Heutzutage unterliegen Unternehmen einer höheren Veränderungsdynamik denn je. Sie sind bemüht Ihr Angebot an den turbulenten Markt anzupassen und geraten dabei häufig in Liquiditäts- und Zahlungsschwierigkeiten. Unternehmenszusammenbrüche und Kündigungen sind die logische Folge aus dieser Problematik. Der Staat als Gesetzgeber beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit dieser Problematik und ist sozusagen gezwungen Bedingungen zu schaffen, um das Überleben der Unternehmungen zu sichern und die rasante Zunahme der Arbeitslosigkeit zu verringern bzw. zu verhindern.
Eine Möglichkeit die Liquidation zu stoppen bieten unter anderem Gesellschafterdarlehen, die das Unternehmen in ihrer prekären Situation stärken und finanziell unterstützen. Durch das Trennungsprinzip können Gesellschafter mit der Kapitalgesellschaft vertragliche Beziehungen eingehen welche steuerlich Anerkennung finden. Da es eine klare Abgrenzung zwischen beiden Steuersubjekten gibt, können auch Gesellschafterdarlehen an die Gesellschaft gewährt werden. Zahlungen – welche die Gesellschaft an den Gesellschafter leistet – können nach den allgemeinen Betriebsausgabentatbestand als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können (§ 4 Abs. 4 EStG). Für die steuerliche Anerkennung solcher Darlehensverträge sind bestimmte Kriterien einzuhalten. Sie müssen nach außen in Erscheinung treten, einen klaren sowie eindeutigen Inhalt aufweisen und einem Fremdvergleich standhalten.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtlicher Hintergrund
- Grundsätze der Finanzierungsfreiheit
- Die steuerliche Behandlung von Eigenkapital vs. Fremdkapital
- Rechtsfolgen der Überlassung von Eigenkapital und Fremdkapital
- Überlassung von Eigenkapital
- Überlassung von Fremdkapital
- Grenzüberschreitende Darlehen - Unterkapitalisierungsregeln
- Rechtsfolgen der Überlassung von Eigenkapital und Fremdkapital
- Begriffsbestimmung „Verdecktes Eigenkapital“
- Alte vs. Neue Rechtssprechung des VwGH
- Die Umqualifizierung von Darlehen in verdecktes Eigenkapital - Rechtsgrundlage und Rechtsfolgen
- Das Urteil - VwGH vom 17. April 2008, 2005/15/0073
- Kurzfassung des Sachverhalts
- Rechtssprechung des VwGH
- Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Thematik des verdeckten Eigenkapitals und analysiert insbesondere die steuerlichen Folgen der Umqualifizierung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital. Der Fokus liegt auf der Analyse des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. April 2008, 2005/15/0073, welches sich mit dieser Problematik auseinandersetzt.
- Die Bedeutung der Finanzierungsfreiheit im österreichischen Steuerrecht
- Die steuerliche Behandlung von Eigenkapital und Fremdkapital
- Die rechtliche Grundlage und die Rechtsfolgen der Umqualifizierung von Darlehen in verdecktes Eigenkapital
- Die Rolle des Verwaltungsgerichtshofes in der Beurteilung von verdecktem Eigenkapital
- Die praktische Relevanz des Themas für Unternehmen und Gesellschafter
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des verdeckten Eigenkapitals ein und beleuchtet die Bedeutung von Gesellschafterdarlehen im Kontext von Unternehmenskrisen. Kapitel 1 beleuchtet den rechtlichen Hintergrund, insbesondere die Grundsätze der Finanzierungsfreiheit und die steuerliche Behandlung von Eigenkapital und Fremdkapital. Es werden die Rechtsfolgen der Überlassung von Eigenkapital und Fremdkapital sowie die Unterkapitalisierungsregeln bei grenzüberschreitenden Darlehen erläutert. Der Begriff des verdeckten Eigenkapitals wird definiert und die alte und neue Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) dargestellt. Darüber hinaus werden die Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Umqualifizierung von Darlehen in verdecktes Eigenkapital behandelt. Kapitel 2 analysiert das Urteil des VwGH vom 17. April 2008, 2005/15/0073, indem es den Sachverhalt zusammenfasst und die Rechtssprechung des VwGH dazu beleuchtet.
Schlüsselwörter
Verdecktes Eigenkapital, Finanzierungsfreiheit, Gesellschafterdarlehen, Umqualifizierung, Eigenkapitalersatzgesetz, Steuerrecht, Verwaltungsgerichtshof, Betriebsausgaben, Betriebseinnahmen, Rechtsgrundlagen, Rechtsfolgen, Urteil, Sachverhalt, Rechtssprechung.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter verdecktem Eigenkapital?
Verdecktes Eigenkapital liegt vor, wenn ein Gesellschafterdarlehen steuerlich wie Eigenkapital behandelt wird, weil es unter Bedingungen gewährt wurde, die einem Fremdvergleich nicht standhalten.
Welche Kriterien müssen Darlehensverträge zwischen Gesellschafter und GmbH erfüllen?
Sie müssen nach außen in Erscheinung treten, einen klaren Inhalt haben und einem Fremdvergleich standhalten, um steuerlich als Fremdkapital anerkannt zu werden.
Welche Rechtsfolgen hat die Umqualifizierung von Darlehen in Eigenkapital?
Zinszahlungen können dann nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden, was die Steuerlast des Unternehmens erhöht. Die Zahlungen werden oft als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.
Welche Bedeutung hat das VwGH-Urteil vom 17. April 2008?
Dieses Urteil ist wegweisend für die Beurteilung, wann Gesellschafterdarlehen als verdecktes Eigenkapital einzustufen sind und welche steuerlichen Konsequenzen daraus folgen.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenkapital und Fremdkapital im Steuerrecht?
Fremdkapitalzinsen sind in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig, während Vergütungen auf Eigenkapital (Dividenden) aus dem versteuerten Gewinn gezahlt werden müssen.
- Arbeit zitieren
- Mag. Kerstin Jakobitsch (Autor:in), 2009, Verdecktes Eigenkapital: Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164928