Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Erbe Deutschlands: Schuld, Verantwortung und Sühne von 1945 bis heute
2.1 Die Geschehnisse im Nationalsozialismus
2.2 Die Schuldfrage
2.2.1 Die verschiedenen Arten der Schuld
2.2.2 Die Träger der Schuld
2.3 Entschuldigungsstrategien und das Verdrängen der Schuld
2.4 Entnazifizierung und Sühne
3. Schlusswort
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
1.Einleitung
Die Schuldfrage und die Frage nach der Verantwortung in einer Handlung spielen schon seit Menschengedenken eine wesentliche Rolle in dem Leben und Zusammenleben der Menschen. Schuld in einer Handlung zu erkennen und zu bestrafen ist ein wichtiger Bestandteil in der Gesellschaft, um die Ordnung des menschlichen Daseins zu sichern und Chaos zu vermeiden. Doch was ist Schuld? Schuld oder die Frage nach der Schuld entsteht immer erst dann, wenn eine Tat ausgeführt wird, bei der ein anderes Lebewesen oder das Eigentum einer Person zu Schaden kommt. In keinem Punkt unserer Menschheitsgeschichte wurden die Menschen schwerer geschädigt und ihrer Würde beraubt, als durch die Taten im Nationalsozialismus.
Nachdem der Zweite Weltkrieg und damit der Nationalsozialismus beendet wurden, war es an der Zeit gewesen die Gerechtigkeit zu fördern und die Schuldigen für all jene menschenunwürdigen Taten zu bestrafen. Doch plötzlich lösten sich jene überzeugten Nationalsozialisten, aus Angst vor juristischer Verfolgung und Bestrafung für ihre Taten, in Luft auf und der Schrei „Wir sind nie Nazis gewesen!“1 oder „Die anderen haben auch Verbrechen begangen“ 2 schallte durch das Land. Als Hitlerdeutschland kapitulierte, verschwanden die Schuldigen plötzlich und waren sich ihrer Schuld nicht mehr bewusst. Stattdessen vergaßen und ignorierten sie das Geschehene des Nationalsozialismus und suchten die Schuld für die Taten gegen Millionen von Menschen bei anderen. Bei Diskussionen über die Schuldfrage im Nationalsozialismus ertönt oft die Aussage, dass ganz Deutschland aus der Sicht der Welt einer kollektiven Schuld unterlag bzw. unterliegt, doch ist es tatsächlich so gewesen? Lud ein ganzes Land Schuld auf sich? Aber wenn nicht, wer oder welche Gruppen gehörten zu den Schuldigen der Zeit und wie tat das Land Buße, um in der Welt wieder einen Platz einnehmen und versuchen zu können, Verantwortung zu tragen und zu entschädigen?
Wird den neugeborenen Generationen in unserer Gegenwart, knapp über sechzig Jahre nach Kriegsende, Schuld zugewiesen und welche Verantwortung besitzen die Kinder und Kindeskinder aufgrund der Taten bis weit in die Zukunft hinein?
2.Das Erbe Deutschlands: Schuld, Verantwortung und Sühne von 1945 bis heute
2.1 Die Geschehnisse im Nationalsozialismus
Dass Adolf Hitler (1889-1945) ab dem Jahre 1921 zum Führer der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei- der sogenannten NSDAP- ernannt wurde, war die erste Stufe auf dem Weg zur totalen Macht Hitlers, die die Taten im Nationalsozialismus erst ermöglichten. Am 30. Januar 1933 folgte daraufhin seine Ernennung zum Reichskanzler durch den damaligen Reichspräsidenten Hindenburg. Nachdem dieser im Jahr darauf plötzlich verstarb, übernahm Hitler seine Position als Reichspräsident, blieb hierbei aber ebenfalls weiterhin Reichskanzler und genoss daher beinah uneingeschränkte Macht. 3
Das äußerte sich vor allem darin, dass Hitler als Reichspräsident und Reichskanzler nicht nur den Reichstag auflösen, sondern im speziellen den ‚Ausnahmezustand‘ ausrufen konnte, vorausgesetzt, dass er feststellte, „dass ‚die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet‘ war, so durfte er gemäß Artikel 48 Abs. 2 des Ausnahmezustandes die ‚nötigen Maßnahmen‘ treffen, das heißt das Militär im Innern des Landes einsetzen und sogar die wichtigsten Grundrechte ‚vorübergehend‘ außer Kraft setzen“. 4 Zu diesen Grundrechten, die Hitler vorrübergehend streichen konnte, gehörten u. A. die im Artikel 114 der Weimarer Verfassung stehende personale Freiheit, sowie die freie Meinungsäußerung laut Artikel 118 und die Versammlungsfreiheit laut Artikel 123.
Der Ausnahmezustand war die Gelegenheit für die Nationalsozialisten, vollständige Macht zu erlangen, sofern es einen überzeugenden Anlass geben würde, den Ausnahmezustand auszurufen. Dieser Anlass bot sich bereits im Februar 1933, in dem der Reichstag vorsätzlich abgebrannt wurde. Aufgrund dessen verwendeten die Nationalsozialisten dieses Geschehnis, um das Land durch die sogenannte ‚Verordnung zum Schutz von Volk und Staat‘ beharrlich im Ausnahmezustand zu lassen. Die wichtigsten Grundrechte, die den Nationalsozialisten bei der Durchführung ihrer Ziele im Wege standen, wurden daraufhin ausgeschaltet und durch starken Terror und Druck gelang es ihnen nicht nur die Länder ihrer Selbstständigkeit zu berauben, sondern auch, das Ermächtigungsgesetz durchzusetzen, wodurch sie uneingeschränkten Zugriff auf die Gesetzgebung erlangten. 5 Nachdem die Nationalsozialisten ihre angestrebte Machtposition erreichten und jegliche Behinderungen bei der Durchsetzung ihres Vorhabens beseitigten, begannen sie mit ihrer menschenunwürdigen Politik der Ausgrenzung von u. A. Zigeunern, behinderten Menschen, politischen Gegnern und insbesondere Juden, die allesamt unter dem Begriff der „niederen Menschenform“ 6 zusammengefasst wurden und der Nationalsozialisten zufolge keinerlei Wert im Gegensatz zu normalen Menschen besaßen. 7 Zunächst wurde eine Vielzahl jener niederen Menschenformen zwangssterilisiert, um zu verhindern, dass sich diese belastende Menschenform fortpflanzen kann.
Anschließend wurden sie aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und in ihrem privaten Leben stark eingeschränkt. So war es beispielsweise den behinderten Menschen und den Zigeunern weder erlaubt zu heiraten, noch Geschlechtsverkehr zu haben.8 Die Ausgrenzung der Juden war jedoch noch gravierender. Seit dem Beginn des Nationalismus 1920 9 bis zum Juni 1943 wurden beispielsweise jüdische Läden boykottiert, Juden mussten sich durch den Davidstern an ihrer Kleidung kenntlich machen, es wurde veranlasst, dass „Juden ab 20 Uhr (Im Sommer ab 21 Uhr) zu Hause sein“10 mussten und es war ihnen ab 1942 grundsätzlich verboten, auf nichtjüdische Schulen zu gehen und ebenfalls durften sie „grundsätzlich keine Verkehrsmittel mehr benutzen“ 11 und „keine Haustiere mehr halten“. 12 Nachdem die Ausgrenzung der niederen Menschenformen Stück für Stück weiter durchgesetzt werden konnte, spitzte sich jene Ausgrenzungspolitik mit den Massendeportationen in die errichteten Konzentrationslager zu. „Die Lebensumstände in den Lagern waren menschenunwürdig. Kahlgeschoren, registriert und nummeriert und nur mit einer Häftlingsuniform bekleidet, hatten die Menschen ihre äußere Individualität und jegliche Rechte verloren.“13
[...]
1 Giordano (1990: 10).
2 Giordano (1990: 29).
3 Vgl. Bauer- Jonis (1996: 369).
4 http://www.bpb.de/publikationen/Z4V2EB,7,0,Vom_Kaiserreich_zur_Republik_191819.html#art7 (03.072010).
5 Vgl. Ebd.
6 Friedlander (1997: 29).
7 Vgl. Ebd.
8 Vgl. Friedlander (1997: 71,404).
9 Vgl. Stöhr (1979:31ff).
10 Stöhr (1979:34).
11 Stöhr (1979:36).
12 Ebd.
13 http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/antisemitismus/kz/index.html (03.07.2010).