In unserem Wirtschafts- und Rechtssystem dienen Arbeitskämpfe als Druckmittel, aber auch als Mittel der Konfliktlösung . Ein Arbeitskampf stellt eine kollektive Maßnahme der Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite zur Störung der Arbeitsbeziehungen, durch welche ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll, dar . Arbeitskämpfe sind nicht geeignet Rechtsansprüche durchzusetzen, vielmehr regeln sie kollektiv die Arbeitsbedingungen. In der Regel können Tarifvertragsparteien eine Einigung über den Inhalt des Tarifvertrags erzielen. Ist das nicht der Fall, dient als Konfliktlösungsinstrument der Arbeitskampf zwischen den Beteiligten, da in unserem Rechtssystem keine staatliche Zwangsschlichtung vorgesehen ist . Zwar ist das Arbeitskampfrecht gesetzlich nicht determiniert, jedoch hat es sich geschichtlich gegen geltende Gesetze durchgesetzt. Arbeitskampfrecht ist mithin Gewohnheits- sowie Richterrecht . Der Arbeitskampf ist durch Art. 9 Abs. 3 GG institutionell insoweit gewährleistet, als dass er für den Erhalt und das Funktionieren der Tarifautonomie notwendig ist . Dieses staatliche Zurückhalten ist sachgemäß, denn naturgemäß kennen die jeweiligen Parteien die beiderseitigen Interessen besser und können diese am ehesten vertraglich festlegen . Ein Arbeitskampf impliziert erfahrungsgemäß auch Nachteile: Arbeitnehmer verlieren den Anspruch auf Vergütung, Unternehmen büßen häufig Produktions- und Umsatzausfälle ein. Dies kann auch auf kampfunbeteiligte Unternehmen zutreffen; befindet sich z. B. der Zulieferer eines Automobilherstellers im Arbeitskampf, kann dieser seine Produktion nicht mehr fortführen bzw. ausliefern. Dadurch kann die Aufrechterhaltung der Produktion auch für den Automobilhersteller unmöglich werden und für ihn zu Lieferschwierigkeiten führen. Nimmt der Automobilhersteller währenddessen Halbfabrikate anderer Zulieferer nicht ab, weil diese momentan nicht benötigt werden, so gerät er in Annahmeverzug. Dies kann zur Folge haben, dass auch die Zulieferer ihre Produktion einstellen müssen . Fraglich ist, welche Ansprüche diese kampfunbeteiligten Unternehmen unbeteiligte Dritte haben. Im Folgenden soll nun ein Überblick über den rechtmäßigen Arbeitskampf allgemein sowie dessen Rechtsfolgen für unbeteiligte Dritte gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Arbeitskampf
1. Kampfparteien
2. Beteiligte am Arbeitskampf
3. Kampfmittel
4. Voraussetzungen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes
III. Rechtsfolgen
1. Leistungsstörungen
a) Erfüllungsanspruch
b) Schadenersatz
aa) Haftung
(1) Eigenes Verschulden
(aa) Übernahmeverschulden
(bb) Vorsorgeverschulden
(cc) Abwendungsverschulden
(2) Einstehen für Erfüllungsgehilfen
bb) Anspruchsgrundlagen
(1) Schadenersatz neben der Leistung
(2) Schadenersatz statt der Leistung
(3) Schuldnerverzug gem. § 376 HGB
c) Vertragsstrafe
2. Abnahmestörungen
3. Leistungsstörungen bei Drittunternehmen
4. Arbeitskampfklauseln
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die zivilrechtlichen Rechtsfolgen von Arbeitskämpfen für unbeteiligte Dritte, insbesondere im Hinblick auf Leistungs- und Abnahmestörungen bei Unternehmen, die nicht direkt an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt sind.
- Rechtliche Einordnung des Arbeitskampfes und seiner Voraussetzungen
- Analyse von Leistungsstörungen und deren rechtliche Konsequenzen für Dritte
- Haftungsfragen bei Verschulden des Arbeitgebers (Übernahme-, Vorsorge- und Abwendungsverschulden)
- Abgrenzung von Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz neben und statt der Leistung
- Bedeutung von Arbeitskampfklauseln zur Risikominimierung in Lieferverträgen
Auszug aus dem Buch
1. Leistungsstörungen
Die Frage hinsichtlich des Erfüllungsanspruches des kampfbetroffenen Unternehmens gegenüber seinem Vertragspartner ist in der Literatur umstritten. Einer Ansicht nach wird die Rechtfertigung einer Vertragsverletzung abgelehnt. Demgegenüber wird betont, im Konfliktfalle der Sozialpartnerfunktion, also der Rolle des Unternehmers bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, den Vorrang vor der Pflicht zur Erfüllung der Lieferverpflichtung zu gewähren. Eine Vertragswidrigkeit soll ausgeschlossen werden, indem man dem Leistungsschuldner während des Arbeitskampfes die „Einrede des von ihm geführten Arbeitskampfes“ zubilligt. Demnach ist die Leistungserbringung für den Schuldner während des Arbeitskampfes unzumutbar, da ein Nachgeben im Arbeitskampf nach Treu und Glauben nicht verlangt werden könne. Erfüllt also ein bestreiktes Unternehmen seine Leistungspflicht nicht, so wird diese Nichtleistung nach überwiegender Auffassung als nicht rechtswidrig angesehen. Für diese Ansicht spricht, dass auch ein zulässiger Arbeitskampf gerade nicht rechtswidrig ist und daher auch keine Vertragsverletzung darstellt. Das Funktionieren der Tarifautonomie wäre gefährdet, wenn man einen Arbeitgeber während des Arbeitskampfes den Erfüllungsansprüchen Dritter aussetzen würde. Letztlich ist die Tarifautonomie gegen die aus der Vertragsfreiheit resultierende Vertragstreue abzuwägen. Naturgemäß wird die Tarifautonomie vorrangig sein, da der Arbeitskampf in der Regel nur zu einem vorübergehenden Leistungshindernis führt. Es erscheint daher angemessen, die Rechtsfolge der Geltendmachung einer „Einrede des geführten (rechtmäßigen) Arbeitskampfes“ in der Suspendierung des Anspruchs auf die Primärleistung analog § 275 BGB zu sehen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Diese Einleitung erläutert die Bedeutung des Arbeitskampfes als Druckmittel und Konfliktlösungsinstrument sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte.
II. Arbeitskampf: Das Kapitel definiert Kampfparteien, die verschiedenen Stufen der Betroffenheit durch einen Arbeitskampf sowie die zulässigen Kampfmittel und die Voraussetzungen für deren Rechtmäßigkeit.
III. Rechtsfolgen: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen zivilrechtlichen Konsequenzen, wie Leistungsstörungen, Haftungsfragen bei Verschulden, Schadenersatzansprüche und die Rolle von Arbeitskampfklauseln.
IV. Fazit: Das Fazit fasst die rechtliche Problematik zusammen und stellt fest, dass in der Praxis Arbeitskampfklauseln das primäre Mittel zur Risikoregulierung darstellen.
Schlüsselwörter
Arbeitskampf, Arbeitsrecht, Unbeteiligte Dritte, Leistungsstörung, Schadenersatz, Tarifautonomie, Rechtmäßigkeit, Erfüllungsanspruch, Annahmeverzug, Arbeitskampfklauseln, Haftung, Verschulden, Streik, Aussperrung, Drittbetroffene
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse der Auswirkungen und Rechtsfolgen, die sich aus einem Arbeitskampf für Unternehmen ergeben, die selbst nicht am Arbeitskampf beteiligt sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsstörungsrecht, den Haftungsgrundlagen des Arbeitgebers sowie der vertraglichen Absicherung durch Arbeitskampfklauseln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die zivilrechtliche Situation unbeteiligter Dritter zu klären, die durch arbeitskampfbedingte Ausfälle ihrer Zulieferer oder Vertragspartner wirtschaftlich beeinträchtigt werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse einschlägiger Gesetze (BGB, HGB), der Auswertung arbeitsrechtlicher Literatur sowie der Berücksichtigung der Rechtsprechung zu Arbeitskampfmaßnahmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Leistungs- und Abnahmestörungen, die Herleitung von Schadenersatzansprüchen sowie die differenzierte Betrachtung verschiedener Verschuldensformen des Arbeitgebers.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Arbeitskampf, Leistungsstörung, Schadenersatz, unbeteiligte Dritte, Tarifautonomie und Arbeitskampfklauseln.
Was besagt die „Einrede des geführten Arbeitskampfes“?
Sie erlaubt einem Arbeitgeber, die Erfüllung einer vertraglichen Lieferverpflichtung während eines Arbeitskampfes zu verweigern, ohne dass dies als rechtswidrige Vertragsverletzung gewertet wird.
Wann liegt ein „Übernahmeverschulden“ vor?
Dieses liegt vor, wenn ein Arbeitgeber eine vertragliche Leistungspflicht eingeht, obwohl er bei Vertragsschluss wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Arbeitskampf bevorsteht, der die Erfüllung unmöglich machen könnte.
Wie können Unternehmen ihr Risiko vorab minimieren?
Unternehmen können in ihre Lieferbedingungen Arbeitskampfklauseln aufnehmen, die den Haftungsumfang bei arbeitskampfbedingten Leistungsstörungen begrenzen oder ausschließen.
- Quote paper
- Nicole Schlegel (Author), 2010, Auswirkungen und Rechtsfolgen eines Arbeitskampfes für unbeteiligte Dritte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165982