Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundzüge der Arbeitnehmerüberlassung
2.1 Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Geschichtliche Entwicklung
2.4 Aktuelle Entwicklungen- Fakten
3 Fluch oder Segen
3.1 Segen: Vorteile und Möglichkeiten:
3.1.1 Wirtschaft
3.1.2 Unternehmen
3.1.3 Leiharbeitnehmer
3.2 Fluch: Nachteile und Grenzen:
3.2.1 Wirtschaft
3.2.2 Unternehmen
3.2.3 Leiharbeitnehmer
3.3 Die Zukunft der Arbeitnehmerüberlassung
Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
,Die Zukunft des Arbeitsmarktes liegt in der Zeitarbeit."
Kaum eine Beschäftigungsform hat jemals in kürzerer Zeit eine derart bemerkenswerte politische, publizistische und betriebliche Karriere absolviert wie die Zeitarbeit. Sie hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland zu einem festen Bestandteil des Arbeitsmarktes etabliert und hat den Status eines normalen Arbeitsverhältnisses gewonnen. Einstmals wurde sie von den Sozialdemokraten und Gewerkschaften geschmäht, die Öffentlichkeit beäugte sie stets mit Argwohn und Unternehmen nutzten sie sporadisch mit verschämter Verschwiegenheit. Doch das war gestern. Zeitarbeit ist heute eine wachsende Branche mit einem sich veränderndem Image. Für Viele ein Weg aus der Arbeitslosigkeit, biete sie die Chance, Berufserfahrungen zu sammeln und Kontakte zur Arbeitswelt zu knüpfen.
Zeitarbeit oder, wie es im Gesetz heifit, Arbeitnehmeruberlassung, kennt viele Namen: Leiharbeit, Arbeitnehmeruberlassung, Zeitarbeit, moderne Personaldienstleistungen und Personalleasing. Sie ist als flexible Beschaftigungsform ein wichtiger Bestandteil des Deutschen Arbeitsmarktes geworden.
Zeitarbeit hat sich von einem ursprunglichen Uberlaufventil fur saisonale oder auftragsbedingte Personalengpasse zu einer eigenstandigen Organisationsform der Arbeit entwickelt. Wahrend sie noch vor einigen Jahren als „Moderner Sklavenhandel" bezeichnet wurde, betrachtet man sie heute als „modernste Form der Arbeit". Heute avanciert sie damit zu der Hoffnung sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik, von der Offentlichkeit wird sie als wertvoller Beitrag zur uberfalligen Flexibilisierung der Arbeitsmarkte begrufit und Unternehmen ohne Leiharbeitnehmer geraten unter Rechtfertigungsdruck..
In der vorliegenden Arbeit: „Die Arbeitnehmeruberlassung in Deutschland - Fluch oder Segen?" wird eine Thematik behandelt, die für viele Menschen sehr interessant sein dürfte. Vermutlich hat sich jeder schon einmal gefragt, was es mit Arbeitnehmerüberlassung auf sich hat und welche Vorund Nachteile bei ihr bestehen. Immer mehr Arbeitskräfte gehen in den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung über, aber warum und welche Vor- und Nachteile ergeben sich dabei? Hat sie in der heutigen Schnelllebigkeit der modernen Gesellschaft eine Zukunft?
Mit diesen zentralen Fragen wird sich die Arbeit beschäftigen. Sie erklärt Grundzüge der Zeitarbeit und versucht zu untersuchen, welche Vor- und Nachteile bestehen. Es gezeigt werden ob die Leiharbeit wirklich so viel für eine neue Arbeitsmarktpolitik bedeutet und ob sie jetzt wirklich anerkannt ist. Im Anschluss daran soll dann die Frage nach der Zukunftsfähigkeit geklärt werden.
2 Grundzüge der Arbeitnehmerüberlassung
2.1 Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmeruberlassung meint die Suche und Bereitstellung von Arbeitskraften. Grundsatzlich besteht die Zeitarbeit aus einem Dreiecksverhaltnis (Anhang 1) mit drei Hauptakteuren: dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer, die in verschiedenen Verhaltnissen zueinander stehen (Anhang 2). Zeitarbeit oder auch Arbeitnehmeruberlassung liegt daher vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einen Arbeitnehmer (Zeitarbeiter, Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher, Entleihunternehmen) zur Arbeitsleistung uberlasst. Nach dem Arbeitnehmeruberlassungsgesetz wird Zeitarbeit als „wiederholte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Uberlassung von Arbeitnehmern an Dritte zum Zwecke der Arbeitsleistung" beschrieben (§1 AUG).
Die Zeitarbeitsfirma ist zwar der Arbeitgeber, jedoch wird die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer in einer anderen Firma (Entleihfirma) erbracht. Innerhalb dieser Entleihphase hat auch das Entleihunternehmen Weisungsbefugnis. Die Leiharbeitnehmer werden uberbetrieblich als externe Arbeitskrafte in den Kundenfirmen aktiv tatig. Dabei werden die Arbeitsablaufe und die zu verrichtenden Tatigkeiten von den Personalentscheidungstragern der Entleihfirmen bestimmt. Das bedeutet, der Arbeitnehmer der an einen Dritten verliehen wird, hat einen Arbeitgeber und einen Auftragsgeber und nicht zwei Arbeitgeber. Arbeits- und Beschaftigungsverhaltnis sind daher zu trennen. Die Zeitarbeitsfirma ist Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes, tatsachlich wird die Arbeitsleistung aber beim Entleiher erbracht. Diese Dreieckskonstellation unterscheidet die Zeitarbeit grundlegend von anderen flexiblen Beschaftigungsformen wie etwa befristeten Arbeitsvertragen. Man bezeichnet sie daher auch als atypische Beschaftigungsform. Darunter fallen alle Arbeitsmodelle die von einer Beschaftigung in Vollzeit abweichen. Beispiele Hierfur sind die Teilzeitarbeit, die befristete Beschaftigung und naturlich die Leiharbeit. (vgl. Schroder, 2005, S. 7 -11)
Hat ein Unternehmen kurzfristig oder auch langfristig einen Arbeitskräftebedarf, kann es sich an eine Zeitarbeitsfrima wenden. Zwischen diesem, also dem Verleiher und dem Entleiher, dem Kundenunternehmen, wird dann der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Darin enthalten sind unter Anderem die Dauer des Einsatzes, die Art der Tätigkeit und die Höhe des Entgeltes. Die Verleihfirma überlässt anschließend dem Kundenunternehmen einen oder mehrerer Mitarbeiter zur Erbringung der Arbeitsleistung und verpflichtet sich damit zur Zahlung des vereinbarten Stundenlohnes. Für die jeweilige Einsatzzeit schließt der Leiharbeitnehmer mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen befristeten Arbeitsvertrag ab. Dieser Vertrag wird allerdings über das Zeitarbeitsunternehmen aufgesetzt. Der Leiharbeiter stellt für diese Zeit dem Entleihunternehmen seine Arbeitskraft zur Verfügung. Alle anderen Arbeitgeberpflichten wie Gehaltszahlung, Gewährung von Urlaub und die Lohnfortzahlung bei Krankheit obliegen weiterhin dem Zeitarbeitsunternehmen. Es ist der Arbeitgeber im klassischen Sinn. (vgl. Schwantes, 2000, S. 9 ± 14) Die Regelung der Arbeitnehmerüberlassung ist im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, dem sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) niedergelegt und soll im nächsten Abschnitt kurz skizziert werden.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Die Arbeitnehmeruberlassung ist in starkem Mafie von gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen gepragt. Die Kunden und Mitarbeiter haben dadurch die Gewissheit, dass die Inanspruchnahme von Zeitarbeitsunternehmen nach einheitlichen Richtlinien erfolgt. Das Dreiecksverhaltnis „Zeitarbeitnehmer - Verleiher - Entleiher" unterliegt dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmafiigen Arbeitnehmeruberlassung, auch bekannt als Arbeitnehmeruberlassungsgesetz. Dieses Gesetz wurde 1972 verabschiedet, um erstmals eine konkrete Gesetzgebung zum Thema „Arbeitnehmeruberlassung" zu haben. Seitdem wurde es auch schon grundlegend reformiert. Es beinhaltet insgesamt 23 Paragraphen und ist gewissermafien die Bibel fur alle Zeitarbeitsunternehmen, aber auch fur Kunden und Mitarbeiter dieser Branche. Das Arbeitnehmeruberlassungsgesetz dient dem Schutz der Zeitarbeitnehmer und legt fest, dass jedes gewerbsmafiige arbeitende Zeitarbeitsunternehmen eine Erlaubnis von der Bundesagentur fur Arbeit benotigt, um tatig werden zu durfen. Um ein gewisses Mafi an Sicherheit bei der Einhaltung der Gesetzt zu gewahrleisten, gibt es die „Durchfuhrungsanweisungen" zum Arbeitnehmeruberlassungsgesetz. In diesen sind samtliche Umsetzungen der gesetzlichen Niederschriften formuliert. Es dient zur Anleitung einer einwandfreien Uberlassung fur Firmen aber auch staatliche Kontrollamter.
Neben den spezifischen Gesetzten zur Arbeitnehmerüberlassung, gelten für die Leiharbeit natürlich die gleichen Maßgaben wie für alle anderen Unternehmen auch. Dazu zählen Arbeitsgesetze, Sozialgesetzbuch III, Beschäftigungsförderungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Baubetriebsverordnung und auch das Schwerbehindertengesetz. Sie regeln Feinheiten wie zum Beispiel Kündigungsfristen, Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, gesetzliche Urlaubsmindestdauer, die nicht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder in Tarifverträgen geregelt sind.
Das Zeitarbeitsunternehmen ist weiterhin Arbeitgeber mit allen üblichen Pflichten wie:
- Lohnzahlung,
- Zuschläge auf das laufende Entgelt,
- Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern,
- bezahlter Erholungsurlaub,
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen. (vgl. Schwantes, 2000, S. 16 - 84)
2.3 Geschichtliche Entwicklung
Der Ursprung der Zeitarbeit begann in den USA im Jahr 1948, in der Stadt Milwaukee im Bundesstaat Wisconsin. Dort suchten Elmer Winter und Aaron Scheinfeld, zwei amerikanische Rechtsanwälte, für eine kranke Sekretärin einen qualifizierten Ersatz. Das war jedoch nicht einfach, da es kein Unternehmen gab, dass Personal entliehen hat. So kamen sie auf die Idee eine Firma zu gründen, die Personal verleiht bzw. Personal kurzfristig anderen Firmen zur Verfügung stellt. Nur kurze Zeit später gründeten die Beiden die erste Zeitarbeitsfirma unter dem Namen Manpower, die sich seither mit einem Netzwerk von 2.400 Büros in 73 Ländern in aller Welt zu einem Größten der Branche entwickelt hat. Nach eigenen Angaben ist es sogar das größte Zeitarbeitsunternehmen weltweit und der größte Arbeitgeber in den USA. Danach entwickelte sich die neue Marktlücke sehr schnell und viele Firmen zogen nach.
In Deutschland nahm die Entwicklung erst später (1962) ihren Anlauf. Kurz nach dem ersten Weltkrieg, im Jahr 1922 regelte noch das Arbeitsnachweisgesetz die entgeltliche staatliche Vermittlung von Arbeitskräften. Eine Möglichkeit für die private Arbeitsvermittlung bzw. den Verleih von Arbeitskräften war daher noch nicht gewährleistet.
In Europa wurde 1957 das erste Unternehmen in der Schweiz gegrundet. Die Firma „Adia Interim" konnte ein rasches Wachstum verzeichnen und war schon bald in vielen anderen Landern vertreten. Zu diesem Zeitpunkt gab es in den meisten Landern noch keine gesetzliche Regelung fur die Arbeitnehmeruberlassung, so dass sich die ersten Zeitarbeitsfirmen im rechtsfreien Raum bewegen mussten oder durften. Die Firma „Adia Interim" eroffnete als erstes Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland 1962 in Hamburg seine erste Niederlassung. Zu dieser Zeit gab es in Deutschland noch keine gesetzlichen Verankerungen zur Arbeitnehmeruberlassung. So kam es, dass sich verschiedene Organisationen und Verbande grundeten. Sie hatten das Ziel die Zeitarbeit gesetzlich zu legitimieren. 1969 wurde beispielsweise der Unternehmensverband Zeitarbeit (UZA) gegrundet. Nur drei Jahre spater kam es zum ersten Tarifvertrag zwischen der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) und dem Unternehmensverband für Zeitarbeit. Immer mehr Unternehmen wollten in den Markt der Arbeitnehmerüberlassung eintreten. Da es bis dato noch kein Gesetz für die Regelung der Arbeitnehmerüberlassung gab, wurde 1970 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassen und 1972 ist es offiziell in Kraft getreten und hat bis heute Bestand. Damit gab es erstmals gesetzliche Regelungen zur Zeitarbeit, unter anderem durften Leiharbeiter bis zu drei Monate an einen Kunden verliehen werden. Zudem wurde durch das neue Gesetz eine staatliche Kontrolle eingeführt. Ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung konnte von nun an kein Zeitarbeitsunternehmen mehr arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt kam es zu zahlreichen Veränderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ab 1982 wurde die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe verboten und 1985 das Beschäftigungsförderungsgesetz erlassen. Die maximale Überlassungsdauer wurde dadurch auf 6 Monate begrenzt. 1994 wurde diese Dauer wieder erweitert auf 9 Monate und gleichzeitig wurde auch die private Arbeitskräftevermittlung freigegeben. Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit (damals Arbeitsamt) war damit abgeschafft. Nur 2 Jahre später wurde die Überlassungsdauer auf 12 Monate erweitert. Eine weitere Neuerung war, dass der Leiharbeitnehmer auch ein zweites Mal in einer Firma eingesetzt werden konnte. Vorher konnte die Arbeitskraft nur einmal in einer Firma angestellt werden und musste dann entweder übernommen werden oder in einer neuen Firma eingesetzt werden. Im Jahr 2002 wurde die Überlassungsdauer wiederholt von 12 auf 24 Monate verlängert. In diesem Jahr wurde auch ein neues Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verabschiedet (Hartz 1). Es sah zahlreiche Neuerungen in der Arbeitnehmerüberlassung vor. So wurden zum Beispiel die Überlassungshöchstdauer und das Wiedereinstellungsverbot vollkommen abgeschafft. Ebenso führte man ein Gesetz ein, welches die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitern sicherstellen sollte. Dieses wurde unter dem Namen Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Parallel dazu wurden die ersten Tarifverträge eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt konnte man einen fast exponentiellen Anstieg an Leiharbeitnehmern in Deutschland verzeichnen (Anhang 3).
(vgl. Schwantes, 2000, S. 65 - 66); Ulber, 2004, S. 12 ± 24)
Kurze Zusammenfassung:
Wir sehen die Geschichte der Zeitarbeit ist noch sehr jung. Erst mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 1972 wurde die Verleihung von Arbeitskräften an Firmen gesetzlich legalisiert. Von diesem Moment an hat sich die Zahl der Leiharbeitnehmer rasant entwickelt. In Deutschland existiert Leiharbeit inoffiziell seit 1960. Seit Ende der 1990er Jahre hat sich die Zahl der Zeitarbeiter in Deutschland mehr als verdoppelt. Inzwischen sind bereits mehr als eine halbe Million Menschen in der Arbeitnehmeruberlassung tatig. Man erkennt hier sehr gut die rasche staatliche „Befreiung" der Arbeitnehmeruberlassung. Mit diesen Entwicklungen war der Weg fur die Zeitarbeit geebnet.
2.4 Aktuelle Entwicklungen- Fakten
- Die Zeitarbeit in Deutschland hat erhebliche Zuwächse zu verzeichnen und gilt als Wachstumsbranche: 133 Prozent mehr Unternehmen und 260 Prozent mehr Zeitarbeitnehmer als noch vor 10 Jahren gab es zum Stichtag 31.12.2007.
- Die Bundesagentur fur Arbeit bezeichnet den Aufstieg der Branche daher auch als ,,Motor des Arbeitsmarktes"..
- Ende 2007 wurden rund 21.000 Zeitarbeitsunternehmen und 721.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland gezählt. Das sind etwa 2,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland, eine sehr kleine Zahl.
- Zeitarbeit ist damit die am seltensten anzutreffende flexible Beschäftigungsform auf dem Deutschen Arbeitsmarkt.
- Im Vergleich zum Jahr 2007 ist die Zahl der Verleihbetriebe und Leiharbeitnehmer um das 7 fache angestiegen.
- Neben dem Anstieg der Leiharbeitern und Zeitarbeitsfirmen ist zusätzlich auch ein Anstieg der Größenstruktur der Betriebe zu verzeichnen gewesen.
- Der Anteil der Zeitarbeitsfirmen mit mehr als 100 Mitarbeitern hat sich 2003 verdoppelt.
- Der Anteil kleinerer und mittlerer Betriebe ist hingegen zurückgegangen.
- Ein Drittel der Zeitarbeitnehmer sind als Hilfspersonal eingestellt.
- Mehr als Zwei Drittel der Leiharbeitnehmer sind männlich.
- Über die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse dauern weniger als drei Monate an. (vgl. Zeitarbeit: Branchen und Berufe in Deutschland, Onlinedokument)
3 Fluch oder Segen
3.1 Segen: Vorteile und Möglichkeiten:
Was für den Einen der Segen ist, bedeutet für den anderen den Fluch. Das soll bedeuten, wie unterschiedlich die Betrachtungsweisen seien können und wie unterschiedlich daraufhin das Ergebnis ausfallen kann hängt vom Blickwinkel ab.
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