Ministerialität und Rittertum im "Erec"


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

20 Seiten, Note: 3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Dreiständelehre des Mittelalters

3. Die Ministerialität in ihrer historischen Bedeutung

4. Ritterideal und Wirklichkeit

5. Turnierdarstellung als Ausdruck des Ritterideals

6. Fazit

7. Bibliographie

1. Einleitung

Würde man heutzutage einen Katalog, bestehend aus deutschen Sprichwörtern und Redensarten, erstellen wollen, so kämen zweifelsohne Wendungen vor wie zum Beispiel: etwas im Schilde führen, für jemanden eine Lanze brechen oder jemanden in die Schranken weißen. Ihre Ursprünge sind im Mittelalter, speziell in Zeit der der Herausbildung des Rittertums zu suchen. Wie wohl kaum ein zweiter Begriff in der mediävistischen Literaturwissenschaft ist mit einem derartigen Zwiespalt zwischen dichterischem Mythos und sozialer Wirklichkeit versehen.[1] Insofern scheint es wichtig zu erwähnen, dass wenn immer man sich diesem Thema zu nähern beabsichtigt, ein Spagat zwischen Literaturwissenschaft und mittelalterlicher Geschichtswissenschaft gelingen muss.

Nicht ganz unschuldig an dieser Reihe von Missverständnissen sind dabei die romantisierenden und damit verklärenden Thesen einer Reihe von Autoren des 19. Jahrhunderts in Deutschland, die immer noch auf eine etwaige Definition hinsichtlich des Rittertums nachhaltig einwirken.[2] So kann es kaum verwundern, dass das Ideal des Ritters und seines Tugendsystems größtenteils als geschichtliche Wahrheit gewertet wird. Hinsichtlich dessen wird diese Arbeit darum danach streben eben jene Grenzen trennscharf zu ziehen und sich in einen geschichtlichen und in einen literarischen Part teilen, um deren Unterschiede deutlich herauszustellen. Der ersten Teil wird sich also ausschließlich mit der historischen Entstehung und Entwicklung des Begriffspaares Rittertum/Ministerialität beschäftigen, wobei, und das darf schon vorab hier angemerkt werden, sich dies als nicht ganz einfach herausstellen wird, so dass vielleicht am Ende die Frage nach dem Sinn und Unsinn einer möglichen Trennung nach Ministerialität - Geschichtswissenschaft auf der einen und Ritter - Literaturwissenschaft auf der anderen Seite, eine mögliche Existenzberechtigung erhält oder nicht. Dies grundlegende These dieser Arbeit lautet demzufolge: Durch die oben erwähnte Romantisierung des Begriffs des Rittertums, einschließlich seines Tugendkatalogs, erscheint es sinnvoll, die soziale Wirklichkeit durch Ministeriale zu beschreiben, die poetische Idealisierung hingegen unter dem Deckmantel einer exklusiven Rittergesellschaft zu lassen. Gemeint sei hiermit, dass sich nur an sehr wenigen Stellen der Geschichte, eine eventuelle Übereinstimmung der geschilderten Klasse der Ritter von Wolfram von Eschenbach und Hartmann von Aue entdecken lässt. Am deutlichsten ließe sich dies zu Beginn der Kreuzzüge gegen Ende des 11. Jahrhunderts nachweisen. Allerdings geschah dies wohl eher in Form moralischer Appelle seitens der kirchlichen Führungselite in Europa, die gleichzeitig ein Tugendsystem katalogisierte und mit der Etablierung verschiedener Ritterorden im Heiligen Land und außerhalb somit auch der geforderten Notwendigkeit einer militia Christi entsprach. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl Kreuzzugsgedanke als auch das Turnier an sich maßgeblichen Einfluss auf das Entstehen eines Ritterideals hatten, wird sich der zweite Teil der Arbeit auch dementsprechend mit den Darstellungen des festlichen Zweikampfes in Hartmanns Erec beschäftigen.

Des weiteren dürfte zu klären sein, ob sich die deutschen Epiker des Hochmittelalters mit ihrem moralischen Engagement kritisch gegenüber dem Adel positionierten, d.h., wenn ihrer Darstellungen schon keine soziale Reflexion der Lebensverhältnisse an den europäischen Fürsten- und Königshöfen war, so muss als Intention durchaus auch eine gewollte Kritik an den eben nicht praktizierten Tugenden in Betracht gezogen werden. Ihre Werke waren damit nicht nur unterhaltend angelegt, sondern sie waren ohne jeden Zweifel danach aus, mit ihrem ausformulierten Normenkalender die angesprochene Gesellschaftsschicht des Adels zu beeinflussen.[3]

2. Die Dreiständelehre des Mittelalters

Der Begriff des Mittelalters versteht sich nach traditionellem Verständnis als Übergangszeit zwischen den zwei glorreichen Epochen Antike und Neuzeit. Der Begriff ist also negativ behaftet und wurde dementsprechend auch als solcher verstanden. Nach christlicher Lehre und kirchlicher Auslegung befand man sich im Mittelalter in einer Zeit nach dem dem körperlichen Ableben Christi (und dem damit im Zusammenhang stehenden Ende der Antike und seiner Wertvorstellungen) und vor dem Ende aller Zeiten mit dem Erscheinen des Jüngsten Gerichts wie es die Offenbarung des Johannes voraus sah. Insbesondere mit dem Aufkommen der Renaissance und der einhergehenden humanistischen Aufklärung verschlechterte sich das Bild des europäischen Mittelalters und wurde zunehmend als dunkle Epoche bezeichnet; eine Ansicht, die sich bis in die heutige Zeit hinüber gerettet hat.

Erst die Romantik sah sich verpflichtet, dieses negativ behaftete Geschichtsbild grundlegend zu revidieren und verkam dabei zu überwiegend vereinfachten Charakterisierungen dieses scheinbar ungeliebten Zeitalters. Man betonte die Einheit des Christentums dieser Epoche (die Schismen von 1054 und 1379 fanden scheinbar nicht statt) und vor allem die hohen Ideale des Rittertums. Kurz, die Romantiker setzten Dichtung und Wahrheit gleich und nahmen die Darstellung mittelalterlicher Lebensweisen so wie sie die Epiker schilderten für bare Münze. Im Effekt blieben grob diese Ansichten bis in die Gegenwart erhalten und klammerten größtenteils die Geschichtswissenschaft aus. Was also geläufig unter Rittertum bzw. dem Adjektiv ritterlich zu verstehen ist, ist in hohem Maße das Produkt der romantischen Populärwissenschaften. Aus der vollständig schwarz-malenden Renaissance hinsichtlich der vorvergangenen Ära entwickelte sich mit dem 19. Jahrhundert eine Mythologisierung, die immer noch eine klare Sicht der sozialen Schichtung des Mittelalters blockiert: Aus der Aufklärung entstand eine Verklärung des Themas Rittertum.

Ohnehin erweist sich eine zeitliche Eingrenzung des Mittelalters als ungemein problematisch, da zum einen der Begriff an sich schon schwer zu fassen ist und zum anderen kaum konkrete Grenzdaten pauschal für alle Regionen zu fassen sind. Allgemein geht man bei der Terminierung von Daten wie der Eroberung Roms 410 und der angebliche Zerfall des Weströmischen Reiches im Jahre

476[4] von dem Beginn bzw. dem Ende der Antike aus, wohingegen die Eroberung Konstantinopels durch Sultan Mehmed II. 1453 und dem gleichbedeutenden Untergang des byzantinischen Reiches, die Entdeckung Amerikas 1492 oder aber der Beginn der Reformation 1517 als Ende der „Übergangszeit“ gelten. So bleibt festzuhalten, dass sich das europäische Mittelalter grob zwischen dem 4.-6. Jahrhundert und dem 15. Jahrhundert eingrenzen lässt.

Der frühmittelalterliche Staat war in hohem Maße dezentralisiert, wobei Staat hier lediglich als Hoheitsgebiet und keinesfalls nach heutigen Maßstäben verstanden wird. Durch das Fehlen eines einheitlichen Münz- und Handelssystem wurde das Land zum beständigsten und wichtigsten Gut dieser Zeit. Vielfach waren diese Gebilde eine logische Folge der altgermanischen Traditionen: Stammesverbände organisierten sich selbstständig und waren wenig institutionalisiert. An der Spitze stand der König oder der Fürst, welcher sich auf Gott berief und somit anhand dieses Sendungsbewusstseins seine Souveränität rechtfertigte. Der Fürst verstand sich als Erster (lat. princeps; analog zum englischen Wort first) im Staat und bildete gemeinsam mit dem König (primus inter pares) die mittelalterliche Oberschicht, die sich selbstverständlich auch nach unten hin abgrenzen wollte.[5] Eine hierarchische Einteilung bildete dabei den Kern der sozialen Ordnung, d.h., der König oder der Fürst setzte Lehnsherren ein, die den niederen Adel bildeten.[6] Grob gesagt und sehr vereinfacht dargestellt war der frühmittelalterliche Staat ausgenommen personengebunden: Der Regierungsbezirk, in dem die Herrschaftsgewalt ausgeführt wurde war nur so schwach oder stark wie der König/Fürst oder der eingesetzte Lehnsherr selbst. Zum anderen setzten sich persönliche Bindungen durch, die schon nach germanischem Recht praktiziert worden waren und sich mit römischen und gallischem Gewohnheitsrecht vermischten. Dies hatte zur Folge, dass sich seit dem 8. Jahrhundert mehr und mehr das Vasallentum herausbildete.

[...]


[1] Vgl. Bumke, Joachim: Studien zum Ritterbegriff, S.9.

[2] Vgl. Hartmann von Aue: Erec. Mittelhochdeutscher Text und Übertragung von Thomas Cramer, S.447. Bumke nennt als Vertreter dieser populärwissenschaftlicher Werke über das Rittertum Jakob Kaiserer, Karl J. Weber, Johann G. Büsching und Kurt von Aue. Vgl. Bumke, Joachim: Studien zum Ritterbegriff, S.11. - Als bekannteste Forscher auf dem Gebiet des niederen Adels (einschließlich des Ritterstandes) seien hier Josef Fleckenstein ("Die Entstehung des niederen Adels und das Rittertum", 1977)und Arno Borst ("Das Rittertum im Hochmittelalter", 1959) anzuführen, die als eine der ersten versuchten, den Begriff des Ritters interdisziplinär zu vermitteln. Ideal und Wirklichkeit sollten wieder getrennt werden.

[3] Vgl. Bumke, Joachim: Höfische Kultur, S.432.

[4] Obwohl man schwerlich von einem wirklichen Ende des römischen Westreiches sprechen konnte. Kaiser Karl der Große sah sich zwar nicht zwingend als Erbe des weströmischen Reiches, immerhin führte er auch nach seiner Krönung noch den Titel Rex Francorum et Langobardum, allerdings, wäre es im Jahre 802 zu einer Heirat mit der byzantinischen Kaiserin Irene gekommen, hätte niemand das Jahr 476 auch nur erwähnt. Und das Römische Reich wäre restauriert gewesen, wenn auch unter anderen Vorzeichen. Vgl. Norwich, John Julius: Byzanz. Der Aufstieg des oströmischen Reiches, S.457ff.

[5] Vgl. Cormeau, Christoph: Hartmann von Aue, S. 41f.

[6] Man spricht hier von einer sogenannten Lehenspyramide, bei der die Abhängigkeitsverhältnisse dargestellt werden,d.h., die karolingischen Könige vergeben Lehen (beneficium, oder später feudum) an ihre Vasallen als Gegenleistung für Kriegsdienst; diese wiederum können ebenfalls Lehen an Untervasallen vergeben usw. Dieser Personalverband genannt Staat kommt also vollständig ohne fest institutionalisierte Organe aus, sondern basiert auf dem ständigen Wechselspiel von Abhängigkeitsverhältnissen.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Ministerialität und Rittertum im "Erec"
Hochschule
Technische Universität Chemnitz
Veranstaltung
Hartmann von Aue "Erec"
Note
3
Autor
Jahr
2004
Seiten
20
Katalognummer
V161089
ISBN (eBook)
9783640744985
ISBN (Buch)
9783640745418
Dateigröße
493 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ritter, Rittertum, Erec, Epik, Mittelalter, Hartmann von Aue
Arbeit zitieren
Yves Dubitzky (Autor:in), 2004, Ministerialität und Rittertum im "Erec", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161089

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