Die Festlegung der individuellen Arbeitszeitdauer erfolgt in erster Linie durch den Arbeitsvertrag. Dort heißt es dann, der Arbeitnehmer werde „in Vollzeit“ oder „in Teilzeit mit x Wochenstunden“ beschäftigt. Es unterliegt also der freien Entscheidung der Vertragsparteien, ob sie ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder in Teilzeit gründen wollen. Welche Folgen aber hat es, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitszeitdauer nicht im Arbeitsvertrag vereinbart haben? Dies führt in der Regel nicht – ebenso wenig wie das Fehlen einer Vergütungsvereinbarung – zur Unwirksamkeit des Vertrags, sondern zu Auslegungsfragen.
Diese Arbeit beschäftigt sich intensiv mit der Frage, warum dies so ist und zu welchen Auslegungsergebnissen man in den verschiedenen Fallkonstellationen kommen wird. Abschließend werden die weiteren relevanten Rechtsfolgen aufgezeigt, die sich aus einer fehlenden Regelung der Arbeitszeitdauer im Arbeitsvertrag ergeben können. Diese Arbeit ist damit eine praktische Handreichung, mit der Arbeitsverträäge, die keine Vereinbarung zur Arbeitszeit enthalten, strukturiert auf die Rechtsfolgen hin untersucht werden können.
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- Nils Florian Wolters (Author), 2025, Strukturierte Übersicht der Rechtsfolgen, wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung der individuellen Arbeitszeitdauer enthält, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1597714