Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den §§ 13 ff AGG mit den Schwerpunkten § 13 AGG und § 15 AGG.
Die Seminararbeit beschränkt sich auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Rechten der Beschäftigten, wenn eine subjektiv gefühlte und/oder eine objektive Diskriminierung vorliegt nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen, wie hier vorliegend die §§ 13 bis 16 aus dem Abschnitt 2 „Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung“, Unterabschnitt 3 des AGG, welche die „Rechte der Beschäftigten“ betreffen, sind diese nur so gut, wie sie auch eine sinn- und zweckerfüllende Wirkung für die betroffenen Personen in der Lebenswirklichkeit entfalten.
Deshalb werden vorab die einzelnen zur Disposition stehenden Paragrafen auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung und der vorhandenen Kommentierungen inhaltlich analysiert.
Dann soll der Frage nachgegangen werden, ob die bestehenden Rechte der Beschäftigten nach den §§ 13 bis 16 AGG hinreichend und ausreichend bestimmt, mithin ausgestaltet sind, um sich gegen eines in § 1 AGG genannten Grundes wegen Benachteiligungen (Diskriminierung) als Beschäftigter*Beschäftigte gefühlt oder tatsächlich effektiv zur Wehr setzen zu können.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG
- I. Der Begriff der Beschwerde und Beschwerdegegenstand
- II. Beschäftigte/Beschwerdeführer
- III. Beschwerdegegner
- C. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG
- D. Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG
- E. Einstellung und beruflicher Aufstieg nach § 15 VI AGG
- F. Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Rechte von Beschäftigten gemäß §§ 13-16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Kontext von Diskriminierung. Ziel ist es, die Ausgestaltung dieser Rechte zu untersuchen und deren Wirksamkeit in der Praxis zu bewerten. Dabei werden mögliche Defizite und Schutzlücken aufgezeigt und kritisch beleuchtet.
- Das Beschwerderecht nach § 13 AGG und dessen praktische Anwendung
- Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG und die damit verbundenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG, inklusive der Voraussetzungen und Ausschlussfristen
- Das Verbot von Benachteiligungen bei Einstellung und beruflichem Aufstieg (§ 15 VI AGG)
- Das Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Arbeit konzentriert sich auf die Rechte von Beschäftigten bei Diskriminierung gemäß AGG, insbesondere §§ 13-16. Sie analysiert die gesetzlichen Regelungen im Lichte bestehender Rechtsprechung und Kommentare und untersucht, ob diese Rechte ausreichend sind, um Benachteiligung effektiv abzuwehren. Die Arbeit beleuchtet Umsetzungsdefizite, Schutzlücken und Rechtsprobleme aus der Lebenspraxis und strebt einen grundlegenden Einblick in die relevanten Fragestellungen an, um am Ende mögliche Verbesserungsvorschläge zu formulieren.
B. Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG: Dieses Kapitel erläutert das Recht von Beschäftigten, sich bei Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis bei zuständigen Stellen zu beschweren. Es definiert den weiten Begriff der Beschwerde, deren subjektiven Maßstab und den möglichen Beschwerdegegenstand (gefühlte Benachteiligung). Es werden die beschwerdeberechtigten Personen (Beschäftigte, Bewerber) und die möglichen Beschwerdegegner (Arbeitgeber, Vorgesetzte, Dritte) detailliert beschrieben.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsschutz, Beschäftigtenrechte, Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht, Schadensersatz, Entschädigung, Maßregelungsverbot, Viktimisierung, Benachteiligung, Rechtsprechung.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung
- B. Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG
- I. Der Begriff der Beschwerde und Beschwerdegegenstand
- II. Beschäftigte/Beschwerdeführer
- III. Beschwerdegegner
- C. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG
- D. Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG
- E. Einstellung und beruflicher Aufstieg nach § 15 VI AGG
- F. Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Rechte von Beschäftigten gemäß §§ 13-16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Kontext von Diskriminierung. Ziel ist es, die Ausgestaltung dieser Rechte zu untersuchen und deren Wirksamkeit in der Praxis zu bewerten. Dabei werden mögliche Defizite und Schutzlücken aufgezeigt und kritisch beleuchtet.
- Das Beschwerderecht nach § 13 AGG und dessen praktische Anwendung
- Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG und die damit verbundenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG, inklusive der Voraussetzungen und Ausschlussfristen
- Das Verbot von Benachteiligungen bei Einstellung und beruflichem Aufstieg (§ 15 VI AGG)
- Das Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Arbeit konzentriert sich auf die Rechte von Beschäftigten bei Diskriminierung gemäß AGG, insbesondere §§ 13-16. Sie analysiert die gesetzlichen Regelungen im Lichte bestehender Rechtsprechung und Kommentare und untersucht, ob diese Rechte ausreichend sind, um Benachteiligung effektiv abzuwehren. Die Arbeit beleuchtet Umsetzungsdefizite, Schutzlücken und Rechtsprobleme aus der Lebenspraxis und strebt einen grundlegenden Einblick in die relevanten Fragestellungen an, um am Ende mögliche Verbesserungsvorschläge zu formulieren.
B. Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG: Dieses Kapitel erläutert das Recht von Beschäftigten, sich bei Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis bei zuständigen Stellen zu beschweren. Es definiert den weiten Begriff der Beschwerde, deren subjektiven Maßstab und den möglichen Beschwerdegegenstand (gefühlte Benachteiligung). Es werden die beschwerdeberechtigten Personen (Beschäftigte, Bewerber) und die möglichen Beschwerdegegner (Arbeitgeber, Vorgesetzte, Dritte) detailliert beschrieben.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsschutz, Beschäftigtenrechte, Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht, Schadensersatz, Entschädigung, Maßregelungsverbot, Viktimisierung, Benachteiligung, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel dieser Seminararbeit über die Rechte von Beschäftigten gemäß §§ 13-16 AGG?
Das Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Rechte von Beschäftigten gemäß §§ 13-16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Kontext von Diskriminierung zu analysieren. Sie soll die Ausgestaltung dieser Rechte untersuchen, deren Wirksamkeit in der Praxis bewerten, mögliche Defizite und Schutzlücken aufzeigen und kritisch beleuchten.
Welche Themenschwerpunkte werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Themenschwerpunkte sind:
- Das Beschwerderecht nach § 13 AGG und dessen praktische Anwendung
- Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG und die damit verbundenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen
- Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG, inklusive der Voraussetzungen und Ausschlussfristen
- Das Verbot von Benachteiligungen bei Einstellung und beruflichem Aufstieg (§ 15 VI AGG)
- Das Maßregelungsverbot/Verbot der Viktimisierung nach § 16 AGG
Was behandelt die Einführung (Kapitel A) der Arbeit?
Die Einführung konzentriert sich auf die Rechte von Beschäftigten bei Diskriminierung gemäß AGG, insbesondere §§ 13-16. Sie analysiert die gesetzlichen Regelungen im Lichte bestehender Rechtsprechung und Kommentare und untersucht, ob diese Rechte ausreichend sind, um Benachteiligung effektiv abzuwehren. Die Arbeit beleuchtet Umsetzungsdefizite, Schutzlücken und Rechtsprobleme aus der Lebenspraxis und strebt einen grundlegenden Einblick in die relevanten Fragestellungen an, um am Ende mögliche Verbesserungsvorschläge zu formulieren.
Was wird im Kapitel B, "Das Beschwerderecht gemäß § 13 AGG", erläutert?
Dieses Kapitel erläutert das Recht von Beschäftigten, sich bei Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis bei zuständigen Stellen zu beschweren. Es definiert den weiten Begriff der Beschwerde, deren subjektiven Maßstab und den möglichen Beschwerdegegenstand (gefühlte Benachteiligung). Es werden die beschwerdeberechtigten Personen (Beschäftigte, Bewerber) und die möglichen Beschwerdegegner (Arbeitgeber, Vorgesetzte, Dritte) detailliert beschrieben.
Welche Schlüsselwörter sind im Kontext dieser Arbeit relevant?
Die relevanten Schlüsselwörter sind: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Diskriminierungsschutz, Beschäftigtenrechte, Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht, Schadensersatz, Entschädigung, Maßregelungsverbot, Viktimisierung, Benachteiligung, Rechtsprechung.
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- Thomas Satirev (Author), 2025, Rechte der Beschäftigten nach §§ 13 bis 16 AGG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1603969