Die Europäische Politische Zusammenarbeit - Struktur, Auftreten auf den KSZE-Verhandlungen, Mitwirkung bei der Schlussakte von Helsinki

Die aktive Teilnahme der EPZ-Staaten bei den KSZE-Verhandlungen und deren damit einhergehender Einsatz für die Menschenrechte haben zum Zerfall des Ostblocks beigetragen


Hausarbeit, 2010

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Europäische Politische Zusammenarbeit- Nur mit einer Stimme sprechen oder eine gemeinsame Außenpolitik?

3 Das Wirken der Europäischen Politischen Zusammenarbeit auf der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE)
3.1 Absichten der Teilnehmerstaaten
3.2 Abstimmung der Verhandlungsführung durch die EPZ
3.3 Von multilateralen Vorgesprächen zur Schlussakte von Helsinki
3.4 Das Problem der Menschenrechte in Korb III

4 Fazit

1 Einleitung

Nach mehreren gescheiterten Versuchen nach der wirtschaftlichen Kooperation auch eine gemeinsame Außenpolitik für Westeuropa zu initiieren, erteilten die Außenminister im Dezember 1969 auf dem Gipfel von Den Haag den Auftrag, die Möglichkeit der engeren politischen Zusammenarbeit zu prüfen. Daraus ging der sogenannte „Davignon-Bericht“, der den Grundstein der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) legte. Den Vorteil einer engeren Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik sahen die damals sechs Mitgliedsstaaten im größeren Geltungsbereich und höheren Ansehen gegenüber den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Osteuropa, wie auch gegenüber den arabischen Ländern.

Die erste große Aufgabe für die EPZ stellten die Verhandlungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und deren Vorbereitungen ab 1971 dar.

Die KSZE wurde auf Initiative der Sowjetunion ins Leben gerufen. Schon 1954 legte der sowjetische Außenminister Molotow auf der Berliner Sachverständigenkonferenz einen Vertragsentwurf für die kollektive Sicherheit in Europa und einen Vorschlag für eine dazugehörige Konferenz vor. Die Intentionen der Sowjetunion zielten aber offenbar nicht auf die Sicherheitsfragen bezüglich Europas ab, sondern vielmehr auf die Verhinderung der endgültigen Westanbindung der Bundesrepublik Deutschland durch die Pariser Verträge. Die Vorstöße der Sowjetunion waren zu dem Zeitpunkt inhaltlich nicht ernst zu nehmen und dienten eher Propagandazwecken. Deshalb stießen dieser und andere ähnliche Vorschläge der Sowjetunion in Westeuropa auf Ablehnung.

Erst mit der „Bukarester Deklaration“ im Juli 1966 begann eine ernsthafte Auseinandersetzung des Westens mit der vorgeschlagenen Thematik einer Sicherheitskonferenz für Europa. Am 17. März 1969 wurde der „Budapester Appell“ von den Staats- und Regierungschefs der Warschauer-Pakt-Staaten veröffentlicht. Der Appell war präziser und kompromissbereiter formuliert als die vorangegangen Erklärungen und Deklarationen. Damit stellte er eine Wende in der Westeuropapolitik der Sowjetunion dar.

Sein Hauptaugenmerk bei den Verhandlungen legte der Osten auf die Unverletzlichkeit der Grenzen als Voraussetzung für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit.

Washington stand den Vorschlägen skeptisch gegenüber, zeigte aber dennoch Kooperationsbereitschaft, indem herausgefunden werden sollte, in welchen Problembereichen ein Austausch mit den Warschauer-Pakt-Staaten als sinnvoll betrachtet werden konnte. Die Bedingung der NATO-Mitgliedsstaaten die Konferenz frühzeitig und ausführlich vorzubereiten, unterstreicht die eher abwartende und skeptische Haltung gegenüber Verhandlungen mit der Sowjetunion.

Für die Vorbereitung der Konferenz war vor allem die EPZ zuständig, die in zahlreichen Treffen und Unterausschüssen die Themen für die Verhandlungen festlegte. Auch während den Verhandlungen konnten sich die EG-Staaten als ernstzunehmender Verhandlungspartner präsentieren. Unter anderem wurde auf ihre Initiative hin die so genannte „Menschliche Dimension“ in den Verhandlungskatalog aufgenommen. Hierbei wurden Fragen zur Gültigkeit und Einhaltung der Menschenrechte in Europa diskutiert. Die „Dimension“ wurde in der Schlussakte von Helsinki in Korb III aufgenommen und spielte auch bei den Folgetreffen, wie zum Beispiel dem KSZE-Expertentreffen über Menschenrechte und Grundfreiheiten 1985 in Ottawa, eine große Rolle.

Durch die Unterzeichnung und die Veröffentlichung der Schlussakte von Helsinki erkannten die Teilnehmerstaaten der KSZE-Verhandlungen die darin festgehaltene Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte an. Es entstanden viele Dissidenten und Menschenrechtsorganisationen in den Warschauer-Pakt-Staaten auf, die mit der unterzeichneten Schlussakte etwas gegen die vorherrschenden Menschenrechtsverletzungen in ihren Heimatländern in der Hand hatten.

Aufgrund dieser Entwicklung kann man zu der These kommen, dass die aktive Teilnahme der EPZ-Staaten bei den KSZE-Verhandlungen und deren damit einhergehender Einsatz für die Menschenrechte letztendlich zum Zerfall des Ostblocks beigetragen hat.

Im weiteren Verlauf meiner Hausarbeit werde ich die Entwicklung und Arbeitsweise der EPZ, sowie den Verlauf der KSZE darstellen. Abschließend möchte ich auf die oben genannten These zurückkommen und mich kritisch mit ihr auseinander setzen.

2 Die Europäische Politische Zusammenarbeit – Nur mit einer Stimme sprechen oder eine gemeinsame Außenpolitik?

Schien nach dem Zweiten Weltkrieg der Gedanke an eine Zusammenarbeit zwischen den westeuropäischen Staaten, gerade zwischen Frankreich und Deutschland, noch äußerst abwegig, so änderte sich dieser Umstand durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957 durch Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande im Hinblick auf die wirtschaftliche Kooperation wesentlich. Es wurde der erste Grundstein für die „Europäische Gemeinschaft“ (EG) gelegt.

Nach der wirtschaftlichen sollte auch eine politische Integration angestrebt werden, jedoch scheiterten die Versuche eine „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) und eine „Europäische Politische Gemeinschaft“ (EPG) zu gründen am französischen Parlament, das die einhergehenden nationalen Souveränitätsverluste durch Unterzeichnung eines Gemeinschaftsvertrages ablehnte.[1] Eine Wende in den Be-mühungen eine politische Zusammenarbeit zu initiieren, trat nach dem Rücktritt des damaligen französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulles 1969 ein, woraufhin die französische Regierung eine Änderung ihrer Europapolitik vornahm.[2]

Aufgrund dieser Entwicklung beinhaltete die EPZ und ihr Bestreben für eine Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik mit realistischen Erfolgschancen. Sie entstand auf Grundlage des von den EG-Außenministern 1970 verabschiedeten Davignon-Berichtes.

Die Ziele beschränkten sich auf den gegenseitigen Informations- und Meinungs-austausch mit der Intention eine Harmonisierung der Standpunkte in außenpolitischen Fragen zu erreichen. Eine „gemeinsame Politik“ wurde nicht einmal als Fernziel ins Auge gefasst. Durch die Bündelung der westeuropäischen Standpunkte sollte ihre Identität in der Weltpolitik gestärkt werden.

Die EPZ sollte eine intergouvernmentale und rein zwischenstaatliche Struktur ohne rechtlich festgelegten Rahmen erhalten, damit der allgemeinen Furcht vor nationalen Souveränitätseinbußen vorgebeugt werden konnte. Außerdem besaß sie keine eindeutige institutionelle Grundlage, kein Sekretariat und keinen festen Tagungsort.[3]

Es bestand keinerlei Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer Übereinstimmung ihrer Standpunkte zu gelangen. Es wurde lediglich auf die gegenseitige Konsultation bei allen wichtigen Fragen der Außenpolitik Wert gelegt. Auch die Instrumente der EPZ waren im Grunde auf rein diplomatische Elemente wie zum Beispiel Deklarationen begrenzt.

Durch die Zusammenarbeit innerhalb der EPZ stabilisierte sich das Vertrauensverhältnis zwischen den Mitgliedstaaten; durch den regelmäßigen Meinungsaustausch verbesserte sich die Informationslage bezüglich der Einstellungen der Partner zu gewissen Themenbereichen. Die Außenministerien hatten dadurch keinerlei Überraschungen mehr zu erwarten, da sie die Standpunkte ihrer Partner kannten.

Jedoch schloss dieser Austausch Divergenzen im Bereich der Wirtschaft, des Militärs und der Politik zwischen den EPZ-Staaten nicht aus. Die durch die EPZ vereinbarten Entscheidungen waren von Kompromissen durchsetzt und entsprachen in den meisten Fällen dem kleinsten gemeinsamen Nenner der Staaten.[4] Durch diese schwerfällige Art der Konsensbildung war die EPZ in der Flexibilität, Schnelligkeit und Reichweite ihrer Reaktionen auf weltpolitische Ereignisse erheblich eingeschränkt.[5]

Trotzdem war sie für ihre Mitgliedsstaaten bei multilateralen Verhandlungen von großem Nutzen, um sich gegenüber Drittstaaten oder anderen westlichen Organisationen, wie zum Beispiel gegenüber der NATO, Gehör zu verschaffen. Ein Westeuropa, das mit einer Stimme seinen Gesprächspartner auf internationalen Konferenzen entgegentrat, konnte mit einem höheren Prestige und einem größeren Durchsetzungsvermögen rechnen, als Länder im Alleingang. Im Kopenhagener Bericht von 1973 heißt es dazu: „ Es ist für Europa notwendig seinen Platz in der Weltpolitik als eigenständiges Ganzes einzunehmen, insbesondere im Blick auf die internationalen Verhandlungen, die einen entscheidenden Einfluss auf das internationale Gleichgewicht haben werden.“[6]

Ihr Debüt auf der internationalen Bühne hatten die inzwischen neun Mitgliedstaaten der EPZ (1973 Beitritt von Großbritannien, Dänemark und Irland) bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ab 1973.

3 Das Wirken der Europäischen Politischen Zusammenarbeit auf der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE)

3.1 Absichten der Teilnehmerstaaten

Die KSZE sollte der Lösung der Ost-West-Problematik und der Friedenssicherung dienen. Die Initiative für eine europäische Sicherheitskonferenz ging von der UdSSR aus. Die ersten Kampagnen für die europäische Sicherheit fanden schon 1954/55 und 1966-68 statt. Dabei lagen die politischen Akzente der Sowjetunion bei der Schwächung der atlantisch-westlichen Zusammenarbeit und bei der Installierung eines gesamteuropäischen Bündnisses mit sowjetischer, aber ohne amerikanischer Beteiligung.[7]

Ab 1969 verzichteten die Warschauer-Pakt-Staaten in ihren Deklarationen („Budapester Appell“ von März 1969, „Prager Deklaration“ von Oktober 1969, „Budapester Memorandum“ von Juni 1970) auf die bisher vorherrschende Polemik und warben für eine von Entspannung geprägte Politik. Unter anderem lässt sich dieser Stimmungswechsel hin zur Entspannungspolitik durch den Bruch mit China 1965 erklären. Dieser hatte nämlich zur Folge, dass sich die UdSSR und ihre Verbündeten zwischen zwei weltpolitischen Fronten befanden. Hinzu kamen wachsende nationale Unabhängigkeitsbestrebungen im Warschauer Pakt. Das herausragende Ereignis stellte dabei der „Prager Frühling“ von 1968 in der „Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik“ (CSSR) dar, der durch fünf Warschauer-Pakt-Bruderstaaten gewaltsam niedergeschlagen wurde.

[...]


[1] Die Europäische Politische Zusammenarbeit, Leistungsvermögen und Struktur der EPZ, Hrsg. Rummel R., W. Wessels, abgedruckt in: Europäische Schriften des Instituts für Europäische Politik, Band 52/53, Bonn1978, S.54

[2] Die Europäische Politische Zusammenarbeit, Leistungsvermögen und Struktur der EPZ, Hrsg. Rummel R., W. Wessels, abgedruckt in: Europäische Schriften des Instituts für Europäische Politik, Band 52/53, Bonn1978, S.64 ff.

[3] Kommuniqué der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Dezember 1969 in Den Haag, Ziffer 15; abgedruckt in: Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), Eine Dokumentation der Bundesregierung, Bonn 1978, S.23 ff.

[4] Vgl. J. Höhn, Außenpolitik der EG-Staaten.: im Fall der KSZE. Geschichte, Struktur, Entscheidungsprozeß. Aktion, Möglichkeit und Grenzen, München 1978, S.104

[5] R. Rummel, Nur mit einer Srimme sprechen oder mehr? In: Die Europäische Politische Zusammenarbeit in den achtziger Jahren- Eine gemeinsame Außenpolitik für Westeuropa? Hrsg. Bonvicini G., Hill Chr., Nuttall S., Pijpers A., Regelsberger E., Rummel R., Sanchez da Costa Pereira P., de Schoutheete Ph., de la Serre F., Weiler J und W. Wessels, Bonn 1989, S 150

[6] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Hrsg. Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)- Dokumentation, Bonn 1984, S.40

[7] G. Wettig, KSZE (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), In: Handwörterbuch Internationale Politik 2. Auflage Hrsg. Wichard Woyke, Opladen 1980, S.217

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Europäische Politische Zusammenarbeit - Struktur, Auftreten auf den KSZE-Verhandlungen, Mitwirkung bei der Schlussakte von Helsinki
Untertitel
Die aktive Teilnahme der EPZ-Staaten bei den KSZE-Verhandlungen und deren damit einhergehender Einsatz für die Menschenrechte haben zum Zerfall des Ostblocks beigetragen
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Europäische Sicherheitsarchitektur im 21. Jahrhundert
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
17
Katalognummer
V163207
ISBN (eBook)
9783640784622
ISBN (Buch)
9783640784530
Dateigröße
484 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Europäische Politische Zusammenarbeit, KSZE, Schlussakte von Helsinki
Arbeit zitieren
Claudia Böcker (Autor:in), 2010, Die Europäische Politische Zusammenarbeit - Struktur, Auftreten auf den KSZE-Verhandlungen, Mitwirkung bei der Schlussakte von Helsinki, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163207

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