Das Kaufverhalten der Konsumenten hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Absatzalternativen des Internet stark verändert. Neben den Möglichkeiten der effizienten Anbieterauswahl und –recherche bieten sich dem Konsumenten vielfältige Möglichkeiten des Warenerwerbs direkt über das Internet bzw. auch unter Zuhilfenahme von Onlinediensten. So hat der Absatz von neuen und gebrauchten Waren im Wege der Versteigerung erst durch den Einsatz des Internet eine regelrechte Renaissance als marktkonformes Verfahren der Preisfindung erfahren.1
Die Vorteile der Auktion über das Internet im Vergleich zur Präsenzversteigerung liegen auf der Hand. Es wird ein größerer Kundenkreis erreicht und die Vertragsabschlüsse sind bedeutend unkomplizierter, da eine Anwesenheit der Bieter vor Ort nicht notwendig ist. Strittig ist, ob die gesetzlichen Regelungen für das Versteigerergewerbe auch für Internetauktionen gelten. Wird die Frage bejaht, würde dies dazu führen, dass Internetauktionen erlaubnispflichtig sind und der Versteigerer weitere Einschränkungen zu beachten hat, die sich aus § 34b GewO sowie aus der VerstV2 ergeben.
Die Anwendung des § 34 b GewO kann einen Eingriff in die Berufsfreiheit gem. Artikel 12 GG darstellen.3 Deshalb bedarf sie einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Diese könnte hier in der Schutzbedürftigkeit der Bieter im Rahmen einer besonderen Gefahrensituation liegen.4 Des Weiteren wird mit diesen Vorschriften das Ziel verfolgt, die regulären Absatzwege für neue Waren durch den Einzelhandel zu sichern.5 Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung für klassische Versteigerungen ist bereits durch die herrschende Meinung anerkannt. Es ist zu untersuchen, ob Internetauktionen eine vergleichbare Gefahrensituation generieren wie konventionelle Versteigerungen und ob das Ausmaß des Grundrechtseingriffs einen vergleichbaren Umfang aufweist bzw. ob ein hiervon abweichender Grundrechtseingriff trotzdem ausreichend gerechtfertigt ist. Diese Arbeit befasst sich mit den im Rahmen der Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung sowie der Literatur der letzten Jahre besonders strittigen Kriterien, die für bzw. gegen eine Anwendung der gewerberechtlichen Vorschriften auf Internet-Auktionen sprechen. Diese werden anhand der Kriterien Wortlaut, Historie, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte ausgelegt bzw. gewertet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Der Begriff der Versteigerung i.S.d § 34 b Abs. 1 GewO
2.1 Versteigerung
2.2 Gewerbsmäßigkeit
2.3 Versteigerungswille
3 Internetauktionen als Versteigerungen i.S.d. § 34b I GewO
3.1 Höchstgebotsauktionen im Internet und deren Ausgestaltung
3.2 Die funktionale Bedeutung der räumlichen und zeitlichen Begrenzung
3.2.1 Wortlaut
3.2.2 Sinn und Zweck der Kriterien
3.2.3 Systematik
3.2.4 Entstehungsgeschichte
3.3 Die Erfüllung der funktionalen Kriterien durch Internetauktionen
3.3.1 Öffentlichkeit
3.3.2 Entscheidungsverhalten
3.4 Ergebnis
4 Verstoß gegen weitere Gesetze
5 Rechtsfolge und Zumutbarkeitsprüfung
5.1 Erlaubnispflichtigkeit und weitere Voraussetzungen nach §§ 34 b GewO
5.1.1 Erlaubnispflicht
5.1.2 Verbot der Versteigerung ungebrauchter Waren Abs. 6 Nr. 5b Abs. 7
5.2 Anforderungen der VerstV
5.2.1 Anzeigepflicht § 5 VerstV
5.2.2 Bekanntmachung § 6 VerstV
5.2.3 Besichtigung § 9 VerstV
5.2.4 Verbot an Sonn- und Feiertagen § 10 VerstV
5.2.5 Vorschriften für den Ablauf der Versteigerung §§ 13-18 VerstV
5.2.6 Ergebnis
6 Verfassungskonformität
6.1 Art. 12 GG
6.2 § 3 I GG
7 Fazit: Ist eine Anpassung des Gewerberechts notwendig?
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht, ob Internetauktionen als Versteigerungen im Sinne des § 34b GewO einzustufen sind und welche gewerberechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Betreiber ergeben. Ziel ist es, die strittigen Kriterien der räumlichen und zeitlichen Begrenzung zu beleuchten und zu bewerten, ob der Verbraucherschutz eine Anwendung der gesetzlichen Vorschriften auf das Internet erfordert.
- Gewerberechtliche Einordnung von Internetauktionen
- Analyse der Tatbestandsmerkmale einer Versteigerung
- Verbraucherschutz und Gefahrenabwehr im Online-Handel
- Anwendbarkeit der Versteigerungsverordnung (VerstV) auf Internet-Plattformen
- Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in die Berufsfreiheit
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Wortlaut
Internetauktionen verfügen naturgemäß nicht über eine räumliche Grenze. Auch bei weiter Auslegung des Wortes „räumlich“ kann hier keine Übereinstimmung hergestellt werden. Die in der Literatur teilweise anzutreffende Meinung, dass die räumliche Begrenzung auch in einem "virtuellen Raum" bestehen kann, der die Nutzer "unter Aufhebung der geographischen Distanz" in einer insofern geschlossenen Veranstaltung vereint, verlässt nach Ansicht der Autorin die Wortsinngrenze des Begriffes „Raum“ und ist somit im Rahmen der wörtlichen Auslegung nicht anwendbar.
Weniger in der Diskussion steht dagegen die Frage, ob Internetauktionen zeitlich begrenzt sind. Auf den ersten Blick ist diese Voraussetzung erfüllt, da jeder Anbieter am Anfang jeder Auktion festlegt, wann die Auktion durch Zeitablauf beendet sein soll.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wandel des Konsumverhaltens durch das Internet und führt in die strittige Frage ein, ob Internetauktionen den gewerberechtlichen Bestimmungen für Versteigerungen unterliegen.
2 Der Begriff der Versteigerung i.S.d § 34 b Abs. 1 GewO: Dieses Kapitel erarbeitet anhand der Rechtsprechung die notwendigen Kriterien für eine Versteigerung, wie etwa die konkurrierende Gebotsabgabe und den Versteigerungswillen.
3 Internetauktionen als Versteigerungen i.S.d. § 34b I GewO: Hier wird untersucht, ob Internetauktionen trotz fehlender räumlicher und zeitlicher Begrenzung im klassischen Sinne die funktionalen Anforderungen an eine Versteigerung erfüllen.
4 Verstoß gegen weitere Gesetze: Es wird geprüft, ob andere gesetzliche Regelungen, wie das TDG, die Anwendung der gewerberechtlichen Vorschriften auf Internetauktionen ausschließen.
5 Rechtsfolge und Zumutbarkeitsprüfung: Dieses Kapitel widmet sich den praktischen Konsequenzen einer Einordnung als Versteigerung und prüft die Anwendbarkeit spezifischer Auflagen aus der Versteigerungsverordnung.
6 Verfassungskonformität: Es wird analysiert, ob die Anwendung der Gewerbeordnung auf Internetauktionen mit dem Grundgesetz, insbesondere der Berufsfreiheit, vereinbar ist.
7 Fazit: Ist eine Anpassung des Gewerberechts notwendig?: Die Arbeit schließt mit dem Ergebnis, dass Internetauktionen dem Versteigerungsbegriff unterliegen und eine gesetzliche Anpassung derzeit nicht erforderlich ist.
Schlüsselwörter
Internetauktionen, Versteigerung, Gewerbeordnung, GewO, Verbraucherschutz, Versteigerungsverordnung, VerstV, Gefahrenabwehr, Berufsfreiheit, Online-Handel, Höchstgebotsauktion, Erlaubnispflicht, räumliche Begrenzung, zeitliche Begrenzung, Gewerberecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von Internetauktionen unter die geltenden gewerberechtlichen Vorschriften für das Versteigerergewerbe gemäß § 34b GewO.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale einer Versteigerung, der Verbraucherschutz bei Online-Geschäften und die Anwendbarkeit bestehender Verordnungen wie der VerstV auf virtuelle Auktionsplattformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu klären, ob für Internetauktionen die gleichen strengen gewerberechtlichen Anforderungen gelten sollten wie für konventionelle Versteigerungen, um Verbraucher vor Missbrauchsgefahren zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der die Kriterien Wortlaut, Historie, Sinn und Zweck sowie Systematik auf das bestehende Recht angewendet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Definition des Versteigerungsbegriffs, untersucht die Erfüllung funktionaler Kriterien durch Internetauktionen und prüft die Verfassungskonformität einer möglichen Erlaubnispflicht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Internetauktionen, Gewerbeordnung, Versteigerungsverordnung, Verbraucherschutz, Gefahrenabwehr und Berufsfreiheit.
Warum ist das Kriterium der räumlichen Begrenzung im Internet strittig?
Da Internetauktionen keinen physischen Ort benötigen, wird in der Literatur diskutiert, ob die "räumliche Begrenzung" ein wesentliches Tatbestandsmerkmal für eine Versteigerung ist oder ob eine funktionale Auslegung genügt.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Bietassistenten?
Die Autorin argumentiert, dass ein Bietassistent zwar das Bieten unterstützt, aber dennoch die typische Hektik einer Versteigerung durch die Gebotsabgabe nicht vollkommen eliminiert.
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- Ricarda Schnepel (Author), 2003, Gewerberechtliche Beurteilung von Internetauktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16462