Entwicklungsperspektiven des Wirtschaftsstandortes Kroatien unter besonderer Berücksichtigung der Investitionsbedingungen


Diplomarbeit, 1998

124 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einführung und Überblick
1.1 Geographische Lage Kroatiens
1.2 Abriss der kroatischen Geschichte
1.3 Bevölkerung
1.3.1 Bevölkerungsentwicklung
1.3.2 Bevölkerungsstruktur
1.4 Verfassungsrechtliche Grundlage
1.4.1 Demokratie
1.4.2 Rechtsstaat
1.4.3 Aufbau der Staatsgewalt
1.5 Politische Entwicklung

2 Makroökonomische Rahmenbedingungen
2.1 Wirtschaftspolitik
2.1.1 Ordnungspolitik
2.1.1.1 Marktwirtschaftliche Ordnung
2.1.1.2 Eigentumsordnung
2.1.1.3 Geld- und Währungsordnung
2.1.1.4 Wettbewerbsordnung
2.1.2 Privatisierungsprozeß
2.1.3 Geld- und Währungspolitik
2.1.3.1 Geldpolitik
2.1.3.2 Währungspolitik
2.1.3.3 Devisenreserven
2.1.4 Fiskalpolitik
2.1.4.1 Konsolidierter Staatshaushalt
2.1.4.2 Konsolidierter Haushalt der Zentralregierung
2.1.4.3 Haushalt der Zentralregierung
2.1.4.4 Inlandsverschuldung
2.1.4.5 Auslandsverschuldung
2.2 Wirtschaftslage
2.2.1 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
2.2.1.1 Bruttoinlandsproduktstruktur im ehemaligen Jugoslawien
2.2.1.2 Bruttoinlandsprodukt und dessen Entwicklung
2.2.1.3 Verwendung des Bruttoinlandsprodukts
2.2.2 Industrie
2.2.3 Arbeitsmarkt
2.2.3.1 Beschäftigung
2.2.3.2 Löhne und Gehälter
2.2.3.3 Bildungsniveau
2.2.4 Preise
2.3 Außenwirtschaft und Außenwirtschaftspolitik
2.3.1.1 Außenhandelsentwicklung und -struktur
2.3.1.1.1 Außenhandelsentwicklung
2.3.1.1.2 Außenhandelsstruktur
2.3.1.2 Tourismus
2.3.1.2.1 Touristenzahlen und –übernachtungen
2.3.1.2.2 Besucherstruktur
2.3.1.2.3 Perspektiven der Reiseverkehrsbranche
2.3.1.3 Leistungsbilanz
2.3.1.4 Auslandsinvestitionen
2.3.1.5 Aussichten auf den Beitritt zur EU
2.4 Infrastruktur und Infrastrukturpolitik
2.4.1.1 Verkehr
2.4.1.2 Energie

3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Rechtliche Behandlung ausländischer Investoren
3.1.1 Verfassungsrechtliche Garantien
3.1.2 Rechtsstellung ausländischer Investoren
3.2 Gesellschaftsrecht
3.2.1 Personengesellschaften
3.2.2 Kapitalgesellschaften
3.2.2.1 Aktiengesellschaft
3.2.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
3.2.2.3 Bank, Sparkasse und Versicherung
3.2.3 Zweigniederlassung
3.2.4 B.O.T. und B.O.O.T
3.2.5 Insolvenzrecht
3.3 Arbeitsrecht
3.3.1 Neues Arbeitsgesetz
3.3.2 Sozialversicherungsrecht
3.3.3 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
3.4 Besteuerung und Zoll
3.4.1 Steuersystem
3.4.1.1 Steuerreform
3.4.1.2 Gewinnsteuer
3.4.1.3 Einkommensteuer
3.4.1.4 Mehrwertsteuer
3.4.1.5 Grunderwerbsteuer
3.4.2 Zollrecht
3.4.2.1 Zollsystem
3.4.2.2 Zollbehandlung ausländischer Investitionen
3.5 Konzessionsgesetz

4 Schlußbemerkung

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kroatien in Europa

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung in Kroatien von 1857 bis 1991

Abbildung 3: Natürliche Bevölkerungsbewegungen in Kroatien von 1964 bis 1996

Abbildung 4: Devisenreserven der kroatischen Nationalbank von Januar 1994 bis Juni 1998 in Mio. US-$

Abbildung 5: Steuereinnahmen, Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben der Zentralregierung in Kroatien von 1994 bis 1998 in Mio. Kuna

Abbildung 6: Haushaltsüberschuß und –defizit in Kroatien von 1994 bis 1998 in Mio. Kuna

Abbildung 7: Entwicklung des BIP/Kopf in Kroatien, Slowenien und Ungarn von 1990 bis 1997 in US-$ (KKP)

Abbildung 8: Jährliche reale Veränderung des BIP in Kroatien, Slowenien und Ungarn von 1991 bis 1999 in %

Abbildung 9: Verwendung des BIP in Kroatien von 1996 in %

Abbildung 10: Jährliche reale Veränderung der Industrieproduktion in Kroatien, Slowenien und Ungarn von 1991 bis 1999 in %

Abbildung 11: Neu registrierte Arbeitslose und die durchschnittliche Gesamtzahl von Arbeitslosen in Kroatien von 1987 bis

Abbildung 12: Registrierte Arbeitslose in Kroatien im Mai 1998 nach dem Bildungsstand in %

Abbildung 13: Durchschnittliche jährliche Löhne in US-$ und Lohnstückkosten (Österreich = 100) von 1990 bis 1997 in Kroatien, Slowenien und Ungarn (KKP)41

Abbildung 14: Beschäftigte in Kroatien im März 1996 nach dem Bildungsstand in %

Abbildung 15: Exporte, Importe und Handelsbilanzsaldo Kroatiens von 1986 bis 1997 in Mio. US-$

Abbildung 16: In- und Auslandsgäste Kroatiens von 1972 bis 1997 in Tsd

Abbildung 17: Durchschnittliche, ausländische und inländische Anzahl der Übernachtungen in Kroatien von 1972 bis

Abbildung 18: Branchengliederung der Direktinvestitionen in Kroatien von 1993 bis

Abbildung 19: Branchengliederung der Direktinvestitionen in Kroatien 1997

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Der konsolidierte Staatshaushalt Kroatiens von 1994 bis 1996 in Mio. Kuna

Tabelle 2: Inlandsverschuldung Kroatiens von 1991 bis 1996 in Mio. DM

Tabelle 3: Auslandsverschuldung Kroatiens von Dezember 1993 bis Dezember 1996 nach Fristigkeit in Mio. US-$

Tabelle 4: Struktur des BIP im ehemaligen Jugoslawien 1988 nach Republiken

Tabelle 5: BIP und BIP/Kopf in Kroatien von 1990 bis

Tabelle 6: Jährliche reale Veränderung der Arbeitsproduktivität im industriellen Sektor in Kroatien, Slowenien und Ungarn von 1991 bis 1997 in %

Tabelle 7: Beschäftigungssituation in Kroatien von 1995 bis Juni 1998 in Tsd

Tabelle 8: Beschäftigungssituation in Kroatien im November 1996 und Juni

Tabelle 9: Jahresbruttogehälter in Kroatien nach Positionen im Mai

Tabelle 10: Analphabeten in Kroatien in den Jahren 1971, 1981 und 1991 nach Volkszählungsergebnissen

Tabelle 11: Bevölkerung in Kroatien in den Jahren 1971, 1981 und 1991 nach Bildungsstand

Tabelle 12: Touristenübernachtungen in Kroatien von Januar bis August 1997 und

Tabelle 13: Auslandsinvestitionen in Kroatien von 1993 bis 1997 nach Direktinvestitionen und Portfolioinvestitionen in Mio. US-$

1 Einführung und Überblick

Im 21. Jahrhundert wird sich der globale Wettbewerb weiter verschärfen, die Integration vorantreiben und auch West- und Osteuropa zusammenführen. Die Internationalisierung wird den Wettstreit um Märkte und Arbeitsplätze beschleunigen und den politischen und wirtschaftlichen Umbruch im Osten antreiben. Die Öffnung des Ostens ermöglicht die Entstehung einer zunehmend enger verbundenen Großregion, welche geographisch, historisch, kulturell und wirtschaftlich zusammengehört.

Dem Transfer an Kapital und Know-how in den Osten stehen Kostenvorteile, zum Teil sehr gut ausgebildete Arbeitskräfte und neue Absatz- und Beschaffungsmärkte für den Westen gegenüber, wodurch Vorteile für beide Seiten realisierbar sind. Die nachbarschaftliche Nähe und ein enormes wirtschaftliches Potential der Reformstaaten wird die Bedeutung des Ostens im 21. Jahrhundert erheblich ansteigen lassen.[1]

Diesbezüglich wird auch der Standort Kroatien an Bedeutung gewinnen. Bis vor wenigen Jahren hatte Kroatien aufgrund der Kriegsereignisse im ehemaligen Jugoslawien deutliche wirtschaftliche Schäden hinzunehmen. Die Wiederaufbaumaßnahmen können allein mit inländischen Finanzierungsmöglichkeiten, die sich sehr in Grenzen halten, nicht bewältigt werden. In etlichen unrentablen Unternehmen sind Modernisierungsmaßnahmen erforderlich, wodurch ein weiterer Kapitalbedarf entsteht.

Um diese Kapitalrestriktionen abzubauen, ist Kroatien analog den anderen Reformländern von Investitionen aus dem Ausland abhängig. Den Wettlauf um das Auslandskapital hat Kroatien aus Kriegsgründen verspätet aufgenommen, wodurch sich für ausländische Unternehmen Möglichkeiten eröffnen Marktanteile zu sichern und Startvorteile im Wettbewerb zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Analyse und Beurteilung des Wirtschaftsstandortes Kroatien aus der Sicht ausländischer Investoren das Ziel der vorliegenden Diplomarbeit. Ein möglichst umfassender und kritischer Einblick in die Standortbedingungen soll Interessenten eine Gesamteinschätzung Kroatiens ermöglichen und weitere Entwicklungstendenzen aufzeigen. Leider konnte im Rahmen dieser Diplomarbeit nicht auf spezielle Details, die bei konkreten Investitionsvorhaben Bedeutung erlangen können, eingegangen werden.

Um das Verständnis der folgenden Textbestandteile zu fördern und die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, welche im zweiten und dritten Abschnitt ausführlicher behandelt werden, mit weiteren wichtigen Standortbedingungen zu ergänzen, erfolgt im Anschluß an diese Einführung ein Überblick der geographischen, historischen, demographischen und politischen Gegebenheiten Kroatiens.

Im zweiten Abschnitt wird auf die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des Staates, welche die Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Ziele verfolgen, eingegangen. Das Ausmaß der Erreichung dieser Ziele und deren Zukunftserwartungen sind Bestandteil der weiteren Betrachtung.

Im dritten Abschnitt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen behandelt, die sich neben den politischen und makroökonomischen Rahmenbedingungen entscheidend auf das Engagement ausländischer Investoren auswirken.

Um eine bessere Einschätzung der Werte vornehmen zu können, wird teilweise ein Vergleich mit weiteren osteuropäischen Ländern gezogen.

Eventuelle Abweichungen der statistischen Zahlen resultieren aus Rundungsfehlern. Um eine Vergleichbarkeit der Angaben zu ermöglichen, hat sich Kroatien zunehmend an internationale Berechnungsmethoden angepaßt. Erfolgt eine Berechnung nach der Methode des revidierten UNO „System of National Accounts“ von 1993, wird mit der Abkürzung SNA 93 darauf hingewiesen. Sonstige, nach internationalen Standards verwendete methodische Vorgehensweisen, werden ggf. nach der Quelle aufgeführt.

Eine Änderung der hier dargestellten gesetzlichen Regelungen ist jederzeit möglich. Vor ihrem Inkrafttreten werden nach Art. 90 Abs. 1 der Verfassung der Republik Kroatien die Gesetze im Amtsblatt (Narodne novine)[2] der Republik Kroatien veröffentlicht.

Auf zusätzliche Angaben im Anhang wird jeweils im entsprechenden Abschnitt verwiesen.

1.1 Geographische Lage Kroatiens

Das Gebiet des kroatischen Staates nimmt im Terrainvergleich mit einer Fläche von 56.538 km5 weltweit den 124. Platz ein.[3] Kroatien liegt im Südwesten Europas und im Norden des Mittelmeerraumes zwischen 13,5° und 19,5° östlicher Länge und zwischen 42,5° und 46,5° nördlicher Breite.

Das kroatische Territorium, welches eine hufeisenähnliche Form hat, ist nicht kompakt. In der Mitte Kroatiens, die sich etwa im Nordwesten befindet, ist es weniger als 50 km breit. Von dort aus divergieren die Gebiete nach Süden und Osten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kroatien in Europa

Quelle: MS Map

Die Grenze zu Bosnien-Herzegowina stellt mit 932 km und 46% der kroatischen Landesgrenzen die längste Festlandgrenze dar. Die zweitlängste Landesgrenze, welche 501 km lang ist, bildet Kroatien mit Slowenien im Nordwesten. Im Norden grenzt Kroatien an Ungarn (329 km).

Kroatien hat zwei geographische Grenzstellen zu Rest-Jugoslawien, die insgesamt 241 km lang sind. Die eine befindet sich im Osten Kroatiens und bildet die Grenze zu Serbien. Die andere liegt im Süden und grenzt an Montenegro.

Die Meeresgrenze im westlichen Teil ist eine Parallele zur geraden Verbindung der äußeren Inseln und verläuft 22,2 km seewärts. Somit unterliegen alle Buchten und Meeresteile zwischen den Inseln und den Küstengewässern der vollen Souveränität Kroatiens.

Im Jahre 1968 wurde zwischen Italien und Jugoslawien die Mittellinie des Adriatischen Meeres als Grenze zur Nutzung der Ressourcen am und unter dem Meeresboden festgelegt. Es wird angenommen, daß die Grenzen mit Italien ohne neue Verhandlungen bestehen bleiben.[4] Obwohl die kroatischen Hochheitsgewässer 31.067 km5 umfassen ist wirtschaftlich eine Meeresfläche von ca. 65.000 km5 nutzbar. Zu Kroatien gehören 1.185 Inseln, Felsen und Riffe, wovon 66 Inseln bewohnt sind. Von einer Küstenlänge von insgesamt 5.790 km entfallen 1.778 km auf das Festland und 4.012 km auf die Inselküste.

Geographisch kann man Kroatien in den Pannonischen Raum, die Gebirgsregion und die mediterrane Region einteilen. Der Pannonische Raum wird aufgrund seiner ebenen Fläche (die Berge sind kaum höher als 500 Meter) auch Niederkroatien genannt und liegt im wesentlichen zwischen den Flüssen Drau und Save. Die Gebirgsregion, auch unter der Bezeichnung Hochkroatien bekannt, trennt den pannonischen Teil vom Küstengebiet Kroatiens. Die mediterrane Region umfaßt Istrien, das Kvarnergebiet im nördlichen Teil und Dalmatien im südlichen Teil. Somit gehören die gesamte Küstenlandschaft und die Inseln zum mediterranen Raum. Während in Niederkroatien ein mäßiges kontinentales Klima vorherrscht findet sich in Hochkroatien ein wesentlich rauheres Klima mit kühlen Sommern und kalten Wintern vor. In der Küstenregion herrscht Mittelmeerklima mit trockenen, sehr heißen Sommern und milden, feuchten Wintern.[5]

Geopolitisch hat Kroatien durch die Haupttransitroute der Alpen-Save-Transversale die Funktion der Verbindung Zentraleuropas mit Südosteuropa. Für einen Großteil der Länder des pannonischen Beckens, insbesondere für Ungarn und die Slowakei, wird der Haupthafen in Rijeka als Transithafen große Bedeutung erlangen.[6]

1.2 Abriss der kroatischen Geschichte

Das kroatische Volk ist nach geschichtlichen Erkenntnissen erstmals im zweiten bis dritten Jahrhundert in der Nähe der Mündung des Don in das Asowsche Meer aufgetreten. Nach dem Einfall der Hunnen flüchteten die Kroaten im vierten bis sechsten Jahrhundert in Richtung des heutigen Polen, der Slowakei und Tschechiens, wo sie das sogenannte Groß- oder Weißkroatien gründeten und sich slawisierten.

Zur Ansiedlung des kroatischen Volkes in den römischen Provinzen Dalmatien, Pannonien und Prevalitanien kam es zwischen den Jahren 614 und 626. 925 vereinigte König Tomislav die Fürstentümer und gründete das erste kroatische Königreich. Nach dem Tod des letzten Königs kroatischer Abstammung im Jahre 1091 ging Kroatien eine personelle Union mit Ungarn ein (Pacta Conventa von 1102). Dieser Verbund mit der ungarischen Krone endete bei der Schlacht in Südwestungarn, als das kroatisch-ungarische Heer von den Türken besiegt wurde und der Herrscher König Wladislaw II gefallen ist. Von 1527 bis 1918 hatte Kroatien staatsrechtliche Beziehungen zu der Habsburger Monarchie.[7]

Zu einem multinationalen Königreich unter serbischer Hegemonie kam es nach dem ersten Weltkrieg im November 1918. In dieser Zeit entstanden die kroatisch-serbischen Konflikte. Durch die Proteste der kroatischen Bauern und deren Führer Stjepan Radiƒ wurden Widerstände ausgelöst. Der Bauernführer setzte sich gegen die zentralistische und unitaristische Politik des Belgrader Regime ein. Folgendes Zitat stammt aus seiner Rede in Zagreb am 15.3.1923:

„Der König kann ein Symbol unserer Vereinigung sein, aber daß wir einem König, den wir nicht gewählt haben, Soldaten und Steuern geben, davon kann nicht die Rede sein“.[8]

Nach dem tödlichen Attentat gegen Radiƒ und der Verkündung der Königsdiktatur im Jahr 1929 wurde die Belgrader Regierung scharf verurteilt. So ging der britische Jugoslawien-Kenner Robert William Seton-Watson mit harten Worten gegen die Belgrader Regierung vor:

„Zwölf Jahre der staatlichen Einheit haben die Individualität Kroatiens ausgelöscht (...) Durch acht Jahrhunderte hat sich Kroatien unter den Magyaren seine Individualität bewahrt; (...) Zwölf Jahre des Zusammenlebens mit den Serben haben genügt, daß der Großteil davon vernichtet wurde. Von der früheren kroatischen Selbstverwaltung ist kaum eine Spur übriggeblieben. Die serbischen Ministerien üben einen solchen Einfluß auf die Verwaltung und Justiz, wie ihn die Budapester Regierung nie geübt hat. Serbische Beamte ohne Kompetenz und Qualifikation haben ganz Kroatien überflutet“.[9]

Die Zerschlagung des jugoslawischen Königreichs durch Hitler und Mussolini im April 1941 ließ den „Unabhängigen Staat Kroatien“ entstehen und führte zu brutalen Vergeltungsmaßnahmen der kroatisch-faschistischen Ustascha (UstaÓa)-Bewegung mit ihrem Führer Ante Paveliƒ. Es entstand ein permanenter Bürgerkrieg, in welchem die serbisch-nationalen Tschetniks (‚etnici) und kommunistisch geführte, mehrnationale Partisanengruppen auf der anderen Seite eingeschaltet waren.

Den Partisanen setzten sich wiederum die bosnischen Muslime zur Wehr. Während auf Seiten der UstaÓa-Bewegung die Okkupationsmächte Deutschland und Italien beteiligt waren, wurden die Partisanenarmeen unter Führung Titos von den Alliierten unterstützt. Die militärischen Auseinandersetzungen im kroatischen UstaÓa-Staat, welche unheilbare Wunden hinterließen, endeten im Mai 1945 mit dem Sieg der Partisanenarmeen.

Die Ausschaltung nationaler Gepflogenheiten und die gesellschaftliche Gleichstellung aller sozialer Gruppen nach dem sowjetischen Programm zerstörten im neuen kommunistischen Jugoslawien die bisherigen Grundlagen der nationalen Gesellschaften und ihrer Kulturen. Die Unternehmen wurden sozialisiert und die Verfügung über größeres sowie mittleres Privateigentum abgeschafft.[10] Nach dem Konflikt Titos mit Stalin und der Loslösung Jugoslawiens aus dem Sowjet-Block im Jahre 1948 wurden teilweise marktwirtschaftliche und demokratische Elemente eingeführt, die sich durch das Selbstverwaltungssystem und den föderativen Staatsaufbau mit Gleichberechtigung äußerten. Das Selbstverwaltungssystem war dadurch gekennzeichnet, daß die Produktionsmittel weder im Staatseigentum noch im Privateigentum standen. Eigentümer an den Produktionsmitteln war die Gesellschaft.[11]

Nach dem Tod Titos wurden radikale Umwandlungen auf ein autoritäres kommunistisches System hin durchgeführt. Entwickelte Gebiete, zu denen Kroatien und Slowenien gehörten, wurden zu einer Umverteilung an unterentwickelte Gebiete verpflichtet. Eine ökonomisch sinnvolle Verwendung der verteilten Mittel über den „Entwicklungsfond“ fand jedoch nicht statt. Vielmehr hatte Serbien unter dem Vorwand der Umverteilung leichten Zugriff auf Bundesmittel.[12]

Am 6. Mai 1990 wurden die ersten freien Wahlen seit dem 2. Weltkrieg abgehalten und Kroatien in eine Demokratie überführt. Seit diesem Zeitpunkt regiert die Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) unter der Führung von Staatspräsident Tupman. Unter dem Vorwand, es entstünde erneut ein UstaÓa-Staat, beanspruchten die Serben in Knin am 17. August 1990 kroatische Gebiete. Die terroristischen Handlungen gegen kroatische Mitbürger haben bereits zu diesem Zeitpunkt weitere kriegerische Auseinandersetzungen erwarten lassen.

Das kroatische Parlament faßte am 25. Juni 1991 den Verfassungsbeschluß, Kroatien zu einem unabhängigen und souveränen Staat zu machen.[13] Wenige Monate, nachdem die selbständige Republik Kroatien ausgerufen wurde, okkupierten serbische Truppen kroatische Gebiete im Hinterland von Dalmatien, in der Lika, im Kordun, in der Banja, in Slawonien und die Baranja.[14] Diese Gebiete wurden nach gescheiterten UN-Vermittlungen im Mai und August 1995 durch die militärischen Aktionen Blitz (Blijesak) und Gewittersturm (Oluja) zurückerobert. Ende 1995 wurde in der Vereinbarung von Erdut die friedliche Wiedereingliederung der von Serbien kontrollierten Gebiete in Ostslawonien und der Baranja beschlossen.[15]

1.3 Bevölkerung

1.3.1 Bevölkerungsentwicklung

Die Bevölkerung hat sich in Kroatien seit Mitte des 19. Jahrhunderts mehr als verdoppelt. Während Kroatien 1857 2,182 Mio. Einwohner verzeichnen konnte, waren es 1991 4,784 Mio. Dies entspricht einem Zuwachs von 119% oder einer jährlichen durchschnittlichen Zuwachsrate von 0,59%. Bis auf die Volkszählungsergebnisse nach den beiden Weltkriegen, bei denen eine Abnahme der Bevölkerung festzustellen war, ist die Bevölkerung ständig gestiegen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung in Kroatien von 1857 bis 1991

Quelle: Central Bureau of Statistics of the Republic of Croatia 1997, S. 78. Die Angaben basieren auf Volkszählungsergebnissen.

Die Bevölkerungsdichte des ungleichmäßig besiedelten Kroatiens liegt durchschnittlich bei 84,6 Einwohnern pro km5 und entspricht dem Durchschnitt der Länder Mittel- und Südosteuropas. Die mit Abstand dichteste Besiedlung ist im nördlichen Kroatien zu finden. Neben der Hauptstadt Zagreb, in welcher allein annähernd 20% der Gesamtbevölkerung leben, sind die Regionen Zwischenmurgebiet (Mepimurje), Varañdin und Zagorje dicht besiedelt. Die Lika im Bereich des Dinarischen Gebirges weist dagegen nur eine Dichte von 15 Einwohnern pro km5 auf. Neben wirtschaftlichen und naturräumlichen Gründen gehen die Ursachen der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte in die Zeit des osmanischen Reichs zurück, als das nördliche Kroatien mehr Sicherheit geboten hatte.[16]

1.3.2 Bevölkerungsstruktur

Die Zahl der Geborenen je 1.000 Einwohner, die 1965 noch 16,7 betragen hat, ist bis 1970 auf 13,9 abgesunken. Während sie 1979 noch auf 15,2 zunehmen konnte, war bis 1992 eine Abnahme der Geborenenzahlen auf 10,5 festzustellen. Seither ist wieder ein Anstieg auf 12 Geborene je 1.000 Einwohner festzustellen. Die Zahl der Gestorbenen je 1.000 Einwohner befand sich 1966 bei 8,8 und hatte damit den niedrigsten Stand im betrachteten Zeitraum seit 1964.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 : Natürliche Bevölkerungsbewegungen in Kroatien von 1964 bis 1996

Quelle: Central Bureau of Statistics of the Republic of Croatia 1997, S. 93. Die Veränderungen der Säuglingssterberate und der außerehelichen Geburten sind je auf 1000 Lebendgeborene bezogen.

Durch die Zunahme der Gestorbenenzahlen auf 11,6 je 1.000 Einwohner im Jahr 1992, welche wie bereits erwähnt, von einer Abnahme der Geburtenzahlen begleitet wurde, war eine natürliche Abnahme der Bevölkerung von 1,1 Personen je 1.000 Einwohner festzustellen. Auffällig ist dabei die erstmalige Überschreitung der Geborenenzahlen durch die Anzahl der Gestorbenen je 1.000 Einwohner, wobei sich die Kriegsereignisse bedeutend auf diese demographischen Komponenten ausgewirkt haben. Eine schlechtere medizinische Versorgung und die Änderung des generativen Verhaltens sind symptomatische Begleiterscheinungen dieser Umstände.

In bezug auf die Altersstruktur ist eine zunehmende Adaption an die westeuropäische Strukturen festzustellen. Während der Anteil der Personen im Alter von vierzehn und weniger Jahren von 1953 bis 1991 um 7,6 Prozentpunkte auf 19,4% der Gesamtbevölkerung abgenommen hat, war eine Zunahme des Anteils der über fünfundsechzigjährigen um 6,1 Prozentpunkte auf 13,1% zu vermerken. Dabei hat sich die Anzahl der über 65-jährigen mehr als verdoppelt.[17] Die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen beträgt 74,9 Jahre, während Männer durchschnittlich ein Alter von 65,5 Jahren erreichen.[18]

1.4 Verfassungsrechtliche Grundlage

1.4.1 Demokratie

Die ideologischen Grundlagen der neuen Verfassung Kroatiens[19] lassen sich zur politischen Demokratisierung, wirtschaftlicher Liberalisierung, Rechtsstaatlichkeit und staatlicher Souveränität zusammenfassen. Nach Art. 1 der Verfassung ist die Republik Kroatien

(...) ein einheitlicher und unteilbarer demokratischer- und Sozialstaat. In der Republik Kroatien geht die Gewalt vom Volke aus und steht dem Volk als Gemeinschaft freier und gleichberechtigter Staatsbürger zu. Das Volk übt die Gewalt mittels Wahl seiner Vertreter und in direkten Abstimmungen aus.

Das Mehrparteiensystem, welches aufgrund des vorherigen Einparteienmonopols eine wichtige Stellung in der Verfassungsordnung einnimmt, ist in Art. 3 und die freie Gründung politischer Parteien, soweit diese nicht die demokratische Verfassungsordnung gefährdet, in Art. 6 geregelt. Die Vereinigungsfreiheit ist nach Art. 43 gewährleistet. Wahlberechtigt sind nach Art. 45 Abs. 1 alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Verfassung verankert von Art. 14 bis 69 die Menschenrechte, welche üblicherweise auch in anderen Demokratien gewährleistet sind.[20]

1.4.2 Rechtsstaat

Die Dominanz der Politik und der Ideologie über das Recht führte in der Vergangenheit in fast allen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens zu großen Schäden. Daher ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit von besonders wesentlicher Bedeutung für die Ausgestaltung eines demokratischen und modernen Staates. Die kroatische Verfassung regelt diesbezüglich die Gewaltenteilung in Art. 4, wonach die Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative eingeteilt wird.

Diese lakonische und klare Bestimmung ist jedoch bei der Konstruktion der politischen Institutionen nicht konsequent als Gleichgewicht aller Staatsgewalten durchgeführt. In einer Reihe von Bestimmungen kommt es zu einem bestimmten Übergewicht der Exekutive und der Institution des Staatspräsidenten.“[21]

Art. 115 Abs. 2 legt die Unabhängigkeit der Gerichte und Art. 5 Abs. 1 das Legalitätsprinzip fest. Der gerichtliche Schutz der Menschenrechte ist in Art. 125 verankert.[22] Die Bestimmungen im Art. 3 der Verfassung bilden die Grundlage für die Interpretation der Prinzipien:

Die Freiheit, Gleichheit, nationale Gleichberechtigung, Friedfertigkeit, soziale Gerechtigkeit, die Achtung der Menschenrechte, die Unverletzbarkeit des Eigentums, die Erhaltung der Natur und der Umwelt der Menschen, die Herrschaft des Rechts und ein demokratisches Mehrparteiensystem sind die höchsten Werte der Verfassungsordnung der Republik Kroatien.

1.4.3 Aufbau der Staatsgewalt

Der Staatspräsident wird auf fünf Jahre gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden.[23] Er benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen. Falls dies von keinem Kandidaten erreicht wird kommt es zu einer Stichwahl der beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen bekommen haben.

Neben den klassischen Funktionen eines Staatsoberhauptes hat der kroatische Staatspräsident nach Art. 98 der Verfassung die Befugnis, den Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag auch die Minister zu ernennen. Die Regierung hat sich dann einer Vertrauensabstimmung des Parlaments zu stellen, welche die absolute Mehrheit erfordert.

Desweiteren kann der Staatspräsident den Ministerpräsidenten und die Minister ohne die Zustimmung der Legislative entlassen.

Mit Gegenzeichnung der Regierung kann er ein Referendum über einen Vorschlag zur Verfassungsänderung ausschreiben. Gemäß Art. 77 und Art. 104 ist er dann, wenn der Regierung das Mißtrauen ausgesprochen wird, unter bestimmten Voraussetzungen zur Auflösung der Abgeordnetenkammer berechtigt. Daneben ist der Staatspräsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt und entläßt Befehlshaber des Heeres in Übereinstimmung mit dem Gesetz. Er ist zur Erlassung von Verordnungen mit Gesetzeskraft befugt und vertritt die Republik nach außen. Trotz dieser zahlreichen Befugnisse kann der Präsident, ähnlich dem amerikanischen „impeachment“, bei der Verletzung der Verfassung in Ausübung seines Amtes zur Verantwortung gezogen werden. Im Zusammenwirken der Abgeordnetenkammer mit dem Verfassungsgericht kann die Amtstätigkeit kraft Verfassung beendet werden. Die Machtposition des Staatspräsidenten kommt der des französischen bzw. des amerikanischen Staatsoberhauptes nahe.

Die Regierung stellt die Exekutivgewalt dar und besteht aus dem Ministerpräsidenten, drei stellvertretenden Ministerpräsidenten und 19 Ministern, die auf vier Jahre gewählt werden. Das System der kollektiven Führung von Verwaltungsorganen, das sich als unfähig erwiesen hatte, ist von 19 Ministerien und vier Anstalten, welche die Zentralverwaltung Kroatiens darstellen, abgelöst worden.

Das Recht auf lokale Selbstverwaltung wird den Bürgern durch den Art. 128 der Verfassung zugesichert. In Art. 128 Abs. 2 ist festgelegt, daß die lokalen Behörden Fragen zur Raumordnung und Städteplanung, zum Siedlungs- und Wohnungswesen, zur Sozialfürsorge und Kultur sowie Sport und Umweltschutz selbständig regeln.[24]

Die judikative Gewalt wird vom Verfassungsgericht ausgeübt, das nach Art. 115 der Verfassung selbständig und unabhängig ist. Das Verfassungsgericht besteht aus 11 Richtern, die auf 8 Jahre gewählt werden und analog den Parlamentsmitgliedern Immunität genießen.

Das Parlament (Sabor) ist die gesetzgebende Gewalt und setzt sich aus dem Repräsentantenhaus mit 127 Sitzen und dem Komitatshaus mit 68 Sitzen zusammen. Der Präsident des Repräsentantenhauses ist gleichzeitig der Präsident des Parlaments. Nach Art. 84 sind die Sitzungen des Sabors öffentlich. Beide Kammern werden für vier Jahre gewählt.[25]

Einige Entlassungen und Umbesetzungen der Ministerämter ohne Zustimmung des Parlaments führten in der Vergangenheit zu Protesten von Abgeordneten. Die daraufhin äußerst umstrittene Ansicht der Regierung, die Vertrauensabstimmung sei nur bei der Ernennung der gesamten Regierung erforderlich, während die Neubesetzung der Ministerämter danach vom Staatspräsidenten und vom Ministerpräsidenten getroffen werden, erscheint aufgrund den Bestimmungen des Art. 112 Abs. 2 der Verfassung in der Tat fragwürdig:

Die Ernennung des Ministerpräsidenten und der Mitglieder der Regierung ist angenommen, wenn ihnen die Mehrheit aller Abgeordneten der Abgeordnetenkammer das Vertrauen ausgesprochen haben.

Weiterhin spricht Art. 111 Abs. 1 der Verfassung von der Verantwortung der Regierung gegenüber dem Staatspräsidenten und der Abgeordnetenkammer des Parlaments. Angesichts der Feststellung, daß die Abstimmung des Parlaments zur Ernennung von Regierungsmitgliedern während der Regierungszeit bedeutungslos wird, entsteht die Schwächung eines der höchsten staatlichen Organe, wodurch die Verwirklichung des Prinzips der Gewaltenteilung, welches gegenseitige Kontrollfunktionen ermöglicht, in Gefahr gerät. Die politische Macht konzentriert sich nicht zuletzt aus den beschriebenen Gründen beim Staatspräsidenten und dann bei der Regierung.[26]

1.5 Politische Entwicklung

Die Wiedergewinnung des kroatischen Staatsgebietes gegen serbischen Widerstand war eine politische Meisterleistung des Präsidenten Tupman und seiner Regierung. Die Defizite an demokratischen Freiheiten konnten während der Kriegszeit mit militärischen Erfordernissen entschuldigt werden, wodurch sich auch keine politische Opposition entfalten konnte. Doch zunehmend verschärft sich die Kritik gegen die Regierung in Zagreb.

Vor allem die Freiheit der Medien und die Minderheitenrechte der Serben werden beanstandet und sind Hürden zu einer Demokratie im westlichen Sinne.[27] Durch die Gleichschaltung der Medien von der regierenden Partei ist es für die Oppositionsparteien schwierig, sich Zugang zu Fernsehen und Rundfunk zu verschaffen. Die meisten Zeitungen, bis auf eine Tages- und mehrere Wochenzeitungen, sind unter Kontrolle der Regierung. Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Dayton-Abkommen, sich für die Einheit des Staates Bosnien-Herzegowina einzusetzen, scheitert an der mächtigen Herzegowina-Lobby in der kroatischen Politik, welche die Anbindung der Herzegowina zu Kroatien anstrebt.[28]

Neben der Aufsplitterung vieler Oppositionsparteien und deren Unfähigkeit zu einer gemeinsamen Politik sind fehlende Persönlichkeiten, die eine Alternative zu Tupman sein könnten, die Ursache für die Dominanz der HDZ. Mittelfristig dürfte sich jedoch die zersplitterte Opposition besser gruppieren. In der Bevölkerung ist zunehmend eine Abkehr von der HDZ festzustellen. Das genaue Ausmaß der Abwendung wird sich bei den Parlamentswahlen im Jahr 1999 zeigen.[29]

Aufgrund keiner Möglichkeit zur Wiederwahl des Präsidenten stellt sich die Frage der Nachfolge. Die starke Polarisierung in der Partei, welche von Exkommunisten bis zu Rechtsextremisten reicht, war in den schwierigen Kriegsjahren aufgrund eines gemeinsamen Ziels, der staatlichen Unabhängigkeit, in den Hintergrund gerückt. Die Popularität und starke Persönlichkeit des Präsidenten, der auch als Vater der Nation bezeichnet wird, ermöglicht auch nach dem Krieg die Zusammenhaltung der stark divergierenden Kräfte innerhalb der Partei.

Wenn Tupman die politische Bühne verläßt, scheint eine Spaltung der HDZ unvermeidlich. Der Ausgang der nächsten Parlamentswahlen 1999 wird stark von der politischen Handlungsfähigkeit des Staatspräsidenten abhängen.[30]

2 Makroökonomische Rahmenbedingungen

2.1 Wirtschaftspolitik

2.1.1 Ordnungspolitik

2.1.1.1 Marktwirtschaftliche Ordnung

Am 6. Mai 1990, als die ersten freien Wahlen seit über 40 Jahren abgehalten wurden, hat sich ein großer Teil der Bevölkerung gegen den Sozialismus und das Prinzip der Arbeiterselbstverwaltung ausgesprochen, und sich für den Aufbau einer Marktwirtschaft nach westlichem Muster entschieden.

Die Grundlage zur wirtschaftlichen Liberalisierung ist im Art. 49 der Verfassung der Republik Kroatien festgelegt. Dort werden „die Unternehmensfreiheit und die Freiheit des Marktes“ als Grundlage der wirtschaftlichen Ordnung der Republik Kroatien festgelegt, Monopole verboten und es wird allen Unternehmern eine gleiche rechtliche Stellung am Marktgeschehen zugesichert. Gleichzeitig wird die Förderung des wirtschaftlichen Fortschritts und des sozialen Wohlstands festgelegt. Damit wird das Sozialstaatsprinzip betont, das auch durch den Art. 50 der Verfassung, der die Einschränkung der Unternehmensfreiheit und des Eigentumsrechts zum Schutze der Allgemeinheit regelt, Geltung erlangt. Das Recht, Gewerkschaften zu gründen und das Streikrecht sind in Art. 59 und Art. 60 der Verfassung geregelt.[31]

Aufbauend auf der Verfassung sind eine Reihe von weiteren Gesetzen verabschiedet worden, welche die Umsetzung der marktwirtschaftlichen Ordnung erst ermöglichten. Die selbständige Erbringung von Produktions-, Verkaufs- und Dienstleistungen durch natürliche Personen regelt das Gesetz über das Gewerbe[32], während das Gesellschaftsrecht mit dem Gesetz über die Handelsgesellschaften[33] geregelt wurde. Der Übergang zu einem marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystem hat sich jedoch in der Praxis als langwieriger und schwieriger erwiesen als angenommen wurde.

2.1.1.2 Eigentumsordnung

In den bereits zur Geschichte gewordenen sozialistischen Rechtssystemen waren zwei verschiedene Konzepte des Eigentumsrechts zu unterscheiden. Das eine System, welches als das allgemeine System bezeichnet wurde, bestand in der UDSSR, DDR, „SSR, Ungarn, Polen, Bulgarien und Rumänien. Das andere war das sogenannte jugoslawische System. Während im allgemeinen System das sozialistische Eigentum hauptsächlich Staatseigentum war, bestand im jugoslawischen System kein Staatseigentum. Als Gegenpart zum Staatseigentum bestand das gesellschaftliche Eigentum, welches der Arbeiterselbstverwaltung in Verantwortung gegeben wurde.[34]

Nach dem Konflikt zwischen Tito und Stalin sollte damit auch bewußt ein eigenes Rechtssystem entwickelt werden, in welchem zwar die Produktionsmittel größtenteils sozialisiert sind, die Ineffizienz der Verwaltung durch den Staatsapparat jedoch vermieden werden sollte. Mit dem gesellschaftlichen Eigentum wurde versucht, eine kollektivistische Eigentumsordnung zu schaffen, in der kein einzelnes Subjekt, auch nicht der Staat, über Eigentum, welches der gesamten Gesellschaft zustehen sollte, verfügen darf. Somit wurde im ehemaligen Jugoslawien ein Eigentumsrecht zwischen dem im Ostblock praktizierten und dem in kapitalistischen Ländern bestehenden angestrebt, wobei nur ein geringer Unterschied zum Eigentumsrecht der UDSSR festzustellen war. „Jedenfalls war auch das jugoslawische Eigentumsverständnis, wenngleich in mehrfacher Hinsicht speziell ausgeprägt, als sozialistisch zu qualifizieren“.[35]

Mit den selbstverwaltenden gesellschaftlichen Organisationen der vereinigten Arbeit sollte das gesamte gesellschaftliche Eigentum aus dem Sachenrecht ausgeschlossen werden, d.h. es sollte jedermanns und niemands Eigentum sein. Die Arbeitnehmer der Organisationen der vereinigten Arbeit würden sich selbstverwaltend des gesellschaftlichen Eigentums bedienen, aber es gehöre ihnen nicht. Dieses realitätsfremde Konzept hat in der Praxis dennoch sachenrechtlich gewirkt, da die selbstverwaltenden Organisationen doch eine Quasi-Eigentümer-Stellung hatten.[36]

Das Scheitern der marktsozialistischen Ordnung war nicht aufzuhalten, da die notwendigen Kohärenzbedingungen dezentraler Koordination über Märkte nicht erfüllt werden konnten.

Die Reform der Eigentumsordnung, welche die Dominanz des Privateigentums schafft, ist daher grundlegend zur Einführung einer Marktwirtschaft. Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse stellt jedoch gleichzeitig das Kernproblem bei der Umsetzung dar, da private Eigentumsrechte zwar verfassungsrechtlich gewährleistet sein können, die faktische Dominanz des Privateigentums jedoch nicht vorherrscht.[37]

Erste Schritte zur Notwendigkeit, ein einheitliches sachenrechtliches System zu schaffen, wurden bereits in der Verfassung der Republik Kroatien festgelegt. Im Art. 3 und Art. 48 Abs. 1 der Verfassung wird das Recht auf Privateigentum festgelegt und die Unverletzlichkeit des Eigentums gewährleistet. Die Sozialbindung wird im Art. 48 Abs. 2 folgendermaßen aufgeführt: „Eigentum verpflichtet. Die Träger des Eigentumsrechts und deren Nutznießer sind verpflichtet, hiermit zum allgemeinen Wohl beizutragen“.

Die Enteignung, welche nur im Interesse der Republik und zu einer angemessenen Entschädigung erfolgen kann, wird in Art. 50 Abs. 1 geregelt.

Durch das Gesetz über die grundlegenden eigentumsrechtlichen Verhältnisse und sonstige dingliche Rechte[38] vom 28. November 1996 ist ausländischen Personen der unbeschränkte Besitz von beweglichen Gütern gestattet. Der Eigentumserwerb von Liegenschaften in Kroatien durch ausländische natürliche und juristische Personen beruht auf dem Prinzip der Reziprozität. Da der Immobilienerwerb von Ausländern in Deutschland gestattet ist, kann jeder Deutsche auch in Kroatien Immobilien erwerben. Vor dem Erwerb muß jedoch eine Genehmigung vom Außenministerium eingeholt werden.[39]

2.1.1.3 Geld- und Währungsordnung

Nach der Trennung vom monetären System Jugoslawiens, in welchem die Geld- und Kreditversorgung durch ein staatliches Bankensystem geregelt worden ist, wurde die kroatische Nationalbank mit Wirkung zum 23. Dezember 1991 die Zentralbank der Republik Kroatien. Zum gleichen Zeitpunkt ist der kroatische Dinar als Übergangswährung und Nachfolgewährung zum jugoslawischen Dinar eingeführt worden.[40]

Die Unabhängigkeit der kroatischen Nationalbank ist durch den Art. 53 verfassungsrechtlich gewährleistet. Die Nationalbank ist nach Art. 53 Abs. 2 „(...) für die Stabilität der Währung und für die allgemeine Liquidität der Zahlungen im Inland und gegenüber dem Ausland verantwortlich“.

Die Funktionen und Kompetenzen entsprechen denen der Zentralbanken in Westeuropa, wodurch die Nationalbank als oberste Währungshüterin und als Bank der Banken waltet.[41] Weitere rechtliche Regelungen sind im Nationalbankgesetz[42] von Kroatien geregelt.

Am 30. Mai 1994 wurde die aktuelle kroatische Währung, die Kuna, als Nachfolgewährung zum kroatischen Dinar eingeführt. Seit der Währungsreform ist die Kuna konvertierbar und es bestehen keine Restriktionen auf internationale Finanztransfers.[43] Somit können von jedermann Devisenan- und verkaufsgeschäfte ohne Einschränkung durchgeführt und Devisenkonten bei den dazu lizenzierten Banken unterhalten werden. Das Gesetz über die Grundlagen des Devisensystems sowie des Devisen- und Goldhandels[44] von 1993 bildet die rechtliche Grundlage.

Durch den liberalisierten Devisenverkehr ist ein Devisenmarkt entstanden, wodurch die verfassungsrechtliche Garantie (Art. 49 Abs. 5) zum freien Kapital- und Gewinntransfer in das Ausland unterstützt wird.

In Kroatien sind etwa 40 Banken zur Durchführung von Devisentransaktionen ermächtigt. Die Banken bestimmen die An- und Verkaufskurse der Kuna selbständig.[45]

Ausländische natürliche und juristische Personen sowie im Ausland lebende Kroaten können frei über die Devisen verfügen, während dies bei inländischen natürlichen und juristischen Personen nur zur Begleichung von Auslandsverbindlichkeiten gilt.[46] Der amtliche Mittelkurs wird von der Nationalbank aus Geldmarktgeschäften vom Vortag festgelegt.

Das Gesetz über Banken und Sparkassen[47] hat gemeinsam mit den gesetzlichen Bestimmungen zum liberalen Devisenverkehr die Grundlage für ein System unabhängiger Geschäftsbanken unter der Aufsicht einer unabhängigen Zentralbank geschaffen.[48]

2.1.1.4 Wettbewerbsordnung

Zur Herbeiführung der Wirtschaftsdemonopolisierung ist die Agentur zum Schutz des freien Wettbewerbs gegründet worden. Die Agentur ist unabhängig und dem Parlament der Republik Kroatien gegenüber verantwortlich. Die Agentur schreitet bei Fusionen, welche marktbeherrschende Stellungen hervorbringen, bei verbotenen Kartellen und bei monopolistischem Verhalten ein. Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs vom 14. Juli 1995.[49]

2.1.2 Privatisierungsprozeß

Der Begriff der Privatisierung kann folgendermaßen definiert werden:

Unter Privatisierung ist die Überführung ehemals in sozialistischem, staatlichem oder gesellschaftlichen Eigentum stehender Rechtsobjekte in die Hände privater Eigentümer, seien es natürliche oder juristische Personen, zu verstehen.[50]

Während in den anderen ehemals kommunistisch regierten Ländern der Staat als Eigentümer aufgetreten ist, stellt sich für Kroatien und Slowenien aufgrund des sogenannten gesellschaftlichen Eigentums im ehemaligen Jugoslawien ein weiteres Problem. Da das gesellschaftliche Eigentum jedermann und niemand gehörte, war als Zwischenstufe zur Privatisierung erst ein Eigentümer zu bestimmen. Es ergab sich die Frage, ob die Umwandlung direkt aus dem gesellschaftlichen Eigentum zum privaten Eigentum durchgeführt werden könnte oder ob die Unternehmen erst verstaatlicht werden müßten.

Die „Lösung“ erfolgte einerseits durch die Verstaatlichung eines beträchtlichen Teils des gesellschaftlichen Eigentums. Es handelt sich dabei um einige Großunternehmen, die mit dem Vorwand der strategischen Bedeutung in Staatseigentum übernommen wurden, um später privatisiert zu werden. Andererseits wurde mit dem Gesetz zur Umwandlung gesellschaftlicher Unternehmen[51] vom 23. April 1991 die erste Phase des Privatisierungsverfahrens für größtenteils kleine und mittlere Unternehmen eingeleitet.

Dem Management der Unternehmen bis zu einem Substanzwert von 5 Mio. DM wurde ermöglicht, bis zum 30. Juni 1992 die Transformation im gesetzlichen Rahmen selbst durchzuführen. In diesen Fällen ergaben sich oft Unregelmäßigkeiten im Umwandlungsprozeß. Durch den großen Einfluß des Managements und geringen gesetzlichen Beschränkungen sind einige Eigentumsanteile zu „äußerst“ günstigen Bedingungen auf die Geschäftsführer übergegangen.[52]

[...]


[1] Vgl. Zänker, A. 1995, S. 13ff.

[2] Das kroatische Amtsblatt ist bei Narodne novine, Ratkajev prolaz Nr. 4, 10000 Zagreb, Tel (+385) 1/416-404, Fax (+385) 1/449-629 oder im Internet unter der URL http://www.nn.hr erhältlich. Im folgenden wird nach einer Gesetzesbezeichnung in deutsch jeweils die Übersetzung in kroatischer Sprache, die Nummer, das Jahr der Verkündung und ggf. die Position aufgeführt. Mehrere Angaben deuten auf Novellierungen hin.

[3] Vgl. Von Baratta, M. u.a. 1997, Sp. 445.

[4] Vgl. Jordan, P. 1995, S.27ff.

[5] Vgl. Òulek, S.; ðupariƒ, D. 1997, S.11f.

[6] Vgl. Jordan, P. 1995, S. 33.

[7] Vgl. Òulek, S.; ðupariƒ, D. 1997, S. 113ff.

[8] Suppan, A. 1995, S. 20. Zitat nach Radiƒ, S.: Rede in Zagreb vom 15.3.1923, Archiv der Republik. Neues Politisches Archiv, Südslawien 2/13, ad G. ZI. 1171/1B-1923, Karton 711.

[9] Suppan, A. 1995, S. 20. Zitat nach Seton-Watson, R.: Artikel in Lidove Noviny vom 26.10. 1923.

[10] Vgl. Suppan, A. 1995, S. 11.

[11] Das Modell der Arbeiterselbstverwaltung wird in Abschnitt 2.1.1.2 eingehender behandelt.

[12] Vgl. Rogiƒ, V. 1995, S. 77.

[13] Verfassungsbeschluß über die Souveränität und Selbständigkeit der Republik Kroatien (Ustavna odluka o suverenosti i samostalnosti Republike Hrvatske) vom 25. Juni 1991; Amtsblatt (Narodne novine) 31/91. Am 26. Juni 1991 hat Slowenien als erster Staat Kroatien anerkannt. Während Litauen, die Ukraine und Lettland Kroatien am 19. Dezember 1991 anerkannt hatten, folgten am 13. Januar der Vatikan und am 15. Januar 1992 die Staaten der Europäischen Gemeinschaft und Österreich. Zu den für Kroatien wichtigsten Ereignissen zählte die Aufnahme in die UNO am 22. Mai. 1992.

[14] Vgl. Suppan, A. 1995, S. 16.

[15] Vgl. Òulek, S.; ðupariƒ, D. 1997, S. 128f.

[16] Vgl. Jordan, P. 1995, S. 40.

[17] Vgl. Anlage 1.

[18] Vgl. Bundesstelle für Außenhandelsinformation 1997 b, S. 15.

[19] Verfassung der Republik Kroatien (Ustav Republike Hrvatske) vom 22. Dezember 1990; Amtsblatt (Narodne novine) 56/90, Pos. 1092.

[20] Vgl. Kregar, J.; Smerdel, B.; Òimonoviƒ, I. 1991, S. 219.

[21] Kregar, J.; Smerdel, B.; Òimonoviƒ, I. 1991, S. 228. Die Machtverteilung der Staatsgewalt wird im nächsten Abschnitt behandelt.

[22] Vgl. Kregar, J.; Smerdel, B.; Òimonoviƒ, I. 1991, S. 227f.

[23] Der Staatspräsident, Franjo Tupman, wurde am 15. Juni 1997 mit 61,41% der Wählerstimmen für weitere fünf Jahre in das Amt des Präsidenten wiederberufen. Somit kann er nicht nochmal in das Amt gewählt werden.

[24] Eine administrativ-territoriale Einteilung Kroatiens in 21 Bezirke (ðupanije) wird in Anlage 2 dargestellt.

[25] Die letzte Wahl des Repräsentantenhauses erfolgte am 29. Oktober 1995, während die Vertreter der Komitate am 13. April 1997 gewählt wurden. Die Parlamentsmitglieder nach Parteizugehörigkeit werden in Anlage 3 aufgeführt.

[26] Vgl. Kregar, J.; Smerdel, B.; Òimonoviƒ, I. 1991, S. 230ff.

[27] Vgl. Althammer, W. 1997, S. 90.

[28] Vgl. Reuter, J. 1998, S. 194ff.

[29] Vgl. Vereinsbank Internationale Analyse 1998, S. 2.

[30] Vgl. Reuter, J. 1998, S. 194ff.

[31] Vgl. Croatian Investment Promotion Agency 1998 c, S. 26.

[32] Gesetz über das Gewerbe (Zakon o obrtu); Amtsblatt (Narodne novine) 77/93/Pos. 1591. In Kroatien gelten die Rechtsformen der OHG und der KG auch als juristische Personen.

[33] Gesetz über die Handelsgesellschaften (Zakon o trgova…kim druÓtvima); Amtsblatt (Narodne novine) 111/93/Pos. 2133. Das Gesellschaftsrecht wird in Abschnitt 3.2 behandelt.

[34] Im Gegensatz zum allgemeinen System, in dem Privateigentum ausschließlich der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse diente, bestand im ehemaligen Jugoslawien auch Privateigentum, welches eine in Grenzen anerkannte Eigentumsform war, jedoch in den Kernbereichen der Wirtschaft ausgeschlossen war. Vgl. Posch, W. 1993, S. 3ff.

[35] Posch, W. 1993, S. 8.

[36] Vgl. Gavella, N. 1993, S. 13ff.

[37] Nähere Ausführungen zur Problematik der Neuordnung von Eigentumsverhältnissen werden im Abschnitt 2.1.2 aufgeführt.

[38] Gesetz über die grundlegenden eigentumsrechtlichen Verhältnisse und sonstige dingliche Rechte (Zakon o vlasniÓtvu i drugim stvarnim pravima); Amtsblatt (Narodne novine) 91/1996. Das Gesetz ist seit dem 01. Januar 1997 in Kraft.

[39] Vgl. Zagreba…ka Banka; Euromoney Publications 1998, S. 163.

[40] Vgl. Croatian Investment Promotion Agency 1998 c, S. 105.

[41] Vgl. Berliner Bank u.a. 1997, S. 24.

[42] Nationalbankgesetz (Zakon o Narodnoj banci Hrvatske); Amtsblatt (Narodne novine) 35/95

[43] Vgl. Kusiƒ, S. 1996, S. 609.

[44] Devisengesetz (Zakon o osnovama deviznog sustava, deviznog poslovanja i prometu zlata); Amtsblatt (Narodne novine) 91A/93.

[45] Vgl. Croatian Investment Promotion Agency 1998 c, S. 109.

[46] Inländische juristische Personen können Überweisungen in das Ausland zu Anlage- oder Kreditzwecken nur mit dem Einverständnis der Nationalbank vornehmen. Die Ausfuhr von Devisen beim Grenzübertritt ist bei Inländern begrenzt, während Ausländer unbegrenzt Devisen außer Land bringen können.

[47] Gesetz über Banken und Sparkassen (Zakon o bankama i Ótedionicima); Amtsblatt (Narodne novine) 94/93, 90/96; 46/97.

[48] Vgl. Berliner Bank u.a. 1997, S. 23.

[49] Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs (Zakon o zaÓtiti trñiÓnog natjecanja); Amtsblatt (Narodne novine) 48/95. Vgl. Croatian Investment Promotion Agency 1998 c, S. 89f.

[50] Roggemann, H. 1996, S. 33.

[51] Gesetz zur Umwandlung gesellschaftlicher Unternehmen (Zakon o pretvorbi druÓtvenih poduzeƒa); Amtsblatt (Narodne novine) 19/91, 45/92, 83/92, 16/93.

[52] Vgl. Kusiƒ, S. 1996, S. 606f.

Ende der Leseprobe aus 124 Seiten

Details

Titel
Entwicklungsperspektiven des Wirtschaftsstandortes Kroatien unter besonderer Berücksichtigung der Investitionsbedingungen
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen  (FB Volkswirtschaft)
Note
2,0
Autor
Jahr
1998
Seiten
124
Katalognummer
V16386
ISBN (eBook)
9783638212540
Dateigröße
988 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwicklungsperspektiven, Wirtschaftsstandortes, Kroatien, Berücksichtigung, Investitionsbedingungen
Arbeit zitieren
Mario Solje (Autor:in), 1998, Entwicklungsperspektiven des Wirtschaftsstandortes Kroatien unter besonderer Berücksichtigung der Investitionsbedingungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16386

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