Die Europäische Union ist ein freiwilliger Zusammenschuss demokratischer Staaten, entstanden aus einem Zusammenspiel einzelstaatlicher Interessen. Dies ist etwas einzigartiges, denn noch nie in der Geschichte hat es den Versuch gegeben ohne Druck und auf freiwilliger Basis einen solch engen Staatenzusammenschluss herzustellen. Mit der für 2004 geplanten Osterweiterung ist die bisher umfangreichste Vergrößerung in der Geschichte der Gemeinschaft geplant. Die EU soll um bis zu 12 Mitgliedsstaaten erweitert werden, was eine neue Herausforderung an die europäische Integrationspolitik stellt. (vgl. Pfetsch 1997: 11f).
Die EU ist weder ein Staat, noch als internationale Organisation zu bezeichnen (vgl. Jachtenfuchs 1997: 18). Jedoch übt der „Nicht-Staat“ EU durchaus staatsgleiche Funktionen aus, beispielsweise bei der Erlassung von Gesetzen, an die sich dann alle Bürger der Mitgliedsstaaten zu halten haben (vgl. Abromeint 1997: 109f). Allerdings fehlt der Europäischen Union für solche Handlungen die demokratische Legimitation. Somit kann sie also nur mit einem reduzierten Demokratiebegriff erfasst werden (vgl. Pfetsch 1997: 254f). Diesen Standpunkt stützt auch die Tatsache, dass die EU keine einheitlichen Regelungen besitzt oder sich gar auf eine Verfassung berufen kann. Des Weiteren zeichnet sich die EU durch einen Mangel an Transparenz aus, was es den Bürgen nicht leicht macht, Strukturen und Entscheidungsprozesse zu verstehen und nachzuvollziehen (vgl. Weidenfeld 1995: 17f).
Diese Hausarbeit soll zeigen, dass ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union gibt, und wo genau sich dieses befindet.
Gliederung
1. Einleitung
2. Voraussetzung eines demokratischen Gemeinwesens
2.1 Identitätsbedingung
2.2 Kongruenzbedingung
2.3 Reversibilitätsbedingung
2.4 Zuordnungsbedingung
3. Demokratiedefizit in der Europäischen Union
3.1 Institutionelles Defizit
3.1.1 Der Ministerrat
3.1.2 Das Europäische Parlament
3.2 Substantielles Defizit
4. Lösungsansätze zur Demokratisierung der EU
4.1 Aufwertung des Europäischen Parlamentes
4.2 Europaweite Referenden – ein System mit Vetorechten
4.3 Öffentlichkeit und Europäische Identität
4.4 Kommentar zu den Punkten 2.1 und 4.3
5. Resumée
6. Literaturliste
1. Einleitung
Die Europäische Union ist ein freiwilliger Zusammenschuss demokratischer Staaten, entstanden aus einem Zusammenspiel einzelstaatlicher Interessen. Dies ist etwas einzigartiges, denn noch nie in der Geschichte hat es den Versuch gegeben ohne Druck und auf freiwilliger Basis einen solch engen Staatenzusammenschluss herzustellen. Mit der für 2004 geplanten Osterweiterung ist die bisher umfangreichste Vergrößerung in der Geschichte der Gemeinschaft geplant. Die EU soll um bis zu 12 Mitgliedsstaaten erweitert werden, was eine neue Herausforderung an die europäische Integrationspolitik stellt. (vgl. Pfetsch 1997: 11f).
Die EU ist weder ein Staat, noch als internationale Organisation zu bezeichnen (vgl. Jachtenfuchs 1997: 18). Jedoch übt der „Nicht-Staat“ EU durchaus staatsgleiche Funktionen aus, beispielsweise bei der Erlassung von Gesetzen, an die sich dann alle Bürger der Mitgliedsstaaten zu halten haben (vgl. Abromeint 1997: 109f). Allerdings fehlt der Europäischen Union für solche Handlungen die demokratische Legimitation. Somit kann sie also nur mit einem reduzierten Demokratiebegriff erfasst werden (vgl. Pfetsch 1997: 254f). Diesen Standpunkt stützt auch die Tatsache, dass die EU keine einheitlichen Regelungen besitzt oder sich gar auf eine Verfassung berufen kann. Des Weiteren zeichnet sich die EU durch einen Mangel an Transparenz aus, was es den Bürgen nicht leicht macht, Strukturen und Entscheidungsprozesse zu verstehen und nachzuvollziehen (vgl. Weidenfeld 1995: 17f).
Diese Hausarbeit soll zeigen, dass ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union gibt, und wo genau sich dieses befindet. In Abschnitt 2 werden vorab Vorraussetzungen formuliert, die ein für ein demokratisches Gemeinwesen gelten. Sind die Identitätsbedingung (2.1), die Kongruenzbedingung (2.2), die Reversibilitätsbedingung (2.3) oder die Zuordnungsbedingung (2.4) nicht erfüllt, kann dies als Demokratiedefizit angesehen werden. Abschnitt 3 soll die Europäische Union auf Demokratiedefizite hin untersuchen, wobei hier zwischen der institutionellen Ebene (3.1), die den Ministerrat und das Europäische Parlament näher beleuchtet und der substanziellen Ebene (3.2) unterschieden wird. In Abschnitt 4 wird auf mögliche Lösungsansätze zur Verminderung des Demokratiedefizits eingegangen. Dieser Punkt beinhaltet die Aufwertung des Europäischen Parlamentes (4.1), Europaweite Referenden (4.2) und Lösungsansätze zum Thema Öffentlichkeit und der Europäischen Identität (4.3). Die unter Punkt 4.1 und 4.2 vorgestellten Lösungsansätze sind unter Berücksichtigung des Punktes 2, den Voraussetzungen eines demokratischen Gemeinwesens formuliert. Es folgt unter Punkt 4.4 ein Kommentar zu den Punkten 2.1 und 4.3, die sich mit dem Problem der Europäischen Identität befassen. Ein abschließendes Resumée wird unter Punkt 5 gezogen.
2. Voraussetzungen eines demokratischen Gemeinwesens
In diesem Abschnitt werden vier Kriterien vorgestellt, durch die sich ein demokratisches Gemeinwesen auszeichnet. Die Identitätsbedingung, Kongruenzbedingung, Reversibilitätsbedingung sowie die Zuordnungsbindung gehören zu den Idealbedingungen einer Demokratie. Die in diesem Abschnitt vorgestellten Bedingungen sind idealtypisch formuliert. Ob ein Staat allerdings jemals all diesen Bedingungen gerecht werden kann bleibt zu bezweifeln.
2.1 Identitätsbedingung
„Identität fragt nach der Verbundenheit des Einzelnen zu einem Kollektiv, nach dem Zusammenklang persönlicher Eigenschaften und Eigenarten von Individuen mit denen anderer“ (Pfetsch 1997: 99). Bevor eine Staatsgewalt demokratisch organisiert werden kann, muss sich eine gemeinsame Identität aller Entscheidungsbetroffenen gebildet haben. Auch im Hinblick auf eine gemeinsame Verfassung ist anzumerken, dass eine solche nicht das Volk definieren kann, sondern die Verfassung umgekehrt erst ihre Legitimität aus der sich artikulierenden Gesamtheit des Volkes gewinnt. Entscheidend für die Identitätsbildung sind Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaften wie z.B. gesellschaftliche Medien, Parteien, Gruppen und Verbände. Diese dienen dazu ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu erzeugen, und den so wichtigen öffentlichen Diskurs anzuregen, durch den sich soziale Interessen ausbilden können (vgl. Kielmansegg 1994: 234f).
Eine starke Identitätsbildung innerhalb einer Gemeinschaft kann aber auch zum Problem werden. Das kann zur Folge haben, dass es zu einer nicht unproblematischen starken Abgrenzung gegenüber anderen Staaten oder Gemeinschaften kommt. Dies erschwert dann Beispielsweise den Beitritt eines Staates zu Gemeinschaft. Einer Relevanz hat dieses Problem auch bei der geplanten EU Osterweiterung (vgl. Giering et al. 1999: 28f).
Weitere Probleme, die eine Identitätsbildung in einer Gemeinschaft behindern können, sind wirtschaftliche, institutionelle, kulturelle und sprachliche Unterschiede der Mitglieder (vgl. Scharpf 1999: 168).
2.2 Kongruenzbedingung
Die Kongruenzbedingung besagt, das eine Identität von Herrschaftsobjekten und Herrschaftssubjekten gegeben sein muss, und somit eine „strikte Konvergenz zwischen dem Kreis der an kollektiven Entscheidungen Beteiligten und dem Kreis der von Entscheidungen betroffenen“ (Zürn 1996: 39). Das heißt, dass in einem demokratischen Gemeinwesen eine Kongruenz zwischen den Entscheidenden – also den gewählten Volksvertretern – und den von deren Entscheidungen Betroffenen herrschen muss. Ist die Kongruenz nicht gegeben, somit auch die Kongruenzbedingung nicht erfüllt, „hat die Gruppe, die von den Entscheidungen betroffen ist, aber nicht an ihnen beteiligt war, als fremdbestimmt zu gelten“ (Zürn 1996: 39). In der heutigen, sich globalisierenden Welt besteht also immer Gefahr, „dass die zentrale Vorraussetzung der politischen Selbstbestimmung eines demokratischen Kollektivs, die Identität von Herrschaftssubjekten und Herrschaftsobjekten, außer Kraft gesetzt wird“ (Zürn 1996: 39).
2.3 Reversibilitätsbedingung
Demokratische Mehrheitsentscheidungen bringen keine dauerhafte allgemeingültige Wahrheit zum Ausdruck, sondern entstehen aus einem Zusammenspiel von Interessen und Überzeugungen, die sich auch im Laufe der Zeit verändern können. Hieraus ergibt sich, dass einmal getroffene Entscheidungen auch revidierbar sein müssen (vgl. Zürn 1996: 41).
2.4 Zuordnungsbedingung
In einem demokratischen Gemeinwesen müssen nicht nur Sachentscheidungen, sondern auch Personalentscheidungen revidierbar sein. Es muss den Konstituenten möglich sein in regelmäßigen Abständen, die von ihnen gewählten Repräsentanten ab- oder wieder wählen zu können. Eine entscheidende Vorraussetzung für das Treffen einer Wahlentscheidung ist ein Mindestmaß an Informationen über die Amtsinhaber, deren bisherige Leistungen, Aktivitäten, Wahlprogramme und politischen Zielen. Wichtig ist hierbei, dass sich der Willensbildungsprozess der wählbaren Vertreter, möglichst transparent und somit für die Konstituenten nachvollziehbar gestaltet, uns somit eine Entscheidung der Wähler erleichtert wird (vgl. Zürn 1996: 41f). „Als Folge der Intransparenz sinkt die Zuordnungsfähigkeit von politischen Entscheidungen“ (Zürn 1996: 42), und erschwert den Wählern somit eine Wahlentscheidung zu finden.
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