Grenzüberschreitende Erbfälle sind längst an der Tagesordnung. Immer häufiger kommt es vor, dass Erblasser oder Schenker über Vermögensgegenstände im Ausland verfügen, einen Wohnsitz in einem anderen Staat haben, oder ihr Vermögen mangels eigener Kinder einem, in einem anderen Land lebenden, Verwandten vermachen. Die Möglichkeiten für das Entstehen solcher internationalen Erbfälle sind zahlreich, alle haben jedoch gemeinsam, dass sie die Steuerhoheit mehrerer Staaten berühren, was zu erheblichen Besteuerungsproblemen führen kann.
Erbschaftsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge sind in Deutschland alle Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und in gewissen Zeitabständen auch das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine. Hinsichtlich der subjektiven Steuerpflicht unterscheidet Deutschland zwischen unbeschränkter, erweitert unbeschränkter, beschränkter und erweitert beschränkter Steuerpflicht, wobei vor allem die Inländereigenschaft der am Erbfall beteiligten Personen über die Art der daran anknüpfenden Steuerpflicht entscheidet. Bietet ein Sachverhalt mehr als einem Staat Anknüpfungspunkte für eine Besteuerung, kann dies zu einer Doppelbesteuerung führen, dem Kernproblem internationaler Erbfälle.
Eine Doppelbesteuerung kann auf unterschiedliche Arten entstehen: durch Überschneidung subjektiver und objektiver, rein subjektiver, aber auch rein objektiver Anknüpfungskriterien. Für die Staaten besteht zwar keine Pflicht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, dennoch halten dies fast alle Länder für notwendig und nehmen dementsprechend sowohl nationale als auch internationale Möglichkeiten in Anspruch um eine solche zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Deutschland hat momentan vier zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abgeschlossen, weitere sind während der Entstehung gescheitert oder wurden nach ihrem Ablauf nicht erneuert. Berühren internationale Erbfälle die Steuerhoheit von Staaten, mit denen Deutschland über kein Abkommen verfügt, bedient sich die Bundesrepublik der nationalen Möglichkeit zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Form der Steueranrechnung nach § 21 ErbStG, die jedoch nicht unkritisiert ist.
Inhaltsverzeichnis
- Abstract
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- A. Einführung in das Thema
- B. Grundzüge der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer
- B.I. Rechtsgrundlage und Ausgestaltung
- B.II. Steuerpflichtige Erwerbsvorgänge
- B.III. Subjektive Steuerpflicht
- B.III.1. Unbeschränkte Steuerpflicht
- B.III.2. Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht
- B.III.3. Beschränkte Steuerpflicht
- B.III.4. Erweitert beschränkte Steuerpflicht
- B.IV. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage
- B.IV.1. Stichtagsprinzip
- B.IV.2. Vermögensbewertung
- B.V. Steuerfestsetzung und -erhebung
- C. Doppelbesteuerung als Kernproblem internationaler Erbfälle
- C.I. Begriffserläuterung und Arten internationaler Erbfälle
- C.II. Besteuerungsbesonderheiten des internationalen Erbfalls
- C.III. Die Bewertungsproblematik internationalen Vermögens
- C.IV. Die Doppelbesteuerungsproblematik internationaler Erbfälle
- C.IV.1. Begriffserläuterung
- C.IV.2. Doppelbesteuerungsursachen
- C.IV.2.a. Kollision subjektiver und objektiver Anknüpfungspunkte
- C.IV.2.b. Kollision ausschließlich subjektiver Anknüpfungspunkte
- C.IV.2.c. Kollision ausschließlich objektiver Anknüpfungspunkte
- C.V. Gründe für die Vermeidung einer Doppelbesteuerung
- D. Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall
- D.I. Die Steueranrechnung gemäß § 21 ErbStG als unilaterale Maßnahme
- D.I.1. Voraussetzungen
- D.I.2. Das Verfahren der Steueranrechnung
- D.I.3. Probleme der Steueranrechnung
- D.I.3.a. Voraussetzungsprobleme
- D.I.3.b. Verfassungs- und europarechtliche Probleme
- D.II. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) als bilaterale Maßnahme
- D.II.1. Zustandekommen, Inhalt und Rechtscharakter
- D.II.2. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im DBA
- D.II.2.a. Freistellungsmethode
- D.II.2.b. Anrechnungsmethode
- E. Schlussbetrachtung
- Anhang
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Problem der Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall. Ziel ist es, die verschiedenen Ursachen und Formen der Doppelbesteuerung zu beleuchten und die Möglichkeiten ihrer Vermeidung im deutschen Recht zu analysieren.
- Die Rechtsgrundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland
- Die Besonderheiten der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen im internationalen Kontext
- Die verschiedenen Arten der Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall
- Die Möglichkeiten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung und Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Problematik der Steueranrechnung und der Doppelbesteuerungsabkommen
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel werden die Grundzüge der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer behandelt. Die Rechtsgrundlagen, steuerpflichtigen Erwerbsvorgänge und die subjektive Steuerpflicht werden erläutert. Kapitel 2 befasst sich mit der Doppelbesteuerung als Kernproblem internationaler Erbfälle. Die verschiedenen Arten der Doppelbesteuerung und die Gründe für die Vermeidung werden dargestellt. Im dritten Kapitel werden die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall beleuchtet. Sowohl die Steueranrechnung nach § 21 ErbStG als auch die Doppelbesteuerungsabkommen werden ausführlich behandelt.
Schlüsselwörter
Internationale Erbfälle, Doppelbesteuerung, Steueranrechnung, Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Rechtsgrundlagen, Steuerpflicht, Vermögensbewertung, Anknüpfungspunkte, Vermeidung, bilaterale und unilaterale Maßnahmen.
- Quote paper
- Benjamin Cichos (Author), 2009, Vermeidung der Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/163775