Seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts hat sich bei der Ausstattung der Haushalte mit Gebrauchsgütern eine Entwicklung von analogen über digitalen bis hin zu smarten (mit dem Internet verbundenen) Geräten vollzogen. Dazu gehören smarte Geräte der Unterhaltungselektronik (zum Beispiel Smart-TV, Smart Speaker), smarte Energiemanagementsysteme (zum Beispiel Thermostate), Sicherheitssysteme (zum Beispiel Überwachungskameras) und Haushaltsgeräte (zum Beispiel Saugroboter). Gleichzeitig erfolgte eine Evolution des Automobils hin zu smarten Elektrofahrzeugen. Im Jahr 2022 waren bereits 58,5 % der deutschen Haushalte mit einem Smart-TV-Fernseher ausgestattet. Immer mehr Gegenstände enthalten Software oder sind (über das Internet) miteinander vernetzt (Internet of Things). Dieser alle Aspekte des Lebens betreffende digitale Fortschritt erforderte auch eine Anpassung der im BGB geregelten schuldrechtlichen Vorschriften für die Mängelgewährleistung bei Produkten mit digitalem Bezug, insbesondere bei Waren mit digitalen Elementen. Diese Seminararbeit stellt die adaptierten schuldrechtlichen Vorschriften bezüglich der Mängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen in übersichtlicher Form dar.
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- Carolin Schelling (Author), 2025, Mängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1607710