Gegenstand dieser Hausarbeit soll es sein, den Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung in seinen Einzelheiten zu erläutern. Hierzu ist es
notwendig die einzelnen Begrifflichkeiten zu erklären. Anschließend werde ich die Anforderungen an das Jugendamt vorstellen, bevor eine Zusammenfassung das Fazit beschließt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffserläuterungen
- Personenkreis
- Gewichtige Anhaltspunkte
- Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und Einbeziehung einer erfahrenen Fachkraft
- Einbezug der Personensorgeberechtigten
- Inanspruchnahme von Hilfen
- Anforderungen an das Jugendamt
- Anforderungen an die freien Jugendhilfeträger
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, der durch den § 8a des Strafgesetzbuches VIII (SGB VIII) geregelt wird. Ziel ist es, den Schutzauftrag in seinen Einzelheiten zu erläutern und dabei die Anforderungen an das Jugendamt sowie die freien Jugendhilfeträger zu beleuchten.
- Begriffserläuterung des Schutzauftrags
- Relevante Personenkreise
- Anforderungen an das Jugendamt
- Anforderungen an freie Jugendhilfeträger
- Zusammenarbeit von Fachkräften und Einbeziehung der Personensorgeberechtigten
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt das Thema Kindeswohlgefährdung in den Kontext aktueller Medienberichte über Fälle von Vernachlässigung und Tod von Kindern. Der Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII wird als Reaktion auf diese Problematik vorgestellt.
Begriffserläuterungen
Dieses Kapitel erklärt die zentralen Begriffe des § 8a SGB VIII, insbesondere den Personenkreis, der durch den Schutzauftrag abgedeckt ist, und das Konzept der "gewichtigen Anhaltspunkte" für eine Kindeswohlgefährdung.
Anforderungen an das Jugendamt
Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Anforderungen, die der § 8a SGB VIII an das Jugendamt stellt. Dazu gehören die Abschätzung des Gefährdungsrisikos, die Gewährung von Hilfen und die Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
Anforderungen an die freien Jugendhilfeträger
Das Kapitel beleuchtet die Rolle der freien Jugendhilfeträger im Kontext des Schutzauftrags. Es beschreibt die Aufgaben der Fachkräfte in Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendhilfe und die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag, § 8a SGB VIII, Jugendamt, freie Jugendhilfe, gewichtige Anhaltspunkte, Gefährdungsrisiko, Zusammenarbeit, Hilfen.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 8a SGB VIII?
Der § 8a des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) regelt den staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und legt fest, wie das Jugendamt und andere Träger bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung vorgehen müssen.
Was sind „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung?
Dies sind konkrete Hinweise auf eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes, wie etwa Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch.
Welche Aufgaben hat das Jugendamt im Gefährdungsfall?
Das Jugendamt muss das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abschätzen, die Personensorgeberechtigten einbeziehen (sofern der Schutz nicht gefährdet wird) und notwendige Hilfen anbieten.
Welche Anforderungen gelten für freie Jugendhilfeträger?
Freie Träger sind verpflichtet, bei Bekanntwerden von Gefährdungshinweisen eine Risikoabschätzung vorzunehmen und eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen.
Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus?
Der Schutzauftrag erfordert eine enge Kooperation. Fachkräfte müssen im Team arbeiten und bei Bedarf externe Expertise (insoweit erfahrene Fachkräfte) nutzen, um eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen.
- Quote paper
- Katja Trümper (Author), 2008, Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161731