Vergleich von US-Kongress und Deutscher Bundestag am Beispiel von Wahlkreisorientierung und Fraktionsdisziplin


Hausarbeit, 2002

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Grundlagen
1.1. Einleitung
1.2. Grundlagen US-Kongress
1.2.1. Aufbau und Zusammensetzung des US-Kongresses
1.2.2. Aufgaben des US-Kongresses
1.2.3. Zur Trennung von Senat und Repräsentantenhaus
1.3. Grundlagen Deutscher Bundestag
1.3.1. Aufbau und Zusammensetzung des Bundestages
1.3.2. Aufgaben des Bundestages

2. Vergleich anhand der Wahlkreisorientierung
2.1. Ausgangsthese
2.2. Wahlkreisarbeit in den USA
2.3. Beispiele für Wahlkreisarbeit in den USA
2.4. Wahlkreisarbeit in Deutschland
2.5. Beispiele für Wahlkreisarbeit in Deutschland
2.6. Ergebnis

3. Vergleich anhand der Fraktionsdisziplin
3.1. Ausgangsthese
3.2. Definition des Begriffes Fraktion
3.3. Fraktionen im US-Kongress
3.4. Fraktionen im Deutschen Bundestag
3.5. Fraktionsdisziplin im US-Kongress
3.6. Fraktionsdisziplin im Deutschen Bundestag
3.7. Ergebnis

4. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis im Anhang

1. Einleitung und Grundlagen

1.1. Einleitung

Ziel dieser Arbeit soll es sein, anhand der Themen Wahlkreisorientierung und Fraktionsdisziplin einige Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Legislativen der USA und der Bundesrepublik Deutschland, also dem Kongress und dem Deutschen Bundestag herauszuarbeiten.

Hierzu werden im ersten Kapitel zunächst einige Grundlagen, wie zum Beispiel die Zusammensetzung der Legislativen dargestellt. In den Kapiteln 2 und 3 sollen anhand von Thesen die Unterschiede in bezug auf die Wahlkreisorientierung und die Fraktionsdisziplin dargestellt werden. Zum Abschluss möchte ich mir noch eine kurze Zusammenfassung erlauben.

1.2. Grundlagen US-Kongress

1.2.1. Aufbau und Zusammensetzung des US-Kongresses

Der US-Kongress ist die gesetzgebende Gewalt (legislative power) in den Vereinigten Staaten von Amerika. Er besteht aus zwei Kammern, dem Senat und dem Repräsentantenhaus.

Der Senat besteht insgesamt aus 100 Senatoren. Jeder der 50 Bundesstaaten stellt, unabhängig von seiner Größe und Einwohnerzahl zwei Senatoren. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Um Kontinuität in diesem wichtigsten Verfassungsorgan zu gewährleisten, wird der Senat nicht in seiner Gesamtheit in regelmäßigen Abständen neu gewählt, sondern es werden alle zwei Jahre je ein Drittel aller Senatoren neu gewählt. Eine Wiederwahl ist hier unbegrenzt möglich.[1]

Im Senat sitzen derzeit 50 Demokraten, 49 Republikaner und ein unabhängiger Abgeordneter.[2]

Das Repräsentantenhaus hat 435 Mitglieder, die für zwei Jahre gewählt werden. Die Einzelstaaten entsenden dabei etwa so viele Mitglieder, wie es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Bei der Wahl im Jahre 1994 entfiel etwa auf 570.000 Einwohner ein Abgeordneter. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass jeder Staat mit mindestens einem Mitglied vertreten sein muss, also auch der Bundesstaat Alaska mit einem Abgeordneten bei 550.000 Einwohnern.[3]

Im Repräsentantenhaus sitzen derzeit 220 Abgeordnete der Republikaner, 213 von den Demokraten und zwei unabhängige Mitglieder.[4]

Die genaue Zahl der Ausschüsse und Unterausschüsse schwankt regelmäßig, man ist jedoch bemüht die Zahl der Ausschüsse relativ gering zu halten. 1992 gab es im Repräsentantenhaus 21 und im Senat 16 Ausschüsse. Dafür ist die Zahl der Unterausschüsse über die Jahre explosionsartig angestiegen und lag schon 1984 bei 233. Hinzu kommen noch einige Sonderausschüsse, die mit den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Deutschland gleichzusetzen sind.[5]

1.2.2. Aufgaben des US-Kongresses

Der US-Kongress ist die gesetzgebende Gewalt in den USA. Hier liegt die Hauptaufgabe der Senatoren und Repräsentantenhausabgeordneten.

Aber der Kongress hat noch weitere nichtlegislative Aufgaben: Der Kongress kann den Krieg erklären, ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten und gegen Supreme-Court-Richter anstrengen, er kann aber auch gegen seine eigenen Mitglieder vorgehen und sie bestrafen. Der Kongress ratifiziert Staatsverträge mit anderen Nationen, ebenso wie er sie ablehnen kann. Eine wichtige Aufgabe des Kongresses ist die Erstellung und Überwachung des Staatshaushaltes. Der Präsident wählt jedoch nicht den Präsidenten und kann ihn auch nicht abwählen. Er kann höchstens, wie bereits erwähnt, ein Amtsenthebungsverfahren einleiten. Nur wenn Wahlen nicht erfolgreich sind, d.h. wenn kein Kandidat aus der Wahl als Sieger hervorgeht, wählt der Kongress den Präsidenten.[6]

Der Kongress ist aber, besonders bei der amerikanischen Politikwissenschaftlern nicht unumstritten. Er wird partiell als ständige unterschwellige Opposition zum Präsidenten gesehen, egal wie die Zusammensetzung des Kongresses und wer der Präsident ist. Dies wird unter anderem der wachsenden Bedeutung des Amtes des Präsidenten, die mit der sinkenden Bedeutung des Kongresses einhergeht, zugeschrieben.[7]

Auch wenn manche Amerikaner diesen Machtverlust des Kongresses im Vergleich zu früher beklagen, gilt die amerikanische Legislative noch immer als mächtigstes Parlament der Welt.[8]

1.2.3. Zur Trennung von Senat und Repräsentantenhaus

Das Repräsentantenhaus ist die Verkörperung der Idee von demokratischer Volksouveränität. Es wird direkt vom Volk für zwei Jahre gewählt, d.h. die Abgeordneten sind in der Pflicht ständig Kontakt zu den Wählern zu halten und der jeweiligen öffentlichen Meinung Ausdruck zu geben.[9]

Der Senat soll vor allem die Meinung der Bundesstaaten in die Entscheidungsprozesse der Bundespolitik einbringen. Deshalb werden die Senatoren laut Verfassung der USA von dessen gesetzgebender Körperschaft auf sechs Jahre gewählt (Artikel I, Abschnitt 3).[10]

Die indirekte Wahl, die längere Amtszeit und die Überschaubarkeit des Parlaments sollen den Einzug kompetenter Volksvertreter in den Senat sicherstellen, politische Sachkenntnis fördern und langfristige Planungen ermöglichen.[11]

Die zwei Häuser sind zwar, mit einigen Ausnahmen, verfassungsrechtlich gleichberechtigt, jedoch gibt es auch in Stil, Atmosphäre und Organisationsstruktur einige Unterschiede. Das Repräsentantenhaus pflegt einen wenige kollegialen Umgang und bedarf, aufgrund der Größe, strikterer Regelungen seiner Verfahrensweisen. Die Mitglieder des Senates sind oft jahrzehntelang Kollegen. Daher geht es hier wesentlich informeller und mit einer weniger autoritativen Führungsstruktur zu.[12]

1.3. Grundlagen Deutscher Bundestag

1.3.1 Aufbau und Zusammensetzung des Bundestages

Der Deutsche Bundestag setzt sich zur Zeit aus 666 Abgeordneten zusammen. 293 gehören der Fraktion der SPD, 245 der Fraktion von CDU/CSU, 47 der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 43 der Fraktion der FDP und 37 der Fraktion der PDS an. Ein Abgeordneter ist derzeit fraktionslos.[13]

Die Legislaturperiode dauert vier Jahre. Bei jeder Wahl werden die Hälfte aller Sitze durch Wahlkreise, die andere Hälfte durch Listenwahl vergeben. Bei der Wahl hat jeder Wähler also zwei Stimmen zu vergeben. Der Deutsche Bundestag zählt – ohne Überhangmandate – 656 Abgeordnete. 328 Abgeordnete werden nach relativer Mehrheitswahl, d.h. der Kandidat der effektiv die meisten stimmen bekommt ist gewählt, direkt in den Wahlkreisen bestimmt. Diesen Direktmandaten gilt die Erststimme. Die Erststimme macht den personalisierten Teil des Wahlsystems aus, weil der Wähler damit eine bestimmte Person wählt. Von diesem 328 Wahlkreisen gewann die SPD im Jahre 1998 212, die CDU/CSU 112 und die PDS vier.[14]

Mit der Zweitstimme werden Parteien gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages. Sie ist daher eindeutig wichtiger als die Erststimme.[15]

Nach Ausschluss derer Parteien, die bei der Wahl unter 5% erhielten, werden die Mandate nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren berechnet und auf die Landeslisten verteilt. Von der Anzahl der Sitze, die auf die Landesliste entfallen, wird die Anzahl der Direktmandate abgezogen. Die verbliebenen Sitze werden mit Kandidaten von den Landeslisten besetzt. Es kommt vor, dass mehr Direktmandate gewonnen werden als den Landeslisten zustehen. Diese Sitze werden dann trotzdem besetzt und gelten als Überhangmandate.[16]

Bei der Bundestagswahl im Jahre 1998 gab es 13 Überhangmandate bei der SPD und zwar vier in Sachsen-Anhalt, drei in Thüringen, drei in Brandenburg, zwei in Mecklenburg-Vorpommern und eins in Hamburg. Mittlerweile wurden drei der Überhangmandate durch das Ausscheiden von Abgeordneten aus dem Bundestag wieder eliminiert.[17]

Im Bundestag existieren derzeit 23 Ausschüsse, fünf Unterausschüsse, ein Untersuchungsausschuss, sowie fünf Enquete-Kommissionen.[18]

Im Grundgesetz sind allerdings nur der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Verteidigung und der Petitionsausschuss festgelegt.[19]

[...]


[1] Vgl. Informationen zur politischen Bildung, Heft 199 (1997), Seite 10

[2] Vgl. http://www.senate.gov/senators/senator_by_state.cfm (Stand: 23.06.2002)

[3] Vgl. Informationen zur politischen Bildung, Heft 199 (1997), Seite 10

[4] Vgl. http://www.rz.uni-hamburg.de/zenaf/CR/Archiv/cr1100.htm (Stand: 15.06.2002) und http://house.gov/house/MemberWWW_by_state.htm (Stand: 23.06.2002)

[5] Vgl. Shell, Kurt L.: Kongress und Präsident, in: Adams, W.P./Czempiel, E.-O./Ostendorf, B. (u.a.): Die Vereinigten Staaten von Amerika – Geographie, Geschichte, Politische Kultur, Politisches System, Wirtschaft – Band 1, Frankfurt/New York 1992, Seite 358

[6] Vgl. Cummings jr., Milton C./Wise, David: Democracy under Pressure – An Introduction to the american political system, New York/Chicago/San Francisco/Atlanta 1974, Seite 410ff.

[7] Vgl. Voice of America (Hg.): American Politics and Government – Forum Lectures, Washington 1965, Seite 79ff.

[8] Vgl. Informationen zur politischen Bildung, Heft 199 (1997), Seite 12

[9] Vgl. ebd., Seite 11

[10] Vgl. http://www.documentarchiv.de/in/usverf.html (Stand: 20.06.2002)

[11] Vgl. Informationen zur politischen Bildung, Heft 199 (1997), Seite 11

[12] Vgl. Shell, Kurt L.: Kongress und Präsident, in: Adams, W.P./Czempiel, E.-O./Ostendorf, B. (u.a.): Die Vereinigten Staaten von Amerika – Geographie, Geschichte, Politische Kultur, Politisches System, Wirtschaft – Band 1, Frankfurt/New York 1992, Seite 357

[13] Vgl. http://www.bundestag.de/info/wahlen/154/151_14.html (Stand: 21.06.2002)

[14] Vgl. ebd.

[15] Vgl. Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2000, Seite 43

[16] Vgl. ebd., Seite 44

[17] Vgl. http://www.bundestag.de/info/wahlen/154/141_14.html (Stand: 21.06.2002)

[18] Vgl. http://www.bundestag.de/gremien/index.html (Stand: 21.06.2002)

[19] Vgl. Artikel 45 GG, Artikel 45a (1) GG und Artikel 45c (1) GG

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Vergleich von US-Kongress und Deutscher Bundestag am Beispiel von Wahlkreisorientierung und Fraktionsdisziplin
Hochschule
Universität Hamburg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Übung: Vergleich von US-Kongress und Deutschen Bundestag
Note
1,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V16486
ISBN (eBook)
9783638213332
Dateigröße
427 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergleich, US-Kongress, Deutscher, Bundestag, Beispiel, Wahlkreisorientierung, Fraktionsdisziplin, Vergleich, US-Kongress, Deutschen, Bundestag
Arbeit zitieren
Marc Petersen (Autor:in), 2002, Vergleich von US-Kongress und Deutscher Bundestag am Beispiel von Wahlkreisorientierung und Fraktionsdisziplin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16486

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