Der frühere EWG-Vertrag sah in Art. 2 bereits die Errichtung eines „gemeinsamen Marktes“ vor. Aus dem EWG-Vertrag war damals jedoch nicht zu entnehmen, was unter der Errichtung des „gemeinsamen Marktes“ zu verstehen war, da es an einer Legaldefinition fehlte; gleiches gilt für den jetzigen EG-Vertrag. Im Rahmen einer rechthistorischen Betrachtung soll herausgearbeitet werden, was unter dem damaligen Ziel des „gemeinsamen Marktes“ verstanden werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition Gemeinsamer Markt (GM)
- Grammatikalische Interpretation
- Interpretation des GM im faktischen Sinne
- Interpretation des GM im rechtlichen Sinne
- Ziel des Gemeinsamen Marktes (GM)
- Formulierung des allgemeinen Zieles
- Konkretisierung des Zieles
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese rechtshistorische Betrachtung befasst sich mit dem Ziel des „Gemeinsamen Marktes“ im ehemaligen EWG-Vertrag (Art. 2). Sie untersucht, wie dieses Ziel in den Vertragsbestimmungen definiert und konkretisiert wurde, da eine explizite Legaldefinition des „Gemeinsamen Marktes“ fehlte.
- Interpretation des Begriffs „Gemeinsamer Markt“ aus der Perspektive der Grammatik und des rechtlichen Sinns
- Analyse der verschiedenen Elemente, die den „Gemeinsamen Markt“ im faktischen Sinne definieren
- Untersuchung der Ziele und Funktionen des „Gemeinsamen Marktes“ im Sinne des EWG-Vertrags
- Bewertung der Relevanz des „Gemeinsamen Marktes“ für die Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums
- Herleitung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung des „Gemeinsamen Marktes“
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die Problematik des „Gemeinsamen Marktes“ im ehemaligen EWG-Vertrag dar. Es wird deutlich gemacht, dass eine explizite Definition des Begriffs in den Vertragsbestimmungen fehlte. Die rechtshistorische Betrachtung hat zum Ziel, die Bedeutung des „Gemeinsamen Marktes“ zu erforschen.
Definition Gemeinsamer Markt (GM)
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Definition des „Gemeinsamen Marktes“ und analysiert verschiedene Interpretationsansätze. Es werden sowohl grammatikalische als auch rechtliche Perspektiven beleuchtet.
Ziel des Gemeinsamen Marktes (GM)
In diesem Kapitel werden die Ziele des „Gemeinsamen Marktes“ im Sinne des EWG-Vertrags erörtert. Die Analyse umfasst die Formulierung des allgemeinen Ziels und die Konkretisierung des Ziels durch spezifische Bestimmungen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des „Gemeinsamen Marktes“ im ehemaligen EWG-Vertrag. Schlüsselbegriffe sind u.a. Gemeinsamer Markt, Art. 2 EWG-Vertrag, grammatikalische Interpretation, rechtlicher Sinn, faktischer Sinn, Markt i.e.S., vollständige Konkurrenz, Wettbewerbsverzerrung.
- Arbeit zitieren
- Dr. Matthias Maack (Autor:in), 2010, Das europarechtliche Ziel des „Gemeinsamen Marktes“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161737