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Vereinbarkeit der neuen europäischen Kartellverordnung 01/2003 mit dem primären Gemeinschaftsrecht

Titel: Vereinbarkeit der neuen europäischen Kartellverordnung 01/2003 mit dem primären Gemeinschaftsrecht

Seminararbeit , 2003 , 52 Seiten , Note: 14 Punkte

Autor:in: Wladimir Morlang (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Rat der Europäischen Union hat am 16.12.2002 die neue Durchführungsverordnung (im Folgenden bezeichnet als VO Nr. 1) zu den in den Artikeln 81 und 82 des EG-Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln einstimmig verabschiedet. Die neue Verordnung tritt zum 1. Mai 2004 in Kraft, d.h. zeitgleich mit dem Beitritt von zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten. Die Einigung über die neue Durchführungsverordnung krönt einen kontroversen Diskussions- und intensiven Gesetzgebungsprozess. Die neue Durchführungsverordnung bedeutet in erster Linie einen tiefgreifenden Systemwechsel. Das bislang bestehende Verfahren einer vorherigen Kontrolle mittels Anmeldung und Genehmigung für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen i.S. des Art. 81 Abs. 1 und 3 wird überführt in ein System der Legalausnahme. Das bedeutet, dass die Freistellung vom Kartellverbot kraft Gesetzes automatisch erfolgt, wenn die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 vorliegen. Die Vorschläge der Kommission sind zunächst in den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland auf heftigste Ablehnung gestoßen. Insbesondere in Deutschland wird u.a. in Abrede gestellt, dass ein Wechsel zu Gunsten des Systems der Legalausnahme zulässigist, da ein solcher Systemwechsel eine Änderung des EGV voraussetze. Diese Zweifel greifen eine alte Streitfrage auf, die bereits bei der Vorbereitung der Verordnung Nr.17/1962 (im Folgenden bezeichnet als VO Nr. 17) heftig diskutiert jedoch nicht endgültig entschieden wurde. Es ging dabei um die Beurteilung, ob dem Art. 85 EGV (Art. 81 EG n.F.) ein bestimmtes Verfahrenssystem zur Durchführung der Wettbewerbsvorschriften (Anmelde- und Genehmigungssystem oder das System der Legalausnahme) immanent ist. Bereits damals glaubte man diesen Streit nur durch den EuGH beilegen zu können. Angesichts der neuen Aktualitätder Problematik und zahlreicher weiterer Bedenken bezüglich der VO Nr. 1 ist die Anrufung des EuGH von einem einzelstaatlichen (deutschen) Gericht spätestens nach dem Geltungsbeginn zumindest legitim. EuGH würde dann im Vorlageverfahren gemäß Art. 234 entscheiden müssen, ob der Systemwechsel durch die Verordnungs-Ermächtigung des Art. 83 gedeckt ist. Indieser Arbeit soll die Vereinbarkeit der neuen europäischen Kartellverordnung mit dem primären Gemeinschaftsrecht untersucht werden, zumal die mögliche Entscheidung des EuGH zu dieser Frage einen herausragenden Vergleichsmaßstab liefern würde.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINFÜHRUNG

GRÜNDE FÜR EINE REFORM

I. Das bisherige System.

II. Die Folgen des Anmelde- und Genehmigungssystems.

III. Reform der VO Nr. 17/1962 – Die Durchführungs-VO Nr. 1/2003.

1. Entstehung der VO Nr. 1

a. Reformablauf im Bereich der vertikalen Vereinbarungen

b. Reformablauf im Bereich der horizontalen Vereinbarungen

2. Ziele und Mittel der Reform-VO Nr. 1

a. Die Ziele

b. Die Mittel

3. System der Legalausnahme

a. Das Anmelde- und Erlaubnissystem

b. Das System der Legalausnahme

c. Unterschiede der beiden Systeme

FRAGESTELLUNG

VEREINBARKEIT DER VO NR. 1 MIT DEM PRIMÄREN EG-RECHT

A. Formelle Rechtmäßigkeit der neuen Durchführungsverordnung

B. Materielle Rechtmäßigkeit der neuen Durchführungsverordnung

I. grammatikalische Auslegung.

1. Ansicht der Reformkritiker

a. der Begriff ‚erklären’

b. der Begriff ‚Gruppe’

2. Ansicht der Reformbefürworter

a. der Begriff ‚erklären’

b. der Begriff ‚Gruppe’

3. eigene Stellungnahme

II. systematische Auslegung.

1. Ansicht der Reformkritiker

a. Argument aus Art. 83 Abs. 2 lit. a und b EG

b. Argument aus Art. 83 Abs. 2 lit. a EG

c. Argument aus Art. 83 Abs. 2 lit. b EG

d. Argument aus Art. 84 EGV

2. Position der Reformbefürworter

3. Eigene Stellungnahme

III. historische Auslegung.

1. rechtshistorische Argumente der Reformbefürworter

2. rechtshistorische Argumente der Reformkritiker

3. eigene rechtshistorische Untersuchung und Wertung

a. EGKS-Vertrag

b. Diskussionen um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

c. Spaak-Bericht

d. Die vermittelnde Tätigkeit von Hans von der Groeben

e. Kompromiss

f. Ergebnis der Recherche

g. VO zur Durchführung der Art. 85 und 86 (VO Nr. 17)

IV. Art. 85 in Auslegung des EuGH.

1. EuGH-Rspr. aus der Sicht der Reformkritiker

2. EuGH-Rspr. in den Augen der Reformbefürworter

3. Eigene Stellungnahme zur EuGH-Rspr.

V. teleologische Auslegung.

1. Bedeutung der teleologischen Auslegung

2. Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln

a. das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes

b. Verbotsprinzip als Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Ziels

c. die Ausnahme des Art. 81 Abs. 3 EG

d. systematische Einheit

3. konkreter Regelungsinhalt des Art. 81 EG

a. Begriff des Wettbewerbs

Fazit

b. Beeinträchtigung der Wettbewerbsstrukturen

Fazit

4. Rechtsnatur des Beeinträchtigungsverbots gem. Art. 81 Abs. 1 EG

5. mögliche verfahrensrechtliche Einkleidungen des Verbots

a. Legalausnahme

b. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

c. Missbrauchsgesetz mit Beseitigungsfolge

d. Verfahren zur bestmöglichen Durchsetzung des Verbots

6. Gegenüberstellung der VO Nr. 1 mit der VO Nr. 17

a. Mittel zur koordinierenden Einflussnahme

(1) Gruppenfreistellungsverordnungen

(2) Zusageentscheidungen

(3) Nichtanwendbarkeitsentscheidungen

b. Verzicht auf das Meldeerfordernis

c. Sanktionsmaßnahmen

7. teleologische Gesamtbewertung der VO Nr. 1

VI. vertragskonforme Auslegung im Übrigen.

1. Verhältnismäßigkeit der VO Nr. 1

2. Rechtssicherheit

VII. Ergebnis der Prüfung.

SCHLUSSBEMERKUNG

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die juristische Vereinbarkeit der neuen europäischen Kartellverordnung (VO Nr. 1/2003) mit dem primären Gemeinschaftsrecht, insbesondere vor dem Hintergrund des vollzogenen Systemwechsels von einem präventiven Anmelde- und Genehmigungssystem hin zu einem System der Legalausnahme.

  • Analyse des Systemwechsels im europäischen Kartellrecht
  • Grammatikalische, systematische, historische und teleologische Auslegung der Verträge
  • Kritische Bewertung der Wirksamkeit und Rechtssicherheit der neuen Verordnung
  • Rechtliche Untersuchung der Rolle der Europäischen Kommission und nationaler Gerichte
  • Untersuchung der Kompatibilität mit dem Primärrecht der Europäischen Gemeinschaft

Auszug aus dem Buch

System der Legalausnahme

Auch das System der Legalausnahme beruht auf einem grundsätzlichen Verbot. Jedoch wird die Grenze für die Zulassung von Kartellen ebenfalls im Gesetz festgelegt. Es ist zunächst den Beteiligten überlassen, ob sie eine bestimmte Beschränkung des Wettbewerbs als zulässig betrachten und praktizieren oder nicht; erst im Streitfall entscheidet dann eine Behörde oder ein Gericht über die Auslegung des Gesetzes und damit über die Zulässigkeit der konkreten Wettbewerbsbeschränkung.

Ein solches System der Legalausnahme sieht nun die neue VO Nr. 1 vor. Die Kernbestimmung des Systemwechsels enthält Art. 1 Abs. 2 VO Nr. 1: Erfüllen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen i. S. von Art. 81 Abs. 1 die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3, so sind sie in Zukunft ohne vorherige Entscheidung erlaubt. Die Freistellungen ergeben sich somit unmittelbar aus dem Gesetz. Diese Voraussetzungen stellen kumulativ eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot dar. Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 nicht oder nicht mehr vor, bleiben die Vereinbarungen – wie bisher – unzulässig und nichtig und genießen auch vor dem Eingreifen einer Behörde oder eines Gerichts keine vorläufige Gültigkeit. Wettbewerbsbeschränkungen, die gegen das Kartellverbot in Art. 81 Abs. 1 verstoßen, aber die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllen, sind unmittelbar mit ihrem Abschluss voll wirksam. Die Notwendigkeit, genauer die Obliegenheit von Anmeldungen entfällt, zumal eine positive Entscheidung hinsichtlich der Feststellung der Vereinbarkeit mit Art. 81 ohnehin nur noch deklaratorischer Natur wäre. Die beteiligten Unternehmen beurteilen eigenverantwortlich im Wege einer Selbsteinschätzung, ob ein Verbotsverstoß vorliegt. Die Rechtsunsicherheit über die Rechtswirksamkeit des Kartells kann dadurch beseitigt werden, dass der Verstoß durch die EG-Kommission, nationale Behörden oder auch durch Privatklage vor den Gerichten geltend gemacht wird.

Zusammenfassung der Kapitel

EINFÜHRUNG: Diese Einleitung führt in den kontroversen Systemwechsel durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach deren Vereinbarkeit mit dem primären Gemeinschaftsrecht.

GRÜNDE FÜR EINE REFORM: Hier wird die Ineffizienz des bisherigen zentralisierten Anmeldesystems dargelegt, das durch eine enorme Flut an Routineanmeldungen überlastet war und reformbedürftig wurde.

FRAGESTELLUNG: Dieser Abschnitt konkretisiert die Untersuchung des Systemwechsels im Hinblick auf die Konformität mit der Verordnungs-Ermächtigung des EG-Vertrages.

VEREINBARKEIT DER VO NR. 1 MIT DEM PRIMÄREN EG-RECHT: Der Hauptteil gliedert sich in eine formelle und materielle Prüfung, wobei insbesondere die Auslegungsmethoden (grammatikalisch, systematisch, historisch, teleologisch) zur Anwendung kommen.

SCHLUSSBEMERKUNG: Der Verfasser zieht das Fazit, dass die Reform zwar aus Verwaltungssicht initiiert wurde, jedoch den Wettbewerbsschutz durch mangelnde Transparenz und Rechtssicherheit eher schwächt.

Schlüsselwörter

Europäisches Kartellrecht, Verordnung Nr. 1/2003, Legalausnahme, Systemwechsel, Wettbewerbsregeln, EG-Vertrag, Anmeldesystem, Rechtssicherheit, Wettbewerbsschutz, Europäische Kommission, primäres Gemeinschaftsrecht, Verbotsprinzip, Gruppenfreistellung, Missbrauchsprinzip.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Reform des europäischen Kartellverfahrensrechts durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 und deren juristischer Konformität mit dem Primärrecht der Europäischen Gemeinschaft.

Was sind die zentralen Themenfelder dieser Untersuchung?

Zentrale Themen sind der Systemwechsel von einem Anmelde- und Genehmigungssystem hin zum System der Legalausnahme sowie die dogmatische Prüfung dieses Wechsels mittels verschiedener juristischer Auslegungsmethoden.

Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?

Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, ob der durch die VO Nr. 1 vollzogene Systemwechsel durch die Ermächtigungsgrundlagen des EG-Vertrages gedeckt ist oder ob er als vertragswidrig einzustufen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?

Der Autor nutzt ein breites Spektrum juristischer Auslegungsmethoden: grammatikalische, systematische, historische und teleologische Auslegung, um die Vereinbarkeit der neuen Durchführungsverordnung zu bewerten.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Argumente von Reformbefürwortern und Reformkritikern, die Entstehungsgeschichte der Wettbewerbsregeln sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendbarkeit des Art. 81 EG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese wissenschaftliche Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Legalausnahme, Wettbewerbsrecht, Systemwechsel, VO Nr. 1/2003 und Primärrecht definiert.

Wie bewertet der Autor den Verzicht auf das Anmeldeerfordernis?

Der Autor steht dem Verzicht kritisch gegenüber, da dadurch informationelle Defizite bei den Kartellbehörden entstehen und die Rechtssicherheit für die Unternehmen im Vergleich zum alten System abnimmt.

Welche Rolle spielen die nationalen Gerichte im neuen System der Legalausnahme?

Im neuen System erhalten nationale Gerichte und Wettbewerbsbehörden eine stärkere Rolle bei der Anwendung des Art. 81 Abs. 3 EG, was der Autor jedoch aufgrund der Komplexität der Materie und der Gefahr divergierender Entscheidungen problematisch sieht.

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Vereinbarkeit der neuen europäischen Kartellverordnung 01/2003 mit dem primären Gemeinschaftsrecht
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Rechtswissenschaften)
Veranstaltung
Seminar im Kartellrecht
Note
14 Punkte
Autor
Wladimir Morlang (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2003
Seiten
52
Katalognummer
V16071
ISBN (eBook)
9783638210201
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vereinbarkeit Kartellverordnung Gemeinschaftsrecht Seminar Kartellrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Wladimir Morlang (Autor:in), 2003, Vereinbarkeit der neuen europäischen Kartellverordnung 01/2003 mit dem primären Gemeinschaftsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16071
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Leseprobe aus  52  Seiten
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