Seit dem Inkrafttreten am 17. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (sog. ROM I-VO) für alle grenzüberschreitenden vertraglichen Schuldverhältnisse anzuwenden. Die ROM I-VO stellt eine Modernisierung der bisherigen Regelungen dar. Die vorherigen Bestimmungen wie das Römische Übereinkommen oder das Europäische Schuldvertrags¬übereinkommen verfolgten bisher keinen international- privatrechtlichen, sondern nur einen binnenmarktbezogenen Ansatz und wurden ersetzt.
Der Anwendungsbereich gilt für alle vertraglichen Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der ROM I-VO geschlossen wurden. Der Vertrag muss eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen.
Die ROM I-VO ist in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark anwendbar. Als Verordnung muss sie von den Staaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Auslegungskompetenz unterliegt nicht dem BGH, sondern dem EuGH.
Die Wirkungsweise der ROM I-VO auf vertragliche Schuldverhältnisse soll mit den Besonderheiten des Verbraucherschutzes betrachtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- A. EINLEITUNG
- B. VERBRAUCHERSCHUTZ
- C. VERBRAUCHERVERTRÄGE
- I. Der persönliche Anwendungsbereich
- 1. Der Verbraucher
- 2. Der Unternehmer
- II. Der sachliche Anwendungsbereich
- III. Ausnahmen
- 1. Ausländische Dienstleistungen
- 2. Beförderungsverträge
- 3. Unbewegliche Sachen und Finanzinstrumente
- I. Der persönliche Anwendungsbereich
- D. UMSTÄNDE DES VERTRAGSSCHLUSSES
- I. Die Absatztätigkeit im Verbraucherland
- II. Beschränkungen der Rechtswahl
- III. Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt
- E. FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Thema Verbraucherverträge im Kontext der ROM I-Verordnung. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt die spezifischen Regelungen für Verbraucherverträge in einem internationalen Kontext dar.
- Der Schutz des Verbrauchers im internationalen Vertragsrecht
- Anwendbarkeit der ROM I-Verordnung auf Verbraucherverträge
- Die Bestimmung des anwendbaren Rechts im Rahmen der ROM I-Verordnung
- Ausnahmen von der Anwendung der ROM I-Verordnung auf Verbraucherverträge
- Die Rolle des Verbraucherschutzes im internationalen Handel
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema Verbraucherverträge und deren Bedeutung im internationalen Kontext ein. Sie erläutert die Relevanz des Verbraucherschutzes und stellt die ROM I-Verordnung als zentralen Regelungsrahmen vor.
- Verbraucherschutz: Dieses Kapitel beleuchtet den grundlegenden Verbraucherschutz im deutschen Recht und verdeutlicht die Bedeutung dieser Rechtsgrundsätze im internationalen Kontext. Es werden wichtige Prinzipien und Rechtsnormen des Verbraucherschutzes erläutert.
- Verbraucherverträge: Dieses Kapitel widmet sich der Definition von Verbraucherverträgen und beschreibt den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der ROM I-Verordnung. Es werden die relevanten Rechtsgrundlagen und die wichtigsten Elemente von Verbraucherverträgen im Detail erläutert.
- Umstände des Vertragsschlusses: Dieses Kapitel behandelt die relevanten Umstände des Vertragsschlusses, die für die Anwendung der ROM I-Verordnung auf Verbraucherverträge entscheidend sind. Es untersucht die Absatztätigkeit im Verbraucherland, die Beschränkungen der Rechtswahl und die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt.
Schlüsselwörter
Verbraucherverträge, ROM I-Verordnung, Internationales Privatrecht, Verbraucherschutz, Rechtswahl, Anwendbares Recht, Verbraucherland, gewöhnlicher Aufenthalt, Absatztätigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die ROM I-Verordnung?
Die ROM I-VO (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) bestimmt, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende vertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen anzuwenden ist.
Wer gilt im Sinne der ROM I-VO als Verbraucher?
Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Gilt die ROM I-VO in allen EU-Staaten?
Sie ist in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar, mit Ausnahme von Dänemark.
Wie wird das anwendbare Recht bei Verbraucherverträgen bestimmt?
Grundsätzlich unterliegt der Vertrag dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer seine Tätigkeit dort ausübt oder darauf ausrichtet.
Welche Ausnahmen gibt es bei Verbraucherverträgen in der ROM I-VO?
Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Beförderungsverträge, Verträge über unbewegliche Sachen (außer Teilzeitnutzung) und Finanzinstrumente.
Kann das Recht bei einem Verbrauchervertrag frei gewählt werden?
Ja, eine Rechtswahl ist möglich, darf aber nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz der zwingenden Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates entzogen wird.
- Arbeit zitieren
- Christophe Rosset (Autor:in), 2010, Verbraucherverträge und die ROM I-Verordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162968