Parlamentarismus in Deutschland

Von den Bürgerbewegungen zur Weimarer Republik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

49 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhalt

Einleitung

1. Kurze Geschichte des Parlamentarismus
1.1 Entstehung des Begriffes Parlament
1.2 Das englische Parlament als Keimzelle des modernen Parlamentarismus
1.3 England als Vorbild Kontinentaleuropas und der amerikanischen Kolonien
1.4 Die Französische Revolution

2. Die Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland bis 1918
2.1 Die Ergebnisse des Wiener Kongresses und die Periode des Vormärz
2.2. Die März-Revolution von 1848 und die erste
deutsche Nationalversammlung
2.3 Der Vorabend der Reichsgründung 1871
2.4 Das Deutsche Reich als Verfassungsstaat
2.5 Politik und Parteienlandschaft im Deutschen Reich 1871-1918
2.6 Das Ende des Kaiserreiches

3. Die Weimarer Republik
3.1 Der Übergang von der Monarchie zur Demokratie
3.2 Die Nationalversammlung als prägende Institution der Weimarer Republik
3.3 Politische Entwicklungen nach dem Versailler Vertrag
3.4 Der gefährdete Staat und die Rolle der Parteien
3.5 Die Erosion des Weimarer Verfassungsstaates
3.6 Der Weg in die nationalsozialistische Diktatur

4. Abschlussbetrachtung

Literatur

Einleitung

Parlamentarismus im Sinne eines tagenden und verhandelnden Rates bzw. einer demokratisch gewählten oder anderweitig legitimierten Interessenvertretung hat eine lange Historie, die im Rahmen einer Studienarbeit schwerlich umfassend bearbeitet werden kann.

Der Anspruch der vorliegenden Arbeit ist es daher, die Entstehung des Parlamentarismus sowie die Entwicklung von Demokratie und Teilhaberechten in Deutschland bis zum Beginn der Diktatur des Dritten Reiches nachzuzeichnen.

Neben einem kurzen historischen Exkurs, der das Aufkommen freiheitlich­bürgerlicher Mitspracheforderungen in Kontinentaleuropa bis zur Vormärzzeit thematisiert, liegt der Hauptfokus auf der Phase der parlamentarischen Entwicklung seit der Frankfurter Nationalversammlung von 1848 bis zum Ende der ersten deutschen Demokratie, der Weimarer Republik.

Zusammenfassend werden die unterschiedlichen historischen Perioden des Reichstages im Deutschen Reich bis 1918 und der Weimarer Demokratie betrachtet und deren Bedeutung für den gegenwärtigen parlamentarischen Verfassungsstaat der Bundesrepublik deutlich gemacht.

1. Kurze Geschichte des Parlamentarismus

1.1 Entstehung des Begriffes Parlament

Der Begriff Parlament kann von dem französischen Wort parler hergeleitet werden, was mit sprechen bzw. unterhalten übersetzt werden kann. Erstmalig fand dieser Begriff im 13. Jahr-hundert Verwendung und bezeichnete in der englischen Entsprechung Parliament zuerst den Großen Rat der englischen Könige.[1] Dieser Große Rat (curia regis) bestand aus weltlichen und geistlichen Lords und verhandelte bzw. beriet sich mit dem König und übte eine begrenzte Gerichtsbarkeit aus.[2] Konstituierende Grundlage dieser Versammlung war die 1215 durch König Johann von Salisbury gewährte Magna Carta, die zunächst Rechte der Adeligen und Freien sowie Steuerbefugnisse festschrieb. Mit dem Hinzutreten der Gemeinen (commons) zum Ende des 13. Jahrhunderts nahm das Parliament eine Form an, die als Vorläufer des heutigen britischen Parlaments betrachtet werden kann.[3] Obwohl auch in anderen Ländern Europas bereits im 13. und 14. Jahrhundert ständische Versammlungen analog zur britischen curia regis bestanden, so sind sie doch für die Entwicklungsgeschichte des Parlamentarismus insofern unbedeutend, als dass sie keine durchgehende Entwicklung bis in die Neuzeit aufweisen und nur bis ins 17. Jahrhundert nennenswerten Einfluss hatten.[4]

1.2 Das englische Parlament als Keimzelle des modernen Parlamentarismus

Das im ausgehenden 13. Jahrhundert entstandene englische Parliament befasste sich zunächst hauptsächlich mit der Besteuerung, aber auch, in Zusammenarbeit mit den königlichen Gerichten, mit der Schaffung eines Nationalrechts (Common Law), welches allmählich die jeweils vorhandenen lokalen Gesetze der Grafschaften, wenn nicht ersetzte, so doch dominierte und damit auch den Monarchen an das Recht band.[5] Auch konnte diese Frühform des Parlamentes erste eigene Vorschläge zur Besteuerung und Gesetzgebung einbringen, vorbehaltlich der Zustimmung des Königs. Gleichwohl war der Einfluss des Parliaments insofern beschränkt, als es nur in Zusammenarbeit mit dem König agieren konnte.

Mit der Bill of Rights (Gesetz der Rechte) von 1689 kam es erstmals zu einer nennenswerten Begrenzung monarchischer Herrschaft in England: Der König stand unter dem Gesetz und war an die Gesetzgebung des Parlaments und das Common Law gebunden.[6] Die Bill of Rights begründete die sogenannte Konstitutionelle Monarchie und kann als eigentlicher Beginn der Entwicklung des Parlamentarismus betrachtet werden.

1.3 England als Vorbild Kontinentaleuropas und der amerikanischen Kolonien

Die in der Glorreichen Revolution (Glorious Revolution) in England entstandene Bill of Rights, die den Monarchen als Träger der staatlichen Souveränität ablöste, ist die Grundlage des heutigen parlamentarischen Systems Großbritanniens und strahlte beispielsweise auf die Französische Revolution von 1789 und die Verfassung der neugegründeten Vereinigten Staaten von Amerika aus.

Die am 4. Juli 1776 verkündete Unabhängigkeitserklärung der ehemaligen englischen Kolonien Nordamerikas und die damit verbundene Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika zementierte einen langen und schmerzhaften Abspaltungsprozess vom Mutterland England, der auch der Unnachgiebigkeit des englischen Parlaments geschuldet war. Direkt beeinflusst wurde die Unabhängigkeitserklärung durch die am 12. Juni 1776 verabschiedete Virginia Declaration of Rights[7], die erstmals unveräußerliche Grundrechte (bürgerliche Freiheitsrechte) im heutigen Sinne enthielt, sowie die staatliche Gewalt mittels Gewaltenteilung begrenzte und das Volk als Träger der staatlichen Souveränität definierte. Der bis dahin lose Zusammenschluss der ehemaligen Kolonien wurde 1777 durch die Konföderationsartikel (Articles of Confederation) gefestigt.[8] Erst 1787 wurde die eigentliche Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika vorgelegt und 1789 mittels der Bill of Rights um weitere zehn Zusatzartikel ergänzt.[9] Damit war diese Verfassung die erste staatliche Verfassung überhaupt, die eine strikte Gewaltenteilung, eine parlamentarische Legislative mit umfassendem Gesetzesinitiativrecht und das Volk als Träger der Souveränität festschrieb.

1.4 Die Französische Revolution

Unmittelbare Auswirkung hatte die Entwicklung in den neugegründeten Vereinigten Staaten auf die sich entzündende französische Revolution. Im absolutistisch regierten Ständestaat Frankreich hatte sich bereits im Juni 1789 die Verfassungsgebende Versammlung, bestehend aus allen Ständen, zur Nationalversammlung erklärt, um die überkommene französische Monarchie abzuschaffen.[10] Am 26. August 1789 wurde die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte abgegeben, ein bis dato einmaliger Vorgang in Kontinentaleuropa. Fortan sollten die Gleichheit vor dem Gesetz und die persönliche Freiheit des Einzelnen als unveräußerliche Rechte für jedermann gelten; Adelsprivilegien wurden abgeschafft.[11] Ein umfassendes Wahlrecht galt insofern, als dass jeder wählen konnte, außer Frauen, Dienstboten und die sogenannten niedrig besteuerten Armen. Die Legislative Nationalversammlung, die von September 1791 bis August 1792 tagte, kann als erstes Parlament mit Gesetzgebungskompetenzen in Kontinentaleuropa bezeichnet werden.[12] Dieses wurde durch den, nun in allgemeine Wahl bestimmten Nationalkonvent abgelöst, in dessen Anfangszeit die Abschaffung der Monarchie und die Ausrufung der Ersten Französischen Republik fiel. Später verlor der Nationalkonvent durch die Terrorherrschaft des Wohlfahrtsausschusses seine ursprüngliche Bedeutung.[13] Mit der Herrschaft des Direktoriums ab 1795 zeichnete sich bereits ein Ende der ersten parlamentarischen Phase ab, die mit der Proklamation Napoleons zum Kaiser Frankreichs 1804 endgültig abgeschlossen war.[14]

Allerdings hatten die Französische Revolution von 1789, die darauf folgenden politischen Entwicklungen in Frankreich und die napoleonische Herrschaft einen erheblichen Einfluss auf die Formierung von Bürgerrechts­Befreiungsbewegungen in Europa.[15]

2. Die Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland bis 1918

2.1 Die Ergebnisse des Wiener Kongresses und die Periode des Vormärz

Die Periode französischer Vorherrschaft in Europa unter Napoleon fand 1813 mit dessen Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig ihr Ende und die europäischen Herrscher gingen daran, die monarchischen Verhältnisse von vor 1792 wiederherzustellen, mit Ausnahme des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das den konkurrierenden Interessen der deutschen Fürsten zum Opfer gefallen war.[16] Die Freiheitskämpfer, die an der Seite der Gegner Napoleons kämpften, hatten sich jedoch im Krieg gegen Frankreich auch gegen den Absolutismus als solchen gewandt und versprachen sich ein neues politisches System mit bürgerlichen Rechten und Freiheiten sowie dem Volk als Träger der Souveränität. Diametral gegenüber stand diesen Idealen die Realpolitik der europäischen Großmächte, die unter Führung des österreichischen Außenministers Metternich während des Wiener Kongresses (1814-1815) die Wiederherstellung der alten absolutistischen Verhältnisse betrieben (Restauration) und zur Gründung der Heiligen Allianz, bestehend aus Russland, der österreichisch-ungarischen Donaumonarchie und Preußen, führte. Inhaltlicher Gegenstand dieser Allianz war die Sicherung und Wahrung der bestehenden (absolutistischen) Verhältnisse in Europa.[17]

Der Wiener Kongress führte außerdem zur Gründung des Deutschen Bundes, eines losen Zusammenschlusses deutscher Fürsten, mit dem Ziel, die Erbmonarchien zu erhalten und bürgerlich-freiheitliche Bestrebungen zu unterdrücken. Die geschickte Anbahnung und Vereinbarung von Bündnissen unter den absolutistischen Mächten sowie die unerbittliche Unterdrückung jeglicher bürgerlicher Freiheitsbekundungen führte zu einer politischen Atmosphäre, die heute unter dem Begriff System Metternich bekannt ist.[18]

Insbesondere jene Freiheitskämpfer, wie Bürgerliche und Studenten, die sich einen deutschen Einheitsstaat anstelle des fürstlichen Flickenteppichs gewünscht hatten, wurden durch die Ergebnisse des Wiener Kongresses enttäuscht. In der Folge bildeten sich Studentenverbindungen, die Burschenschaften, die unter den Farben Schwarz-Rot-Gold weiterhin für die nationale Einheit des „deutschen Vaterlandes“ eintraten und ihre Forderungen, wie auf dem Wartburgfest 1817, öffentlich verkündeten. Deren sich zunehmend radikalisierende Mitglieder und ihre Umtriebe führten zu den Karlsbader Beschlüssen vom August 1819, die das Verbot der Burschenschaften und die Zensur der Presse zum Inhalt hatten.[19]

Die durch staatliche Repression lange unterdrückte bürgerlich-nationale Bewegung bekam erst durch die Pariser Julirevolution von 1830 neue Impulse. Auf dem Hambacher Fest 1832 kamen mehrere zehntausend Menschen, nicht nur Studenten, sondern Bürger und Angehörige niederer Schichten, wie Handwerker und Arbeiter zusammen, die ein freies und geeintes Deutschland forderten. Diese „Provokation“ veranlasste den Deutschen Bund unter Führung Metternichs, die Repressionen in Gestalt des Verbotes der Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit zu verstärken.[20] Im Jahr 1834 wurden durch einen Bundesbeschluss (die 60 Artikel von Wien) die Rechte weiter eingeschränkt. Bis zum schlesischen Weberaufstand von 1844 kam es zu keinen nennenswerten Eskalationen zwischen freiheitlichen Nationalisten und der Monarchie mehr, dafür kann dieser Aufstand in der Rückblende als der Vorabend der Märzrevolution von 1848 betrachtet werden. Gleichwohl hatten sich im Zuge innerstaatlicher Reformen seit Beginn des 19. Jahrhunderts besonders in Süddeutschland neue politische Strukturen herausgebildet, die zwar vom Herrscher oktroyiert, aber für die Zeit wegweisend waren und als Vorbilder des nach Freiheit und Mitbestimmung strebenden Bürgertums gelten konnten. Das Königreich Bayern[21] und das Großherzogtum Baden[22] hatten bereits 1818 erste Verfassungen geschaffen, die, gemessen am historischen Umfeld, fortschrittlich waren und ein begrenztes Wahlrecht sowie ein Zwei-Kammer-System mit Mitwirkungsrechten bei der Gesetzgebung und Steuerbewilligungsbefugnisse beinhalteten. Trotzdem änderten diese Verfassungen nichts an der Konstitution von Staat und Herrschaft oder schufen gar ein parlamentarisches System, da der Monarch weiterhin das bestimmende Element des Staates blieb.[23] Bayern und Baden wurden so auch zum Vorbild für das Königreich Sachsen, das am 4. September 1831 seine Verfassung verabschiedete.[24]

2.2. Die März-Revolution von 1848 und die erste deutsche Nationalversammlung

Wie bereits 1830, kam der entscheidende Impuls aus Frankreich, wo im Februar 1848 revolutionäre Unruhen stattfanden, in deren Folge die Verfassung der Zweiten Französischen Republik verabschiedet wurde.[25] In allen Staaten des Deutschen Bundes kam es daraufhin zu Demonstrationen und Versammlungen, in welchen bürgerliche Freiheiten und Rechte, sowie ein nationales Parlament gefordert wurden. Vielfach waren auch bürgerkriegsähnliche Unruhen zu verzeichnen, die zu politischen Zugeständnissen der jeweiligen Monarchen führten. In Preußen wurden durch den Vereinigten Landtag Wahlen zu einer konstituierenden preußischen Nationalversammlung angekündigt; wahlberechtigt waren nahezu alle erwachsenen Männer.[26] In Bayern eröffnete Max II. den Reformlandtag, der nun mit eigenen Gesetzesinitiativkompetenzen ausgestattet wurde und nannte sich selbst „[...] einen constitutionellen König [...]“.[27] Die erkennbare Schwäche der Herrschenden gegenüber dem aufbegehrenden Volk ließ zumindest kurzzeitig eine Veränderung der bestehenden politischen und gesellschaftlichen Strukturen möglich erscheinen. Die Staaten des Deutschen Bundes stimmten infolge der Revolution der Wahl zu einem gesamtdeutschen Parlament zu.

In Frankfurt am Main traten am 18. Mai 1848 in der Paulskirche 585 gewählte Abgeordnete zum ersten gesamtdeutschen Parlament zusammen. Ziel dieser Frankfurter Nationalversammlung war die Ausarbeitung einer nationalen Verfassung und die Einsetzung einer provisorischen Reichsregierung. Der österreichische Erzherzog Johann wurde als Reichsverweser Träger dieser provisorischen Zentralgewalt. [28]

Die Abgeordneten dieses Parlamentes spiegelten jedoch nicht die gesellschaftliche Zusammensetzung der Bevölkerung der deutschen Länder wider, da sie mehrheitlich dem Bürgertum entstammten. Nur vier Handwerker und keine Angehörige der Arbeiterschicht waren vertreten.[29] In Ermangelung politischer Parteien bildeten sich fraktionsähnliche Gruppierungen mit übereinstimmenden Interessen: Demokraten, Liberale und Konservative. Die Demokraten traten mehrheitlich für die Schaffung einer Republik ein, während die Liberalen die konstitutionelle Monarchie mit weitgehender Parlamentssouveränität zum Ziel hatten. Einzig die Konservativen waren an der weitgehenden Beibehaltung des Status quo interessiert. Die in der Paulskirche herrschende Sitzordnung definiert interessanterweise bis heute die Beschreibung politischer Positionen: Rechts saßen die Konservativen, links die Demokraten und in der Mitte die Liberalen.[30] Am 27. November 1848 wurden die Grundrechte des Deutschen Volkes durch die Nationalversammlung verabschiedet; die Reichsverfassung folgte am 28. März 1849. Mit der Verabschiedung dieser Grundrechte knüpfte das

Paulskirchenparlament an die Ergebnisse der Französischen Revolution von 1789 und die der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 an.[31] Während der Beratungen über die zukünftige gesamtdeutsche Verfassung kristallisierten sich zwei Hauptprobleme heraus. Zum einen gab die zu definierende Staatsform Anlass zu anhaltendem Streit, da sich die Befürworter einer demokratischen Republik und die Anhänger eines Erb-Kaisertums unerbittlich gegenüberstanden. Hier setzten die Konservativen mit Unterstützung der Liberalen die Konstitutionelle Monarchie mit dem Kaiser der Deutschen als Exekutive durch. Zum anderen war die äußere Gestalt - die einzugliedernden Territorien - ein andauernder Streitpunkt. Zunächst und vor allem unter den Konservativen dominierte die Zustimmung zu einer großdeutschen Lösung unter Führung des österreichischen Hauses Habsburg, welches bis 1806 die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation innehatte.[32] Diese Variante verlor alsbald an Bedeutung, da Österreich als Vielvölkerstaat auch nichtdeutsche Bevölkerungsgruppen in den neuen Nationalstaat eingebracht hätte, was den Idealen der meisten für ein einziges deutsches Reich zuwiderlief. Die nun favorisierte kleindeutsche Lösung unter Führung Preußens konnte jedoch nicht verwirklicht werden, da es der preußische König ablehnte, die Kaiserkrone aus den Händen der Nationalversammlung entgegenzunehmen.[33] Mit der Auflösung des verbliebenen Rumpfparlamentes im Juni und dem Rücktritt des Reichsverwesers im Dezember 1849 endete die Periode des ersten gesamtdeutschen Parlamentarismus.[34]

[...]


[1] Vgl. Der Brockhaus: in 15 Bänden. Permanent aktualisierte Online-Auflage. Leipzig, Mannheim: F.A. Brockhaus 2002-2007.

[2] Vgl. "Parliament.", in Britannica Concise Encyclopedia: Encyclopædia Britannica, Chicago 2008.

[3] Vgl. Schröder, H.-C.: Die Geschichte Englands bis 1945. In: Kastendiek, H.; Sturm, R. (Hg.): Länderbericht Großbritannien. Bonn 2006, S. 17 ff.

[4] Vgl. Meier, C.: Die parlamentarische Demokratie, München 1999, S. 65-69.

[5] Vgl. Schröder 2006, S. 17 ff.

[6] Vgl. Schorn-Schütte, L.: Staatsformen in der frühen Neuzeit. In: Gallus, A.; Jesse, E. (Hg.): Staatsformen von der Antike bis zur Gegenwart. München 2004, S. 144-145.

[7] Vgl. Heideking, J.: Revolution, Verfassung und Nationalstaatsgründung, 1763-1815. In: Lösche, P.; Loeffelholz, H. D. von (Hg.): Länderbericht USA. Bonn 2004, S. 22 ff.

[8] Ebd.

[9] Ebd., S. 29.

[10] Vgl. Dallinger, G.; Golz, H.-G. (Hrsg.): Weltgeschichte der Neuzeit, Bonn 2005, S. 34-35.

[11] Vgl. Haupt, H.-G.: Von der Französischen Revolution bis zum Ende der Julimonarchie (1789 - 1848). In: Hinrichs, E.; Haupt, H.-G. (Hg.): Kleine Geschichte Frankreichs. Bonn 2005, S. 257-261.

[12] Ebd., S. 261-262.

[13] Ebd., S. 263-264.

[14] Ebd., S. 268-269.

[15] Vgl. Dallinger; Golz (Hrsg.) 2005, S. 61.

[16] Vgl. Dallinger; Golz (Hrsg.) 2005, S. 53-55.

[17] Ebd., S. 64.

[18] Ebd., S. 64-66.

[19] Vgl. Müller, H. M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bonn 2007, S. 151 ff.

[20] Ebd., S. 154.

[21] Treml, M.: Königreich Bayern (1806-1918). In: Ders.: Geschichte des modernen Bayern. München 2006b, S. 42.

[22] Vgl. Müller 2007, S. 167.

[23] Vgl. Vorländer, H.: Die Verfassung, München 1999, S. 63-64.

[24] Vgl. Kötzschke, R./Kretzschmar, H.: Sächsische Geschichte, Würzburg 2002, S. 323-325.

[25] Tacke, C.: Von der Zweiten Republik bis zum Ersten Weltkrieg (1848 - 1914). In: Hinrichs, E.; Haupt, H.-G. (Hg.): Kleine Geschichte Frankreichs. Bonn 2005, S. 313.

[26] Vgl. Clark, C.: Preußen, Bonn 2007, S. 547.

[27] Treml 2006b, S. 72.

[28] Vgl. Müller 2007, S. 160.

[29] Ebd.

[30] Vgl. Stoltenberg, Helmut: 70 Jahre Vorlauf. In: Das Parlament, 06./14.04.2009, S. 3.

[31] Vgl. Müller 2007, S. 162.

[32] Vgl. Müller 2007, S. 162 ff.

[33] Vgl. Clark 2007, S. 565 ff.

[34] Vgl. Müller 2007, S. 162 ff.

Ende der Leseprobe aus 49 Seiten

Details

Titel
Parlamentarismus in Deutschland
Untertitel
Von den Bürgerbewegungen zur Weimarer Republik
Hochschule
Hochschule für Politik München
Veranstaltung
Der demokratische Verfassungsstaat - Seine Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
49
Katalognummer
V160939
ISBN (eBook)
9783640740314
ISBN (Buch)
9783640740703
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Parlamentarismus, Deutsche Geschichte, Deutsches Reich, Reichseinigung, Bürgerbewegungen, Paulskirchenparlament, Frankfurter Paulskirche, Reichstag, Weimarer Republik, Diktatut, Kaiserreiche, 1871-1918, Wiener Kongress, Französische Revolution, Magna Carta, Parliament Bill, Grundgesetz, Freiheitsbewegungen, Bismarck, Deutsch-Deutscher Dualismus, Österreich-Ungarn, Deutsche Revolution 1918, Friedrich Ebert, Paul von Hindenburg, Deutschland, Bayern, Sachsen, Freistaat, Parlament, Nationalversammlung, Weimarer Verfassung, Nationalsozialismus, Sozialdemokratie, Weimar, Drittes Reich, Kaiserreich, Versailles, Erster Weltkrieg, Preußen, Deutscher Bund, Norddeutscher Bund
Arbeit zitieren
Tobias Wolf (Autor:in), 2009, Parlamentarismus in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160939

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Parlamentarismus in Deutschland



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden