Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und James M. Buchanan


Seminararbeit, 2010

18 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und James M. Buchanan
2.1. Naturzustand
2.1.1. Hobbes
2.1.2. Vergleich mit Buchanan
2.2. Vertragsabschluss
2.2.1. Hobbes
2.2.2. Vergleich mit Buchanan
2.3. Vertragsinhalt
2.3.1. Hobbes
2.3.2. Vergleich mit Buchanan

3. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit vergleicht die politischen Theorien von Thomas Hobbes und James M. Buchanan. Der Philosoph und Staatstheoretiker Hobbes, der im 17. Jahrhundert in England lebte, schrieb unter dem Eindruck des in den 1650er Jahren in England wütenden Bürgerkrieges im französischen Exil sein Hauptwerk „Leviathan“[1], einen Klassiker der politischen Ideengeschichte. In diesem Werk entwirft er eine Theorie, in der die Individuen einen vorgesellschaftlichen, rechtlosen Kriegszustand durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages beendigen, in dem die Rechte der Individuen auf einen Souverän mit absoluter Macht übertragen werden.

Der 1919 geborene Ökonom James M. Buchanan, der 1986 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielt, beeinflusste durch sein interdisziplinär angelegtes Oeuvre auch die politische Theorie. Er ist ebenso Vertragstheoretiker wie Hobbes, auf dessen Basis er in seinem 1975 erschienenen Werk „Die Grenzen der Freiheit. Zwischen Anarchie und Leviathan“[2] sein Modell eines Gesellschaftsvertrages entwickelte. Im Gegensatz zu Hobbes resultiert aus der Buchananschen Vertragstheorie die Demokratie, während im Hobbesschen Modell der Vertragsabschluss einen absoluten Staat konstituiert.

Die Intention, die Theorien dieser beiden Staatstheoretiker zu vergleichen, gründet sich eben in letztgenanntem Argument und der Diskrepanz, dass man trotz relativ kongruenter Grundlage, also einer ähnlichen Naturzustandssituation, doch zu solch unterschiedlichen Resultaten kommt.

Der Hauptteil meiner Arbeit gliedert sich in die drei Bereiche des Naturzustandes, des Vertragsabschlusses und des Vertragsinhaltes. In allen drei Stufen wird jeweils zuerst die Argumentation von Thomas Hobbes erläutert, sie anschließend der Theorie Buchanans gegenübergestellt und dort auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede eingegangen.

Der (immer fiktive) Naturzustand stellt das menschliche Zusammenleben vor jeder Vergesellschaftung dar, eine rechtslose Situation der Unsicherheit, in der niemand seines Besitzes und seines Lebens sicher sein kann. Die Stufe des Vertragsabschlusses soll zeigen, welche Beweggründe die Individuen dazu bringen, durch wechselseitige Kontrakte dem Naturzustand zu entfliehen. Im dritten Bereich wird aufgezeigt, welche Inhalte die abgeschlossenen Verträge festgelegt haben und welche Auswirkungen diese auf die weitere gesellschaftliche Entwicklung hin zum Leviathan bzw. zur Demokratie besitzen.

2. Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und James M. Buchanan

2.1. Naturzustand

2.1.1. Hobbes

In seinem 1651 veröffentlichtem Hauptwerk „ Leviathan“ bezeichnet Thomas Hobbes seine entwickelte Naturzustandskonzeption,[3] in dem kein Staat existiert, nichts unerlaubt ist und nur das Recht auf Selbsterhaltung gilt, als „bellum omnium contra omnes“ (Krieg aller gegen alle)[4]. Wolfgang Kersting nennt vier Hauptgründe für diesen Zustand[5], die sowohl aus subjektiven Bedingungen (Handlungsmotive der Menschen) als auch aus objektiven Bedingungen (physische und soziale Umgebung des Menschen) bestehen.

Erstens findet die menschliche Bedürfnisbefriedigung unter der Bedingung einer doppelt unaufhebbaren Knappheit statt. Einerseits sind die Güter, die Menschen zum Überleben benötigen, knapp, zum anderen sind es auch die Mittel, die man benötigt, um die Güter zu erwerben. Die Konkurrenz der Individuen im Naturzustand besteht daher aus zwei Elementen: auf der einen Seite streiten sie sich um die knappen Güter, auf der anderen um Macht. Die Macht betrifft nicht nur materielle Güter, sondern auch soziale Anerkennung: Wenn ein Individuum auf einen Mitmenschen trifft, der ihn nicht mit der gebührenden Ehre oder respektlos behandelt, kann dies einen bewaffneten Konflikt nach sich ziehen. Wenn ein Mensch von einem anderen Geringschätzung erfährt, wird er ihn mit Gewalt zu bestrafen versuchen, um allen anderen Individuen zu signalisieren, was ihnen widerfahren wird, wenn sie sich ihm gegenüber ähnlich gerieren.[6]

Das Knappheitsproblem existiert auch im Rahmen einer staatlichen Ordnung; allerdings kann das Problem durch die Regulierung der Regierung in friedliche Bahnen kanalisiert werden, während im Naturzustand der Mangel an Gütern und Mitteln in Unsicherheit und gewalttätigen Konflikten eskaliert.[7]

Der zweite, daraus resultierende Punkt ist die Charakterisierung des Naturzustandes als Grenzsituation. Diese ist, im Gegensatz zur sog. Normalsituation, dadurch definiert, dass sich der Konfliktherd von der Ebene der höheren Interessen auf die Ebene der Grundbedürfnisse herunter verlagert (also Bedürfnisse, die eine Basis für höhere Interessen darstellen), während in einer Normalsituation die Grundbedürfnisse ausreichend gedeckt sind, sodass sich auch höhere Interessen entfalten können (z.B. Sorge um die Mehrung der eigenen Güter).[8]

Punkt drei betrifft die menschliche Vernunft. Bei Hobbes ist die Vernunft instrumentell und strategisch, ihre Funktionen sind Nutzenmaximierung und Verlustminimierung. Die Naturzustandsbewohner, welche mit dieser Vernunft ausgestattet sind, sind homines oeconomici, also rationale Egoisten, die ein konsequentes Programm der Schadensabwehr durch offensives Misstrauen und präventives Handeln entwickeln. Sie vertrauen nicht irrationalerweise darauf, dass andere sich friedlich verhalten; ihre Rationalität sagt ihnen, dass sie ihre Machtmittel unablässig steigern sollen,[9] denn jeder Mensch kann zu jeder Zeit und unabhängig davon, wie gut oder schlecht er mit knappen Gütern versorgt ist, von einem anderen Individuum attackiert werden, welches ihn töten und/oder seine Güter rauben will.[10] Diesen Zustand, und nicht, wie er manchmal fälschlicherweise gedeutet wird, als aggressiv-wölfische Triebnatur, beschreibt der Hobbessche Ausspruch „homo homini lupus“ (Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf).

Der vierte und letzte Grund für den kriegerischen Naturzustand ist die natürliche Gleichheit. Dies bezieht sich sowohl auf die geistige und physische Gleichheit[11] (wie z.B. Kraft und Intelligenz) einerseits als auch auf die rechtliche Gleichheit andererseits. Die beiden erstgenannten Formen haben zur Folge, dass ein immerwährender Konkurrenzkampf um knappe Güter, die für die menschliche Existenz lebensnotwendig sind, herrscht. Die Egalität der Menschen lässt jeden einzelnen wissen, dass er den anderen bezwingen kann, um eine möglichst große Menge des spärlich vorhandenen Gutes zu erlangen. Deshalb wird ein Individuum dem anderen freiwillig kein Teil des Gutes überlassen.[12] Da sich in diesem Zustand niemand eine stabile Vorteilsposition aufbauen kann, schließt das Hobbessche Naturzustandsargument durch die Annahme der natürlichen Gleichheit eine mögliche Selbstbefriedung im Naturzustand auf der Basis einer sich etablierenden Ungleichheit kategorisch aus.[13]

Diese empirischen Bedingungen ergänzt Hobbes durch moralische Bedingungen, denen der Mensch im Naturzustand ebenfalls unterliegt. Hier unterscheidet er scharf zwischen einem „natürlichem Recht“ und einem „natürlichen Gesetz“.

Das natürliche Recht ist so definiert, dass das Individuum frei entscheiden kann, was es tun und was es nicht tun will, das Verhalten richtet sich nach den persönlichen Maßstäben und Vorstellungen, die der Selbsterhaltung dienen.[14] Dagegen versteht man unter einem natürlichen Gesetz, dass dieses den Menschen verpflichtet, Dinge zu tun oder zu unterlassen.[15] Es orientiert sich somit nicht an subjektiven Kriterien, sondern an einer moralischen und allgemeingültigen Norm. Diese Wertvorstellung zeigt Dinge auf, die nötig sind, um ein friedliches Zusammenleben der Menschen untereinander zu schaffen und aufrechtzuerhalten.

Die drei wichtigsten natürlichen Gesetze[16] sind folgende: zuerst soll jedes Individuum den Frieden suchen. Sobald dies erfüllt ist und die Ruhe der Menschen gesichert ist, wird gefordert, dass jeder auf sein natürliches Recht zur Selbsterhaltung verzichtet, um dem kriegerischen Naturzustand zu entkommen (vorausgesetzt, dass auch jeder andere dazu bereit ist.)[17] Daraus resultiert das dritte Gesetz: pacta sunt servanda – jeder muss sich an seine

vertraglichen Verpflichtungen halten, um einen Rückfall in den Dschungel und die permanent latent vorhandene Existenzbedrohung zu verhindern.[18]

[...]


[1] Hobbes, Thomas (2007), Leviathan. Erster und zweiter Teil, Stuttgart (im Folgenden zitiert als „Hobbes, Leviathan“).

[2] Buchanan, James M. (1984), Die Grenzen der Freiheit. Zwischen Anarchie und Leviathan, in: Erik Boettcher (Hrsg.), Die Einheit der Gesellschaftswissenschaften. Studien in den Grenzbereichen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Bd. 38, Tübingen (im Folgenden zitiert als „Buchanan, Grenzen“).

[3] Schmitz verweist darauf, „... daß Hobbes nicht von einem tatsächlichen historischen Akt ausgeht, sondern auch die Vertragstheorie, ähnlich wie den Naturzustand, lediglich als Denkmodell verstanden wissen will..“. (Schmitz, Sven-Uwe (2000), Homo democraticus. Demokratische Tugenden in der Ideengeschichte, S. 57, in: Annette Zimmer (Hrsg.), Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor, Bd. 3, Opladen (im Folgenden zitiert als „Schmitz, Homo“)).

[4] Hobbes, Leviathan, S. 115. „Hieraus ergibt sich, daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle“. Hobbes spezifiziert diesen Zustand aber sofort: „Denn der Krieg dauert ja nicht etwa nur so lange wie faktische Feindseligkeiten, sondern so lange, wie der Vorsatz herrscht, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben.“.

[5] Kersting, Wolfgang (1994), Die politische Philosophie des Gesellschaftsvertrages, Darmstadt, S. 65f. (im Folgenden zitiert als „Kersting, Philosophie“). Bei Becker/Schmidt/Zintl werden drei Gründe für die kriegsähnlichen Verhältnisse im Naturzustand aufgeführt: Becker, Michael/Schmidt, Johannes/Zintl, Reinhard (2006), Politische Philosophie, Paderborn, S. 35f. (im Folgenden zitiert als „Becker, Philosophie“). Auch Hobbes selbst nennt nur drei Gründe: Hobbes, Leviathan, S. 115.: „Mitbewerbung, Verteidigung und Ruhm sind die drei hauptsächlichsten Anlässe, daß die Menschen miteinander uneins werden. Mitbewerbung zielt auf Herrschaft und veranlaßt Streit über Gewinn; Verteidigung hat Sicherheit zur Absicht und streitet für Wohlfahrt; Ruhm strebt nach einem guten Namen und bewirkt oft über geringfügige Dinge Uneinigkeiten…“.

[6] Becker, Philosophie, S. 35.

[7] Kersting, Philosophie, S. 65.

[8] Ebd., S. 66.

[9] Ebd., S. 67.

[10] Becker, Philosophie, S. 35.

[11] Hobbes, Leviathan, S. 112f.: „Die Natur hat den Menschen sowohl hinsichtlich der Körperkräfte wie der Geistesfähigkeiten untereinander gleichmäßig begabt…“.

[12] Becker, Philosophie, S. 34.

[13] Kersting, Philosophie, S. 68.

[14] Hobbes, Leviathan, S. 118: „Das Recht besteht nämlich in der Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen…“.; Becker, Philosophie, S. 35.

[15] Hobbes, Leviathan, S. 118: „…das Gesetz aber schließt eine Verbindlichkeit, etwas zu tun oder es zu unterlassen, in sich.“.; Becker, Philosophie, S. 35f.

[16] Hobbes nennt insgesamt neunzehn natürliche Gesetze: Hobbes, Leviathan, S. 118-140.

[17] In dieser Situation kann man das sog. „Gefangenendilemma“ heranziehen, um die Frage zu lösen, warum die Menschen, die den Naturzustand als unerträglich empfinden, ihn nicht durch Kooperation, wie z.B. ein dichtes Netz von Versprechen und Verträgen, ersetzen und somit Frieden schaffen. Kersting zeigt eine detaillierte Gefangenendilemma-Struktur des Naturzustandes auf: Kersting, Philosophie, S. 69-73.

[18] Hobbes, Leviathan, S. 119/129: „Der erste Teil der Regel enthält das erste natürliche Gesetz: suche Frieden und jage ihm nach; […] Aus diesem ersten natürlichen Gesetze ergibt sich das zweite: sobald seine Ruhe und Selbsterhaltung gesichert ist, muss auch jeder von seinem Rechte auf alles – vorausgesetzt, daß andere auch dazu bereit sind – abgehen und mit der Freiheit zufrieden sein, die er den übrigen eingeräumt wissen will.. […]…folgt das dritte natürliche Gesetz: vertragliche Abkommen müssen erfüllt werden…“.; Brocker, Geschichte, S. 217; Becker, Philosophie, S. 36.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und James M. Buchanan
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg  (Lehrstuhl für Politikwissenschaft I)
Veranstaltung
Verfassungsökonomie
Note
3,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
18
Katalognummer
V160049
ISBN (eBook)
9783640728886
ISBN (Buch)
9783640729258
Dateigröße
429 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
verfassung, verfassungsökonomie, hobbes, leviathan, buchanan, ideengeschichte, thomas hobbes, james buchanan, naturzustand, herrschaftslegitimation
Arbeit zitieren
Fabian Fuchs (Autor:in), 2010, Vergleich der Theorien von Thomas Hobbes und James M. Buchanan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160049

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