Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den §§ 13 ff AGG mit den Schwerpunkten § 13 AGG und § 15 AGG.
Die Seminararbeit beschränkt sich auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Rechten der Beschäftigten, wenn eine subjektiv gefühlte und/oder eine objektive Diskriminierung vorliegt nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen, wie hier vorliegend die §§ 13 bis 16 aus dem Abschnitt 2 „Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung“, Unterabschnitt 3 des AGG, welche die „Rechte der Beschäftigten“ betreffen, sind diese nur so gut, wie sie auch eine sinn- und zweckerfüllende Wirkung für die betroffenen Personen in der Lebenswirklichkeit entfalten.
Deshalb werden vorab die einzelnen zur Disposition stehenden Paragrafen auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung und der vorhandenen Kommentierungen inhaltlich analysiert.
Dann soll der Frage nachgegangen werden, ob die bestehenden Rechte der Beschäftigten nach den §§ 13 bis 16 AGG hinreichend und ausreichend bestimmt, mithin ausgestaltet sind, um sich gegen eines in § 1 AGG genannten Grundes wegen Benachteiligungen (Diskriminierung) als Beschäftigter*Beschäftigte gefühlt oder tatsächlich effektiv zur Wehr setzen zu können.
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- Thomas Satirev (Author), 2025, Rechte der Beschäftigten nach §§ 13 bis 16 AGG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1603969