„Nur der Zusammenhang zwischen Anlasstat, Psyche des Täters und drohenden neuen rechtswidrigen Symptomtaten rechtfertigen eine Maßregel“ (Grünebaum/Volckart 2003, 7). Dies wird durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen durch ein Gutachten festgestellt, es muss eine negative Kriminalprognose vorliegen, um eine Maßregel zu rechtfertigen. Die Schwere der Tat und die Gefahr für die Allgemeinheit muss hierbei im Verhältnis zur Einschränkung durch Unterbringung (§ 62 StGB) abgewogen werden.
Inhaltsverzeichnis
- Der Weg in den Maßregelvollzug
- Ziele des Maßregelvollzugs
- Betroffener Personenkreis
- Jugendmaßregelvollzug
- Statistik
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung befasst sich mit der Anwendung des Maßregelvollzugs in der sozialpsychiatrischen Einrichtung im Kontext von jugendlichen Straftätern. Der Fokus liegt auf der Darstellung der rechtlichen Grundlagen, den Zielen und der spezifischen Herausforderungen des Maßregelvollzugs im Hinblick auf die Altersgruppe der Jugendlichen.
- Der rechtliche Rahmen des Maßregelvollzugs nach §§ 63, 64 StGB
- Die Ziele des Maßregelvollzugs mit Schwerpunkt auf Sicherung und Besserung
- Die Besonderheiten des Jugendmaßregelvollzugs unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens
- Die Rolle der sozialpsychiatrischen Einrichtung im Prozess der Resozialisierung
- Die Herausforderungen bei der Behandlung jugendlicher Straftäter in der sozialpsychiatrischen Einrichtung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Der Weg in den Maßregelvollzug
Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung im Rahmen des Maßregelvollzugs. Es werden die rechtlichen Grundlagen nach §§ 20, 21 StGB und §§ 63, 64 StGB sowie die Rolle der gerichtlich angeordneten Begutachtung und der Kriminalprognose dargestellt. Der Weg in den Maßregelvollzug wird anhand eines schematischen Ablaufplans veranschaulicht.
Kapitel 2: Ziele des Maßregelvollzugs
Das zweite Kapitel widmet sich den Zielen des Maßregelvollzugs. Es werden die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 136, 137 StVollzG sowie § 12 PsychKG M-V beleuchtet und die Bedeutung der Abwendung von Gefahren, der Besserung und Heilung sowie der Resozialisierung hervorgehoben. Die Bedeutung des Zusammenspiels von Patient, Behandlungsteam und Justiz wird betont.
Kapitel 3: Betroffener Personenkreis
Dieses Kapitel beleuchtet den Personenkreis, der von einem Maßregelvollzug betroffen sein kann. Es werden die Altersgruppen, die von der Anwendung der Maßregel betroffen sind, erläutert und die Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) hervorgehoben. Zudem werden die typischen Deliktbereiche bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die zu einer Maßregel führen können, beschrieben.
Kapitel 4: Jugendmaßregelvollzug
Das Kapitel behandelt die Besonderheiten des Jugendmaßregelvollzugs. Es wird der Erziehungsgedanke hervorgehoben, der im Jugendstrafrecht im Vordergrund steht und auch im Rahmen des Maßregelvollzugs eine zentrale Rolle spielt. Die therapeutischen Mindestanforderungen an eine forensische Jugendpsychiatrie werden erläutert, um den gesetzlichen Auftrag der Besserung und Resozialisierung zu erfüllen.
Schlüsselwörter
Maßregelvollzug, sozialpsychiatrische Einrichtung, Jugendstrafrecht, §§ 63, 64 StGB, §§ 20, 21 StGB, Resozialisierung, Besserung, Sicherheit, Therapie, Kriminalprognose, Jugendlicher Straftäter, forensische Jugendpsychiatrie.
- Arbeit zitieren
- Lena Kölblin (Autor:in), 2009, Sozialpsychiatrische Einrichtung als Maßregelvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160066