Rousseaus „Betrachtungen über die Regierung Polens und über deren vorgeschlagene Reform“ sind ohne Kenntnis der Adelsrepublik Polen und deren zeitgeschichtliche Hintergründe unverständlich. Daher beginnt der Autor mit einem historischen Überblick über die zeitgenössische polnische Geschichte von 1763 bis 1772. Der Beginn der Darstellung der polnischen Geschichte mit 1763 wurde gewählt, da ab dieser Zeit die sächsische Zeit Polens endet und in Polen die Zeit König Stanisław August Poniatowskis beginnt, gegen den sich Konföderation von Bar, für welche Rousseau die „Betrachtungen“ entwirft, später wendet. Im Kapitel „Einordnung in die Verfassungsgeschichte“ wird versucht, die „Betrachtungen“, die häufig als Verfassungsentwurf für Polen verstanden werden, in den Kontext der modernen Verfassungsgeschichte einzuordnen, auch unter Berücksichtigung der polnischen Verfassung von 1791. Anschließend wird versucht werden, das Werk als solches genauer einzuordnen, und daher werden die Entstehung der „Betrachtungen“, den Inhalt des Werks und Rousseaus Polenbild näher betrachtet. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit Rousseau sich in seinem Blickwinkel auf Polen und den daraus folgenden Schlussfolgerungen in Abhängigkeit von seinem Auftraggeber Michał Wielhorski, einem Vertreter der Konföderierten, befand. Im Abschnitt der politiktheoretischen Betrachtungen wird versucht werden, das Werk im Hinblick auf die Begriffe „Gleichheit“, „Freiheit“ und „Nation“ zu untersuchen. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, Rousseaus Blickwinkel über diese Themen in den „Betrachtungen“ zu analysieren, u.a. durch Aufzeigen von Parallelen in älteren Werken, insbesondere die Bedeutung des Begriffs „Freiheit“ in seinem Werk „Gesellschaftsvertrag“. Den Begriff der „Nation“ wird ein wenig länger betrachtet, da die Erziehung zur Vaterlandsliebe nahezu die gesamten „Betrachtungen“ begleitet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Überblick über die Geschichte Polens von 1763 bis 1772
3. Einordnung in die Verfassungsgeschichte
4. Einführung in die „Betrachtungen“
4.1. Entstehung
4.2. Inhalt
4.3. Rousseaus Polenbild
4.4. Abhängigkeit Rousseaus vom Auftraggeber?
5. Politiktheoretische Betrachtungen
5.1. Gleichheit
5.2. Freiheit
5.3. Nation
6. Resümee
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Rousseaus „Betrachtungen über die Regierung Polens und über deren vorgeschlagene Reform“ sind ohne Kenntnis der Adelsrepublik Polen und deren zeitgeschichtliche Hintergründe unverständlich. Daher beginne ich mit einem historischen Überblick über die zeitgenössische polnische Geschichte von 1763 bis 1772. Ich wählte den Beginn der Darstellung der polnischen Geschichte mit 1763, da ab dieser Zeit die sächsische Zeit Polens endet und in Polen die Zeit König Stanisław August Poniatowskis beginnt, gegen den sich Konföderation von Bar, für welche Rousseau die „Betrachtungen“ entwirft, später wendet. Im Kapitel „Einordnung in die Verfassungsgeschichte“ versuche ich, die „Betrachtungen“, die häufig als Verfassungsentwurf für Polen verstanden werden, in den Kontext der modernen Verfassungsgeschichte einzuordnen, auch unter Berücksichtigung der polnischen Verfassung von 1791. Anschließend werde ich versuchen, das Werk als solches genauer einzuordnen, und betrachte daher die Entstehung der „Betrachtungen“, den Inhalt des Werks und Rousseaus Polenbild. Ich stelle mir dann die Frage, inwieweit Rousseau sich in seinem Blickwinkel auf Polen und den daraus folgenden Schlussfolgerungen in Abhängigkeit von seinem Auftraggeber Michał Wielhorski, einem Vertreter der Konföderierten, befand. Im Abschnitt der politiktheoretischen Betrachtungen versuche ich, das Werk im Hinblick auf die Begriffe „Gleichheit“, „Freiheit“ und „Nation“ zu untersuchen. Ein Schwerpunkt liegt dabei darauf, Rousseaus Blickwinkel über diese Themen in den „Betrachtungen“ zu analysieren, u.a. durch Aufzeigen von Parallelen in älteren Werken, insbesondere die Bedeutung des Begriffs „Freiheit“ in seinem Werk „Gesellschaftsvertrag“. Den Begriff der „Nation“ werde ich ein wenig länger betrachten, da die Erziehung zur Vaterlandsliebe nahezu die gesamten „Betrachtungen“ begleitet. Der Umfang der Literatur über die „Betrachtungen“ kann als unzureichend gesehen werden - ohne die Anmerkungen in den „Sozialphilosophische[n] und Politische[n] Schriften, München 1981“ wäre diese Arbeit wohl kaum möglich.
2. Überblick über die Geschichte Polens von 1763 bis 1772
Der Tod August III. am 5. Oktober 1763, dem letzten polnischen König aus sächsischem Hause, rief die Nachbarmächte Russland, Preußen und Österreich auf den Plan. Ihr gemeinsames Interesse war es, „die politische Ohnmacht des zerrütteten polnischen Staates zu erhalten“1. Russland und Preußen verständigten sich auf eine gemeinsame Interessenwahrung in Polen mit dem Ziel des Erhalts der alten Verfassung und der Wahl eines ihnen genehmen Königs.2 Das Interregnum bot die Gelegenheit, vom Konvokationsreichstag am 7. September 1764 Stanisław August Poniatowski, einen Günstling3 der russischen Zarin Katharina II., zum König wählen zu lassen. Mit russischer Waffenhilfe waren die Hauptkonkurrenten Radziwiłł und der Großhetman4 Jan Branicki zur Flucht ins Ausland gezwungen worden.5
Als sich Stanisław II. August daran machte, Reformvorstellungen umzusetzen, hatte er nicht nur weite Teile der Adelsnation gegen sich, sondern auch Russland. Stanisław II. August versuchte, die Steuereinkünfte durch Einsetzen einer Schatzkommission zu steigern und die Anhebung der Wirtschaftskraft der Städte und ihrer Bürger zu erreichen. Widerspruch lösten die Reformen des Heereswesens und die geplanten Reformen der Landbotenkammer und des Reichstags aus. Ziele der Reformen waren, den besitzlosen Adel zu entmachten sowie Teile der Reichstagsentscheidungen und - wahlen nicht mehr durch Einstimmigkeitsprinzip entscheiden zu lassen. Das liberum veto sollte nur noch bei wichtigen Fragen wie Krieg und Frieden angewendet werden. Doch diese Reformmaßnahmen wurden von Russland und Preußen rigoros unterbunden. Als Vorwand diente der Schutz der orthodoxen und protestantischen Minderheiten. So schlossen sich 23. Juli 1767 in Radom die zahlenmäßig unbedeutenden orthodoxen und protestantischen Konföderationen6, die im März 1967 im litauischen Słuck und in Thorn zusammengetreten waren, mit den von Russland durch Geld und unter militärischen Druck zustande gebrachten „republikanischen“ Konföderationen der Königsgegner und Reformfeinde zu einer Generalkonföderation zusammen. Als Marschall der Generalkonföderation diente der aus dem Dresdner Exil zurückgeholte Radziwiłł. Stanisław II. August musste unter Drohung der Thronenthebung einen Reichstag einberufen, der einen „ewigen“ russisch-polnischen Vertrag ausarbeite. In diesem wurde zwar die Garantie für den territorialen Besitzstand der Adelsrepublik gegeben, aber die freie Königswahl, die Beibehaltung des liberum veto und die Tolerierung der Akatholiken wurden unter den Schutz Katharinas gestellt. Ebenso bekam der russische Gesandte in Warschau die Stellung eines Prokonsuls oder Vizekönigs mit dem Aufgabenfeld, über Ämter, Ordensverleihungen, Gelddotationen und die Ausrichtung der Innenpolitik zu entscheiden. Der Sejm (poln. „Reichstag“) stimmte dem am 5. März 1768 in stummer Sitzung zu.7
Doch der konservative, katholische Kleinadel schloss sich unter der Führung von Michał Krasiński und Józef Pułaski am 29. Februar 1768 zur Konföderation von Bar8 (an der Südostgrenze Polens) für „Glauben und Freiheit“ zusammen. Ziele der Konföderation waren die Vertreibung der Russen aus Polen, die Absetzung des Königs und die uneingeschränkte Vorherrschaft der katholischen Kirche. Dies führte zu einem vierjährigen Bürgerkrieg, der die Weichen für die erste Teilung Polens stellte. Stanisław August Poniatowski war außerstande, den Bürgerkrieg zu beenden, und Russland sah sich vertraglich legitimiert, mit Truppen die Wiederherstellung der Ordnung und den Schutz der Reichsverfassung zu gewährleisten.9 Im Verlauf der Kampfhandlungen waren die Konföderierten von russischen Truppen über den Dnestr auf türkisches Gebiet abgedrängt worden, was im Oktober 1768 zur Kriegserklärung des osmanischen Sultans an die russische Zarin führte. Frankreich und Österreich unterstützten von Oberungarn aus die Barer, die im Herbst 1770 Stanisław August Poniatowski für abgesetzt erklärten. Allerdings misslang der Versuch, ihn zu entführen. Die Verwicklung Russlands auf polnischem Boden und die russischen Anfangserfolge gegen die Türken auf dem Balkan weckten das Misstrauen Preußens und Österreichs, welche begannen, Teile Polens zu besetzen. Durch russische Erfolge gerieten die Konföderierten in immer stärkere Bedrängnis und mussten schließlich im Mai 1772 das Krakauer Königsschloss und im August mit Tschenstochau die letzte Festung räumen.10
In den Jahren 1769/70 hatte Joseph II., Mitregent von Maria Theresia, die Reincorporation der 1412 von Ungarn an Polen verpfändeten Teile der Zips an Österreich durchgesetzt und damit das vertragliche Muster zur Beilegung der entstehenden Spannungen zwischen den drei Großmächten aufgezeigt. Nach diplomatischen Sondierungen im Jahre 177111 wurde am 17. Februar 1772 der russisch- preußische und erst am 5. August der russisch-österreichische Teilungsvertrag unterzeichnet. Unter dem militärischen Druck der Teilungsmächte ratifizierte der konföderierte, durch Bestechungen gefügig gemachte Reichstag schließlich am 30. September 1773 die Teilungsverträge12, die zum Verlust von 28 Prozent des Territoriums und 39 Prozent der Bevölkerung Polens führten. 13
3. Einordnung in die Verfassungsgeschichte
Rousseaus „Betrachtungen über die Regierung Polens und über deren vorgeschlagene Reform“ sind zwar vergleichbar mit Rousseaus Verfassungsentwurf für Korsika14, aber beide stellen keine Verfassungen im modernen Sinne dar. Vielmehr beschreiben sie, vor allem die "Betrachtungen“, den Zustand eines Staates, so wie er durch geschichtliche Entwicklungen, natürliche Gegebenheiten und rechtliche Bestimmungen geprägt worden ist15, und bieten darüber hinaus einige Reformvorschläge.
Grimm beschreibt eine moderne Verfassung folgendermaßen:
„Sie [die Verfassung; d. Verf.] bestimmte die Grundlage und den Zweck staatlicher Herrschaft, ordnete ihre Einrichtung und Ausübung und regelte die Beziehungen zwischen Regierenden und Regierten. Die Verfassung bildete auf diese Weise sowohl den Rechtsgrund als auch den Maßstab staatlicher Gewalt. Legitimität konnte nur die verfassungsmäßig zustande gekommene, Verbindlichkeit nur die verfassungsmäßig ausgeübte Herrschaft beanspruchen. Politische Machtausübung war konsequent verrechtlicht. […] Legitim war […] nur ein Staat, der als von allen Gesellschaftsmitgliedern vertraglich begründet gedacht werden konnte.“ 16
Eine polnische Verfassung trat erst am 3. Mai 1791 in Kraft, also gut 20 Jahre nach Rousseaus „Betrachtungen“. In Polen wurden Reformen erst wieder möglich, nachdem Russland, durch den Krieg gegen Schweden (1788-1790), die Zügel über sein Protektorat, über die Adelsrepublik lockern musste.17 Dennoch hatte sich in den 1770er und 80er Jahren die Einsicht verbreitet, dass Polen nur mit Reformen zu retten war. Diese Hoffnung verdichtete sich zu einem vierjährigen Reichstag, vom 6. Oktober 1788 bis zum 29. Mai 1792, in dem eine polnische Verfassung erarbeitet und verabschiedet wurde.18 Damit ist die polnische Verfassung einer der ersten Verfassungen nach der Amerikanischen, noch vor der französischen Verfassung aus dem gleichen Jahr. Sie ist damit die erste kodifizierte Verfassung Europas und sollte vorbildhaft in der Verfassungsgeschichte werden. Die von Stanisław August Poniatowski geförderte Reformbewegung stand teilweise im geistigen Zusammenhang mit der französischen Revolution. „Die Konstitution huldigte der Rousseauschen Idee von der Volkssouveränität und berücksichtigte die Lehre Montesquieus von der Teilung der Gewalten.“19 Obwohl die Bauern als die „Quelle allgemeinen Wohlstands“ herausgestellt wurden, enthielt die Verfassung lediglich einen Besitz- und Steuerzensus für das Bürgertum, kannte allerdings die Begriffe des „Reichsbürgers“ und der „Nation“. In der Verfassung wurden das liberum veto beseitigt, Konföderationen verboten, der Übergang zur dynastischen Erbfolge und die Schaffung einer funktionsfähigen Regierung in der Hand des Monarchen mit von ihm auf drei Jahre ernannten Ministern, geregelt.20
Allerdings fehlte als sozialer Träger der Entstehung einer modernen Verfassung der „Dritte Stand“ als Begründer legitimer Herrschaft. Grimm21 unterscheidet Verfassungen im modernen Sinn von älteren rechtlichen Begrenzungen der Staatsgewalt durch drei Faktoren: Erstens setzten ältere Herrschaftsverträge eine legitime Staatsgewalt immer voraus und regelten nur einzelne Bereiche der Staatsgewalt, während eine Verfassung im moderneren Sinn legitime Herrschaft erst hervorbringe. Sie wirkten also nicht nur herrschaftsmodifizierend, sondern herrschaftsbegründend. Zweitens regelten ältere Verträge lediglich einzelne Aspekte, während eine Verfassung den Anspruch habe, alle Staatsgewalt umfassend zu regulieren. Sie wirke also nicht punktuell, sondern umfassend. Und drittens gelten die älteren Bedingungen nur zwischen den Vertragspartnern, während die Geltung von Verfassungen sich auf alle Herrschaftsunterworfenen erstrecke. Verfassungen wirken also nicht partikular, sondern universal. Die polnische Verfassung von 1791 erfüllt die Kriterien der universalen und umfassenden Wirkung. Eine herrschaftsbegründende Funktion muss ihr aber abgesprochen werden, da nach Hoensch22 die Entstehung der Verfassung ausschließlich vom Adel getragen wurde.
[...]
1 Mieck, Ilja, Europäische Geschichte der Frühen Neuzeit. Eine Einführung, Stuttgart 1981, S. 207.
2 Vgl. Zernack, Klaus, Preußen – Deutschland – Polen. Aufsätze zur Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen, Berlin 1991, S. 234.
3 Vgl. Mieck, Ilja, Europäische Geschichte…, S. 207.
4 Großhetman oder auch Kronhetman war der Oberbefehlshaber des polnischen bzw. litauischen Heeres.
„Hetman“ geht auf das deutsche „Hauptmann“ zurück. Die Großhetmane (einer für Polen und einer für Litauen) stellten in der Realität kaum kontrollierbare kleine Nebenkönige dar. Vgl. Rousseau, Jean- Jacques, Betrachtungen über die Regierung Polens und über deren vorgeschlagene Reform, in: Jean- Jacques Rousseau. Sozialphilosophische und Politische Schriften, München 1981, S. 868.
5 Vgl. Hoensch, Jörg K., Geschichte Polens, Stuttgart 1998, S. 162.
6 Konföderationen waren ursprünglich Bündnisse, die die Adligen miteinander für die Dauer eines Interregnums bildeten. Sie waren eine Art von Notstandsregierung und Notstandsparlament.
Konföderationen, die während einer Regierungszeit eines Königs gebildet wurden, stellten eine organisierte Opposition dar, die sich auf das Widerstandsrecht des Adels gegen den König (seit 1573 sanktioniert) stützten. War die Zahl der Konföderierten groß und mächtig, konnten sie dem König Reformen diktieren. Die Generalkonföderation von Radom erreichte innerhalb weniger Wochen 74.000 Beitritte oppositioneller Adliger. Vgl. Rousseau, Jean-Jacques, Betrachtungen über die Regierung Polens..., S. 842.
7 Vgl. Hoensch, Jörg K., Geschichte…, S. 163 f.
8 Vgl. Ebd., S. 164.
9 Vgl. Zernack, Klaus, Preußen – Deutschland – Polen. Aufsätze…, S. 237.
10 Vgl. Hoensch, Jörg K., Geschichte…, S. 164.
11 Vgl. Zernack, Klaus, Preußen – Deutschland – Polen. Aufsätze…, S. 237 f.
12 Vgl. Hoensch, Jörg K., Geschichte…, S. 164.
13 Vgl. Mieck, Ilja, Europäische Geschichte…, S. 208.
14 Vgl. Rousseau, Jean-Jacques, Betrachtungen über die Regierung Polens…, S. 836.
15 Vgl. Grimm, Dieter, Deutsche Verfassungsgeschichte 1776-1866. Vom Beginn des modernen Verfassungsstaats bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Frankfurt am Main 1988, S. 12 f.
16 Ebd., S. 10 f.
17 Vgl. Hoensch, Jörg K., Geschichte…, S. 166.
18 Vgl. Ebd.
19 Ebd.
20 Vgl. Ebd., S. 166 f.
21 Vgl. Grimm, Dieter, Deutsche Verfassungsgeschichte..., S. 12.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Thema des Textes?
Der Text ist eine akademische Analyse, die sich mit Rousseaus "Betrachtungen über die Regierung Polens und über deren vorgeschlagene Reform" auseinandersetzt. Er untersucht die historischen Hintergründe, die politiktheoretischen Aspekte und die Bedeutung des Werkes im Kontext der polnischen und europäischen Verfassungsgeschichte.
Welchen Zeitraum der polnischen Geschichte behandelt der Text?
Der Text gibt einen Überblick über die polnische Geschichte von 1763 bis 1772, von dem Ende der sächsischen Zeit bis zur ersten Teilung Polens.
Welche zentralen Themen werden in Rousseaus "Betrachtungen" untersucht?
Die Analyse konzentriert sich auf die Themen Gleichheit, Freiheit und Nation, wobei insbesondere Rousseaus Verständnis dieser Begriffe im Kontext der "Betrachtungen" und anderer seiner Werke analysiert wird.
In welchen Kontext der Verfassungsgeschichte wird Rousseaus Werk eingeordnet?
Der Text ordnet die "Betrachtungen" in den Kontext der modernen Verfassungsgeschichte ein, vergleicht sie mit der polnischen Verfassung von 1791 und diskutiert die Unterscheidung zwischen modernen Verfassungen und älteren rechtlichen Begrenzungen der Staatsgewalt.
Wer war Michał Wielhorski und welche Rolle spielte er?
Michał Wielhorski war der Auftraggeber von Rousseaus "Betrachtungen". Der Text untersucht, inwieweit Rousseaus Ansichten und Schlussfolgerungen von seinem Auftraggeber beeinflusst wurden.
Was waren die Ziele der Konföderation von Bar?
Die Konföderation von Bar, die im Jahr 1768 gegründet wurde, hatte die Ziele, die Russen aus Polen zu vertreiben, den König Stanisław August Poniatowski abzusetzen und die uneingeschränkte Vorherrschaft der katholischen Kirche wiederherzustellen.
Welche Rolle spielten Russland, Preußen und Österreich in der polnischen Geschichte dieser Zeit?
Diese drei Mächte intervenierten in Polen, um die politische Schwäche des Landes aufrechtzuerhalten. Sie einigten sich auf die Wahl von Stanisław August Poniatowski und waren später an der ersten Teilung Polens beteiligt.
Was waren die Folgen der ersten Teilung Polens?
Die erste Teilung Polens führte zum Verlust von 28 Prozent des Territoriums und 39 Prozent der Bevölkerung Polens.
Welche Bedeutung hat die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791?
Die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 war eine der ersten modernen Verfassungen in Europa und enthielt Elemente der Volkssouveränität und Gewaltenteilung, beeinflusst von Rousseau und Montesquieu.
Woher stammen die Informationen und Erkenntnisse in diesem Text?
Der Text stützt sich auf eine Vielzahl von Quellen, darunter Werke von Mieck, Zernack, Hoensch, Grimm und natürlich Rousseau selbst. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Anmerkungen in den "Sozialphilosophische[n] und Politische[n] Schriften" für die Analyse von Rousseaus "Betrachtungen".
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- Mag. Niels Gatzke (Autor:in), 2005, Zu Rousseaus „Betrachtungen über die Regierung Polens und über deren vorgeschlagene Reform“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162601