„‚Auf der Suche nach dem richtigen Gewinn’ ist festzustellen, dass es den Gewinn nicht gibt.“ Die Erfolgsgröße hängt stets vom betrachteten Bilanzzweck ab und unterscheidet sich
in den Rechnungslegungsnormen, beispielsweise zwischen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS). Laut § 275 HGB wird das Ergebnis der GuV als Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet und stellt den Gewinn im Handelsrecht dar, der aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode resultiert. Nimmt dieser positive Werte an, so führt er zur Erhöhung des Eigenkapitals, im Fall von Verlusten wird das Eigenkapital aufgezerrt. Aufgrund der Buchungssystematik stimmt das GuV-Ergebnis, der sog. Periodengewinn, mit der Eigenkapitaländerung laut Bilanz am Ende einer Periode überein. Trifft dieser Zusammenhang zu, so ist das Kongruenzprinzip, im Englischen clean surplus condition, erfüllt. Dieses Prinzip besagt, dass die Summe der Periodengewinne dem Totalgewinn eines Unternehmens entspricht. Im Handelsrecht das Kongruenzprinzip bis auf eine Ausnahme nahezu beachtet.
In der internationalen Rechnungslegung resultiert die Eigenkapitaländerung einer Periode nicht allein aus dem Ergebnis der GuV, da nicht alle Aufwendungen und Erträge direkt in der
GuV Berücksichtigung finden. Daher ist der Zusammenhang zwischen Gewinnermittlung laut GuV und der Eigenkapitalveränderung durchbrochen und das Kongruenzprinzip nicht mehr
erfüllt. In der Praxis zeigt sich dieses am Sachverhalt Währungsumrechnungsdifferenzen - sowohl bei positiven als auch bei negativen - am deutlichsten. Diese werden erfolgsneutral im
Eigenkapital „versteckt“ und nicht in der Erfolgsrechnung berücksichtigt. Dies ist nur einer von mehreren Sachverhalten, welcher zu Kongruenzverstößen führt. Folge derer ist die verzerrte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Dies muss keinesfalls so sein, denn einige Sachverhaltsdarstellungen können wahlweise, andere wiederum müssen erfolgsneutral erfasst werden. Daher liegt es am Abschlussersteller den „richtigen“ Gewinn auszuweisen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Abkehr vom clean surplus accounting anhand verschiedener Kongruenzdurchbrechungen mittels ausgewählter Kriterien aufzuzeigen und kritisch zu diskutieren. Fragen, warum eine Kongruenzdurchbrechung so bedeutend ist sowie welche Auswirkungen Kongruenzdurchbrechungen haben, werden in dieser Arbeit erörtert.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
1. Einfuhrung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Das Kongruenzprinzip (clean surplus concept)
2.2 Der VerstoB gegen das Kongruenzprinzip (dirty surplus concept)
2.3 Gesamterfolg (comprehensive income) und Sonstiger Gesamterfolg (other comprehensive income)
3. Kritische Diskussion der Kongruenzdurchbrechungen an hand ausgewahlter Sachverhalte
3.1 Erlauterung der Vorgehensweise
3.2 Kritische Darstellung der Sachverhaltsgestaltungen
3.2.1 Neubewertung von Sachanlagevermogen und immateriellen Vermogensgegenstanden
3.2.2 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
3.2.3 Wahrungsumrechnungsdifferenzen
3.2.4 Sukzessiver Anteilserwerb
3.2.5 Anderung des Zeitwerts von Finanzinstrumenten
3.2.5.1 Anderung des Zeitwerts von zur VerauBerung verfugbaren Vermogenswerten
3.2.5.2 Sicherungsinstrumente - erfolgsneutrale Erfassung der Wertanderungen..
3.2.6 Korrekturen grundlegender Fehler und ruckwirkende Anderungen von Ansatz und Bewertungsmethoden
3.2.7 Latente Steuern
3.2.8 Erfassung von Anpassungsbeitragen bei der Umstellung auf die IASB Rechnungslegung
3.3 Zwischenfazit
3.3.1 Gesamtbeurteilung der Sachverhaltsgestaltungen
3.3.2 Bilanzpolitik durch geeignete Wahl der Sachverhaltsgestaltungen
3.3.3 Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen
4. Empirische Studien
4.1 Erlauterung der ausgewahlten Studien
4.2 Beobachtung einzelner Sachverhalte und Bedeutung des OCI
4.3 Messung des Grades der Abweichung vom clean surplus accounting
5. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2.1.1: Der Unterschied des Kongruenzprinzips in der HGB- und IFRS Rechnungslegung
Abbildung 2.2.1: Beispielgeschaftsvorfall zur Illustration des recyclings
Abbildung 2.2.2: Zeitbewertung im Rahmen der Kapitalerhaltungskonzepte
Abbildung 2.3.1: Bestandteile des Gesamterfolgs resp. comprehensive income nach IFRS
Abbildung 2.3.2: Arten der Eigenkapitalveranderungen
Abbildung 3.2.1.1 : Behandlung der Wertanderung im Rahmen der Neubewertung
Abbildung 3.2.3.1: Folgebewertung von auf fremde Wahrung lautende Bilanzpositionen
Abbildung 3.2.3.2: Bestimmung der funktionalen Wahrung
Abbildung 3.2.5.1.1: Kategorien der Finanzinstrumente gemaB IAS
Abbildung 3.2.5.1.2: Bewertung von Finanzinstrumenten nach Kategorien
Abbildung 3.2.5.1.3: Beispielgeschaftsvorfall zur Illustration der Wertanderungen von available-for-sale-Finanzinstrumenten
Abbildung 3.2.5.2.1: hedge accounting - Erfassung der Wertanderungen
Abbildung 3.3.2.1: Darstellung der bilanzpolitischen Instrumente
Abbildung 4.3.1: Median des dirty surplus deutscher Unternehmen des DAX und MDAX
Tabellenverzeichnis
Tabelle 3.2.2.1: Bilanzierungsalternativen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste
Tabelle 3.3.1.1: Ubersicht uber die Kriterien und die Sachverhaltsgestaltungen
Tabelle 4.1.1: Ubersicht uber die empirischen Studien
Tabelle 4.3.1 : Entwicklung des dirty surplus in Relation zum clean surplus-Gewinn
Abkurzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einfuhrung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Die internationale Rechungslegung unterliegt nicht erst durch die Finanzmarktkrise einem schnellen Wandel. Bereits seit langerem gibt es Bestrebungen seitens des International Accounting Standards Board (IASB) und des Financial Accounting Standards Board (FASB) einheitliche Regelungen fur die Erfolgsdarstellung zu schaffen. Diese sind Gegenstand des Financial Statement Presentation Projects.
„,Auf der Suche nach dem richtigen Gewinn’ ist festzustellen, dass es den Gewinn nicht gibt.“1 Die Erfolgsgrobe hangt stets vom betrachteten Bilanzzweck ab und unterscheidet sich in den Rechnungslegungsnormen, beispielsweise zwischen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS)2.
Laut § 275 HGB wird das Ergebnis der GuV als Jahresuberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet und stellt den Gewinn im Handelsrecht dar, der aus der Gegenuberstellung von Aufwendungen und Ertragen einer Periode resultiert. Nimmt dieser positive Werte an, so fuhrt er zur Erhohung des Eigenkapitals, im Fall von Verlusten wird das Eigenkapital aufge- zerrt. Aufgrund der Buchungssystematik stimmt das GuV-Ergebnis, der sog. Periodengewinn, mit der Eigenkapitalanderung laut Bilanz am Ende einer Periode uberein. Trifft dieser Zu- sammenhang zu, so ist das Kongruenzprinzip, im Englischen clean surplus condition, erfullt. Dieses Prinzip besagt, dass die Summe der Periodengewinne dem Totalgewinn eines Unter- nehmens entspricht. Im Handelsrecht das Kongruenzprinzip bis auf eine Ausnahme nahezu beachtet.
In der internationalen Rechnungslegung3 resultiert die Eigenkapitalanderung einer Periode nicht allein aus dem Ergebnis der GuV, da nicht alle Aufwendungen und Ertrage direkt in der GuV Berucksichtigung finden. Daher ist der Zusammenhang zwischen Gewinnermittlung laut GuV und der Eigenkapitalveranderung durchbrochen und das Kongruenzprinzip nicht mehr erfullt. In der Praxis zeigt sich dieses am Sachverhalt Wahrungsumrechnungsdifferenzen - sowohl bei positiven als auch bei negativen - am deutlichsten. Diese werden erfolgsneutral im Eigenkapital „versteckt“ und nicht in der Erfolgsrechnung berucksichtigt. Dies ist nur einer von mehreren Sachverhalten, welcher zu KongruenzverstoBen fuhrt. Folge derer ist die ver- zerrte Darstellung der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage. Dies muss keinesfalls so sein, denn einige Sachverhaltsdarstellungen konnen wahlweise, andere wiederum mussen erfolgsneutral erfasst werden. Daher liegt es am Abschlussersteller den „richtigen“ Gewinn auszu- weisen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die Abkehr vom clean surplus accounting anhand verschiedener Kongruenzdurchbrechungen mittels ausgewahlter Kriterien aufzuzeigen und kritisch zu disku- tieren. Fragen, warum eine Kongruenzdurchbrechung so bedeutend ist sowie welche Auswir- kungen Kongruenzdurchbrechungen haben, werden in dieser Arbeit erortert. Eine synoptische Darstellung der Kongruenzdurchbrechungen nach US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) und IFRS erfolgt hierbei nicht.
1.2 Aufbau der Arbeit
Die Arbeit gliedert sich in funf Kapitel. Nach der Einleitung der Arbeit erfolgt in Kapitel zwei eine Begriffsabgrenzung und eine Beschreibung der Bedeutung des Kongruenzprinzips sowie die Erorterung des VerstoBes gegen das clean surplus accounting, dem sog. dirty surplus accounting. Des Weiteren erfolgt eine Darstellung des Gesamterfolgs, dem sog. comprehensive income, sowie dessen Bestandteile bestehend aus dem erfolgswirksamen Periodenergebnis „profit or loss“ und dem erfolgsneutralen OCI. Im dritten Kapitel, dem Hauptteil dieser Arbeit, erfolgt anhand ausgewahlter Kriterien eine kritische Darstellung der Sachverhaltsgestal- tungen, die zu KongruenzverstoBen fuhren. Mit Hilfe eines Zwischenfazits werden relevante Ergebnisse und Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst. Im Kapitel vier werden ver- schiedene Studien dargestellt und erlautert. Dabei wird sowohl die Bedeutung einzelner Sach- verhalte sowie die Bedeutung des OCI beschrieben. AnschlieBend wird auf die Messung des Grades der Abweichung vom clean surplus accounting naher eingegangen. Im Kapitel funf dieser Arbeit werden die wichtigsten Ergebnisse und Entwicklungen in einem Fazit und Aus- blick zusammengefasst.
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Das Kongruenzprinzip (clean surplus concept)
In diesem Kapitel wird auf die Definition, den Nutzen sowie die Begriffsabgrenzung des Kongruenzprinzips naher eingegangen. Des Weiteren erfolgt eine Einordnung des Kon- gruenzprinzips in die nationale und die international Rechnungslegung.
Das Wort Kongruenz leitet sich aus dem lateinischen Wort congruentia ab und bedeutet Ubereinstimmung.4 Aus dieser Ubersetzung ubertragen auf die externe Rechungslegung bedeutet das sog. Kongruenzprinzip, dass die Summe der Periodenerfolge mit dem Totalerfolg des bilanzierenden Unternehmens ubereinstimmt.5 „Der Totalerfolg entspricht den von Unter- nehmen wahrend seiner gesamten Lebensdauer erwirtschafteten Einzahlungsuberschussen aus Transaktionen mit seiner Umwelt (ohne Eigentumer).“6 Schmalenbach halt den Begriff To- talgewinn resp. Totalerfolg fur ein theoretisches Konstrukt, denn der Begriff ist fur Unter- nehmen mit langerer Lebensdauer praktisch unwesentlich.7 Wird der Periodengewinn als ein Teilerfolg resp. -gewinn angesehen, so kann daraus die Kongruenz formelmaBig wie folgt abgeleitet werden:
„Summe der Periodengewinne = Totalgewinn“8.
Ordelheide erklart das Kongruenzprinzip als „.. Gewinn fur eine Periode, die mit dem Zeit- punkt t endet, ist gleich der Veranderung des Reinvermogens zwischen Periodenanfang und Periodenende, korrigiert um die Zahlungen zwischen Unternehmung und Eignern in derselben Periode.“9 Es verlangt somit, dass „... alle Anderungen des Vermogens und der Schulden er- gebniswirksam werden, mit Ausnahme jener, die durch den Vermogenstransfer zwischen den Eigentumern und der Unternehmung bewirkt werden“.10 Formal lautet dieses wie folgt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dabei bedeutet Gt Gewinn der Periode t, Vt (Rein-) vermogen in Periode t, Vt-i (Rein-) vermogen in Periode t-1 sowie Dt Einlage bzw. Dividende der Eigentumer in Periode t.
Das Kongruenzprinzip gewahrleistet, dass alle erfolgsbeeinflussenden Sachverhalte in den Periodenerfolgen der GuV erfasst werden und alle erfolgswirksamen Geschaftsvorfalle die GuV durchlaufen, bevor sie eine Anderung des Buchwerts des Eigenkapitals erreichen.11 So- mit stellt dieses Prinzip die grundlegende Anforderung an die bilanzielle Gewinnermittlung dar. Das Kongruenzprinzip, auch clean surplus oder all-inclusive12 genannt, beruht auf der Annahme, „... dass alle nicht auf Einlagen oder Entnahmen beruhenden Reinvermogensande- rungen Gewinn oder Verlust sind, also dass keine direkt in das Eigenkapital gebuchten GuV- neutralen Vermogenswertanderungen vorkommen.“13 Nettovermogensanderungen, die nicht innerhalb der GuV und des Periodenergebnisses Berucksichtigung finden, „mussen bei einer Ergebnisermittlung aus der Eigenkapitalveranderung bereinigt werden“.14 Befolgt die GuV diese Voraussetzung, wird vom clean surplus accounting gesprochen.15 Formal kann das Kongruenzprinzip des Weiteren mittels der clean surplus relation (CSR) erklart werden. Die CSR ist erfullt, wenn das Eigenkapital (EKt) einer Periode t nur durch Gewinne (Gt) in t und Netto-Ausschuttungen (AUt)16 in Periode t verandert wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten17
Wagenhofer stellt fest, dass beinahe kein Rechnungslegungssystem existiert, in welchem keine Abweichungen von der CSR vorkommen.18 Ahnlich formulieren Coenen- berg/Haller/Schultze diese Einstufung und sagen, dass neben der Rechnungslegung nach HGB auch die IFRS (sowie US-GAAP) zwischen den beiden Konzepten von clean surplus und dirty surplus19 positioniert sind.20 Des Weiteren fugt er hinzu, „Die Erfolgskonzeption des HGB kommt dem clean surplus concept und damit dem Kongruenzgedanken am nachsten, da grundsatzlich alle gesamterfolgsbeeinflussenden Sachverhalte [...] in der GuV erfasst wer- den.“21
Bedeutung hat das Kongruenzprinzip in vielerlei Hinsicht. Schildbach sieht einen Vorteil in der Einhaltung der Kongruenzbeziehung, da diese bilanzpolitische Grenzen setzt. Nicht die Summe der Periodenerfolge lasst sich manipulieren, jedoch die einzelnen Periodenerfolge.22 Dem stellt er entgegen, dass die Kongruenz und das clean surplus-Konzept der Aussagefahig- keit von Periodenerfolgen schaden. Ordelheide sieht den Nutzen des Kongruenzprinzips, unter Annahmen der neoklassischen Kapitalmarkttheorie, zudem in einer Verknupfung des Marktwerts des Eigenkapitals mit dem Buchwert des Eigenkapitals und der Periodenerfolge. 1st das Kongruenzprinzip erfullt, kann es hilfreich fur Anlageentscheidungen von Aktionaren sowie fur die marktwertorientierte Unternehmensfuhrung sein.23 Ferner sieht Busse von Colbe im Kongruenzprinzip ein Fundamentalprinzip der kaufmannischen Buchfuhrung und Bilanzierung. Demnach gefahrdet eine Durchbrechung dieses Prinzips die Einhaltung des Glaubigerschutzes und fuhrt zu Verfalschungen der einzelnen Periodenerfolge. Infolgedessen sind deren Vergleichbarkeit und somit der Informationswert der Jahres- und Konzernab- schlusse beeintrachtigt.24 Weiterhin ist das Kongruenzprinzip Basisannahme etablierter Mo- delle fur die Unternehmensbewertung. Das Dividendendiskontierungsmodell (DDM) und Discounted Cash-flow-Modell (DCF-Modell) beruhen auf der Annahme der CSR wie Zim- mermann/Prokop darlegen.25 Der CSR kommt die Bedeutung einer Zeitreihenbedingung zu, die den deterministischen Zusammenhang zwischen dem Gewinn der Periode t (Gt) und dem Buchwert des Eigenkapitals zum Ende der Periode t (EKt) beschreibt.26
Bisher wurde das Kongruenzprinzip grundlegend erlautert, nun wird darauf eingegangen, wie dieses Prinzip in der Rechnungslegung sowohl national als auch international implementiert ist. In der deutschen Rechnungslegung nach HGB ist das Kongruenzprinzip beinahe in seiner Reinform anzutreffen.27 Wertanderungen des Reinvermogens bzw. des Eigenkapitals werden durch eine Gegenuberstellung von Aufwendungen und Ertragen in der GuV erfasst, womit das „strenge Kongruenzprinzip“ erhalten bleibt.28 Lediglich eine Ausnahme ist nach § 308a HGB (Umrechnung von auf fremde Wahrung lautenden Abschlussen) festzustellen, wo- nach ein Ertrag bzw. Aufwand nicht in der GuV erfasst wird.29 Danach sind bei der Umrechnung entstehende Differenzen „[..] innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rucklagen unter dem Posten ,Eigenkapitaldifferenz aus Wahrungsumrechnung’ auszuweisen.“30 und stellen damit einen KongruenzverstoB dar. Dieser hat den Charakter einer temporaren Kon- gruenzdurchbrechung, denn bei teilweisem oder vollstandigem Ausscheiden der Tochterun- ternehmung ist der Posten Wahrungsumrechnungsdifferenzen in entsprechender Hohe er- folgswirksam aufzulosen.31 D.h. die zuvor erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Betrage werden in die GuV zuruckgefuhrt. Sieht man von dieser Ausnahme ab, kann festgestellt werden, dass das Ergebnis der GuV nach HGB dem Unternehmensgesamterfolg entspricht.32
In der internationalen Rechnungslegung spielt das Kongruenzprinzip eine eher untergeord- nete Rolle. Laut Wagenhofer existieren in der internationalen Rechnungslegung haufiger Verletzungen der CSR als in der nationalen Rechnungslegung nach HGB.33 Deller sieht die Mehrzahl der Kongruenzdurchbrechungen im Rechnungslegungssystem der IAS gefolgt von den US-GAAP.34 Kuting konstatiert, dass den IFRS ein strenges Kongruenzprinzip nicht bekannt ist.35 Begrundet wird dies u. a. damit, dass in den IFRS die genaue Periodisierung von Aufwendungen und Ertragen von geringerer Bedeutung ist. Dies bedeutet, dass Sachver- haltsgestaltungen36 existieren, die, bedingt durch ein Wahlrecht oder eine Soll-Bestimmung, anders als in der nationalen Rechnungslegung, dazu fuhren, dass Aufwendungen und Ertrage erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden.37 Die Eigenkapitalveranderung besteht daher nicht mehr aus der Differenz von Ertragen (income) und Aufwendungen (expenses). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn mittels Finanzinstrumenten zur Risikoabsicherung die Ergebnisse nicht in der GuV erfasst werden.38 Die nicht in der GuV erfassten Ergebnisse von Sachverhaltsgestaltungen werden im sonstigen Gesamterfolg, dem sog. other comprehensive income (OCI), und erst dann in einem umfangreicheren und detailierteren Gesamtergebnis resp. Gesamterfolg, dem sog. comprehensive income, erfasst, welches sich aus dem GuV- Ergebnis und dem erfolgsneutralen Ergebnis zusammensetzt.39 In der folgenden Abbildung 2.1.1 auf Seite acht werden nun diese dargestellten Zusammenhange gezeigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten40
Die Erfolgskonzeption der IFRS entspricht nicht der des clean surplus, sondern eher der des dirty surplus concepts (siehe hierzu Kapitel 2.2).41 Dies war keinesfalls immer so. Bis 1984 galt fur US-GAAP die clean surplus theory bzw. das all-inclusive concept.42 Mit dem Inkraft- treten des Standards zur Wahrungsumrechnung43 wurde erstmals ein Kongruenzdurchbruch durch einen Rechnungslegungsstandard kodifiziert. Seither sind weitere Anderungen, insbe- sondere durch die zunehmende Fair Value-Bewertung, in der internationalen Rechnungsle- gung vorgenommen worden44, die wesentlich umfangreicher sind und damit schrittweise zur Abkehr vom clean surplus fuhrten und das comprehensive income accounting bestarken. In der internationalen Rechnungslegung entsprechen die IASB-Vorschriften konzeptionell denen der US-amerikanischen Statements of Financial Accounting Standards (SFAS) No. 130.45 Daher wird in dieser Arbeit nicht sachverhaltsspezifisch zwischen den Rechnungslegungs- normen nach US-GAAP und IFRS unterschieden. Im anschlieBenden Abschnitt wird das Ge- genteil des clean surplus concepts erlautert - das dirty surplus concept, auch current operating performance concept bezeichnet.
2.2 Der VerstoB gegen das Kongruenzprinzip (dirty surplus concept)
Im folgenden Kapitel wird auf den VerstoB gegen das Kongruenzprinzip eingegangen. In der Regel werden alle Ertrage und Aufwendungen einer Periode erfolgswirksam erfasst, sofern kein Standard oder Interpretation, sog. IFRICs46, etwas anderes vorschreiben.47 Werden nicht samtliche Ertrage und Aufwendungen einer Periode GuV-wirksam48, sondern einige auch GuV-neutral direkt im Eigenkapital erfasst, spricht man von einem VerstoB gegen das Kongruenzprinzip, dem sog. dirty surplus concept resp. current operating performance concept.49
Die Erfolgskonzeption nach IFRS entspricht mehr dem dirty surplus concept als dem clean surplus concept, da einige Ertrage und Aufwendungen GuV-neutral direkt im Eigenkapital erfasst werden.50 Die Regelung dafur ist nicht einheitlich, vielmehr sind es die einzelnen Rechnungslegungsstandards, aus denen die ggf. neutrale Erfassung hervorgeht.51 Nach dem current operating performance concept werden sowohl ungewohnliche als auch ihrer Art nach auBerordentliche und nicht wiederkehrende Betrage nicht erfolgswirksam erfasst. Unterstut- zung findet dieses Konzept mit der Begrundung, dass das Periodenergebnis (net income) frei von unublichen und unregelmaBigen Gewinnen und Verlusten bleiben soll, da diese . kei- nen Indikator fur die zukunftige Ertragskraft darstellen“52. Grunde fur den GuV-neutralen Ausweis von Erfolgsbestandteilen ist die vermehrte Anwendung von beizulegenden Zeitwer- ten in der Erst- und Folgebewertung nach IFRS und US-GAAP. Holzer/Ernst nennen das dirty surplus concept aufgrund der Moglichkeit des recyclings auch by-pass-concept.53 Unter recycling, in der Literatur auch „reclassification adjustment bezeichnet, ist die Moglichkeit zu verstehen, „. dieselben Erfolgskomponenten in unterschiedlichen Abschlussbestandteilen bzw. an unterschiedlichen Orten innerhalb eines Abschlussbestandteils darzustellen, und zwar in mehr als einem Geschaftsjahr aufgrund einer Anderung der Art der Erfolgskomponen ten“54. Vereinfachend ausgedruckt werden somit die zunachst ausserhalb der GuV erfolgs- neutral erfassten Wertanderungen bei Realisierung in die GuV umgebucht resp. zuruckge- fuhrt.55 Um dies anschaulicher darzustellen, da es fur den weiteren Verlauf der Arbeit stets von Bedeutung ist, sei im Folgenden ein Beispiel in der Abbildung 2.2.1 erlautert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.2.1: Beispielgeschaftsvorfall zur Illustration des recyclings56
Das Beispiel verdeutlicht, dass erst mit der tatsachlichen Realisation der Wertanderung durch die VerauBerung (oder bei gravierender Wertminderung) die Umbuchung aus der available- for-sale-Rucklage in die GuV erfolgt. Das hier gezeigte recycling hat die Funktion der Wie- derherstellung des Kongruenzprinzips in Bezug auf die Totalperiode. Wird ein recycling an- gewendet, so ist dies lt. IAS 1.94 im statement of comprehensive income oder im Anhang anzugeben. Ruhnke spricht davon, dass es sich nicht um KongruenzverstoBe handelt, inso- fern die erfolgsneutrale Buchung im Eigenkapital in einer spateren Periode ruckgangig ge macht wird.57 Dies impliziert, dass das recycling die Durchbrechung des Kongruenzprinzips „heilt“. Dennoch besteht fur die Dauer der Inkongruenz ein KongruenzverstoB - wenn auch nur ein temporarer.58 Dies entspricht dem recycling, welches dem Charakter einer vorruber- gehenden resp. temporaren Inkongruenz entspricht. Durch die Moglichkeit des recyclings erhalt das dirty surplus concept in der Literatur auch haufig die Bezeichnung by-pass concept.59
Auswirkungen bei VerstoBen gegen das Kongruenzprinzip konnen Verzerrungen der Schatzungen des Unternehmenswertes im Rahmen der Shareholder Value-Analyse sein, wo- durch Fehlentscheidungen bzw. verzerrte Anlageentscheidungen getroffen werden konnen. Des Weiteren konnen bei Nichtbeachtung des Kongruenzprinzips Entscheidungen (z.B. Un- ternehmenskauf) trotz eines negativen Kapitalwertes vorteilhaft erscheinen (Uberinvestiti- on).60 Auch wenn Investitionsentscheidungen auf Basis zukunftiger Cash Flows beruhen, be- steht die Moglichkeit, dass Kongruenzverletzungen dazu fuhren, dass Investitionen nicht ren- tabel sind. Ursache dafur ist, dass sich die Unternehmensfuhrung im Zuge einer marktwertori- entierten Unternehmensfuhrung bei Entscheidungen uber Investitionen auf ex post-Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verlasst und diese Jahresuberschusse aufzeigen, obwohl bei erfolgswirksamer Verbuchung von bspw. Wahrungsumrechnungsdifferenzen ein Jahres- fehlbetrag entsteht. Dies impliziert Fehlanreize, je nach Entlohungsmodell der Agenten, zur Verletzung des Kongruenzprinzips.61
Walsh stellt fest, dass das clean surplus accounting in der Periode von 1975-1980 seinen Zenit erreichte und in den Folgejahren stetig verwassert wurde. Den Wendepunkt vom all- inclusive concept hin zum current operating concept stellte die Einfuhrung des Standards SFAS 52 1981 zur Wahrungsumrechnung dar. Begrundet wurde dieser Schritt, da das FASB erkannte, dass ein Festhalten an der bisherigen Erfolgskonzeption die Volatilitat der Ertrage bedeuten wurde. Weitere Verwasserung erfuhr das clean surplus concept 1985 mit der Einfuh- rung von SFAS 87, „Employers' Accounting for Pensions“, und SFAS 115, “Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities”, der erstmals unrealisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren erfolgsneutral (im OCI) regelte.62
Damit begann die Abkehr vom clean surplus accounting in der internationalen Rechnungsle- gung. Weiterfuhrende Sachverhaltsgestaltungen, die zur Kongruenzdurchbrechung fuhren sowie jene drei, die genannt wurden, sind explizit in Abschnitt drei dargestellt. Die, bis auf wenige Ausnahmen, inhaltliche Nahe der IFRS zu den US-GAAP und die Tatsache, dass die IASB-Vorschriften konzeptionell denen der US-amerikanischen entsprechen, fuhrt dazu, dass die Kapitalerhaltungskonzeptionen ebenfalls ahnlich sind. Die zunehmende Zeitbewertung innerhalb der internationalen Rechnungslegung muss differenziert betrachtet werden. Im IASB-Rahmenkonzept werden einerseits das Konzept der (finanzwirtschaftlichen) Kapitaler- haltung und ferner das Konzept der Substanzerhaltung (leistungswirtschaftliche Kapitalerhal- tung) diskutiert. Da das IASB nicht auf ein Kapitalerhaltungskonzept festgelegt ist63, liegt die Wahlfreiheit auf Seiten der Unternehmen. Je nach ihrer Grundkonzeption, Nominalkapitaler- haltung oder Substanzerhaltung, hat sie verschiedene Erfolgswirkungen. Wenn im Rahmen der Substanzerhaltung das Vermogen zu aktuellen Werten ausgewiesen wird, die daraus resul- tierenden Wertsteigerungen nicht in den Erfolg einbezogen werden, wird hierbei eine Wert- steigerung nicht zum Gewinn bzw. im Falle einer Wertminderung kein Verlust.64 Hingegen fuhrt bei der Nominalkapitalerhaltung, welche auf eine aktuelle Bewertung des Vermogens abstellt, um stille Reserven aufzudecken, eine Wertsteigerung verzogert zum Gewinn, sofort zum Gewinn oder wird nur im Anhang gezeigt.65 Diese Zusammenhange werden in der Ab- bildung 2.2.2 auf Seite 13 dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.2.2: Zeitbewertung im Rahmen der Kapitalerhaltungskonzepte66
Im Rahmen der Kongruenzdurchbrechungen lassen sich verschiedene Arten der Inkon- gruenzen aufzeigen. Da Autoren Kongruenzdurchbrechungen unterschiedlich formulieren und keine einheitliche Definition der Arten existiert, werden im Folgenden unterschiedliche Auffassungen dargelegt. Die Inkongruenzen, durch die KongruenzverstoBe nicht fur immer auftreten, konnen das Eigenkapital im Zeitverlauf positiv als auch negativ verandern. Des Weiteren konnen sich diese uber die Unternehmenslebensdauer ausgleichen.67 In der Literatur werden diese als vorlaufig, vorubergehend oder temporar bezeichnet.68 Vielverbreitet ist die Unterscheidung der Kongruenzdurchbrechungen in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit. Deller nennt zudem weitere Unterscheidungskriterien. So konnen Inkongruenzen anhand ihrer Do- kumentationsform, nach ihren Erfolgskomponenten und ihrer Anreizwirkung unterschieden werden. Letzteres bedeutet, dass Auswirkungen der Inkongruenz auf das Investitionsverhalten wirken und diese differenziert zu betrachten sind. „Ein am Erfolg beteiligter Agent wird in seinen Investitionsentscheidungen nur solche Kongruenzdurchbrechungen berucksichtigen, die sich auf den aus seiner Entscheidung resultierenden zukunftigen Unternehmenserfolg und damit auch auf seine Pramie auswirken.“69 Dem muss hinzugefugt werden, dass Kongruenz- durchbrechungen keinen Einfluss auf Investitionsentscheidungen haben, wenn diese lediglich auf Vermogensanderungen der Vergangenheit beruhen.70
Weiterhin besteht die Moglichkeit, die Rechnungslegungsnormen miteinander zu vergleichen und festzustellen, welches System weniger KongruenzverstoBe bzw. weniger umfangreiche KongruenzverstoBe zulasst. Schildbach stellt indes fest, dass es „weit gravierendere“ KongruenzverstoBe nach IAS gibt, als nach US-GAAP.71 So folgt das FASB weitestgehend der clean surplus theory bzw. dem all-inclusive concept. Da nur in Ausnahmen von diesem Kon- zept Abstand genommen wird und Wertdifferenzen erfolgsneutral erfasst werden, wird die vom FASB verwendete Erfolgskonzeption auch modified all-inclusive income concept be- zeichnet.72 Im Folgenden werden in temporare Inkongruenzen, deren Kongruenzdurchbre- chung infolge eines recyclings endet, und permanente Inkongruenzen unterschieden.
Ordelheide formuliert Kongruenzdurchbrechungen, die als temporar einzustufen sind, wie folgt: „Das Kongruenzprinzip ist auch dann nicht erfullt, wenn ein VerstoB im Jahr t durch einen in seiner Vermogens- und/oder Erfolgswirkung gegenlaufigen VerstoB in einer spateren Periode genau ausgeglichen wird.“73 Um temporare Inkongruenzen bzw. KongruenzverstoBe handelt es sich, wenn bspw. ein Aufwand oder Ertrag, welcher erfolgsneutral (im OCI) ver- bucht wird, nach einer bestimmten Zeitdauer uber die GuV-Rechnung wieder ausgebucht wird.74 In der Literatur wird dafur der bereits erwahnte Begriff „recycling“75 verwendet. Mit dem recycling endet die Inkongruenz fur den zutreffenden Sachverhalt. HAL- ler/Schlobgangl und Ruhnke verstehen somit im OCI einen Zwischenspeicher.76 Das recycling ist bspw. bei Finanzinstrumenten (vgl. Kapitel 3.2.6 ff.) zwingend anzuwenden.77 Deller kategorisiert eine temporare Durchbrechung des Kongruenzprinzips wie folgt: „Wird die bei einer Investition erfolgsneutral behandelte Vermogensanderung zu einem Zeitpunkt innerhalb der Projektlaufzeit, jedoch spatestens bei Beendigung der Investition, erfolgswirk- sam, liegt eine nur temporare Durchbrechung des Kongruenzprinzips vor.“78 Temporare Durchbrechungen der Kongruenz konnen ebenfalls den Charakter von permanenten Inkongruenzen haben. Deller halt daher eine weitere Differenzierung nach dem Zeithorizont des Agenten fur sinnvoll. Falls dieser bspw. vorzeitig das Unternehmen verlasst, liegt aus Agen- tensicht eine permanente Durchbrechung vor.79
Im Gegensatz zu temporaren Inkongruenzen werden permanente nicht aufgehoben. Dies bedeutet, dass sie nicht uber die Ruckfuhrung in die GuV recycled resp. umgegliedert werden. Laut Deller spricht man von einer permanenten Kongruenzdurchbrechung (sog. Income ByPassing), wenn eine erfolgsneutral behandelte Vermogensanderung niemals erfolgswirksam wird.80 Die Sachverhalte mittels derer eine permanente Inkongruenz vorliegt, werden bei VerauBerung ergebnisneutral umgegliedert. Dies ist z.B. bei der VerauBerung einer Sachanla- ge der Fall, wobei die entsprechende Neubewertungsrucklage in die Gewinnrucklagen ge- bucht wird.81 Anhand der CSR ist ein permanenter KongruenzverstoB damit zu erklaren, dass die CSR in einem Zeitpunkt verletzt wird und die erfolgsneutrale verrechnete Wertanderung in keinem Zeitpunkt wieder hergestellt wird.82 Folgen der permanenten KongruenzverstoBe sind, dass die Bilanzierung ihre Zweischneidigkeit verliert.83 Die Zweischneidigkeit der Bi- lanz stellt sicher, dass bei temporaren Inkongruenzen lediglich eine vorubergehende Einfluss- nahme auf den Erfolg moglich ist, sodass die Summe der Periodenerfolge gleichbleibend bleibt.84 Die Unterscheidung in temporare und permanente Kongruenzdurchbrechungen ist hilfreich, um die in Kapitel 3.2 dargestellten Sachverhaltsgestaltungen, die gegen das Kon- gruenzprinzip verstoBen, zu diskutieren. Im Folgenden wird auf die Definition des Gesamter- folgs und den sonstigen Gesamterfolg eingegangen.
2.3 Gesamterfolg (comprehensive income) und Sonstiger Gesamterfolg (other comprehensive income)
Um die einzelnen Kongruenzdurchbrechungen erklaren zu konnen, ist es an dieser Stelle hilf- reich, die Gesamtergebnisrechnung bzw. den Gesamterfolg und dessen Darstellung in der internationalen Rechnungslegung kurz darzulegen und ihn gegen den sonstigen Gesamterfolg abzugrenzen.
Der Gesamterfolg setzt sich zusammen aus dem Periodenergebnis85, welches erfolgswirksam ist, und dem sonstigen Gesamterfolg, welcher ergebnisneutral ist.86 So ist es moglich, dass Aufwendungen und Ertrage in der Gesamterfolgsrechnung erfasst werden, aber nicht das Periodenergebnis beeinflussen. Diesen Zusammenhang stellt die Abbildung 2.3.1 dar. Die Be- grundung hierfur liegt in der Tatsache, dass das Periodenergebnis nur einen Zwischensaldo der Gesamterfolgsrechnung darstellt und die Aufwendungen und Ertrage einer Periode dar- stellen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.3.1: Bestandteile des Gesamterfolgs resp. comprehensive income nach IFRS87
Die sonstigen Ertrage und Aufwendungen werden unter der Position sonstiger Gesamterfolg subsumiert und sind ergebnisneutral. Bei Anwendung des dirty surplus concepts wird eine Ausweistrennung nach erfolgswirksamen und ergebnisneutralen Ertragen und Aufwendungen vorgenommen. Zusammengefasst wird dies als Gesamterfolg bzw. Gesamtergebnis (compre hensive income resp. total comprehensive income) bezeichnet.88 Die Summe der GuV-neutral direkt ins Eigenkapital gebuchten Aufwendungen und Ertrage wird OCI genannt.89
Coenenberg/Haller/Schultze unterscheiden die Bestandteile des OCI danach, ob sie bei ihrer Auflosung erfolgswirksam im Periodenergebnis oder GuV-neutral im Eigenkapital er- fasst werden.90 GemaB IAS 1.7 werden die im OCI zu erfassenden erfolgsneutralen Kompo- nenten aufgezahlt. Diese sind nachfolgend dargestellt.
Bestandteile des OCI sind:91
- Ertrage und Aufwendungen aus der Neubewertung (IAS 16, IAS 38),
- Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bilanzierung von Pensi- onsverpflichtungen (IAS 19),
- Wahrungsumrechnungsdifferenzen aus auslandischen Tochtergesellschaften (IAS 21),
- Anderungen des Zeitwerts von zur VerauBerung verfugbaren finanziellen Vermo- genswerten (IAS 39) und
- das Ergebnis aus dem effektiven Teil von Geschaften zur Absicherung von Cashflows (IAS 39).
Zu Recht stellen Kuting/Reuter die Frage, ob mit den genannten OCI-Komponenten eine vollstandige und abschlieBende Aufzahlung erfolgt ist.92 Denn, wie im dritten Kapitel dieser Arbeit zu sehen ist, gibt es mehr als diese aufgezahlten Komponenten, die eine erfolgsneutrale Erfassung bedingen. Dass Kongruenzdurchbrechungen temporarer oder permanenter Natur sein konnen, ist aus Abschnitt 2.2 dieser Arbeit bekannt. Trifft ersteres zu, bedeutet dies, dass ein Gewinn oder Verlust, der „zwischengespeichert“ wurde, „recycled“ wird.
Das OCI ubernimmt die Funktion dieser Zwischenspeicherung bevor im Rahmen einer tem- poraren Kongruenzdurchbrechung ein Gewinn oder Verlust zuruck in die GuV gefuhrt wird. Leibfried/Amann bezeichnen daher das OCI als eine Art „Schatten-GuV“.93 In vielen Fallen ist dieser ubrige Erfolg im Verhaltnis zum Periodenergebnis laut GuV von bedeutendem Um- fang.94 Eine weitere Funktion hat das OCI in der Hinsicht, dass es „[...] Vermogens- und Schuldenveranderungen erfasst, die sich zwar als Bestandteil eines umfassenden Periodener- gebnisses auf das Eigenkapital auswirken, jedoch keine Ertrage oder Aufwendungen i.S.d. GuV darstellen.“95 Kommt es zu einer betragsmabigen Zu- oder Abnahme von Vermogens- und Schuldenwerten, die nicht aus dem recycling resultieren, sondern werden diese direkt im Eigenkapital erfasst, „[...] wird die Summe der in der Totalperiode erfassten Ertrage und Aufwendungen kunstlich erhoht.“96 und es liegt eine Kongruenzdurchbrechung vor.
Die Begriffe comprehensive income und OCI hat das IASB aus der US-amerikanischen Rechnungslegungsterminologie entlehnt, da es keine eigenen trennscharfen Begriffe hatte.97 Trotz gleicher Bezeichnung gibt es Unterschiede. Die Unterschiede zwischen IFRS und US- GAAP liegen darin, dass es nach US-GAAP im Zuge des recyclings nur die Moglichkeit gibt, dass der entsprechende Betrag wieder zuruck in die GuV gefuhrt wird98, wahrend nach IFRS die Moglichkeit besteht, dass die Position entweder erfolgswirksam recycled wird oder er- folgsneutral bleibt und in eine andere Eigenkapitalposition (bspw. Gewinnrucklagen) umge- bucht wird.99 In diesem Fall liegt eine permanente Kongruenzdurchbrechung vor. Nach US- GAAP ist, anders als nach IFRS, keine Neubewertung von Sachanlagen existent und daher werden keine Unterschiedsbetrage im OCI erfasst. Weiterhin werden nach IAS 19 versiche- rungsmathematische Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital verrechnet, nach US- GAAP existiert eine solche Behandlung nicht.100 Der Ausweis des Gesamterfolges und des sonstigen Gesamterfolges kann wahlweise nach zwei Varianten erfolgen. Gemab IAS 1.81 werden alle Ertrags- und Aufwandspositionen einer Periode, sowohl erfolgswirksame als auch ergebnisneutrale, in der Gesamterfolgsrechnung erfasst. Diese kann in einem Rechenwerk erfolgen, was dem sog. single statement approach gem. IAS 1.81 (a) entspricht. Weiterhin besteht die Moglichkeit gem. IAS 1.81 (b) die Gewinn- und Verlustrechnung (income statement) als Rechenwerk getrennt vom Gesamtergebnis (statement of comprehensive income) auszuweisen. Nachdem sowohl das comprehensive income als auch das OCI erlautert wurden, gibt die nachstehende Abbildung 2.3.2 einen Uberblick uber die Arten der Eigenkapitalveran- derungen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.3.2: Arten der Eigenkapitalveranderungen101
In die Kategorie der nicht eigentumerbezogenen Eigenkapitalveranderungen gehoren, neben den Anderungen durch das total comprehensive income, auch Eigenkapitalveranderungen durch Korrekturen grundlegender Fehler und Methodenanpassungen zu einer Art der Eigen- kapitalveranderung, wie die Abbildung 2.3.2 veranschaulicht.102 Die differenzierte Struktur der Eigenkapitalveranderungen resultiert aus der Tatsache einer fehlenden konsistenten Er- folgsdefinition sowie einer strikten Trennung von GuV-wirksamen und GuV-neutralen Sach- verhalten.103 Im anknupfenden Abschnitt der Arbeit erfolgt die Diskussion der einzelnen Sachverhaltsgestaltungen.
3. Kritische Diskussion der Kongruenzdurchbrechungen anhand ausgewahlter Sachverhalte
3.1 Erlauterung der Vorgehensweise
Ziel dieses Kapitels ist es, die Abkehr vom clean surplus accounting, d.h. die sog. Kongruenzdurchbrechungen durch einzelne Sachverhaltsgestaltungen in der internationalen Rech- nungslegung darzustellen und kritisch zu diskutieren. Die Fokussierung liegt dabei auf ver- schiedenen Sachverhalten104, deren Bilanzierung einen VerstoB gegen das Kongruenzprinzip darstellen. Zur kritischen Diskussion dieser Kongruenzdurchbrechungen werden zunachst die einzelnen Sachverhalte kurz erlautert und anschlieBend anhand ausgewahlter Merkmale kri- tisch diskutiert. Diese Kriterien sind im Einzelnen:
- die zeitliche Unterscheidung von Inkongruenzen in einen temporareren oder perma- nenten KongruenzverstoB,
- das Vorkommen resp. die Anwendung in der Praxis,
- der Ausweis bzw. die Angabepflicht der Kongruenzdurchbrechung,
- das AusmaB / der Umfang der jeweiligen Kongruenzdurchbrechung,
- Auswirkungen auf die Vermogens- und Ertragslage105 und
- die Moglichkeit der Bilanzpolitik.
Optional werden an erforderlicher Stelle signifikante Unterschiede zwischen IFRS und US- GAAP aufgezeigt. So ist bspw. ein besonderer Unterschied, dass nach US-GAAP keine Neu- bewertung erfolgt, da diese in der US-amerikanischen Rechnungslegung nicht existiert.106 Es bleibt festzuhalten, dass die bilanzielle Darstellung der Sachverhalte nach US-GAAP und IFRS groBtenteils ahnlich ist, und somit eine synoptische Unterscheidung nach den Standards IAS und Financial Accounting Standards (FAS) im Rahmen dieser Arbeit nicht erforderlich ist.
Weiterhin ist bedeutend, dass die Sachverhalte zu den Kongruenzdurchbrechungen in weiten Teilen den Bestandteilen des OCI entsprechen. Dennoch bestehen Sachverhalte, die einen KongruenzverstoB darstellen, aber nicht im OCI Berucksichtigung finden. Dazu zahlen der sukzessive Anteilserwerb, die Korrekturen grundlegender Fehler und ruckwirkende Anderun- gen von Ansatz- und Bewertungsmethoden, die latenten Steuern und die Erfassung von An- passungsbeitragen durch die Umstellung auf die IASB-Rechnungslegung. Weiterhin gibt es Sachverhalte, bei denen lediglich deren Ausweis separat in der GuV und der Bilanz erfolgt. Diese stellen per se keine Kongruenzdurchbrechung dar. Hierzu zahlt beispielsweise IFRS 5 „Zur VerauBerung gehaltene langfristige Vermogenswerte und aufgegebene Geschaftsberei- che“. Folglich werden diese nicht Gegenstand der folgenden Darstellungen sein. Im Fol- genden erfolgt die kritische Darstellung des ersten von acht darzustellenden Sachverhalten - die Neubewertungsmethode.
3.2 Kritische Darstellung der Sachverhaltsgestaltungen
3.2.1 Neubewertung von Sachanlagevermogen und immateriellen Vermogensge- genstanden
Fur Sachanlagen und immaterielle Vermogensgegenstande kann zur Folgebewertung entwe- der das Anschaffungskostenmodell (cost model) oder das Neubewertungsmodell (revaluation model) angewandt werden. Somit liegt ein Wahlrecht vor. Wird die Neubewertungsmetho- de angewendet, mussen alle Vermogensgegenstande, die einer Gruppe zugehorig sind, neu- bewertet werden.107 Der Wertansatz erfolgt nach dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value)108 zum Zeitpunkt der Neubewertung gemindert um alle nach der durchgefuhrten Neubewertung angefallenen plan- und auBerplanmaBigen Abschreibungen.109
[...]
1 Kuting, K./Reuter, M. (2007), S. 2549.
2 In dieser Arbeit werden sowohl International Accounting Standards (IAS) als auch IFRS betrachtet. Die IAS, die die Vorganger der IFRS sind und deren Bezeichnung beibehalten wird, und die IFRS sind als Einheit zu verstehen. Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 53.
3 Fur diese Arbeit werden unter dem Begriff internationale Rechnungslegung sowohl die IFRS als auch US- GAAP verstanden.
4 Vgl. Hau, R, (2007), S. 179.
5 Vgl. Huning, M. (2007), S. 77.
6 Ludenbach, N./Hoffmann, W.-D. (2008), S. 2439; siehe hierzu auch Zulch, H./Willms, J. (2005), S. 55 und von Busse Colbe, W./Pellens, B. (1998), S. 412.
7 Vgl. Schmalenbach, E. (1926), S. 96.
8 Schmalenbach, E. (1926), S. 96.
9,
10 Vgl. Zimmermann, J./Prokop, J. (2003), S. 135.
11 Vgl. Peasnell, K. V. (1996), S. 362.
12 Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 9.
13 Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 9.
14 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 9.
15 Hierunter sind die von den Eignern empfangenen Zahlungen abzuglich der Kapitaleinzahlungen an das Unter- nehmen zu verstehen. Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 111.
16 Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 111; Analog sieht Peasnell (1982), S. 362 das “clean surplus” ge- wahrt, wenn alle Vorjahresanpassungen, aufiergewohnlichen Positionen und Neubewertungen in der GuV erfasst werden.
17 Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 111; Zimmermann, J./Prokop, J. (2003), S. 137; Krotter, S. (2006), S. 31f.
18 Dirty surplus accounting stellt das Gegenteil des clean surplus accountings dar. Vgl. hierzu das Kapitel 2.2 dieser Arbeit.
19 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 499.
20 Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 499.
21 Vgl. Schildbach, T. (1999), S. 1813f.
22 Vgl. Ordelheide, D. (1998a), S. 516.
23 Vgl. von Busse Colbe, W. (1992), S. 137; Ludenbach, N./Hoffmann, W.-D. (2008), S. 2440.
24 Vgl. Zimmermann, J./Prokop, J. (2003), S. 134f.
25 Vgl. Zimmermann, J./Prokop, J. (2003), S. 135.
26 Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 111; Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 499.
27 Vgl. Kuting, K. (2006), S. 1446.
28 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 499; Nach Verabschiedung des BilMoG existiert nur noch diese eine Inkongruenz. Zuvor war des Weiteren die Verrechnung des Goodwill mit den Gewinnruck- lagen gem. § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. Bestandteil einer weiteren Inkongruenz. Vgl. Kuting, K. (2006), S. 1446; Ruhnke, K. (2008), S. 195.
29 BMJ (2010); Padberg, C./Werner, T. (2008), S. 46 und S. 126.
30 Vgl. BMJ (2010).
31 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 499.
32 Vgl. Wagenhofer, A./Ewert, R. (2007), S. 111; Kuting, K. (2006), S. 1449.
33 Vgl. Deller, D. (2002), S. 181.
34 Vgl. Kuting, K. (2006), S. 1444; Schildbach, T. (1999), S. 1819.
35 „Die Zwecke der Bilanzpolitik lassen sich einerseits durch Mafinahmen erreichen, die an gegebene okonomi- sche Sachverhalte anknupfen und deren Darstellung im Jahresabschlufi beeinflussen (vor allem durch Ausnut- zung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten), zum andern durch Mafinahmen, die an den abzubildenen Sachverhalten selbst ansetzen und sie zieladaquat gestalten.“; von Busse Colbe, W./Pellens, B. (1998), S. 621.
36 Vgl. Kuting, K. (2006), S. 1446f.
37 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 354.
38 Siehe hierzu Kapitel 2.3 dieser Arbeit, in dem das comprehensive income sowie das other comprehensive income, welches erfolgsneutrale Wertanderungen erfasst, dargestellt werden.
39 In Anlehnung an Kuting, K. (2006), S. 1449.
40 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 500; Danach werden u. a. Aufwendungen und Er- trage erfolgsneutral erfasst.
41 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 356.
42 SFAS No. 52 wurde 1981 vom FASB verabschiedet. Vgl. Walsh, E. (1995), S. 59; 1984 ist SFAS in Kraft getreten. Vgl. Holzer P./Ernst, C. (1999), S. 356.
43 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 370.
44 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 367f.
45 Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) entwickelt und verabschiedet als eigenstandiges Gremium zeitnah Interpretationen, die IFRIC genannt werden, um aktuell gultige IFRS zu inter- pretieren und detailierte Auslegungsfragen zu diskutieren.
46 Vgl. IAS 1 (2009), par. 78.
47 Die Bezeichnung GuV-wirksam wird in dieser Arbeit synonym zu erfolgswirksam verwendet.
48 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 498; Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 355.
49 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 500; Zulch, H./Willms, J. (2005), S. 78.
50 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 500; Siehe Kapitel 3.2 ff.
51 Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 356.
52 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 356.
53 Zulch, H./Willms, J. (2005), S. 225.
54 Vgl. Huning, M. (2007), S. 123.
55 In Anlehnung an Freiberg, J. (2006), S. 12.
56 Vgl. Ruhnke, K. (2008), S. 195.
57 Im weiteren Verlauf wird auf die Arten von KongruenzverstoBen eingegangen, mittels derer einer Differenzie- rung vorgenommen wird.
58 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 356.
59 Vgl. Ordelheide, D. (1998b), S. 519f.
60 Vgl. Ordelheide, D. (1998b), S. 520.
61 Vgl. Walsh, E. (1995), S. 57ff.
62 Vgl. Ruhnke, K. (2008), S. 343; Kuting, K. (2006), S. 1445; Europaische Kommission (2003), RK. 110.
63 Vgl. Schildbach, T. (1998), S. 581.
64 Vgl. Schildbach, T. (1998), S. 581. Europaische Kommission (2003), RK. 107-109.
65 In Anlehnung an Schildbach, T. (1998), S. 581.
66 Vgl. Schildbach, T. (1999), S. 1815.
67 Vgl. Schildbach, T. (1999), S. 1815; Gaber, C. (2005), S. 279; Krotter, S. (2006), S. 9.
68 Deller, D. (2002), S. 21.
69 Vgl. Deller, D. (2002, S. 21.
70 Vgl. Schildbach, T. (1999), S. 1819.
71 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 357.
72 Ordelheide, D. (1998a), S. 518.
73 Vgl. Haller, A./Ernstberger, J./Buchhauser, A. (2008), S. 315.
74 Vgl. Holzer, P./Ernst, C. (1999), S. 362; Ruhnke, K. (2008), S. 245.
75 Vgl. Haller, A./SchloBgangl, M. (2003), S. 320.
76 Vgl. Ruhnke, K. (2008), S. 245; IAS 39 (2009), par. 55b.
77 Deller, D. (2002), S. 19f.
78 Vgl. Deller, D. (2002), S. 20; Als Agent ist hier das Unternehmen zu verstehen, fur welches kein income recycling vorgenommen werden kann.
79 Vgl. Deller, D. (2002), S. 19.
80 Vgl. Ruhnke, K. (2008), S. 245; siehe hierzu Kapitel 3.2.1.
81 Vgl. Gaber, C. (2005), S. 287.
82 Vgl. Schildbach, T. (1999), S. 1814; Deller, D. (2002), S. 19.
83 Vgl. Schildbach, T. (1999), S. 1814; Ludenbach, N./Hoffmann, W.-D. (2008), S. 2439; Huning, M. (2007), S.
84 Das Periodenergebnis entspricht dem traditionellen GuV-Ergebnis.
85 Vgl. Haller, A./Schlofigangl, M. (2003), S. 319f. weisen auf den deutlich weiteren Erfolgsbegriff im Rahmen der IAS hin. Demnach ist zwischen „erfolgs-“ und „ergebniswirksam“ zu differenzieren. Erfolgskomponenten in der GuV sind ergebniswirksam, ergebnisneutrale Erfolgskomponenten sind erfolgsneutral.
86 In Anlehnung an Pellens, B./Fullbier, R. U./Gassen, J. u. a. (2008), S. 170.
87 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 499; IAS 1 (2009) par. 7; Ferner wird in IAS 1.8 den bilanzierenden Unternehmen freigestellt eine andere Bezeichnung, insofern deren Bedeutung klar ist, zu verwenden. Als Beispiel wird „net income" genannt.
88 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 501; IAS (2009) par.7.
89 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 573.
90 Vgl. IAS 1 (2009) par. 7; Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 572.
91 Vgl. Kuting, K./Reuter, M. (2007), S. 2556; Beispielhaft ist IFRS 3.58 (Sukzessiver Anteilserwerb) zu nennen.
92 Vgl. Leibfried, P./Amann, T. (2002), S. 191.
93 Vgl. Zulch, H./Willms, J. (2005), S. 59.
94 Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 1093.
95 Zulch, H./Willms, J. (2005), S. 76.
96 Vgl. Pellens, B./Fullbier, R. U./Gassen, J. (2006), S. 158.
97 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 1093.
98 Beispielsweise bei der Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste gem. IAS 19.93D.
99 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 1094; IAS 19 (2009) par. 93D.
100 In Anlehnung an Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 505.
101 Korrekturen grundlegender Fehler und ruckwirkende Anderungen von Ansatz- und Bewertungsmethoden stellen einen zum KongruenzverstoB fuhrenden Sachverhalt dar, der im Kapitel 3.2.6 naher betrachtet wird; Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 504.
102 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 502.
103 Siehe hierzu Kapitel 3.2.1 bis Kapitel 3.2.8 dieser Arbeit.
104 Allgemein wird haufig die Vermogens-, Finanz- und Ertragslage zusammen betrachtet. In dieser Betrachtung liegt der Fokus auf der Bilanz und/oder der Erfassung in der GuV, daher wird die Finanzlage nicht Erlauterungs- bestandteil sein.
105 Vgl. Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 174 und S. 505.
106 Vgl. Kuting, K./Reuter, M. (2009b), S. 175.
107 Vgl. IAS 16 (2009) par. 29, IAS 38 (2009) par. 72.
108 Vgl. IAS 16 (2009) par. 36, IAS 38 (2009) par. 72.
109 Vgl. IAS 16 (2009) par. 31, IAS 38 (2009) par. 75; Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W. (2009), S. 171.
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