 bis Ende des zweiten Weltkrieges wurden die tonari gumi zu Einheiten zum Zweck der Versorgungsorganisation, der Privatpolizei und der Selbstverteidigung. Aufgrund der extrem hellhörigen Bauweise wird auch heute noch in Japan eine gewisse soziale Kontrolle über die Nachbarschaften wahrgenommen. Gegenüber der Familien- und der Berufsgruppe nimmt die tonari gumi allerdings eine nachrangige Rolle ein.18

3.2 Gruppenzugehörigkeit und abweichendes Verhalten

Innerhalb von Gruppen, beispielsweise einer Berufsgruppe, wird abweichendes Verhalten aufgrund der starken sozialen Kontrolle und der faktischen Verbundenheit zur Firma massiv gehemmt. Von der Werteorientierung der jeweiligen Gruppe hängt aber ab, ob damit gleichzeitig strafrechtlich relevantes Verhalten gehemmt wird. Auch die Yakuza19 ist in gleicher Form wie legal orientierte Betriebe organisiert. Es kann aufgrund des organisierten kriminellen Agierens der Yakuza allerdings vorausgesetzt werden, dass ihre Werteorientierung von der anderer Gruppen stark abweicht. Innerhalb der Yakuza wird deviantes Verhalten zwischen Gruppenmitgliedern eben sowenig toleriert wie in anderen Gruppen.20

Insgesamt gilt für das japanische Gruppenwesen, dass eine hohe Motivation dazu besteht, auch bei groben devianten Verhaltensübertritten einzelner Gruppenmitglieder die Angelegenheit intern zu regeln und die Opfer zu entschädigen. Dabei gilt, solange keine Öffentlichkeit hergestellt wird, leidet auch das Ansehen der Gruppe nicht. Das heißt, der Staatsgewalt gelangen eine Vielzahl an Straftaten gar nicht zur Kenntnis. Dies lässt eine hohe Dunkelziffer vermuten.21 Abweichendes Verhalten gegenüber Gruppenfremden wird durch die oben beschriebenen Grup- penbezüge keineswegs gehemmt. Gruppenfremde (tanin) werden weder rücksichtsvoll noch höf- lich behandelt. Ein Grund für eine „menschliche Beziehung“ besteht erst, wenn ein tanin zu ei- nem Gruppenmitglied wird. Gegenüber tanin ist die Hemmschwelle deliktischer Handlungen re- duziert. Hemmend wirkt aber die Furcht des Einzelnen, durch eine Tat das Ansehen der eigenen Gruppe zu schädigen.22 Dagegen steht ein weiterer kriminalitätsfördernder Aspekt der Gruppen- bindung, der insbesondere auf Wirtschafts- Vermögens- und Umweltdelikte zutreffen dürfte: „das Gesetzesverstöße zugunsten der Gruppe […] so lange von der Gruppenmoral gedeckt [werden] wie der Gesichtsverlust im Falle des Aufdeckens nicht stärker ist als der gewonnene Vorteil.“23

3.3 Die Gruppenposition, das Senioritätsprinzip und Ningen

Die Gruppenposition in der Berufsgruppe bemisst sich nach dem zeitlichen Eintritt in die Gruppe und in Familiengruppen nach dem Alter, dem Senioritätsprinzip. Dieses Prinzip steht dem westlichen Leistungsprinzip entgegen. Im beruflichen Feld ist aber die Gefahr, dass Unqualifizierte qua Alter in hohe Positionen gelangen, aufgrund der bei Eintritt in die Firma erforderlichen beruflichen Qualifikationen, gehemmt.24

Ningen bezeichnet das Streben nach äußerer Harmonie und wird von den Japanern als funda- mental erlebt. Es steht für das Streben, trotz Divergenzen stets zu einem Konsens zu gelangen.

[...]


1 Tokugawazeit: 1603 bis 1867.

2 Vgl. Miyazawa, Schneider, S 5.

3 Vgl. Miyazawa, Schneider, S. 3, 6 f.

4 Seppuku bezeichnet eine rituelle Form des Selbstmords, die vor allem in der Schicht der Samurai angewandt wurde. 3

5 Vgl. Miyazawa, Schneider, S. 4.

6 Vgl. Miyazawa, Schneider, S. 3.

7 Seit 1742 galten gem. der ‚kujikata osadamegaki’ Personen, die jünger als 15 Jahre waren als Kinder und darüber als voll ver- antwortliche Erwachsene. Mit der Geburt galt man bereits als 1 Jahr alt, was nach unserer Altersrechnung bedeutet, das man ab einem Alter von 14 Jahren als Erwachsener im Sinne des Gesetzes angesehen wurde (Vgl. Ambaras, 2006, S. 10).

8 Vgl. Ambaras, 2006, S. 11 ff.

9 Ambaras, 2006, S.11.

10 Gemeint ist die Zeit der Clankriege bis 1600. 4

11 Vgl. Ambaras, 2006, S.17.

12 Vgl. Miyazawa, Schneider, 1979, S. 8 f. 5

13 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 60 ff.

14 Vgl. Miyazawa, Schneider, 1979, S. 6 f.

15 Vgl. Coulmas, 2007, S. 46.

16 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 66 ff.

17 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 67 ff , 75 f. 6

18 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 70 f.

19 Yakuza: Übergriff für japanische kriminelle Organisationen.

20 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 71 f.

21 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 72, 74.

22 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 72 f.

23 Kühne, Miyazawa, 1991, S. 73.

24 Vgl. Kühne, Miyazawa, 1991, S. 77. 7

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Kriminalität in Japan
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Gesellschaft Japans. Globalisierung in Ostasien
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
21
Katalognummer
V159646
ISBN (eBook)
9783640760800
ISBN (Buch)
9783640761135
Dateigröße
535 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kriminalität, Japan
Arbeit zitieren
Alexandra Eger-Römhild (Autor:in), 2008, Kriminalität in Japan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159646

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