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Die Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung

Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese literaturgestützte Hausarbeit bereitet eine empirische Erhebung, welche ebenfalls bei Grin veröffentlicht ist, vor. Es wird die Bedeutung der Praxisbegleitung, welche in der generalistischen Pflegeausbildung etabliert wurde, für den Lernerfolg der Auszubildenden untersucht.

Die Berufsbilder der professionellen Pflege erfuhren mit dem neuen Pflegeberufegesetz, welches 2020 in Kraft trat, eine komplette Neuausrichtung. Die Berufsfelder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege wurden hier in einem Berufszweig zusammengeführt. Dieser neue Berufszweig trägt den Titel Pflegefachmann, -frau. Neben dem Titel haben sich aus diesem Gesetz weitreichende Änderungen für die Ausbildung und die Tätigkeiten des neuen Pflegeberufes ergeben. (Bundesministerium für Gesundheit, 2023) So rückt in der Ausbildung die Vermittlung von Handlungskompetenzen in den Vordergrund (§ 2 Abs.1 PflAPrV). Folgende Abbildung verdeutlicht die zu vermittelnden Kompetenzen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Abgrenzung der Begrifflichkeiten
2.1 Definition Praxisanleitung
2.2 Definition Praxisbegleitung

3 Rahmenbedingungen der Praxisbegleitung
3.1 gesetzliche Vorgaben bezüglich der Praxisbegleitung
3.2 institutionelle Rahmenbedingungen des Lernorts Praxis
3.3 institutionelle Rahmenbedingungen des Lernorts Schule

4 Der pädagogisch-didaktische Wert der Praxisbegleitung
4.1 Lernen und Lernerfolg
4.2 Die Praxisbegleitung als Verknüpfung der Lernorte
4.3 aktuelle Studien bezüglich der Praxisbegleitung

5 Vorbereitung der Datenerhebung
5.1 Methodenwahl
5.1.1. Der Fragebogen
5.1.2. Vor und Nachteile der Methode
5.2 Wahl der Befragungszielgruppe

6 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang
Definitionen Lernen
Fragebogen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kompetenzbereiche der Pflege

Abbildung 2: Deutsche Krankenpfleger am Limit

Abbildung 3: Lerntheorien

Abbildung 4: Häufigkeit der Praxisbegleitung

Abbildung 5: Gegenstand der Praxisbegleitung

1 Einleitung

Die Berufsbilder der professionellen Pflege erfuhren mit dem neuen Pflegeberufegesetz, welches 2020 in Kraft trat, eine komplette Neuausrichtung. Die Berufsfelder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Altenpflege wurden hier in einem Berufszweig zusammengeführt. Dieser neue Berufszweig trägt den Titel Pflegefachmann, -frau. Neben dem Titel haben sich aus diesem Gesetz weitreichende Änderungen für die Ausbildung und die Tätigkeiten des neuen Pflegeberufes ergeben. (Bundesministerium für Gesundheit, 2023, o. S.) So rückt in der Ausbildung die Vermittlung von Handlungskompetenzen in den Vordergrund (§ 2 Abs.1 PflAPrV). Folgende Abbildung verdeutlicht die zu vermittelnden Kompetenzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kompetenzbereiche der Pflege (Icare, 2020, o. S.)

Das Pflegeberufegesetz legt die Gesamtverantwortung der Pflegeausbildung in die Verantwortung der Schule (§10 PflBG). Gleichzeitig wird dem Lernort Praxis ein höherer Stellenwert beigemessen und um die Kompetenzvermittlung sicherzustellen, die Instrumente der Praxisanleitung und Praxisbegleitung stärker ausgebaut (§§ 4,5,6 PflAPrv). Ebenso rückt in der generalistischen Pflegeausbildung die Verzahnung von Praxis und Theorie weiter in den Fokus. Hier greift das Instrument der Praxisbegleitung (Mamerrow, 2021, S. 55).

Zur Kompetenzvermittlung ist die Verzahnung von Theorie und Praxis existenziell, dafür scheint die Praxisbegleitung ein profundes Mittel zu sein (Himml et. al, 2020, S. 62). Obwohl der Praxisbegleitung eine immense Bedeutung in der Verzahnung von Theorie und Praxis und der Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen beigemessen wird, ist sie ein wenig erforschtes Instrument (Arens (a), 2013, S.127). Daher setzt sich diese Hausarbeit als theoriegeleitete Arbeit mit den theoretischen Grundlagen, den gesetzlichen Vorgaben, sowie dem aktuellen Stand der Forschung bezüglich der Praxisbegleitung auseinander. Diese theoretischen und gesetzlichen Grundlagen sollen zur Klärung der Frage nach der Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg von Auszubildenden in der Pflegeausbildung den theoretischen Rahmen bilden. Dazu werden zunächst die Begrifflichkeiten definiert und voneinander abgegrenzt. Nachfolgend werden die Rahmenbedingungen der Praxisbegleitung erläutert und im Anschluss theoretische Konzepte zu dem pädagogischen-didaktischen Wert des Instruments dargestellt. Weiterführend wird ein Forschungsdesign und eine Forschungsmethode entwickelt und beschrieben, welche zur Erhebung empirischer Daten in einer darauffolgenden Hausarbeit aufgegriffen werden. Den Abschluss bilden ein Fazit sowie ein Ausblick auf die empirische Erhebung der Daten im Modul der Praxisstudien (PST).

2 Abgrenzung der Begrifflichkeiten

In der Praxis werden die Begrifflichkeiten der Praxisanleitung und Praxisbegleitung häufig synonym verwendet, daher müssen sie zunächst zur korrekten Nutzung und zum besseren Verständnis, voneinander abgegrenzt und definiert werden.

Die Pflegeausbildung ist in Deutschland eine Ausbildung, welche im dualen Ausbildungssystem durchgeführt wird. Sie findet an zwei Lernorten statt, hierzu zählt einerseits der Lernort Schule, an dem die Inhalte entlang der zu erlangenden Kompetenzen, siehe Abbildung 1, theoretisch aufbereitet und den Auszubildenden zur Verfügung gestellt werden. Den weiteren Lernort stellt die Praxis dar. Die praktische Ausbildung, innerhalb der Ausbildungsbetriebe bzw. der Praktikumsplätze, ermöglicht Lernen in realen Situationen. Dazu werden gesondert ausgebildete Praxisanleiter benötigt, welche die realen Situationen didaktisch aufbereiten und die Auszubildenen in den Lernsituationen begleiten. In den Kapiteln 2.1 und 2.2 wird auf die Praxisanleitung bzw. die Praxisbegleitung eingegangen und der Unterschied herausgearbeitet.

2.1 Definition Praxisanleitung

Wie bereits erwähnt wird die praktische Ausbildung in den ausbildenden Gesundheitseinrichtung durch speziell geschulte Praxisanleiter*innen durchgeführt und unterstütz. Die Praxisanleiter*innen sollen mit der Schule kooperieren und dabei einen Ausbildungsplan sowie Lernziele entwickeln. Ihre Aufgabe ist die Betreuung und Unterstützung der Auszubildenden in der Einrichtung bzw. dem Praktikumsort. Sie entwerfen praktische reale Lernsituationen und leiten die Auszubildenden zur Erfüllung dieser Lernaufgaben an, damit unterstützen sie am Lernort Praxis den Erwerb der Handlungskompetenzen. Ebenfalls evaluieren sie mit den Auszubildenden die

Lernerfolge und beurteilen diese entsprechend (Thremer, 2010, o. S.). Diese Definition und Aufgabenbeschreibung der Praxisanleitung ist treffend. Eine weitere postuliert: „Anleitung von Pflegeschülern, Praktikanten und neuen Mitarbeitern bei unbekannten oder ungeübten Tätigkeiten durch (eine) erfahrene Person(en) in einer Abteilung. Dies sind beispielsweise Mentoren in der Gesundheits- und Krankenpflege oder zusätzlich ausgebildete Pflegefachkräfte (Praxisanleiter) in der Altenpflege“ (Wied, 2021, o. S.). Diese zweite Definition ist nur in Teilen verwertbar, da sie von Anleitung spricht und nicht explizit von Praxisanleitung. Die Praxisanleitung im wörtlichen Sinne, darf nur durch weitergebildete Praxisanleiter erfolgen. Dennoch werden Auszubildende auch von Pflegefachkräften angeleitet und lernen während ihrer Tätigkeit.

Aus den beiden aufgeführten Definitionen lässt sich folgern, dass Praxisanleitung eine gezielte didaktisch aufbereitete Anleitung der Auszubildenden in einer realen Arbeitssituation darstellt. Dies ist die Begriffsbestimmung, welche dieser Arbeit zugrunde gelegt wird.

2.2 Definition Praxisbegleitung

Die Praxisbegleitung unterscheidet sich im Wesentlichen von der Praxisanleitung dadurch, dass sie von einer Lehrkraft der Pflegeschule in einem vordefinierten Zeitrahmen durchgeführt wird. Eine genaue Definition, sowie eine genaue Beschreibung der Durchführung existiert nicht. Dauer und Jürgensen beschreiben für das Bundesinstitut für Berufsbildung die Praxisbegleitung wie folgt: „Die Praxisbegleitung am Lernort Praxis erfolgt durch Lehrende der Pflegeschule jeweils einmal im Orientierungseinsatz, in allen fünf Pflichteinsätzen und im Vertiefungseinsatz, damit insgesamt also mindestens siebenmal während der Ausbildung. Die Praxisbegleitung hat den Zweck, die Auszubildenden fachlich zu betreuen und zu beurteilen sowie die Praxisanleitenden zu beraten und zu unterstützen. Mit dem unmittelbaren Bezug zu realen Pflegesituationen kann dabei festgestellt werden, wie gut der Theorie-Praxis-Transfer gelingt. Die Auszubildenden werden dazu angehalten, bei der beaufsichtigten Durchführung pflegeberuflicher Handlungen den Entwicklungsstand ihrer Kompetenzen zu demonstrieren und zu reflektieren. Zu diesen pflegeberuflichen Handlungen können beispielsweise direkte pflegerische Maßnahmen oder Beratungen mit zu pflegenden Menschen oder auch Fallbesprechungen gehören“ (Dauer & Jürgensen, 2021, S. 26).

Auch wenn keine genaue Definition existiert, gibt die Ausführung von Dauer und Jürgensen einen guten Überblick darüber, was unter Praxisbegleitung zu verstehen ist und wie sie sich von der Praxisanleitung abgrenzt. Die gesetzlichen Be-stimmungen, auf die im Folgenden noch eingegangen wird, bieten einen weiteren Orientierungsrahmen.

3 Rahmenbedingungen der Praxisbegleitung

Der gesamte Ausbildungsverlauf ist in unterschiedlichen Rahmenbedingungen eingebettet, so auch die Praxisbegleitung. Zum einen existieren gesetzliche Bestimmungen, die einen klaren Rahmen bilden, zum anderen sind es institutionelle Bedingungen, sowohl Seitens der Pflegeschule als auch der Praxiseinrichtungen, die die Ausgestaltung der Praxisbegleitung bedingen.

Diese Rahmenbedingungen werden nachfolgend analysiert und beschrieben.

3.1 gesetzliche Vorgaben bezüglich der Praxisbegleitung

Die Praxisbegleitung ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV) gesetzlich geregelt. In § 6 Abs. 3 Satz 3 wird klargestellt, dass „[d]ie Pflegeschule […] die praktische

Ausbildung durch die von ihr in angemessenem Umfang zu gewährleistende Praxisbegleitung [unterstützt]“ (§ 6 Abs. 3 Satz 3 PflBG). Auch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe wird die Praxisbegleitung im angemessenen Umfang gefordert. Dieser wird nicht näher beschrieben, hier wird jedoch die Häufigkeit näher bestimmt. So regelt § 5 der Verordnung, dass jeder / jede Auszubildene pro Orientierungs-, Pflicht- und Vertiefungseinsatz mindestens eine Begleitung erhält. Damit ist ein Minimum von sieben Praxisbegleitungen gefordert. Es heißt weiter, dass eine persönliche Anwesenheit der Lehrkraft erforderlich ist. Ebenso wird die Aufgabe der Lehrkraft geregelt. Denn diese soll die Auszubildenden fachlich betreuen und beurteilen und die Praxisanleitenden unterstützen. (§5 Satz 4 PflAPrV)

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Praxisbegleitung, welche sich aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe ergeben, bieten zwar einen Rahmen, geben jedoch keinen weiteren Einblick in die Ausgestaltung dieser.

Hier existieren keine verbindlichen Vorgaben.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen für die Praxisbegleitung, welche hier aufgeführt wurden, wirken weitere Rahmenbedingungen auf die Machbarkeit und Ausgestaltung dieser ein, auf die im Folgenden weiter eingegangen wird.

3.2 institutionelle Rahmenbedingungen des Lernorts Praxis

Die institutionellen Rahmenbedingungen des Lernorts Praxis bezüglich der

Praxisbegleitung ergeben sich aus mehreren Faktoren. Die Pflegeberufe sind in Deutschland als Engpassberufe eingestuft. Der Beruf der Pflegefachkraft erreicht laut Bundesagentur für Arbeit eine Engpassbewertung von 2,8 von 3,0 Punkten. (Bundesagentur für Arbeit, 2023, o. S.) Hier zeigt sich, dass der Personalmangel in den Einrichtungen enorm ist. Durch den Personalmangel bedingt ist die Versorgungsdichte der Pflegekräfte in den Einrichtungen hoch. Die folgende Abbildung verdeutlicht dies am Beispiel der Pflegekräfte in den Kliniken aus dem Jahr 2018 im internationalen Vergleich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Deutsche Krankenpfleger am Limit (Suhr, 2019, o. S.)

Es zeigt sich, dass auf den Pflegefachkräften und damit auch auf den

Praxisanleiter*innen eine enorme Arbeitsdichte liegt. Dieser Druck spiegelt sich auch in der Qualität der praktischen Ausbildung wider. Nicht alle Einrichtungen können Praxisanleiter für die Betreuung der Auszubildenden freistellen (Bühler, 2022, S.33). Daher ist die Durchführung der Praxisbegleitung und die der regelmäßigen Praxisanleitung stark von der Verfügbarkeit der Praxisanleiter*innen abhängig, da diese ohne Freistellung im normalem Pflegebetrieb eingebunden sind.

Weiterführend erfolgt „[d]ie Praxisbegleitung [..] realitätsnah unter Einbeziehung des zu pflegenden Menschen. Die fachliche Begleitung und Beratung der

Auszubildenden erfolgt deshalb in exemplarischen Pflegesituationen“ (BTDrucksache 19/2707, S. 92). Hier gilt es bei der Auswahl der Patienten, analog zur Auswahl der Examenspatienten, darauf zu achten, dass der Grad der Pflegebedürftigkeit der zu pflegende Person den Anforderungen des Ausbildungsstands entspricht und mit einer Praxisbegleitung einverstanden ist. Hier ist es ebenfalls von Nöten, dass der Datenschutz, die Intimsphäre und das Recht des Patienten auf Autonomie Beachtung finden.

Ein weiterer Faktor, der bei der Praxisbegleitung beachtet werden muss, ist das Rollen- und Aufgabenverständnis der beteiligten Personen. Die Lehrkraft vertritt die Schule, während der Praxisanleiter bisher die praktischen Begleitungen durchgeführt hat. Gemeinsam wird die auszubildende Person nun von beiden Seiten betrachtet. Die Lehrkraft steht nun zwischen ihrer Erfahrung als Pflegefachkraft und der als pädagogischen Fachkraft. Das Pflegeberufegesetz sieht die fachliche Betreuung und Beurteilung im Rahmen der Praxisbegleitung vor (§5 PflBG). Gerade die Begleitung in fremden Fachbereichen ist für die Lehrkräfte jedoch eine Herausforderung, so zeigt sich, wie eine Forschung von Hermanns und Koch im Jahr 2020 ergab, dass im Rahmen der Praxisbegleitung der Fokus mehr auf die Übung der praktischen Tätigkeit gelegt wird. (Himml et al., 2022, S. 63f.).

Wie bereits erwähnt wirken sich verschiedene Faktoren auf die Praxisbegleitung aus. Im weiteren Verlauf wird auf die Rahmenbedingungen des Lernorts Schule, welche auf die Praxisbegleitung Einfluss nehmen, eingegangen.

3.3 institutionelle Rahmenbedingungen des Lernorts Schule

So wie die Rahmenbedingungen der Einrichtungen der praktischen Ausbildung auf die Praxisbegleitung wirken, wirken auch die der Einrichtung der theoretischen Ausbildung auf dieses Instrument ein.

Die Schule ist wie bereits erwähnt für die Durchführung der Ausbildung verantwortlich (§ 10 PflBG). So kann die Praxisbegleitung in Kooperationsverträgen geregelt werden. Dennoch hat die Schule auf die personelle Situation in den Einrichtungen keinen direkten Einfluss und kann nicht für die erforderlichen Kapazitäten sorgen. Die Personalnot existiert nicht nur in den Praxisbetrieben, auch in den Pflegeschulen ist ein Mangel an pädagogischen Fachkräften deutlich spürbar (Millich, 2023, o. S.). Dies ist der Terminierung der Praxisbegleitung nicht dienlich. Das Pflegeberufegesetz sieht eine Quote von einer pflegepädagogischen Vollzeitstelle zu zwanzig Auszubildenden vor (§ 9 Abs. 2 Satz 1 PflBG), in Nordrhein-Westfalen wurde dieses Verhältnis auf 1:25 erweitert (§ 2 DVO-PflBG-NRW). Das bedeutet, dass eine Lehrkraft mehr Auszubildende zu betreuen hat und dadurch eine höhere Anzahl an Praxisbegleitungen durchführen muss. Daher ist hier die Terminierung eng und es gibt wenig Spielraum für Ausweichtermine, falls ein Termin nicht stattfinden kann.

Die Qualität der Praxisbegleitung hängt ebenfalls an einigen institutionellen Bedingungen der Pflegeschulen. So haben Befragungen ergeben, dass nicht in allen Pflegeschulen ein Konzept zur Praxisbegleitung vorliegt und die Schulleitungen die inhaltlichen Gestaltungen dieser, den durchführenden Lehrkräften überlassen (Felber & Kerres, 2018, S. 17). Weiterführend benötigen Lehrkräfte entsprechende Kompetenzen zur Durchführung der Praxisbegleitung, welche im Studium nicht hinreichend vermittelt werden (Felber & Kerres, 2018, S. 5). Zudem, wie bereits erwähnt, entstehen Unsicherheiten bei den Lehrkräften, wenn sie in einem für sie fremden Bereich begleiten und beurteilen sollen (Himml et al., 2022, S. 63f.).

Hier zeigen sich bereits erhebliche Verbesserungspotentiale, um die Praxisbegleitung fachgerechter durchzuführen. Einige Pflegeschulen verfügen über entsprechende Konzepte zur Durchführung, jedoch ist dies nicht flächendeckend der Fall. Daher stellt sich die Frage nach dem pädagogischdidaktischen Wert des Instruments.

4 Der pädagogisch-didaktische Wert der Praxisbegleitung

Wie bereits erwähnt sind Praxisbegleitungen nicht flächendeckend konzeptionell organisiert (Felber & Kerres, 2018, S.13). Es herrscht keine einheitliche Vorstellung davon, was unter einer Praxisbegleitung zu verstehen ist und wie diese inhaltlich auszugestalten ist. In den Praxisbetrieben, die mit verschiedenen Schulen kooperieren, kann es durchaus vorkommen, dass die Praxisbegleitungen je nach Schule und Lehrkraft unterschiedlich durchgeführt und ausgestaltet werden. Dies kann zu Verunsicherungen bei den Praxisanleitern und den Auszubildenden führen. Ebenfalls wurde bereits aufgeführt, dass bei den Lehrenden -Praxisbegleitern- Unsicherheiten durch verschiedene Faktoren, wie beispielsweise der Begleitung innerhalb eines fremden Fachbereichs oder der Frage nach der Ausgestaltung der Begleitung, entstehen können. Werden also die Rahmenbedingungen, welche zu Unsicherheit bei allen Beteiligten führen können, betrachtet und um die Faktoren der durch den Personalmangel herbeigeführten Terminproblematiken ergänzt, lässt die Frage nach dem Nutzen der Praxisbegleitung und deren didaktischen – pädagogischen Wert aufkommen.

Dennoch wird die Praxisbegleitung als Verknüpfung der Lernorte Praxis und Theorie als ein Erfolgsgarant der pflegerischen Ausbildung gesehen (Drucksache 17/7823, S. 68), da in der Praxisanleitung Lernsituationen im realen Setting didaktisch aufbereitet werden und die Auszubildenden in der Praxisbegleitung entlang des Standes des Kompetenzerwerbs präsentieren können und sowohl von Seite der Praxis als auch der Theorie ein Feedback im Rahmen einer Beurteilung erhalten. Hier ist die Verzahnung von Theorie und Praxis greifbar.

Es lässt sich bisher folgern, dass die Praxisbegleitung ein profundes Instrument darstellen kann, welches einen immensen Beitrag zum Lernerfolg leisten kann, jedoch in der aktuellen Ausgestaltung Schwächen aufzuweisen scheint. Daher wird im Folgenden auf das Lernen und die Lernerfolge eingegangen, bevor die Verknüpfung der beiden Lernorte und die aktuellen Forschungs- bzw.

Studienlagen der Praxisbegleitung beleuchtet werden.

4.1 Lernen und Lernerfolg

Um der Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung nachgehen zu können, ist es elementar die

Themen Lernen und Lernerfolg näher zu betrachten. Es existiert keine einheitliche Definition von Lernen. Die meisten Definitionsversuche stammen aus dem Bereich der Psychologie. Bodenmann, Perrez und Schär stellen einige Definitionen von verschiedenen Autoren in ihrem Buch vor, ihnen wohnt die Gemeinsamkeit inne, dass sie alle Lernen als eine Veränderung des Verhaltens definieren, welche aus Erfahrungen resultieren. (Bodenmann, Perrez & Schär, 2011, S. 14f.). Weitere Definition finden sich im pädagogischen Lexikon von Gymnich, auch hier zeigt sich die gleiche Gemeinsamkeit (Gymnich, 2000, S. 72 f.). Im Anhang werden diese Definitionen aufgeführt.

Neben den Definitionen des Lernens existieren verschiedene Lerntheorien, welche für das Verständnis über Lernen und für die Gestaltung von Lernaufgaben ebenfalls existenziell sind. Diese lassen sich in drei klassische Kategorien, dem Behaviorismus, dem Kognitivismus und dem Konstruktivismus, einteilen. Klier implementiert hier eine neue Kategorie, die des Social Learnings. Abbildung 3 fasst die einzelnen Lerntheorien übersichtlich zusammen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Lerntheorien (Klier, 2020, o. S.)

Auf die Lerntheorien, sowie die Definitionen des Lernens wird an dieser Stelle nicht weiter eingegangen.

Die Praxisbegleitung in Verknüpfung mit Praxisaufgaben, stellt ein Element der Erlangung von Handlungskompetenzen dar, wie Abbildung 3 illustriert. Hier kann durch die anleitende und die begleitende Personen ein Lernumfeld geschaffen werden, in dem die Auszubildenden entsprechend dem Ausbildungsstand erlangte Handlungskompetenzen präsentieren können. Sie erhalten ein direktes Feedback, dies ermöglicht einen persönlichen Abgleich des Lernstandes in der Verknüpfung von Theorie und Praxis. Auf diese Verknüpfung wird im nachfolgenden Kapitel näher eingegangen.

Zudem ist es fraglich, ob die Praxisbegleitung den Auszubildenden als Methode für den Lernerfolg dienlich ist, oder ob die Praxisbegleitung lediglich ein Medium zur Präsentation des bereits erzielten Lernerfolgs darstellt. Das Instrument kann eine hohe Relevanz für das Lernen der Auszubildenden haben, wenn sie gezielt und durchdacht angewendet wird (Schladitz, 2010, S.57). Hier scheint es auf die Ausgestaltung des Instruments der einzelnen Schulen anzukommen. Dieser Frage wird in der empirischen Erhebung weiter nachgegangen.

4.2 Die Praxisbegleitung als Verknüpfung der Lernorte

„Mit der Praxisbegleitung soll eine Vernetzung von Theorie und Praxis in der Pflegeausbildung stattfinden“ (Himml et. al, 2022, S. 62). Sie „[…] ermöglicht den persönlichen Kontakt mit allen an der Ausbildung Beteiligten und vertieft die

Zusammenarbeit von praktischen Ausbildungsstätten und Pflegeschulen“ (Saul & Jürgensen, 2021, S. 26). Wie es bereits im Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) festgehalten wurde, ist der Nutzen und damit Wichtigkeit der Verknüpfung der Lernorte Theorie und Praxis zur Entwicklung einer Handlungskompetenz von elementarer Bedeutung. Die Praxisbegleitung und die Praxisanleitung werden hier als „[w]esentliche Bestandteile der praktischen Ausbildung und damit Garanten einer qualitätsvollen [sic!] […]“ (Drucksache 17/7823, S. 68) angesehen. Weiterführend postuliert Mamerow, dass das Ausbildungsziel der Erreichung einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz nur erreicht werden kann, wenn die Lernerfahrungen aus der Theorie und Praxis miteinander verknüpft und reflektiert werden (Mamerow, 2021, S. 55f.)

Es zeigt sich, dass das Instrument ein existenzieller Bestandteil der Theorie-Praxis

Verknüpfung darstellt und für den Lernerfolg von Auszubildenden in der Pflegeausbildung elementar ist. Jedoch weist der bisherige Verlauf dieser Arbeit auch darauf hin, dass die tatsächliche Wirksamkeit des Instruments mit der Ausgestaltung der Praxisbegleitung korreliert. Daher gilt es zu prüfen, in weit das Instrument dem Lernerfolg der Auszubildenden in seiner derzeitigen Form dienlich ist. Im Verlauf wird folglich auf aktuelle Studien bezüglich der Praxisbegleitung eingegangen.

4.3 aktuelle Studien bezüglich der Praxisbegleitung

„Der Lehrauftrag Praxisbegleitung stellt sich für die Lehrenden in den Berufsfeldern Gesundheit und Pflege komplex und uneinheitlich dar. Insbesondere die empirischen Befunde sowie Stellungnahmen der Berufsverbände lassen erheblichen Forschungsbedarf erkennen“ (Arens, 2013, S. 124). Dies zeigt sich auch darin, dass die Praxisbegleitung nicht flächendeckend konzeptionell aufgearbeitet ist und sich die Ausgestaltung nicht einheitlich darstellt. Obwohl die Praxisbegleitung kein neues Instrument darstellt (Arens (a), 2013, S.127). Die Praxisbegleitung ist in der Pflegeausbildung schon seit langem verortet.

Es existieren mittlerweile neuere Studien bezüglich der Praxisbegleitung. So ist 2022 der Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021 Vereinten

Dienstleistungsgewerkschaft ver.di / ver.di Jugend erschienen. In diesem Report wird sich auch mit der Praxisbegleitung auseinandergesetzt. So zeigt dieser Report auf, dass der Großteil der Auszubildenden nicht die gesetzlich geforderten Begleitungen von mindesten einem pro

Einsatz erhalten. Wie Abbildung 4 veranschaulicht.

Ebenso wird der Inhalt der Praxisbegleitung seitens der Auszubildenden unterschiedlich empfunden, wie Abbildung 5 verdeutlicht. Bei dieser Erhebung ist jedoch zu berücksichtigen, dass zur Zeit der

Erhebung die Corona-Pandemie massive

Auswirkungen auf das Gesundheitswesen ausübte.

Damit auch auf die Praxisbegleitung und die Ausbildung, welche in dieser Zeit teilweise remote geschah und Praxisbegleitungen auch nicht in

Präsenz stattfinden konnten. Wenn die Praxisbegleitung stattgefunden hat (meist dann telefonisch) hatte diese keinen Mehrwert für die Auszubildenden. Weiterführend muss berücksichtigt werden, dass der Zeitpunkt der Erhebung auf Grund der Änderung des Pflegeberufegesetz eine Vielzahl an Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr waren. (Bühler, 2022, S. 41).

„Für die befragten Auszubildenden spielt die Praxisbegleitung – trotz der durchwachsenen Rückmeldungen zu ihrer Durchführung und der Verzahnung von Theorie und Praxis – eine wichtige Rolle in der Ausbildung. Fast die Hälfte (47

Prozent) findet Praxisbegleitung „sehr wichtig“. Nur 14,8 Prozent schätzen sie als „nicht so wichtig“ bis „gar nicht wichtig“ ein“ (Bühler, 2022, S. 42).

5 Vorbereitung der Datenerhebung

Im Verlauf dieser Arbeit wurde bereits deutlich, dass die Praxisbegleitung in der Pflegeausbildung durchaus eine gute Theorie-Praxis-Verbindung herstellen kann und damit dem Kompetenzerwerb dienlich sein kann. Es wurde aber auch deutlich, dass gerade im Bereich der Praxisbegleitung weiterer Forschungsbedarf besteht. Hier soll die empirische Studie, welche im Modul der Praxisstudien (PST) in diesem

Studiengang durchgeführt werden soll, anknüpfen. Es soll die Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung ermittelt werden.

Im weiteren Verlauf wird die Methode beleuchtet und die Zielgruppe der Befragung definiert.

5.1 Methodenwahl

Ziel der empirischen Forschung ist es die Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung herauszufinden. Dazu werden die Daten mittels eines quantitativen Online-Fragebogens in einer deskriptiven Querschnitterhebung ermittelt.

Dadurch lässt sich das derzeitige Empfinden, der Auszubildenden bezüglich des Nutzen der Praxisbegleitung auf den Lernerfolg ermitteln. Aus diesen Ergebnissen können dann Schlüsse gezogen werden, welche bei der Evaluation der Praxisbegleitung dienlich sein können und ggf. zu einer Neukonzeptionierung dieser führen kann.

Dieses Vorgehen hat sowohl Vor- als auch Nachteile, welche im Folgenden analysiert und dargestellt werden.

5.1.1 Der Fragebogen

Der Fragebogen, welcher für die Erhebung der empirischen Daten dienen wird, liegt dieser Arbeit im Anhang bei. Bei der Erstellung des Fragebogens wurde auf die Einhaltung der Gütekriterien der quantitativen Forschung großen Wert gelegt.

„Hier lässt sich das Ausmaß der Datenqualität nicht positiv bestimmen, sondern

Datenqualität ergibt sich aus der Abwesenheit von Fehlern“ (Gräf, 2010, S. 35).

Den Kriterien der Objektivität, Reliabilität und der Validität, wurden bei der Erstellung der Fragen und der Operationalisierung dieser, Rechnung getragen. Die Zielsetzung und die entsprechenden Fragen wurden bei der Operationalisierung der zu erhebenden Daten klar strukturiert. Es wurden verschiedene Fragetypen mit einer angemessenen Skalierung, klaren Instruktionen in der Aufgabenstellung gewählt und in eine sinnvollen Reihenfolge gebracht, da „[d]ie Fragereihenfolge [..] dann gut [ist], wenn sie für den Befragten wie ein Gespräch wirkt“ (Gräf, 2010, S. 50). Die verschiedenen Fragetypen sollen eine Beantwortung nach Mustern vermeiden. „Für die Gestaltung von Online-Fragebögen gelten ähnliche Anforderungen wie für andere Websites auch. Sie sollten übersichtlich gestaltet sein, angenehme Farbgestaltung beinhalten und interessant aufgebaut sein, wobei die Aufmerksamkeit des Betrachters auf die zentralen Inhalte der Seite gelenkt wird“ (Gräf, 2010, S. 39). Daher wurden die Mischung an Fragetypen bewusst gewählt. Zudem zeigen Studien, „dass es für Befragte einfacher ist, immer nur eine Spalte für ihre Antwort auszuwählen. Die Befragten können es als lästig empfinden, die Maus von links nach rechts zu bewegen, um ihre Meinung auszudrücken. Stattdessen ist es bequemer, entlang einer Spalte zu antworten“ (Gräf, 2010, S. 46). Dies fand in der Erstellung des Fragebogens ebenfalls Berücksichtigung, daher wurden die Auswahlfelder der Antwort vertikal ausgerichtet.

Jede Methode hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Im Folgenden Abschnitt wird auf die Vor- und Nachteile des Online-Fragebogens eingegangen.

5.1.2 Vor und Nachteile der Methode

„Inzwischen liegt eine Menge von Befunden vor, die zeigen, dass die Datenqualität von Online-Umfragen besser, zumindest aber nicht schlechter als bei telefonischen oder persönlichen Befragungen ist“ (Gräf, 2010, S.55). Dies stützt die Wahl den Fragebogen den Auszubildenden Online zur Verfügung zu stellen.

Zudem erlaube es Fragebögen „[…] in ökonomischer Form große Gruppen von

Personen zu untersuchen und auch systematische Wiederholungen von

Befragungen vorzunehmen. Die zahlenmäßige Repräsentation von

Merkmalsausprägungen ermöglichen dann die statistischen Vergleiche“ (Kallus, 2010, S.128). Hier sollen keine statistischen Vergleiche gezogen werden, jedoch die Verfügbarkeit der Merkmalsausprägungen erlauben es die einzelnen Items einer Tendenz zuzuordnen und zu ermitteln, welche Bedeutung das Instrument der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung hat.

Der Nachteil einer Online-Befragung ist, dass kein Interviewer vor Ort ist und der

Fragebogen selbsterklärend sein muss. Zudem muss bedacht werden, dass die Befragung online – also an einem Bildschirm – durchgeführt wird, dass bedeutet, das die Monitorgröße bei der Layoutwahl mitbedacht werden muss. (Gräf, 2012, S. 35)

Ein weiterer Vorteil der Online-Befragung ist die Barrierefreiheit. Es muss kein Fragebogen zurückgesendet werden. Dies kann die Rücklaufquote positiv beeinflussen.

Die Befragung soll mittels eines Online-Tools Lamapoll durchgeführt werden. Dieses Tool ist Webbasiert und kann auf jedem Browser geöffnet werden. Hier wird der Barrierefreiheit Rechnung getragen. Der Rücklauf, kann aktuell verfolgt werden. Zudem erstellt das Tool eine automatisierte Auswertung, was die Gewinnung der Ergebnisse der Daten erleichtert.

5.2 Wahl der Befragungszielgruppe

Die Zielgruppe der Befragung sind Auszubildende einer Pflegeschule. Durch die Online-Befragung ist es möglich mehrere Ausbildungskurse zu befragen, auch wenn sich diese zum Befragungszeitraum nicht in der Schule befinden, sondern ggf. im Praxiseinsatz oder Urlaub. Zur genauen Beantwortung der Forschungsfrage ist es sinnvoll Auszubildende aus verschiedenen Ausbildungsdritteln der generalistischen dreijährigen Pflegeausbildung zu befragen. Dies eröffnet einen Blick darauf, ob die Einstellung zur Praxisbegleitung und deren Einfluss auf den Lernerfolg in den verschieden Ausbildungsdritteln variiert.

An der Befragung werden vier Kurse teilnehmen. Einer aus dem ersten Ausbildungsdrittel, zwei aus dem zweiten und einer aus dem dritten. Insgesamt werden 59 Auszubildende befragt.

6 Zusammenfassung und Ausblick

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft unterliegt einem steten Wandel. In dieser Arbeit wurden die Veränderungen der letzten Zeit durch die Einführung des Pflegeberufegesetzes und damit der Wandel zur generalistischen Ausrichtung beschrieben. Mit diesem Wandel ging auch ein didaktischer Paradigmenwechsel einher, denn das Lerngeschehen wird nun an Kompetenzen, siehe Abbildung 1, ausgerichtet. (§ 2 Abs.1 PflAPrV). Damit rückte auch die Verzahnung von Theorie und Praxis weiter in den Fokus (Drucksache 17/7823, S. 68). Hier greift das oben beschriebene Instrument der Praxisbegleitung. Diese wird nicht flächendeckend konzeptionell geplant durchgeführt, was zu Unsicherheiten bei den Beteiligten führen kann (Felber & Kerres, 2018, S.13). Zudem unterliegt die Ausbildung und damit auch die Praxisanleitung und Praxisbegleitung einigen Einflussnehmenden Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen erzeugen Herausforderungen für die Praxisbegleitung in der Pflegeausbildung, welche nicht ausschließlich pädagogischer Natur sind, sondern auch im Managementbereich angesiedelt sind.

Ebenfalls wurde herausgestellt, dass im Bereich der Praxisbegleitung noch Forschungsbedarf besteht und daher soll diese Arbeit an diese Forschungslücke anknüpfen. Die in Kapitel 4.3 aufgeführte Erhebung wurde unter speziellen Bedingungen durchgeführt, da die Corona-Pandemie und die Umstellung der gesetzlichen Bestimmungen der Ausbildung in die Datenerhebung einwirken. Inwieweit diese Umstände die Ergebnisse beeinflussen und wie diese dann von einer erneuten Befragung abweichen, können bei der Auswertung der durchzuführenden empirischen Befragung herausgestellt werden.

Die Praxisbegleitung soll den Auszubildenden bei dem Erwerb und der Bildung der entsprechenden Kompetenzen dienlich sein. Inwieweit die Auszubildenden dieses Instrument als hilfreich empfinden, wird die empirische Datenerhebung bzw. Auswertung herausstellen, welche im Nachgang dieser Arbeit durchgeführt wird und für die hier der Grundstein gelegt wurde. Es wurde ein Forschungsdesign für eine quantitative Online-Befragung von Auszubildenden in verschiedenen Ausbildungsdritteln entwickelt, welches Aufschluss über die Bedeutung der

Praxisbegleitung für den Lernerfolg der Auszubildenden geben soll. Je nach Ergebnislage könnten an dieser Forschung bzw. der empirischen Arbeit, für diese die hier vorliegende Arbeit vorbereitend wirkt, dann weitere anschließen.

Literaturverzeichnis

Arens F. (2013), Praxisbegleitung ein der Pflegeberusfausbildung – ein blinder Fleck in der Berufsbildildungsforschung?, erschienen in: Jahrbuch der berufs- und wirtschaftspädagigischen Forschung 2013 von Faßhauer U, Fürstenau B, &

Wuttke E. (Hrsg.) verfügbar unter: https://www.pedocs.de/volltexte/2013/8069/pdf/Fasshauer_JB_berufs_wirtschafts p_Forschung_2013_Arens_Praxisbegleitung.pdf 12.04.2024

Arens F. (2013), Praxisbegleitung als Lehrauftrag in den Berufsfeldern Gesundheit und Pflege: Positionen, Befunde und Forschungsbedarfe, erschienen in: Zeitschrift für Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Band: 109, Heft 1 (2013) Stuttgart: Franz Steiner Verlag

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Anhang

Definitionen Lernen

Gymnich definiert Lernen in seinem pädagogischen Lexikon PädPsych auf S. 72 f. wie folgt:

„Allgemeine Bezeichnung für den Erwerb von Wissen und der Aneignung von motorischen und sprachlichen Fertigkeiten. In der Psychologie versteht man unter L. die durch Erfahrung entstandene, relativ überdauernden Änderungen des

Verhaltens. L. Kann somit als Prozess sic! verstanden werden, der bestimmte

Organismen befähigt, aufgrund früherer Erfahrungen und durch organische Eingliederung weiterer Erfahrungen Situationsangemessen zu reagieren. L. ist allerdings nur dann gegeben, wenn ausgeschlossen werden kann, daß sic! dieselben Verhaltensänderungen auf 1. angeborene Reaktionstendenzen (z.B.

Reflexe), 2. Reifungsprozesse (z.B. Altern) oder 3. Vorübergehende Veränderungen des Organismuszustands (z.B. Ermüdung) zurückgehen.

Menschliches L. ist eine überwiegend einsichtige, aktive, sozialvermittelte Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten, Überzeugungen und

Verhaltensweisen. Die dabei auftretenden Lernvorgänge lassen sich in vier Lernphasen einteilen: 1. Vorbereitungsphase, 2. Aneignungsphase, 3.

Speicherungsphase, 4. Erinnerungsphase.

L. und Gedächtnis stehen in einem engen Zusammenhang. L. bezieht sich auf Verhalten nach Erfahrungen oder Übungen. Gedächtnis dagegen bezieht sich auf die Prozesse der Einspeicherung von Erfahungsrepräsentationen und ihren Abruf, um z.B. neue Situationen bewältigen zu können.“

Bodenmann, Perrez und Schär nennen in ihrem Buch: Klassische Lerntheorien, Grundlagen und Anwendung in Erziehung und Psychotherapie auf S. 14f., welches 2011 erschienen ist, folgende Definitionen:

„Lernen wird dabei als Erfahrungsprozess aufgefasst, welcher zu einer relativ permanenten Änderung des Verhaltens führt, wobei diese

Verhaltensmodifikationen nicht durch temporäre Zustände, Reifungen oder angeborene bzw. genetische Reaktionstendenzen erklärt werden kann (Klein,

1996). Zudem muss Lernen von Veränderungen, welche auf

Wachstumsvorgängen, Ermüdungen, Alterungen, Einwirkung von Pharmaka oder Verletzungen zurückzuführen sind, abgegrenzt werden (Bredenkamp & Bredenkamp, 1977).

„Lernen bezieht sich auf die Veränderung im Verhalten oder im Verhaltenspotential eines Organismus hinsichtlich einer bestimmten Situation, die auf wiederholte Erfahrungen des Organismus in dieser Situation zurückgeht, vorausgesetzt dass diese Veränderungen nicht auf angeborenen Reaktionstendenzen oder vorübergehende Zustände (wie etwas Müdigkeit, Trunkenheit, Triebzustände, uns.) zurückgeführt werden kann“ (Bower & Hilgrad, 1981, S. 31).

„In der Lernpsychologie wird unter Lernen der Aufbau (bzw. Abbau bei Verlernen) von relativ stabilen Verhaltensdispositionen im weitesten Sinne verstanden, also Dispositionen zu offenem (direkt beobachtbarem) und/oder verdecktem, zu psychomotorischem, affektivem, kognitivem und vegetativem Verhalten auf Grund von Erfahrungen …“.“ (Perrez & Patry 1981, S. 231)

Fragebogen

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Titel: Die Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung

Hausarbeit , 2024 , 27 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Björn Berger (Autor:in)

Pädagogik - Berufsbildung, Weiterbildung
Blick ins Buch

Details

Titel
Die Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung
Hochschule
Hamburger Fern-Hochschule  (Berufspädagogik)
Veranstaltung
DKP
Note
1,3
Autor
Björn Berger (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2024
Seiten
27
Katalognummer
V1619120
ISBN (PDF)
9783389155530
ISBN (Buch)
9783389155547
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Praxisbegleitung Pflegeausbildung Generalistik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Björn Berger (Autor:in), 2024, Die Bedeutung des Instruments der Praxisbegleitung für den Lernerfolg für Auszubildende in der Pflegeausbildung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1619120
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Leseprobe aus  27  Seiten
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