Menschen haben das Grundbedürfnis nach gesellschaftlichen Kontakten. Sich zu versammeln und zu treffen für gemeinsame Aktivitäten ist unabdingbar für einen lebendigen und demokratischen
Rechtsstaat. Nicht umsonst ist das Versammlungsrecht und das Recht Gesellschaften und Vereine zu Gründen in unserem Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt und ist als Grundrecht für jeden Deutschen ausgestaltet. Um diesen rechtlichen Rahmen mit Inhalten auszufüllen, sind einfachgesetzlich, für eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, zwingende und dispositive Regelungen getroffen worden. Steht das Kapital bei einer Gesellschaft im Vordergrund, überwiegt zwingendes Recht zum Schutz der Kapitalgeber und Gläubiger. Ist die Gesellschaft abhängig von persönlich haftenden Gesellschaftern oder steht bei Gesellschaftsformen das Kapital nicht im Vordergrund, kann vielfach vom geltenden Recht abgewichen und durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt werden. Hier sollen der Flexibilität und unterschiedlichen Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Welche Gesellschaftsform für einen Musikverein die Richtige ist, lässt sich nicht zweifelsfrei aus der Bezeichnung „Musikverein“ ableiten. Vielmehr kommt es hier auf die Zielsetzung der zusammentreffenden Personen an, sowie auf die Entscheidung der Gründer welcher gesetzlichen Gesellschaftsform man sich unterwerfen möchte. Dies soll nachfolgend, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, näher untersucht werden, um herauszufinden, ob die Rechtsform des eingetragenen Vereins für den Musikverein zweckmäßig ist. Weiter muss beachtet werden, ob Personen, die eine Gesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gründen wollen, dem Grundsatz der freien Rechtsformwahl unterliegen, oder der Gesetzgeber für diesen Zweck aus Gründen des Gläuber- und Anlegerschutzes eine bestimmte Rechtsform vorschreibt.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Teil I
- Einführung in die Thematik
- Teil II
- Privatrechtliche Gesellschaftsformen nach deutschem Recht
- Abschnitt 1
- Personengesellschaften
- § 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- § 2 Die offene Handelsgesellschaft
- § 3 Die Kommanditgesellschaft
- § 4 Die Partnerschaftsgesellschaft
- Abschnitt 2
- Körperschaften
- § 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- § 6 Die Aktiengesellschaft
- § 7 Die eingetragene Genossenschaft
- § 8 Der rechtsfähige Verein
- § 9 Der nicht rechtsfähige Verein
- Körperschaften
- Personengesellschaften
- Abschnitt 1
- Privatrechtliche Gesellschaftsformen nach deutschem Recht
- Teil III
- Der eingetragene Verein als die einzig sinnvolle Gesellschaftsform?
- § 10 Der Zweck und die Aufgaben eines Musikvereins
- § 11 Gemeinnützigkeit
- § 12 Die Vorteile der Gesellschaftsform e. V.
- § 13 Die Nachteile der Gesellschaftsform e. V.
- § 14 Die Haftung des Vorstands
- Der eingetragene Verein als die einzig sinnvolle Gesellschaftsform?
- Teil IV
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Frage, ob der eingetragene Verein (e. V.) die einzig sinnvolle Gesellschaftsform für einen Musikverein darstellt. Die Arbeit untersucht die verschiedenen rechtlichen Gesellschaftsformen im deutschen Recht und analysiert die Vor- und Nachteile der jeweiligen Form für einen Musikverein.
- Rechtliche Gesellschaftsformen im deutschen Recht
- Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen für einen Musikverein
- Die Rolle der Gemeinnützigkeit im Kontext von Musikvereinen
- Die Haftung des Vorstands eines Vereins
- Der e. V. als alternative Gesellschaftsform für Musikvereine
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Diese Einleitung stellt die Thematik der Seminararbeit vor und gibt einen Überblick über die Relevanz des Themas im Kontext von Musikvereinen.
- Teil I: Einführung in die Thematik: Dieser Teil erläutert die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Musikvereine und stellt die Bedeutung der Auswahl einer geeigneten Gesellschaftsform heraus.
- Teil II: Privatrechtliche Gesellschaftsformen nach deutschem Recht: In diesem Teil werden die verschiedenen rechtlichen Gesellschaftsformen im deutschen Recht vorgestellt und detailliert beschrieben. Hierzu gehören Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), sowie Körperschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die eingetragene Genossenschaft (eG) und der Verein (e. V.).
- Teil III: Der eingetragene Verein als die einzig sinnvolle Gesellschaftsform?: Dieser Teil analysiert die Eignung des Vereins (e. V.) als Gesellschaftsform für Musikvereine. Es werden die Vorteile und Nachteile der e. V.-Form im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Seminararbeit befasst sich mit folgenden zentralen Themen und Begriffen: Musikvereine, Gesellschaftsformen, deutsches Recht, Personengesellschaften, Körperschaften, eingetragener Verein (e. V.), Gemeinnützigkeit, Haftung, Vorstandsverantwortung.
- Quote paper
- LL.B. / LL.M. Michael Jakele (Author), 2007, Der Musikverein als e.V., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160244