In der Thesis werden die gesundheitsökonomischen Konsequenzen der Finanzierung der Ausbildung der Medizinischen Technolog:innen (MT) über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) analysiert. Gesundheits- und Wirtschaftspolitik lassen sich dabei nicht voneinander trennen. Untersucht werden die Auswirkungen der demografischen Entwicklung sowie die Finanzierung der Ausbildung der MT über das KHG. Hinzu kommt die Betrachtung der Finanzierungslücke im ambulanten Sektor. Darüber hinaus wird der Personalbedarf im Gesundheitsberuf der MT berücksichtigt. Ebenso werden mögliche Auswirkungen eines Fachkräftemangels auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung analysiert. Damit verbunden sind auch mögliche Folgen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands. Beachtung finden zudem weitergehende Folgen der Finanzierungslücke des ambulanten Sektors für die Fachkräftesicherung in Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung.
Die Novellierung des Berufsgesetzes und Ihrer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Berufe der Medizinisch-technischen Assistent:innen (MTA) beinhaltet nicht nur eine moderne und angemessene Berufsbezeichnung als MT, sondern beispielsweise auch eine Modernisierung der Ausbildung, die Zahlung einer Ausbildungsvergütung sowie eine Regelung der Ausbildungsfinanzierung.
Die Ausbildung und Berufsausübung der Medizinischen Technolog:innen für Laboratoriumsanalytik (MTL), Medizinischen Technolog:innen für Radiologie (MTR), Medizinischen Technolog:innen für Funktionsdiagnostik (MTF) und Medizinischen Technolog:innen für Veterinärmedizin (MTV) wird seit dem 01.Januar 2023 im Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz - MTBG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für MT (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV) gesetzlich geregelt. Die Regelungen nach §76 MTBG beinhalten die Finanzierung der Ausbildung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Diese Regelungen umfassen jedoch nicht die Finanzierung in Fällen in denen die praktischen Ausbildung im ambulanten Sektor (z.B. Facharztpraxis, MVZ, o.ä.) erfolgt oder den Fall, dass der Träger der praktischen Ausbildung gemäß §21 MTBG eine ambulante Einrichtung ist (Ausbildungsvertragsabschluss mit ambulanter Einrichtung). [...]
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- Claudia Rössing (Author), 2020, Ausbildungsfinanzierung der Gesundheitsfachberufe in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1612917