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Besondere rechtliche Anforderungen an das Risikomanagement im Investment Banking

Titel: Besondere rechtliche Anforderungen an das Risikomanagement im Investment Banking

Seminararbeit , 2010 , 23 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Christian Lau (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der bankrechtlichen Praxis wird zwischen den Geschäftsbereichen Commercial Banking und Investment Banking differenziert. Die vorliegende Seminararbeit zeigt die Geschäftsarten auf, die dem Investment Banking zuzuordnen sind und richtet den Blick auf die Anforderungen an das Risikomanagement der im Investment Banking tätigen Kreditinstitute.

Gemäß § 1 I Kreditwesengesetz (KWG) sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Als Grundlage dienen die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der Unternehmen. Die Aufsicht der Kreditinstitute wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 6 I KWG ausgeübt. Die Deutsche Bundesbank hat gemäß § 7 II KWG die Richtlinien der BaFin zur laufenden Überwachung der Kreditinstitute zu beachten. Für die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement ist § 25a KWG die allgemeine Rechtsgrundlage und wird von den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) weiter konkretisiert. Die MaRisk beinhalten neben den allgemeinen Anforderungen an das Risikomanagement auch spezielle Anforderungen an das Handelsgeschäft. Das Handelsgeschäft zeichnet sich durch eine hohe Komplexität, Volatilität und damit verbundenen Risiken aus. Die besondere Bedeutung resultiert aus den in Schieflage geratenen Instituten wie z.B. die Barings Bank (1995), die Allfirst (2002) und die Société Générale (2008).

Da der Begriff des Investment Bankings das Wertpapiergeschäft im weitesten Sinne beinhaltet, stellen die in den MaRisk postulierten Anforderungen an das Risikomanagement und Handelsgeschäft die besonderen rechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der im Investment Banking tätigen Kreditinstitute dar

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. GRUNDLAGEN DES RISIKOMANAGEMENTS IM INVESTMENT BANKING

I. GESCHÄFTSARTEN DES INVESTMENT BANKINGS

II. DAS HANDELSGESCHÄFT I.S.D. MARISK

III. SYSTEMATISIERUNG BANKBETRIEBLICHER RISIKEN

C. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DAS RISIKOMANAGEMENT IM INVESTMENT BANKING

I. § 91 II AKTG

II. § 93 AKTG

III. DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX (DCGK)

D. AUFSICHTSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DAS RISIKOMANAGEMENT IM INVESTMENT BANKING

I. RISIKOTRAGFÄHIGKEITSKONZEPT

II. STRATEGIE

III. INTERNES KONTROLLVERFAHREN

1. Internes Kontrollsystem

2. Interne Revision

IV. RESSOURCEN

V. OUTSOURCING

VI. COMPLIANCE

E. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für das Risikomanagement in Kreditinstituten, die im Investment Banking tätig sind. Ziel ist es, die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und die aufsichtsrechtlichen Konkretisierungen durch die MaRisk kritisch gegenüberzustellen und deren Bedeutung für die Stabilität von Banken im Handelsgeschäft aufzuzeigen.

  • Grundlagen und Geschäftsarten des Investment Bankings
  • Systematisierung der bankbetrieblichen Risiken
  • Gesellschaftsrechtliche Sorgfalts- und Überwachungspflichten
  • Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
  • Die Rolle der Compliance-Funktion als spezielles Kontrollinstrument

Auszug aus dem Buch

III. Systematisierung bankbetrieblicher Risiken

Die Risiken der Handelsgeschäfte der Banken werden gemäß den MaRisk in Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken differenziert. Die Geschäftsleitung hat sich einen Überblick über alle Risiken des Institutes zu verschaffen. In einem Gesamtrisikoprofil sind Konzentrationen sowie Diversifikationseffekte der Risiken zu berücksichtigen und bei Bedarf weitere Risiken wie das Reputationsrisiko oder strategische Risiken als wesentlich einzustufen. Für die restlichen Risiken sind angemessene Vorkehrungen zu treffen. Jedes Finanzinstrument ist in allen betroffenen Risikoarten zu berücksichtigen.

Das Adressenausfallrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Vertragspartner des Institutes seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt bzw. Beteiligungen zum Verlust von Eigenkapital führen. Gemäß BTR 1 Nr. 3 f. MaRisk setzt der Abschluss von Handelsgeschäften grundsätzlich die Einräumung von Kontrahenten- und Emittentenlimite der Vertragspartner voraus. Durch die Festlegung der Limits für die Geschäftspartner soll insgesamt ein Portfolio entwickelt werden, das die Abhängigkeitsstruktur und das Risikotragfähigkeitspotential des Institutes verdeutlicht. Die Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist jährlich durchzuführen und die Intensität dieser Beurteilungen ist vom Risikogehalt des Engagements abhängig.

Das Marktpreisrisiko ist die dominierende Risikoart aufgrund der hohen Volatilität vieler Handelsgeschäfte. Es verkörpert die Gefahr eines Verlustes aufgrund von Kurs- und Zinsänderungen bei den Finanzinstrumenten. Zu den Marktpreisrisiken gehören Kurs-, Zinsänderungs-, Währungs- sowie Markpreisrisiken aus Warengeschäften. Ein mit Marktrisiken behaftetes Geschäft muss gemäß BTR 2.1 Nr. 2 MaRisk mit einem Marktpreislimit abgeschlossen werden und das Verfahren zur Beurteilung der Marktrisiken ist regelmäßig zu prüfen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Einführung in das Thema und Abgrenzung der bankrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement im Investment Banking.

B. GRUNDLAGEN DES RISIKOMANAGEMENTS IM INVESTMENT BANKING: Erläuterung der relevanten Geschäftsarten und Systematisierung der spezifischen Risiken im Handelsgeschäft.

C. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DAS RISIKOMANAGEMENT IM INVESTMENT BANKING: Untersuchung der aktienrechtlichen Pflichten zur Risikofrüherkennung und Überwachung durch Vorstand und Aufsichtsrat.

D. AUFSICHTSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN AN DAS RISIKOMANAGEMENT IM INVESTMENT BANKING: Detaillierte Darstellung der MaRisk-konformen Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Compliance-Funktion.

E. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der rechtlichen Instrumente und des Interpretationsspielraums für Banken bei der Risikosteuerung.

Schlüsselwörter

Risikomanagement, Investment Banking, MaRisk, KWG, Aktienrecht, Compliance, Marktpreisrisiko, Adressenausfallrisiko, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiko, Vorstandsverantwortung, Bankenaufsicht, Risikofrühwarnsystem, Finanzinstrumente, Aufsichtsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement in Kreditinstituten, die im Investment Banking aktiv sind.

Welche Themenfelder stehen im Zentrum?

Im Zentrum stehen die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen wie § 91 II AktG sowie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).

Was ist das Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Banken das Handelsgeschäft organisieren müssen, um gesetzliche und aufsichtsrechtliche Risikovorgaben zu erfüllen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde gewählt?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer Literaturanalyse sowie der Auswertung bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Risiko-Systematisierung, eine Analyse gesellschaftsrechtlicher Pflichten sowie eine detaillierte Prüfung der MaRisk-Prozesse (z.B. Interne Revision, Compliance, Outsourcing).

Welche Keywords prägen die Untersuchung?

Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Risikotragfähigkeit, Compliance, MaRisk, Aktiengesetz und Bankenaufsicht.

Was unterscheidet das Investment Banking vom Commercial Banking?

Die Arbeit differenziert primär durch die Art des Wertpapiergeschäfts und die hohe Volatilität, welche strengere Anforderungen an die interne Risikokontrolle stellt.

Welche Rolle spielt die Compliance-Funktion?

Die Compliance-Funktion dient als prozessbegleitendes, präventives Instrument innerhalb des internen Kontrollsystems zur Überwachung von Organisationsrichtlinien.

Warum ist das "Vier-Augen-Prinzip" so zentral?

Es dient der Funktionstrennung und Vermeidung von Interessenkollisionen, um sicherzustellen, dass keine Person allein über risikoreiche Handelsgeschäfte entscheidet.

Welches Fazit zieht der Autor zur Praxis?

Der Autor stellt fest, dass die rechtlichen Anforderungen bewusst offen gestaltet sind, was den Banken Interpretationsspielräume lässt, die in der Praxis oft zu deren Vorteil genutzt werden.

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Details

Titel
Besondere rechtliche Anforderungen an das Risikomanagement im Investment Banking
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Veranstaltung
Master-Seminar: Rechtsfragen des Risikomanagements
Note
1,7
Autor
Christian Lau (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
23
Katalognummer
V163107
ISBN (eBook)
9783640773152
ISBN (Buch)
9783640773084
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Besondere Anforderungen Risikomanagement Investment Banking
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Christian Lau (Autor:in), 2010, Besondere rechtliche Anforderungen an das Risikomanagement im Investment Banking, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163107
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Leseprobe aus  23  Seiten
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