„Politisch verfolgte genießen Asyl“, so heißt es in Art. 16a der Verfassung. Nach
den Erfahrungen der Nazidiktatur hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet,
keinem politisch Verfolgten das Asylrecht zu verwehren. Im Laufe der
Jahrzehnte haben die Flüchtlingszahlen in Westeuropa dramatisch zugenommen.
Seit den 80er Jahren werden die anschwellenden Flüchtlingsströme als
globales Problem wahrnehmbar. Die westlichen Industriestaaten reagieren mit
restriktiven Maßnahmen, die Vereinigten Staaten etwa mit einem Stahlzaun an
der Grenze zu Mexiko, Europa mit dem Schengener Abkommen, das die Öffnung
der Grenzen im Inneren der EU mit der Abschottung nach außen verbindet.
Schließlich wird die Migration immer wieder zum innenpolitischen Problem.
Fremdenfeindliche Ressentiments in der Bevölkerung, die Angst vor wirtschaftlicher
Konkurrenz durch Migranten und die Angst vor „Überfremdung“, vor dem
Verlust kultureller Identität sind weit verbreitet.
Das Recht muss interpretiert werden, und so sagt der Art. 16a GG Satz 1 erst
wenig über die reale Asylpraxis. Wer hat als politischer Flüchtling zu gelten,
welche Kriterien und Nachweise gelten, wer entscheidet? Wird das Asylrecht
liberal oder restriktiv ausgelegt?
In der vorliegenden Arbeit wird das Verhältnis des im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland niedergelegten Rechts auf Asyl mit den Bestimmungen
des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, der Genfer Flüchtlingskonvention
(GFK) untersucht. Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen
werden, in wie weit das bundesdeutsche Asylrecht - insbesondere
nach der Schaffung des neuen Art. 16a GG im Jahr 1992 - die Kriterien die
Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt oder sogar darüber hinaus geht. Dabei soll
in erster Linie die normative Ebene der Gesetzgebung untersucht werden. Detaillierte
Verfahrensfragen bezüglich des Ausländer- und Asylverfahrensgesetzes,
der Asylpraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge und den verschiedenen Urteilen des Verfassungsgerichts und der
Verwaltungsgerichte können im Rahmen dieser Arbeit nicht mit einbezogen
werden, obwohl sie für das Gesamtbild der deutschen Asylpraxis aufschluss4
reich wären. Die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
(BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) fließen fallweise
in die Arbeit ein.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehung und Wandel des internationalen Flüchtlingsrechts und des nationalen Asylrechts
2.1 Entwicklung und Reichweite der Genfer Flüchtlingskonvention
2.1.1 Der Flüchtlingsbegriff der GFK
2.1.2 Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention
2.1.3 Die Ausweitung des Geltungsbereiches der GFK durch das New Yorker Protokoll 1967
2.1.4 Die Rechtsstellung der Flüchtlinge
2.2 Entstehung und Bestimmungen des Asylrechts im Grundgesetz
2.2.1 Entwicklung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Verfassungsänderung 1993
2.2.2 Die Neuregelung des Asylrechts durch den Art. 16 a GG
3. Vereinbarkeit des deutschen Asylrechts mit der Genfer Flüchtlingskonvention
3.1 Der Begriff der politischen Verfolgung
3.2 Nachfluchtgründe
3.3 Das Konzept der sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten
4. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Verhältnis des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Rechts auf Asyl zu den internationalen Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit das deutsche Asylrecht nach der Grundgesetzänderung von 1993 die völkerrechtlichen Standards erfüllt oder hinter diese zurückfällt.
- Historische Entwicklung des internationalen und nationalen Flüchtlingsrechts
- Analyse des Flüchtlingsbegriffs gemäß GFK und nationalem Grundgesetz
- Untersuchung der Vereinbarkeit des deutschen Asylrechts (einschließlich Drittstaatenregelung) mit der GFK
- Kritische Bewertung der Einschränkungen durch den "Asylkompromiss"
- Diskussion über die humanitäre Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Der Flüchtlingsbegriff der GFK
Die Flüchtlingsdefinition der GFK von 1951 ist insbesondere zeitlich eng umris sen und umfasst nur diejenigen Personengruppen, die bis zum Zeitpunkt der Ratifizierung von Verfolgung und Vertreibung betroffen waren. Folgende Flücht lingsdefinitionen werden in Artikel 1 GFK getroffen:
Artikel 1 A. Im Sinne dieses Abkommens findet der Ausdruck „Flüchtling“ auf jede Person Anwendung: 1. Die in Anwendung der Vereinbarungen vom 12. Mai 1926 und 30. Juni 1928 oder in Anwendung der Abkommen vom 28. Oktober 1933 und 10. Februar 1938 und des Pro- tokolls vom 14. September 1939 oder in Anwendung der Verfassung der Internationalen Flüchtlingsorganisation als Flüchtling gilt. [...]
Mit Art. 1 A GFK wird der Schutz der „statutären“ Flüchtlinge, die unter die Be stimmungen früherer Abkommen fallen, fortgeschrieben. Die Abkommen von 1926, 1928 und 1933 betrafen die russischen Flüchtlinge infolge von Oktober revolution und Bürgerkrieg und armenische Flüchtlinge wegen der Verfolgungen im Osmanischen Reich bzw. der Türkei. Mit den Abkommen von 1933 und 1938 wurden deutsche, mit dem Protokoll von 1939 österreichische Flüchtlinge er fasst. Die Problematik der kasuistischen Vereinbarungen zeigt sich etwa im mangelnden Rechtsschutz für flüchtige Gegner der faschistischen Regimes in Italien und Spanien (vgl. Marugg 1989, 67 f).
Bedeutsamer sind jedoch die Bestimmungen der Konventionsflüchtlinge in Art. 1 A Nr. 2 GFK.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Zunahme von Migrationsbewegungen und die daraus resultierenden restriktiven Reaktionen westlicher Industriestaaten, bevor die Forschungsfrage zum Verhältnis von Grundgesetz und GFK formuliert wird.
2. Entstehung und Wandel des internationalen Flüchtlingsrechts und des nationalen Asylrechts: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entstehung der GFK sowie die Entwicklung des Asylrechts in Deutschland bis hin zum politischen Asylkompromiss 1993 nach.
3. Vereinbarkeit des deutschen Asylrechts mit der Genfer Flüchtlingskonvention: Hier wird geprüft, ob Begriffe wie politische Verfolgung, Nachfluchtgründe und das Konzept sicherer Drittstaaten den Vorgaben der GFK entsprechen.
4. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das deutsche Asylrecht zwar formell noch GFK-konform ist, durch restriktive Handhabung und Gesetzesänderungen jedoch der humanitäre Schutz untergraben wird.
Schlüsselwörter
Asylrecht, Grundgesetz, Genfer Flüchtlingskonvention, GFK, politische Verfolgung, Drittstaatenregelung, Non-Refoulement, Asylkompromiss, Grundrechtsänderung, Flüchtlingsschutz, Menschenrechte, Rechtsstellung der Flüchtlinge, Migrationspolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert das normative Spannungsfeld zwischen dem im Grundgesetz verankerten deutschen Asylrecht und den völkerrechtlichen Standards der Genfer Flüchtlingskonvention.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die historische Genese der Flüchtlingsabkommen, die Ausgestaltung des individuellen Asylrechts in der Bundesrepublik und die Auswirkungen der verfassungsrechtlichen Änderungen seit 1993.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, zu prüfen, ob die Bundesrepublik durch die Neuregelungen des Asylrechts den Schutz von Flüchtlingen völkerrechtskonform gewährt oder ob das Grundrecht auf Asyl faktisch ausgehöhlt wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechts- und politikwissenschaftliche Analyse, die den normativen Gehalt von Gesetzestexten mit den Bestimmungen internationaler Übereinkommen vergleicht und durch Literaturanalysen untermauert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entstehungsgeschichte, eine detaillierte Analyse der GFK und des Grundgesetzes sowie einen Vergleich dieser Rechtsnormen hinsichtlich aktueller Asylpraxis-Aspekte wie Drittstaaten und Nachfluchtgründe.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Asylrecht, GFK, Non-Refoulement, Drittstaatenregelung und humanitäre Verantwortung beschreiben.
Wie bewertet der Autor den sogenannten "Asylkompromiss"?
Der Autor kritisiert den Asylkompromiss als eine Maßnahme, die zwar den politischen Druck mindert, aber das fundamentale Grundrecht auf Asyl in seiner Substanz radikal in Frage stellt.
Was versteht man in der Arbeit unter einer "Quasi-staatlichen Verfolgung"?
Der Begriff beschreibt Fälle, in denen in Bürgerkriegsgebieten nichtstaatliche Organisationen eine so effektive Herrschaftsmacht ausüben, dass sie die staatliche Herrschaft ersetzen und somit ebenfalls politisch verfolgen können.
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- Jan Tilman Günther (Author), 2002, Asylrecht: Verhältnis des Grundgesetzes zur Genfer Flüchtlingskonvention, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16354