In der vorliegenden Arbeit geht es im wesentlichen um das Urheberpersönlichkeitsrecht im Allgemeinen und im engeren Sinne sowie um die Rechte und Pflichten, die einem Urheber eines Werkes daraus obliegen.
Das Urheberrecht an sich schützt in seiner Natur die Arbeit geistigen Schaffens in verschiedenen Formen, denn gem. § 2 UrhG sind Werke Ausdruck persönlicher geistiger Schöpfung.
Ausnahmeregelungen welche das Urheber- oder das Urheberpersönlichkeitsrecht einschränken werden anhand der aktuellen und auch von der damaligen Rechtsprechung erläutert und genauer analysiert. Doch gerade die gerichtlichen Entscheidungen im Urheberrecht sind oftmals in ihrem Wesen sehr unterschiedlich. Dies führt dazu, dass sich zwar eine eigene Rechtsprechung entwickelt hat, die Normen aber dennoch unterschiedliche Auslegung erfahren. Die Normen und Regelungen des UrhG lassen dem einzelnen Urheber viele Möglichkeiten seine verschiedenen Interessen durchzusetzen, jedoch muss der Urheber auch den Schranken entgegenblicken die sein Recht teilweise erheblich einschränken.
Inhaltsverzeichnis
- Definition des Urheberpersönlichkeitsrechts und das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne
- Das Erstveröffentlichungsrecht
- Das Recht der ersten Inhaltsmitteilung
- Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft
- Das Recht, Entstellungen und Beeinträchtigungen des Werkes zu verbieten
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne
- Zugangsrecht zu Werkstücken
- Änderungsverbot
- Rückruf wegen gewandelter Überzeugung
- Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche durch Verwertungsgesellschaften
- Grenzen und Schranken des Urheberpersönlichkeitsrechts
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht und die neuen Medien
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht, sowohl im engeren als auch im weiteren Sinne. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten des Urhebers im Zusammenhang mit seinem Werk zu erläutern und zu analysieren. Dabei werden auch die Grenzen und Schranken des Rechts sowie die Auswirkungen der neuen Medien betrachtet.
- Definition und Abgrenzung des Urheberpersönlichkeitsrechts zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren und weiteren Sinne und dessen Ausprägungen
- Grenzen und Schranken des Urheberpersönlichkeitsrechts
- Die Rolle des Urheberpersönlichkeitsrechts in den neuen Medien
- Relevanz der Rechtsprechung für die Auslegung des Urheberpersönlichkeitsrechts
Zusammenfassung der Kapitel
Definition des Urheberpersönlichkeitsrechts und das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Dieses Kapitel definiert das Urheberpersönlichkeitsrecht als spezielle Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wobei es über den Schutz von Ruf und Ehre hinausgeht (§ 823 Abs.1 BGB). Es wird betont, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht die geistige und persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk schützt, im Gegensatz zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das unabhängig von einem Werk besteht. Die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes nach dem Tod des Urhebers wird anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung (Emil Nolde, Berthold Brecht) erläutert, wobei die unterschiedliche Dauer des Schutzes hervorgehoben wird. Der Unterschied in der Dauer des Schutzes zwischen Urheberpersönlichkeitsrecht (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nach § 28 Abs. 1 UrhG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (meist erlischt mit dem Tod) wird deutlich herausgestellt. Die Möglichkeit, beide Rechte parallel geltend zu machen, wird ebenfalls erwähnt.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne: Dieses Kapitel konzentriert sich auf den Kernbereich des Urheberpersönlichkeitsrechts (§§ 12-14 UrhG), der die geistigen Beziehungen zwischen Urheber und Werk umfasst. Es werden vier Aspekte detailliert beschrieben: das Erstveröffentlichungsrecht (die Entscheidung über Zeitpunkt und Form der Erstveröffentlichung), das Recht der ersten Inhaltsmitteilung, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht, Entstellungen und Beeinträchtigungen des Werkes zu verbieten. Die Unübertragbarkeit dieser Rechte an Dritte wird als wesentliches Merkmal hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Urheberpersönlichkeitsrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Erstveröffentlichungsrecht, Anerkennung der Urheberschaft, Entstellungsschutz, neue Medien, Rechtsprechung, § 11 UrhG, § 28 UrhG, § 823 BGB, Verwertungsrechte.
Häufig gestellte Fragen zum Urheberpersönlichkeitsrecht
Was ist der Inhalt dieses Dokuments?
Dieses Dokument bietet einen umfassenden Überblick über das Urheberpersönlichkeitsrecht. Es beinhaltet ein Inhaltsverzeichnis, eine Zielsetzung mit Themenschwerpunkten, Kapitelzusammenfassungen und Schlüsselbegriffe. Der Fokus liegt auf der Definition und Abgrenzung des Urheberpersönlichkeitsrechts zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, der Betrachtung im engeren und weiteren Sinne, den Grenzen und Schranken des Rechts sowie dessen Relevanz in den neuen Medien.
Was ist das Urheberpersönlichkeitsrecht?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist eine spezielle Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die über den Schutz von Ruf und Ehre hinausgeht (§ 823 Abs.1 BGB). Es schützt die geistige und persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Im Gegensatz zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das unabhängig von einem Werk besteht, bezieht sich das Urheberpersönlichkeitsrecht explizit auf das Werk.
Wie unterscheidet sich das Urheberpersönlichkeitsrecht vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt die Beziehung des Urhebers zu seinem Werk, während das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz der Persönlichkeit unabhängig von einem Werk umfasst. Ein wichtiger Unterschied liegt in der Dauer des Schutzes: Das Urheberpersönlichkeitsrecht besteht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 28 Abs. 1 UrhG), während das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Regel mit dem Tod erlischt. Es ist möglich, beide Rechte parallel geltend zu machen.
Welche Rechte umfasst das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne (§§ 12-14 UrhG) umfasst das Erstveröffentlichungsrecht (Entscheidung über Zeitpunkt und Form der Erstveröffentlichung), das Recht der ersten Inhaltsmitteilung, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und das Recht, Entstellungen und Beeinträchtigungen des Werkes zu verbieten. Diese Rechte sind nicht übertragbar.
Welche Aspekte werden im Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne behandelt?
Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne beinhaltet Aspekte wie das Zugangsrecht zu Werkstücken, das Änderungsverbot, das Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung und die Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche durch Verwertungsgesellschaften. Es umfasst Rechte, die über den unmittelbaren Schutz der geistigen Beziehung zum Werk hinausgehen.
Welche Grenzen und Schranken gibt es beim Urheberpersönlichkeitsrecht?
Das Dokument erwähnt die Grenzen und Schranken des Urheberpersönlichkeitsrechts, geht aber nicht im Detail darauf ein. Weitere Informationen hierzu müssten in der vollständigen Arbeit nachgelesen werden.
Welche Rolle spielt das Urheberpersönlichkeitsrecht in den neuen Medien?
Das Dokument erwähnt die Bedeutung des Urheberpersönlichkeitsrechts in den neuen Medien, ohne jedoch konkrete Beispiele oder detaillierte Ausführungen zu liefern. Weitere Informationen hierzu sind in der vollständigen Arbeit zu finden.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant für das Verständnis des Urheberpersönlichkeitsrechts?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Urheberpersönlichkeitsrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Erstveröffentlichungsrecht, Anerkennung der Urheberschaft, Entstellungsschutz, neue Medien, Rechtsprechung, § 11 UrhG, § 28 UrhG, § 823 BGB, Verwertungsrechte.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2011, Das Urheberpersönlichkeitsrecht - Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtsschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166141