Wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - auch längere Zeit - unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt, ergibt sich allein daraus noch keine einvernehmliche Vertragsänderung. Es ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zu Grunde liegen. Dazu zählen auch die betrieblichen Anforderungen, die vom Arbeitgeber gestellt und vom Arbeitnehmer akzeptiert werden.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Entzugs einer Zusatzaufgabe. Der Kl. ist seit 1976 bei den B als Lagerverwalter tätig. Starre Organisationsformen und unflexible Arbeitszeiten behindern und verhindern häufig Engagement und Kreativität der MitarbeiterInnen. Durch die Individualisierung der Arbeitszeit können Lebens- und Arbeitsrhythmen besser aufeinander abgestimmt und die persönliche Zeitsouveränität der Mitarbeiter verbessert werden. Grundüberlegung ist: Arbeitszeit ist keine unbegrenzte Verbrauchsgröße; Plusstunden sind nicht zwingend ein Indikator für motivierte Mitarbeiter oder gar für Leistung. Arbeitszeitgestaltung wird damit zu einer anspruchsvollen Managementaufgabe. Es ist wichtig und ertragreich mit den Mitarbeitern offen und vertrauensvoll zu sprechen, deren Selbstverantwortung zu fordern und zu fördern, indem beispielsweise Ziele vereinbart, statt vorgegeben werden. Flexible Arbeitszeitmodelle weichen im Arbeitsvolumen, der Arbeitsdauer und –verteilung bzw. Lage von Standardarbeitszeiten ab. Sie können kombiniert oder getrennt angewandt werden. Arbeitszeitmodelle, die zu einer dauerhaften Stundenreduzierung führen, haben Auswirkungen auf das Entgelt des Arbeitnehmers. Flexible Arbeitszeiten erhöhen die Bereitschaft der Beschäftigten bei kurzfristig anfallenden Arbeiten flexibel für den Betrieb zur Verfügung zu stehen. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle bringen für den Betrieb einen erheblichen Nutzen, schließlich kann über eine Steigerung der Zufriedenheit u. a. durch Verringerung der Stressbelastung (durch Beruf und Familie) erreicht werden. Dies schlägt sich kurzfristig für den Betrieb messbar in der Qualität der Arbeit nieder und führt zu einer langfristigen Bindung wertvoller Mitarbeiter an den Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
- Die Arbeitszeitflexibilisierung in der neueren Rechtsprechung*
- Anordnung von Überstunden keine Änderung des Arbeitsvertrags²
- Entbehrlichkeit des Arbeitsangebots bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
- Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text untersucht, inwiefern die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber als Änderung des Arbeitsvertrags gilt und welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Arbeitnehmer hat. Zudem analysiert der Text, ob die Entbehrlichkeit eines Arbeitsangebots bei flexibler Arbeitszeitgestaltung einen Annahmeverzug des Arbeitnehmers rechtfertigt und wie Vergütungsansprüche im Kontext von Arbeitszeitregelungen und Tarifverträgen zu beurteilen sind.
- Rechtsfolgen von Überstundenanordnungen
- Flexible Arbeitszeitgestaltung und Annahmeverzug
- Vergütungsansprüche bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
- Tarifvertragliche Regelungen und ihre Auswirkungen auf Arbeitszeit und Vergütung
- Rechtliche Aspekte der Arbeitszeitflexibilisierung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeitszeitflexibilisierung in der neueren Rechtsprechung*
Dieses Kapitel befasst sich mit der Rechtsprechung zur Arbeitszeitflexibilisierung und den damit verbundenen rechtlichen Fragen. Insbesondere wird der Fokus auf die Frage gelegt, ob die Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber eine Änderung des Arbeitsvertrags darstellt und unter welchen Voraussetzungen eine solche Vertragsänderung rechtlich wirksam ist.
Anordnung von Überstunden keine Änderung des Arbeitsvertrags²
In diesem Kapitel wird der Fall eines Arbeitnehmers behandelt, der über einen längeren Zeitraum Überstunden geleistet hat. Die Frage, ob dies zu einer stillschweigenden Änderung des Arbeitsvertrags geführt hat, wird anhand der Rechtsprechung und der entsprechenden Kriterien untersucht.
Entbehrlichkeit des Arbeitsangebots bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
Das Kapitel behandelt die Frage, ob ein Arbeitnehmer in Annahmeverzug geraten kann, wenn sein Arbeitgeber aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung ein bestimmtes Arbeitsangebot entbehrlich macht. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die relevanten Faktoren für die Beurteilung dieser Situation dargelegt.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche
In diesem Kapitel geht es um einen Fall, in dem der Arbeitnehmer Vergütungsansprüche geltend macht, da er aufgrund einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung nicht ausreichend vergütet wurde. Die rechtlichen Aspekte von Arbeitszeitregelungen und Tarifverträgen im Zusammenhang mit Vergütungsansprüchen stehen im Mittelpunkt der Analyse.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Textes sind: Arbeitszeitflexibilisierung, Überstunden, Vertragsänderung, Annahmeverzug, Vergütungsansprüche, Tarifverträge, Arbeitszeitregelungen, Rechtsprechung, flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Telearbeit, Job Sharing, Sabbatical.
- Quote paper
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Die Arbeitszeitflexibilisierung in der neueren Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160807