Völkermord in Ruanda. La Grande Nation zwischen "Gendarme d’Afrique" und Interessensfestigung

Frankreich und die Operationen "Noroît" und "Turquoise": Humanitäre Interventionen oder geopolitische Strategie?


Bachelorarbeit, 2010

52 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Personenverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung und Problemdefinition
1.2 Fragestellung, Aufbau und Ziel der Arbeit

2. Vom Kolonialruanda zum Völkermord
2.1 Le piège ethnique: Die europäische Kolonialzeit
2.2 Das explosive Jahrhundert: Eskalation der ethnischen Spannungen
2.3 Demokratisierungsansätze und das Friedensabkommen von Arusha

3. Frankreich und Ruanda: eine zufällige ‚Freundschaft‘?
3.1 Geostrategische und geopolitische Interessen
3.2 Wirtschaftliche Bindungen
3.3 Zwischen persönlichen Beziehungen und Vetternwirtschaft

4. Frankreichs militärische Interventionen: Nächstenliebe oder geopolitisches Kalkül?
4.1 Die Operation Noroît: eine reine Schutzmaßnahme für europäische Staatsbürger?
4.2 Die Operation Turquoise: humanitäre oder politische Intervention?

5. Frankreich und Ruanda: eine Zwischenbilanz

6. Analyse der ruandischen Vorwürfe zur Beteiligung Frankreichs am Völkermord
6.1 Politische Unterstützung und gezielte Evakuierung
6.2 Kontinuierliche Kriegsbeteiligung
6.2.1 Die Beteiligung der Nachrichtendienste
6.2.2 Strategische und taktische Unterstützungsmaßnahmen

7. Die Schuldfrage: Französische Republik oder unkontrollierbare Akteure?
7.1 Zusammenfassung
7.2 Konklusion

Literaturverzeichnis

Anhang 1: Zeittafel zu den Beziehungen zwischen Frankreich und Ruanda

Anhang 2: Karte Ruandas und angrenzender Länder

Anhang 3: Geostrategische Lage Ruandas

Anhang 4: Karte der Frankophonie und des Commonwealth of Nations

Anhang 5: Auszug aus der Resolution 929 (1994) des Sicherheitsrates der VN

Anhang 6: Auszug aus ‚Les dossiers noirs de la politique africaine de la France’

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Cinq jours après la visite de Nicolas Sarkozy à Kigali, la France vient de donner un nouveau signe de sa volonté de coopérer avec le régime rwandais après quinze années de tensions. Agathe Habyarimana, 67 ans, veuve de l'ancien président rwandais assassiné le 6 avril 1994 lors d'un attentat contre son avion, a été interpellée, mardi 2 mars [2010], à son domicile de Courcouronnes (Essonne), puis conduite dans les locaux de la police judiciaire.“[1]

Nach dem Völkermord in Ruanda von 1994, welcher dem Ruandaexperten Gérard Prunier zufolge mehr als 800.000 Menschen das Leben gekostet hat[2], ist Nicolas Sarkozy der erste französische Präsident, der Ruanda wieder einen offiziellen Besuch abstattet. Im Zuge dessen gesteht er erstmals „schwere Einschätzungsfehler“ sowie „politische Fehler“[3] Frankreichs ein. Kurz nach dem Aufenthalt Sarkozys in der ruandischen Hauptstadt Kigali berichtet die französische Zeitung Le Monde, die Witwe des ehemaligen ruandischen Präsidenten Juvénal Habyarimana sei in Paris vorläufig festgenommen worden. Sie wird verdächtigt, den Völkermord mit koordiniert und geplant zu haben. Agathe Habyarimana soll sich jedoch schon seit dem 9. April 1994 in der französischen Hauptstadt aufgehalten haben.[4]

1.1 Einführung und Problemdefinition

Wie lässt sich das Handeln der französischen Justiz erklären, eine der Beteiligung am Völkermord verdächtige Person 16 Jahre auf dem eigenen Staatsgebiet zu dulden - ohne gegen sie zu ermitteln? Ist dies ein Beleg für die These, Frankreich habe sich aktiv am Völkermord beteiligt?

Basierend auf den Resultaten des Berichts der Commission Nationale indépendante chargée de rassembler les preuves montrant l’implication de l’Etat français dans le génocide perpétré au Rwanda en 1994 beschuldigt die amtierende ruandische Regierung unter Staatsoberhaupt Kagame Frankreich der aktiven Völkermordbeteiligung. Auf Seite 46 des offiziellen Dokuments wird Frankreich unter Punkt 1.2.2 eine „Participation directe aux combats“[5] unterstellt. Als Anführer der ehemaligen, in Uganda entstandenen Rwandese Patriotic Front (RPF), bekämpfte Kagame in den 1990er Jahren die Hutu-Regierung in Kigali und somit (in-)direkt Frankreich.

Die französische Justiz „beschuldigte ihrerseits Mitglieder der RPF unter der Führung Kagames, am Abschuss des Flugzeugs des damaligen Staatschefs Juvenal Habyarimana beteiligt gewesen zu sein.“[6] Mit dem Abschuss der Präsidentenmaschine am 6. April 1994 begann der systematisch organisierte Genozid an Tutsi und moderaten Hutu[7]. Auf die im Jahre 2006 von Paris ausgestellten internationalen Haftbefehle gegen Kagame nahestehende Personen reagierte Kigali mit der Ausweisung des französischen Botschafters.

Nicht nur in staatlichen Dokumenten, sondern auch in der Literatur wird die Rolle Frankreichs im ruandischen Völkermord widersprüchlich und nicht selten sehr normativ diskutiert und analysiert. Selbst im beschuldigten Frankreich besteht bis heute ein Dissens darüber. Es lassen sich nach Patrick de Saint-Exupéry drei dominierende Positionen herausarbeiten:

Zum einen wird vom Mitterrand-Vertrauten Pierre Péan die Meinung vertreten, es habe keine Fehler oder keine falsche Lageeinschätzung seitens Frankreichs gegeben.[8]

Andererseits gestehen Politiker wie der Abgeordnete und ebenfalls Mitterrand nahestehende Paul Quilès Fehler Frankreichs durchaus ein.[9] Unter seiner Leitung wurde der französischen Nationalversammlung am 15. Dezember 1998 ein Abschlussbericht über die französischen Militäroperationen in Ruanda von 1990 bis 1994 vorgelegt.

Die dritte Haltung nimmt der amtierende französische Außenminister Bernard Kouchner ein: Dieser erklärte vor seinem Amtsantritt, dass der Völkermord

„s'est produit à quelques heures d'avion de Paris, sous les objectifs de quelques caméras puis dans l'indifférence quasi générale, alors même que les mécanismes à l'œuvre étaient les nôtres […].“[10]

Diese Meinung vertrat er ebenfalls, wenngleich diplomatisch vorsichtiger formuliert, als Außenminister, als er Anfang 2008 nach Kigali reiste und erklärte, Paris habe politische Fehler begangen.[11]

1.2 Fragestellung, Aufbau und Ziel der Arbeit

„Les chercheurs les plus tenaces, renonçant à trouver une quelconque rationalité diplomatique, finissent par se replier sur un ensemble de petites causalités mesquines, consolidé par une méconnaissance effarante des réalités locales, et des schémas géopolitiques dont on ne sait plus, quand on a fini de les exposer, s'il faut en rire ou en pleurer.“[12]

Als nicht eindeutig erklärbar erweist sich Frankreichs Interesse und (militärisches) Engagement in Ruanda. Denn Ruanda verfügt, im Gegensatz zur benachbarten Demokratischen Republik Kongo, über keine bedeutenden Ressourcen.

Aus diesem Grund soll der Frage nachgegangen werden, welche Bedeutung Ruanda für Frankreich hat und warum Paris das Regime des ehemaligen Präsidenten Habyarimana aktiv unterstützte. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob es sich bei der französischen Militäroperation Noroît, sowie der Post-Genozid-Intervention Turquoise um, wie offiziell kommuniziert wurde,[13] Operationen humanitären Charakters handelte, oder ob vielmehr nationale Interessensfestigung dominierte. Desweiteren zielt die vorliegende Arbeit darauf ab, die gegen Frankreich erhobenen Vorwürfe zu überprüfen.

Die Beantwortung der Forschungsfrage lehnt sich in der ersten Hälfte des Hauptteils (2.) an die deduktive Methode und in der zweiten Hälfte (3. bis 5.) an das zirkuläre Modell der Abduktion an. Im letzten Teil (6.) soll ihr durch vergleichende Elemente nachgegangen werden. Aufgrund der zeitlich ineinander übergehenden Ereignisse und deren Komplexität erweisen sich übergreifende zirkuläre Elemente als unverzichtbar.

Die deutsche und belgische Kolonialzeit und die damit verbundene (pseudo-)ethnische Differenzierung werden kurz skizziert, um die historisch sowie soziokulturell entstandenen Rivalitäten zwischen Tutsi und Hutu beleuchten zu können.

Der zweite Teil der Arbeit untersucht anfangs die Beziehung zwischen Frankreich und dem 1962 unabhängig gewordenen Ruanda, insbesondere die französischen Interessen an dem rohstoffarmen Land. Anschließend sollen die Operationen Noroît und Turquoise analysiert werden, wobei der Fokus auf letzterer liegen soll.

Der abschließende Teil der Arbeit beinhaltet den Vergleich zweier Objekte: Zum einen soll der Vorwurf der politischen, zum anderen der militärischen Unterstützung der ruandischen Regierung durch Frankreich beleuchtet werden. Die Wahl dieser Objekte lässt sich mit deren Wichtigkeit und der Schwere des Vorwurfs begründen.

2. Vom Kolonialruanda zum Völkermord

Im Folgenden sollen die soziokulturellen Strukturen in Ruanda näher betrachtet, sowie Erklärungsansätze für deren Eskalation geliefert werden. Abschließend wird auf die Friedensverhandlungen von Arusha (Tansania) und die Entwicklung bis hin zum Völkermord eingegangen. Aufgrund des begrenzten Rahmens dieser Arbeit kann an dieser Stelle nur ein grober Überblick gegeben werden.[14]

2.1 Le piège ethnique: Die europäische Kolonialzeit

„Schon beim ersten Kontakt mit den Europäern bestanden gesellschaftliche Gruppen, die sich selbst HUTU, TUTSI oder TWA nannten.“[15]

Obwohl in Ruanda seit dem 16. Jahrhundert differenzierte gesellschaftliche Gruppen identifiziert werden können, beziehen sich diese nicht ausschließlich auf ethnische Zugehörigkeit. Territoriale sowie ‚clanische‘ Bezugspunkte waren im frühkolonialen Zeitalter dominierende, identitätsstiftende Elemente. Dies erklärt beispielsweise die Existenz von rivalisierenden Adelsgeschlechtern unter den Tutsi.[16] „Es ist bekannt, dass es zu jeder Zeit auch reiche Hutu und arme Tutsi gab, so dass soziale und ethnische Zugehörigkeit nicht vollständig deckungsgleich waren.“[17]

Einigkeit bestehe darin, so Mehler, dass die Kolonialzeit eine erhebliche Konfliktverschärfung mit sich brachte.[18] Um die komplexen sozialen Konstrukte ‚übersichtlicher‘ zu gestalten, schufen die europäischen Kolonisatoren stark vereinfachte Strukturierungsebenen und klassifizierten die verschiedenen Volksgruppen[19] mit einer schöpferischen Freiheit nach der Hamitentheorie[20], die ihren Höhepunkt 1933 mit der ethnischen Zugehörigkeit im Personalausweis fand. Vor diesem Hintergrund bekleidete etwa unter der deutschen Kolonialmacht die Volksgruppe der Tutsi die Gesamtheit der administrativen Posten.

Als Konsequenz aus der Besetzung Ruandas durch Belgien während des ersten Weltkrieges wurde das ehemalige Tutsi-Königtum durch den Völkerbund als Teil des Mandatsgebietes Ruanda-Urundi unter belgische Vormundschaft gestellt.

„ Rwanda, together with its sister kingdom of Burundi, both parts of former Deutsche [sic!] Ostafrika, had been given as mandate territories to Belgium by the League of Nations in 1919.“[21]

Auch die Belgier stützten sich anfangs, wie die ehemalige deutsche Kolonialmacht, einseitig auf die Tutsi. Gegen Ende der Mandatszeit jedoch sympathisierte Brüssel[22] mit emanzipatorischen Hutu-Bewegungen[23] und förderte durch die somit entstehende Elite indirekt die blutige Hutu-Revolution von 1959[24]. Hutu besetzten fortan politische, sowie administrative Ämter. Dies löste eine erste Tutsi-Flüchtlingswelle aus. Binnen zweier Jahre „trat nun eine ethnische Diktatur an die Stelle einer anderen.“[25] Die Parlamentswahlen von 1961 trugen ebenfalls dazu bei, dass Tutsi aktiv und systematisch diskriminiert wurden. Dies war der Auslöser für weitere Blutbäder, die, so Mehler, „im kollektiven Bewusstsein blieben […] und weitere Fluchtwellen motivierten.“[26]

2.2 Das explosive Jahrhundert: Eskalation der ethnischen Spannungen

„Dépourvue de richesses minérales et ne possédant qu'une industrie à l'état embryonnaire, l'économie rwandaise dépendait essentiellement du secteur agricole.“[27]

Die Eskalation zwischen Hutu und Tutsi lässt sich nicht nur auf historische sowie koloniale Gegebenheiten reduzieren. Auch exogene Faktoren müssen zur Erklärung der zunehmenden Spannungen zwischen den beiden Gruppen heran gezogen werden.

So spielen die durch den Bevölkerungsanstieg Ruandas immer knapper werdenden landwirtschaftlichen Anbauflächen[28] eine nicht unwichtige Rolle. Durch diese Knappheit entstand eine neue Handels- und Kaufmannselite.

„Ainsi, à la fragilité de l'économie, a correspondu une fragilisation des structures sociales.“[29]

Die labilen sozialen Strukturen boten einen guten Nährboden für weitere Konflikte: Bis 1963 versuchten im Exil lebende Tutsi wiederholt in ihr Heimatland zu reimmigrieren, um ihre Machtposition zurückzuerobern[30]. Dies führte zu (innerstaatlichen) Repressalien seitens der Hutu-Regierung. 1973 gelang es Generalmajor Juvénal Habyarimana, seinen Vetter und Amtsinhaber Grégoire Kayibanda zu stürzen, so dass kurz darauf sein Mouvement Révolutionaire National pour le Développement (MRND) zur Einheitspartei wurde.

Nach mehrfachen Morden an Tutsi und größtenteils aus Uganda in den Norden Ruandas penetrierenden Hutu-Invasionen, verkündete die Regierung in Kigali 1986, ruandische Flüchtlinge dürften nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, da das Land zu klein sei[31]. Tutsi-Flüchtlinge, die mittlerweile zum Teil als Soldaten in die regulären militärischen Streitkräfte Ugandas eingegliedert waren, reagierten darauf 1988 mit der Gründung der Rwandese Patriotic Front (RPF).[32] Fortan lassen sich die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Ruanda zweifelsohne als bürgerkriegsähnlich beschreiben, zumal sich die Demokratiedefizite seit Mitte der 1980er Jahre kontinuierlich vergrößert haben[33]. Exemplarisch sei an dieser Stelle nur auf die Jugendgruppe des MRND verwiesen, der Interahamwe,[34] die Ende des Jahres 1991 gegründet wurde, mit dem Ziel der Unterdrückung ethnischer und politischer Gegner.

2.3 Demokratisierungsansätze und das Friedensabkommen von Arusha

„Nachdem Außenminister Boniface Ngulinzira am 24. Mai [1992] in Kampala mit Vertretern der RPF zusammengetroffen war, bot die französische Regierung an, weitere Treffen im eigenen Land zu organisieren. Nach einem Vorbereitungstreffen in Paris begannen am 12. Juli in der tansanischen Stadt Arusha die offiziellen Verhandlungen.“[35]

Am 4. August 1993 unterzeichneten in Gegenwart von fünf afrikanischen Staaten,[36] vier westlichen Mächten,[37] so wie der Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU), Vertreter der RPF und der ruandischen Regierung das Friedensabkommen von Arusha. Dies schwächte die Position des ruandischen Präsidenten, der, so Melvern, „zu einer Galionsfigur herabgestuft“[38] wurde, und sah die Bildung einer Übergangsregierung unter Integration der RPF vor. Freie Wahlen bis Ende 1995[39] und das Zusammenlegen der RPF-Truppen mit der regulären ruandischen Armee waren ebenfalls vorgesehen. Darüber hinaus wurde das Löschen der ethnischen Zuordnung in den Personalausweisen gefordert. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschloss daraufhin am 5. Oktober 1993 mit der Resolution 872 (1993) die Entsendung der United Nations Assistance Mission in Rwanda (UNAMIR)[40].

Das Arusha-Abkommen wies jedoch erhebliche Schwächen auf und war a priori zum Scheitern verurteilt. Weder eine tiefgründige nationale Versöhnungen noch die Anerkennung der Volkssouveränität wurden darin thematisiert.[41] Weiterhin bestand die Gefahr einer Spaltung der neu geplanten Armee.[42] Zu dieser Bipolarität trug auch der Leiter des Geheimdienstes des ruandischen Militärs, Oberstleutnant Anatol Nsengiyumva, bei. Melvern zufolge habe dieser extremistische, Tutsi-feindliche Berichte an den Präsidenten und den Verteidigungsminister verfasst.[43]

Dem Abschuss der Präsidentenmaschine am 6. April 1994 folgte ein Staatsstreich, der es den extremistischen Hutu um Oberst Théoneste Bagosora erlaubte, die Macht an sich zu reißen. Letztere lösten den Tutsi-Genozid aus,[44] der durch Teile der Armee, der Gendarmerie, der Interahamwe -Miliz, aber auch tausender Bauern und Familienoberhäupter ausgeführt wurde. Dies lässt wiederum auf ein gut strukturiertes Informations- und Befehlsnetzwerk schließen, welches nicht ohne tiefgründige und zeitaufwändige Planung realisierbar ist.

Bruneteau arbeitet hierbei drei Paradigmen für den Völkermord heraus: Erstens, die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse und die Knappheit der Ressourcen, zweitens ein kulturelles und soziopsychologisches Paradigma und drittens ein politisches, basierend auf der Manipulation durch die Eliten.[45]

3. Frankreich und Ruanda: eine zufällige ‚Freundschaft‘?

„La France n'était pas au Rwanda en 1959, elle n'en connaissait rien: elle y est venue très progressivement, par les affaires et la francophonie. [...] Avec quel dessein implicite ? [Hervorhebung durch den Verf.]“[46]

Um der Frage der französischen Beweggründe nachgehen zu können, bedarf es zuallererst einer theoretischen Einordnung.

Mit dem Motiv des Agierens und Interagierens von Nationalstaaten befasste sich schon der aus Deutschland stammende amerikanische Wissenschaftler und Hauptbegründer der ‚Realistischen Schule‘ Hans Joachim Morgenthau. Der Theorie des klassischen Realismus zufolge werden Staaten durch das „Bedürfnis nach internationaler Macht“[47] motiviert. Dieses Bedürfnis nimmt bei Morgenthau eine zentrale Bedeutung ein.[48] Er führt dies auf drei Gedankengänge zurück: Erstens auf einen anthropologischen,[49] der von einem egoistischen, seine Partikularinteressen verfolgenden Menschen ausgeht. Zweitens sieht Morgenthau das Streben nach Macht als in der menschlichen Gemeinschaft verankert, welches auf eine soziologische Ebene schließen lässt.[50] Der dritte Gedankengang zielt auf das historische Gedächtnis der Menschheit ab. Der Kampf um die Macht wird als „unwiderlegbare Erfahrungstatsache“[51] identifiziert.

Im Folgenden gilt es nun die französischen Beziehungen zu Ruanda unter Zuhilfenahme der Theorie des Realismus zu analysieren. Es soll überprüft werden, ob der Beweggrund und das unmittelbare Ziel dieser Beziehungen stets die Macht[52] war.

Im Oktober 1962 reiste Präsident Kayibanda erstmalig nach Paris und bat um Unterstützung für sein „1789 africain“[53]. Jedoch akkreditierte Kigali die französische Botschaft erst 1964[54] und die Entwicklungszusammenarbeit wurde erst fünf Jahre später implementiert. Die umstrittene Machtergreifung Habyarimanas veranlasste diesen, um das Vertrauen der internationalen Staatengemeinschaft zu werben, weshalb er Kontakte zum Ausland und insbesondere zum ebenfalls frankophonen Frankreich suchte[55]. Mit Valéry Giscard d’Estaing fand er ein Gegenüber, das begeistert von den Geschäften mit Afrika war[56] und ihn 1975 im Elysée-Palast empfing. Fortan wurde Ruanda pays du champ und erhielt somit einen privilegierten Status:

„The pays du champ are, in the French view of things, our own, part of the family so to speak, and the whole relationship between Paris and these states is special.”[57]

Die Beziehung ist insofern besonders, als dass Ruanda Kredite zu Niedrigzins-Konditionen durch die französische Caisse Centrale de Coopération erhielt. Letztere ist Teil des französischen Kooperationsministeriums, welches auch für die militärische Zusammenarbeit in Afrika zuständig ist. So erklärt sich auch der 1975 unterzeichnete militärische Kooperationsvertrag in anfänglicher Höhe von 4 Millionen französischen Francs pro Jahr. Diesen Privilegien lag jedoch eine durchdachte, auf Macht abzielende Strategie zu Grunde.

Obwohl Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg faktisch deklassiert wurde, gab es seine weltpolitischen Ambitionen[58] und den damit einhergehenden Machtanspruch nicht auf. Das französische Engagement in Subsahara-Afrika kann als Wille, sich in der internationalen Staatengemeinschaft als Großmacht zu profilieren, betrachtet werden[59]: Zum einen kann sich Frankreich auf eine Vielzahl befreundeter afrikanischer Staaten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN), dem sogenannten pré carré francophone, verlassen[60] und zum anderen legitimiert seine Rolle als ‚Gendarme d’Afrique‘ den ständigen Sitz im Sicherheitsrat (SR). Zusammen mit der Atombombe[61], sowie der Präsenz in Afrika[62] bildet der ständige Sitz im SR die drei Säulen des französischen Großmachtanspruchs, der sich ganz im Sinne gaullistischer Außenpolitik versteht.

Im Folgenden soll beleuchtet werden, welche Motive Frankreich bewegten, Beziehungen zu dem geographisch kleinen und rohstoffarmen Ruanda aufzunehmen, respektive es militärisch zu unterstützen.

3.1 Geostrategische und geopolitische Interessen

Ein Motiv für das Engagement des anglophoben Frankreich in Ruanda mag ohne Zweifel die Sicherung seines Einflusses auf dem schwarzen Kontinent sein. Gerade im Hinblick auf de Gaulles Afrika-Politik und auf die Bedeutung, welche er dem frankophonen Sprachraum beimaß,[63] scheint dieses Motiv plausibel. Neben dem amtierenden französischen Außenminister Kouchner[64] vertreten auch Wissenschaftler wie Callamard,[65] Froehly[66] oder Hasenclever[67] und Autoren wie Verschave[68] diese Position.

Zuallererst jedoch bedarf es einer geostrategischen Einordnung des kleinen Binnenstaates in Ostafrika.[69] Die zentrale Lage Ruandas erlaubt einerseits ein Fungieren als Vorposten für das große und bodenschatzreiche ehemalige Zaire[70] und ermöglicht somit eine frühzeitige Reaktion auf geplante Angriffe aus dem Osten Afrikas. Andererseits gewinnt das kleine Land aus militärstrategischen und -taktischen Gründen für Frankreich an Gewicht: Zusammen mit den Militärbasen in Djibouti und Bangui bildet es ein Dreieck,[71] welches rapide Interventionen im gesamten französischen Interessens- und Wirkungsbereich in Ost- und Zentralafrika ermöglicht. Auch die Tatsache, dass Kigali den östlichsten frankophonen Festlandstützpunkt beheimaten würde, wenngleich keine direkte Verbindung zum Meer besteht, ist erwähnenswert. Dies ermöglicht die Schaffung von geplanten Militärbasen im Indischen Ozean. Darüber hinaus bedeutet eine (militärische) Kooperation mit Ruanda für Frankreich gleichzeitig, im Gebiet der Großen Seen Fuß zu fassen und seinen Einfluss in der Region zu erhöhen, zumal somit der Zugriff auf die afrikanische Hauptwasserscheide Nil-Kongo erreicht wird.

Auch das Wirken der Nachrichtendienste gilt es zu beleuchten. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und des damit verbundenen Verschwindens eines klaren Feindbildes war die Zukunft der Direction Générale de la Sécurité Extérieure (DGSE) unklar. Während es in Zeiten der bilateralen Blockkonfrontation das erklärte Ziel des französischen Staatsoberhauptes war, der Einfluss im frankophonen Afrika, dem pré carré, zu sichern,[72] - kann Frankreich seine Rolle als ‚Gendarme d’Afrique‘ in einer globalisierten Welt schlecht rechtfertigen. Dies hat auch die Tätigkeit der DGSE in Afrika beeinflusst, die sich fortan neue Feindbilder auf dem schwarzen Kontinent suchen musste. Somit lässt sich das Festhalten am frankophonen Afrika und das Handeln gegen anglophone Staaten auf diesem Kontinent erklären.

[...]


[1] Bernard 04.03.2010, S. 8.

[2] Vgl. Prunier 2008, S. 265.

[3] Dombrowski 26.02.2010, S. 7.

[4] Vgl. Bernard 04.03.2010, S. 8.

[5] République du Rwanda 2008, S. 46.

[6] Dombrowski 26.02.2010, S. 7.

[7] Die beiden größten Volksgruppen in Ruanda. Obwohl die Hutu-Bevölkerung bedeutender ist, leben Tutsi und Hutu nicht getrennt voneinander. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden diese Gruppen näher beschrieben.

[8] Vgl. Saint-Exupéry 2009, S. 18 ff.

[9] Ebd.

[10] Kouchner 2007, S. 16.

[11] Vgl. Saint-Exupéry 2009, S. 18 ff.

[12] Verschave 1994, S. 10.

[13] Vgl. Gouteux 1998, S. 54 und Ambrosetti 2001, S. 72. Vgl. dazu auch Nations Unies (1994) , o. S. und Le Monde 25.06.1994, o. S.

[14] Vgl. hierzu z.B. Des Forges 2002, S. 31-95.

[15] Strizek 1996, S. 38.

[16] Vgl. Strizek 1996, S. 38.

[17] Mehler 2006, S. 252.

[18] Vgl. Mehler 2006, S. 253.

[19] Vgl. Pampel 2009, S. 20.

[20] Diese geht davon aus, dass es afrikanische Volksgruppen gebe, die ursprünglich aus Europa stammten und somit den ‚Einheimischen‘ überlegen seien. Europäer würden jedoch beide ‚Rassen‘ dominieren.

[21] Prunier 2000, S. 281.

[22] Mit der Unabhängigkeit Belgiens 1830 wurde Brüssel unter König Leopold I. zur Hauptstadt.

[23] Vgl. Mehler 2006, S. 253.

[24] Wenngleich Ruanda 1945 in UN-Treuhandschaft überging, so wurden die Weichen für die Hutu- Revolution bereits während der belgischen Verwaltungszeit gestellt.

[25] Mehler 2006, S. 253.

[26] Mehler 2006, S. 253.

[27] Houzel 1997, S. 47.

[28] Vgl. Houzel 1997, S. 47 f.

[29] Houzel 1997, S. 47.

[30] Vgl. Pampel 2009, S. 25.

[31] Vgl. Melvern 2004, S. 364.

[32] Vgl. Hasenclever 2001, S. 283 f.

[33] Vgl. Mehler 2006, S. 251.

[34] (dt): Die, die eng zusammen arbeiten und vereint sind. Vgl. dazu Melvern 2004, S. 38.

[35] Melvern 2004, S. 53.

[36] Burundi, Senegal, Tansania, Uganda und Zaire.

[37] Belgien, Deutschland, Frankreich und die USA.

[38] Melvern 2004, S. 77.

[39] Vgl. Hasenclever 2001, S. 287.

[40] Wobei sich Frankreich auf das nicht-ständige Mitglied Marokko verlassen konnte. Es wird darüber spekuliert, Frankreich habe mit den USA einen Handel abgeschlossen: die Aufrechterhaltung der UN-Sanktionen gegen den Irak erleichterte den unter dem Mogadischu-Syndrom leidenden USA für UNAMIR zu stimmen. Vgl. dazu Melvern 2004, S. 92. und Barnett 2002, S. 70.

[41] Vgl. Strizek 2003, S. 375.

[42] Vgl. Houzel 1997, S. 51 f.

[43] Vgl. Melvern 2004, S. 49.

[44] Vgl. Thimonier 2009, S. 27 f.

[45] Vgl. Bruneteau 2004, S. 204.

[46] Verschave 1994, S. 12.

[47] Gu 2000, S. 41.

[48] Vgl. Lemke 2008, S. 10.

[49] Der klassische Realismus sieht die Natur des Menschen durch drei Triebe gelenkt: den Selbsterhaltungstrieb, den Fortpflanzungstrieb und den Machttrieb. Vgl. dazu Gu 2000, S. 43.

[50] Jegliches Zusammentreffen von Menschen wird demnach als Kampf um Macht gesehen. Vgl. dazu Gu 2000, S. 44.

[51] Gu 2000, S. 45.

[52] Vgl. Morgenthau 1963, S. 60 f.

[53] Chrétien 2009, S. 122.

[54] Vgl. Chrétien 2009, S. 122 und Assemblée nationale 1998, S. 19.

[55] Vgl. Ristow 1998, S. 171.

[56] Vgl. Prunier 2000, S. 281.

[57] Prunier 2000, S. 282.

[58] Vgl. Hasenclever 2001, S. 298 f.

[59] Vgl. Maull 1997, S. 225.

[60] Ebd. Vgl. dazu auch Lippold 1998, S. 271 f. und Hasenclever 2001, S. 298 f.

[61] Die sogenannte ‚Force de frappe‘.

[62] Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts unterhält Frankreich als einziges europäisches Land Militärstützpunkte in Afrika und ist zudem die größte ausländische Militärmacht auf dem Kontinent.

[63] Vgl. Assemblée nationale 1998, S. 31.

[64] Vgl. Kouchner 2007, S. 14.

[65] Vgl. Callamard 2000, S. 160.

[66] Vgl. Froehly 1998, S. 280.

[67] Vgl. Hasenclever 2001, S. 300.

[68] Vgl. Verschave 1997, S. 2-8.

[69] Zur geostrategischen Lage Ruandas vergleiche Anhang 3.

[70] Die heutige Demokratische Republik Kongo.

[71] Vgl. Verschave 1994, S. 12.

[72] Vgl. Lippold 1998, S. 271 f.

Ende der Leseprobe aus 52 Seiten

Details

Titel
Völkermord in Ruanda. La Grande Nation zwischen "Gendarme d’Afrique" und Interessensfestigung
Untertitel
Frankreich und die Operationen "Noroît" und "Turquoise": Humanitäre Interventionen oder geopolitische Strategie?
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Geschichts-und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät)
Note
1,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
52
Katalognummer
V160950
ISBN (eBook)
9783640748846
ISBN (Buch)
9783640749300
Dateigröße
1571 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frankreich, Ruanda, Völkermord, Tutsi und Hutu, Geopolitik, Humanitäre Intervention, Noroît, Turquoise, Gendarme d'Afrique, Grande Nation, Frankreich und Ruanda, Afrika, Uganda, Kongo, Realistische Theorie, Neorealismus, Genozid, Prunier, Mitterrand, Habyarimana, Cellule africaine, Elysée
Arbeit zitieren
Jean A. Charar (Autor:in), 2010, Völkermord in Ruanda. La Grande Nation zwischen "Gendarme d’Afrique" und Interessensfestigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/160950

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