Die Messung operationeller Risiken nach Basel II - Eine kritische Analyse


Seminararbeit, 2002

21 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition Operationeller Risiken

3 Messung Operationeller Risiken nach Basel II
3.1 Vorbemerkungen
3.2 Basisindikatoransatz
3.3 Standardansatz
3.4 Fortgeschrittene Ansätze
3.4.1 Interner Bemessungsansatz
3.4.2 Verlustverteilungsansatz
3.4.3 Scorecard-Ansätze
3.5 Kritische Beurteilung der Ansätze

4 Möglichkeit der Weiterentwicklung
4.1 Anforderungen an ein optimales Messverfahren
4.2 Vergleich mit den Ansätzen nach Basel II

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Durch einige mehr oder minder aufsehenerregende Schadensfälle, wie z.B. bei der Barings-Bank oder dem Handelshaus Sumitomo[1], ist das operationelle Risiko in den Blickpunkt der Bankenwelt geraten. In der derzeit gültigen Eigenkapitalvereinbarung von 1988 findet sich noch keine gesonderte Eigenkapitalunterlegungspflicht für operationelle Risiken. Vielmehr wird angenommen, dass diese Risiken implizit durch die Unterlegungspflicht für Kreditrisiken ausreichend mit Eigenkapital unterlegt sind[2]. Erst in einer Veröffentlichung vom September 1998 wurden operationelle Risiken erstmals explizit durch den Basler Ausschuss erwähnt[3]. Im Juni 1999 folgte das erste Konsultationspapier, in dem nun auch eine Unterlegung von operationellen Risiken mit Eigenkapital gefordert wurde[4]. Konkretisiert wurden diese Vorschläge dann durch das zweite Konsultationspapier im Januar 2001.

Eine wichtige Frage, die sich aus den Empfehlungen des Basler Ausschusses ergibt, ist, inwieweit die vorgeschlagenen Ansätze zur Messung von operationellen Risiken geeignet sind, das Risikopotential und die daraus resultierende Eigenkapitalunterlegungspflicht zu ermitteln. Dieser Frage werde ich in meiner Arbeit nachgehen, indem ich zunächst auf die Definition des Begriffs der operationellen Risiken eingehe, um dann im folgenden Kapitel die durch den Basler Ausschuss vorgeschlagenen Messverfahren zur Quantifizierung dieser Risiken näher zu beschreiben. Das Kapitel möchte ich mit einer kritischen Analyse der einzelnen Messverfahren abschließen.

Bezugnehmend auf die Kritik an den einzelnen Messansätzen, werde ich im folgenden Kapitel der Frage nachgehen, welche Anforderungen an ein optimales Verfahren zur Messung von operationellen Risiken gestellt werden müssen. Diese Ergebnisse werde ich dann mit den vom Basler Ausschuss vorgestellten Ansätzen vergleichen. Abschließen möchte ich meine Arbeit mit einem kurzen Resümee.

2 Definition Operationeller Risiken

Operationelle Risiken sind in der Bankenpraxis nicht neu. Sie wurden aber in der Vergangenheit nicht als eigene Disziplin des Risikomanagements gesehen[5], sondern wurden allenfalls anlassbezogen in die vorhandenen Risikomanagementsysteme integriert[6]. Die operationellen Risiken gerieten erst nach einigen spektakulären Bankenkrisen in den 90iger Jahren in den Blickpunkt der Kreditinstitute und Aufsichtsbehörden[7]. Nicht zuletzt aufgrund dieser Vorfälle hat man erkannt, dass sie als eigene Risikokategorie gesehen und auch so behandelt werden müssen[8].

Zu einer allgemein anerkannten Definition ist es in der kurzen Zeit der Diskussion noch nicht gekommen, so dass im Folgenden eine für diese Arbeit sinnvolle Definition aus dem aktuellen Diskussionsstand entwickelt werden soll.

Eine Möglichkeit den Begriff operationelle Risiken zu bestimmen, ist die Abgrenzung zu den Markt- und Kreditrisiken. Das operationelle Risiko wird in diesem Definitionsansatz als Residualgröße zu diesen Risiken definiert. Vorteilhaft an dieser Vorgehensweise ist, dass alle Risikokategorien damit abgedeckt sind[9]. Allerdings bringt diese negative Definition den Nachteil mit sich, dass die operationellen Risiken in direkter Abhängigkeit von den Kredit- und Marktrisiken und deren Auslegung stehen. Außerdem wird so die Vielzahl der Einzelrisiken innerhalb der operationellen Risiken und ihre Bedeutung für das einzelne Kreditinstitut nicht deutlich.

Diese Nachteile können durch eine exakte positive Definition des Begriffs beseitigt werden. Bei dieser Vorgehensweise werden Abhängigkeiten zu anderen Risiken ausgeklammert. Es wird versucht die operationellen Risiken in abstrakter Weise anhand von Eigenschaften zu beschreiben[10]. Der Weg zu einer aktuellen (positiven) Definition begann bereits mit dem ersten Konsultationspapier. Das BCBS sprach erstmals von anderen Risiken außer Markt- und Kreditrisiken[11] “. In den folgenden Publikationen und den sich daran anschließenden Diskussionen entwickelte sich diese Negativ-Definition zur derzeit aktuellen Begriffsbestimmung des Basler Ausschusses. Operationelle Risiken werden hier als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten[12], definiert. Dies beinhaltet auch Rechtsrisiken, schließt aber Strategie- und Reputationsrisiken aus[13]. Die Diskussion in der Literatur zeigt, dass es sich hierbei noch nicht um eine abschließende Definition handelt. Einige Probleme und Lücken müssen zuvor noch beseitigt werden[14]. Dennoch möchte ich mich in den folgenden Kapiteln auf die Definition des Basler Ausschusses beziehen, da mir diese am geeignetsten für meine Arbeit erscheint.

3 Messung Operationeller Risiken nach Basel II

3.1 Vorbemerkungen

In der heute gültigen Eigenkapitalvereinbarung wurden Eigenkapital-anforderungen lediglich im Hinblick auf die Kreditrisiken festgelegt. Man ging davon aus, dass die festgelegte Eigenkapitalquote von 8% auch die anderen Risiken mit abdeckt. 1996 wurden Marktrisiken herausgelöst und mit einer eigenen Eigenkapitalquote versehen. Aufgrund der verbesserten Messmethoden für Markt- und Kreditrisiken können diese Risiken immer genauer analysiert und bewertet werden. Der Basler Ausschuss schlägt deshalb vor, auch die operationellen Risiken mit einer separaten Eigenkapitalquote zu unterlegen[15]. Zur Ermittlung der Kapitalanforderung werden verschiedenen Ansätze zur Quantifizierung der operationellen Risiken vorgeschlagen. Diese möchte ich im Folgenden vorstellen.

3.2 Basisindikatoransatz

Der Basisindikatoransatz sieht vor, dass die Mindestkapitalanforderung (KB) aus einem Prozentsatz Alpha (α) multipliziert mit einem bestimmten Indikator (EI) nach folgender Formel[16] errechnet wird:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als Indikator dient nach Ansicht des Basler Ausschusses vorübergehend – bis ein allgemein anerkannter Indikator gefunden ist – der Bruttoertrag des jeweiligen Kreditinstituts[17]. Der Prozentsatz α hingegen wird vom Basler Ausschuss derzeit mit 17 bis 20 Prozent festgelegt. Diesem Wert liegt das Bestreben zu Grunde den Anteil der operationellen Risiken an der Mindestkapitalanforderung auf zwölf Prozent festzulegen[18].

Die Anwendung des Basisindikatoransatzes soll allen Banken ermöglicht werden, so dass hier keine speziellen Zulassungskriterien gefordert werden. Allerdings wird erwartet, dass Kreditinstitute, die diesen Ansatz anwenden, nach den Basler Empfehlungen zur sachgerechten Steuerung von operationellen Risiken verfahren[19].

3.3 Standardansatz

Der Standardansatz ermittelt die Kapitalanforderungen differenzierter. Hier werden die gesamten Geschäftsaktivitäten der Bank in derzeit acht Geschäftsfelder aufgeteilt[20]. In jedem der Geschäftsfelder (i) wird nun - analog zum Basisindikatoransatz - ein Indikator (EIi) mit einem bestimmten Prozentsatz Beta (βi) multipliziert. Die Summe der so ermittelten Eigenkapitalanforderungen pro Geschäftsfeld ergibt dann die gesamte Eigenkapitalanforderung (KSt) für operationelle Risiken der Bank[21]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Beta-Faktoren für jedes Geschäftsfeld werden wiederum durch den Basler Ausschuss bestimmt. Sie sollen auch hier so festgelegt werden, dass sich ein Anteil der operationellen Risiken von zwölf Prozent an der gesamten Eigenkapitalunterlegung ergibt. Bei der Festlegung der Betas stützt man sich auf die Ergebnisse der QIS. Diese Vorgehensweise führt aber noch zu erheblichen Problemen, da nur 30 Banken überhaupt Angaben zur Höhe der individuellen Beta-Faktoren innerhalb der Geschäftsfelder machen konnten. Als Indikator wird in diesem Ansatz der Bruttoertrag des jeweiligen Geschäftsfeldes angenommen[22].

[...]


[1] Vgl. KING (2001), S. 24 - 34

[2] Vgl. BASEL COMMITEE (2001a), S. 1

[3] Vgl. BASEL COMMITEE (1998), S. 1

[4] Vgl. BASEL COMMITTEE (1999), S. 6

[5] Vgl. FISCHER (2001), S. 662

[6] Vgl. RÖCKLE (2002), S. 16

[7] Vgl. WAGNER (2002), S. 74

[8] Vgl. JOVIC/PIAZ (2001), S. 923

[9] Vgl. PETER/VOGT/KRAß (2002), S. 657

[10] Vgl. BEECK/KAISER (2000), S. 637

[11] Vgl. BASEL COMMITTEE (1999), S. 6

[12] Vgl. BASEL COMMITTEE (2002), S. 2

[13] Vgl. BASLER AUSSCHUSS (2001), S. 103

[14] Vgl. HOSSFELD/KRÄMER (2001), S. 13

[15] Vgl. BOOS/SCHULTE-MATTLER (2001), S. 549

und BASEL COMMITEE (2001), S. 1

[16] modifiziert entnommen aus KAISER (2001), S. 142

[17] Bruttoertrag = Zinsergebnis + zinsunabhängiger Ertrag vgl. auch BASLER AUSSCHUSS (2001), S. 104

[18] Vgl. BASEL COMMITEE (2001b), S. 26

[19] Vgl. BASEL COMMITEE (2001b), S. 11

[20] Vgl. BASEL COMMITEE (2001b), S. 6 - 7

[21] modifiziert entnommen aus KAISER (2001), S. 142

[22] Vgl. BASEL COMMITEE (2001b), S. 28 - 29

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Messung operationeller Risiken nach Basel II - Eine kritische Analyse
Hochschule
FernUniversität Hagen  (Betriebswirtschaftslehre, insb. Bank- und Finanzwirtschaft)
Note
3,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
21
Katalognummer
V16510
ISBN (eBook)
9783638213431
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Messung, Risiken, Basel, Eine, Analyse
Arbeit zitieren
Matthias Hanking (Autor:in), 2002, Die Messung operationeller Risiken nach Basel II - Eine kritische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16510

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