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Das Urheberpersönlichkeitsrecht - Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtsschutz

Title: Das Urheberpersönlichkeitsrecht - Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtsschutz

Term Paper , 2011 , 16 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Anonym (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Summary Excerpt Details

In der vorliegenden Arbeit geht es im wesentlichen um das Urheberpersönlichkeitsrecht im Allgemeinen und im engeren Sinne sowie um die Rechte und Pflichten, die einem Urheber eines Werkes daraus obliegen.
Das Urheberrecht an sich schützt in seiner Natur die Arbeit geistigen Schaffens in verschiedenen Formen, denn gem. § 2 UrhG sind Werke Ausdruck persönlicher geistiger Schöpfung.
Ausnahmeregelungen welche das Urheber- oder das Urheberpersönlichkeitsrecht einschränken werden anhand der aktuellen und auch von der damaligen Rechtsprechung erläutert und genauer analysiert. Doch gerade die gerichtlichen Entscheidungen im Urheberrecht sind oftmals in ihrem Wesen sehr unterschiedlich. Dies führt dazu, dass sich zwar eine eigene Rechtsprechung entwickelt hat, die Normen aber dennoch unterschiedliche Auslegung erfahren. Die Normen und Regelungen des UrhG lassen dem einzelnen Urheber viele Möglichkeiten seine verschiedenen Interessen durchzusetzen, jedoch muss der Urheber auch den Schranken entgegenblicken die sein Recht teilweise erheblich einschränken.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Definition des Urheberpersönlichkeitsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht

1. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne

a) Das Erstveröffentlichungsrecht

b) Das Recht der ersten Inhaltsmitteilung

c) Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft

d) Das Recht, Entstellungen und Beeinträchtigungen des Werkes zu verbieten

2. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne

a) Zugangsrecht zu Werkstücken

b) Änderungsverbot

c) Rückruf wegen gewandelter Überzeugung

d) Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche durch Verwertungsgesellschaften

3. Grenzen und Schranken des Urheberpersönlichkeitsrecht

4. Das Urheberpersönlichkeitsrecht und die neuen Medien

II. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Urheberpersönlichkeitsrecht in seinem Kernbereich sowie in seiner erweiterten Form, um die komplexen Rechtsbeziehungen zwischen einem Urheber und seinem Werk zu analysieren. Dabei wird insbesondere beleuchtet, wie sich gesetzliche Schranken und die moderne Rechtsprechung auf die Durchsetzbarkeit urheberpersönlicher Interessen auswirken.

  • Abgrenzung zwischen Urheberpersönlichkeitsrecht und allgemeinem Persönlichkeitsrecht
  • Analyse der Teilrechte im engeren und weiteren Sinne (z. B. Erstveröffentlichungsrecht, Änderungsverbot)
  • Untersuchung von Schrankenregelungen und deren Auswirkungen auf die Werkintegrität
  • Herausforderungen durch neue Medien und digitale Vervielfältigungen
  • Rechtliche Situation von Urhebern, insbesondere in Arbeitnehmerverhältnissen und bei architektonischen Werken

Auszug aus dem Buch

a) Das Erstveröffentlichungsrecht

Die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk wird nicht durch die Veröffentlichung aufgehoben, denn gerade dann kommt ihm besondere Bedeutung entgegen wenn er Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Verwertungsrechte einem Dritten gegenüber einräumt und veräußert. Der Urheber hat das Recht darüber zu entscheiden wann und in welcher Form sein Werk erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Urheber selbst ist es auch, der darüber entscheidet für welche Verwertungsart und unter welchen Umständen sein Werk veröffentlicht werden soll. Er entscheidet somit auch über die Geheimhaltung seines Werkes oder seiner Urheberschaft.

Der Wortlaut des Gesetzes aus § 12 Abs.2 UrhG setzt jedoch voraus, dass weder das Werk noch dessen Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht wurde. Zu dieser Problematik aufzuführen ist das Urteil des Berliner Kammergerichts in dem es um die Veröffentlichung vertraulicher und politisch-historischer bisher noch nicht öffentlich erschienener Briefe ging. Der Antragsteller klagte auf Unterlassung weil die „F.A.“ zwei Briefe aus den Jahren 1969/1970 veröffentlichte, die zuvor noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden waren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Antragsteller in seinem Recht aus § 12 Abs.1 UrhG verletzt worden war und ihm somit ein Unterlassungsanspruch zustehe. Die Verletzung dieses Rechts könne nach Auffassung des Gerichts nicht durch die allgemeine Pressefreiheit umgangen werden und ebenso nicht durch § 51 UrhG. Das Zitatrecht setzt entweder ein veröffentlichtes oder sogar ein erschienenes Werk voraus. Dadurch wird bereits aus dem Wortlaut deutlich, dass die Berufung des Antragsgegners, die sich insbesondere auf diese Norm gestützt hat, unbegründet ist.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Definition des Urheberpersönlichkeitsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Dieses Kapitel erläutert die dogmatische Einordnung des Urheberpersönlichkeitsrechts als spezielle Form des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dessen postmortale Geltung.

1. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne: Hier werden die Kernbefugnisse nach den §§ 12-14 UrhG analysiert, darunter das Erstveröffentlichungsrecht, das Recht der ersten Inhaltsmitteilung, die Anerkennung der Urheberschaft und der Schutz gegen Entstellungen.

2. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne: Dieses Kapitel behandelt ergänzende Befugnisse wie das Zugangsrecht zu Werkstücken, das Änderungsverbot, das Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung sowie die Rolle von Verwertungsgesellschaften.

3. Grenzen und Schranken des Urheberpersönlichkeitsrecht: Es werden die gesetzlichen Beschränkungen des Urheberrechts thematisiert, wobei insbesondere die Problematik des § 52a UrhG für Bildungseinrichtungen und die Grenzen der Privatkopie nach § 53 UrhG beleuchtet werden.

4. Das Urheberpersönlichkeitsrecht und die neuen Medien: Dieser Abschnitt widmet sich den Herausforderungen im digitalen Zeitalter, insbesondere Urheberrechtsverletzungen in sozialen Netzwerken und durch Hyperlinks oder Frames.

II. Fazit: Die Zusammenfassung der Arbeit stellt fest, dass die Rechtsprechung zunehmend zu einer ausgleichenden Tendenz neigt, die den Schutz des Urhebers in komplexen Konfliktfällen mit Verwertern abwägt.

Schlüsselwörter

Urheberpersönlichkeitsrecht, Urheberrecht, UrhG, Persönlichkeitsschutz, Erstveröffentlichungsrecht, Änderungsverbot, Werkintegrität, Schrankenbestimmungen, Nutzungsrechte, Verwertungsgesellschaften, digitale Medien, Urheberschaft, Namensnennung, Rechtsprechung, geistiges Eigentum.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das Urheberpersönlichkeitsrecht nach deutschem Recht und untersucht, wie der Urheber seine ideellen Beziehungen zum Werk gegenüber Dritten rechtlich absichern kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Einordnung des Urheberpersönlichkeitsrechts in den engeren und weiteren Sinne, die Rolle des Persönlichkeitsschutzes nach dem Tod des Urhebers sowie die Grenzen durch gesetzliche Schranken.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Rechte und Pflichten des Urhebers darzustellen und aufzuzeigen, wie aktuelle Gerichtsurteile bei widerstreitenden Interessen zwischen Urhebern und Werknutzern abwägen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf den Gesetzeswortlaut des UrhG, einschlägige Fachliteratur und die Auswertung aktueller Rechtsprechung stützt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Kernrechte (§§ 12-14 UrhG), ergänzende Befugnisse, gesetzliche Schrankenregelungen und die spezifischen Herausforderungen im Kontext neuer Medien.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Urheberpersönlichkeitsrecht, Werkintegrität, Erstveröffentlichungsrecht, Schrankenbestimmungen und die Abwägung von Nutzerinteressen.

Wie unterscheidet sich das Urheberpersönlichkeitsrecht vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht?

Während das allgemeine Persönlichkeitsrecht den allgemeinen Ruf und die Ehre schützt, bezieht sich das Urheberpersönlichkeitsrecht spezifisch auf die enge geistige Bindung zwischen dem Schöpfer und seinem konkreten Werk.

Welche Rolle spielen Architekten im Urheberrecht?

Architekten besitzen wie andere Urheber Persönlichkeitsrechte, die jedoch in der Praxis häufiger mit den Nutzungsinteressen von Bauherren oder öffentlichen Institutionen kollidieren, was regelmäßig Interessenabwägungen erfordert.

Warum ist das Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung eingeschränkt?

Das Recht ist nicht schrankenlos, um Filmproduzenten oder andere Verwerter nicht unzumutbaren wirtschaftlichen Härten auszusetzen, wenn die Verwertung bereits weit fortgeschritten ist.

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Details

Title
Das Urheberpersönlichkeitsrecht - Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtsschutz
Grade
2,3
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2011
Pages
16
Catalog Number
V166141
ISBN (eBook)
9783640823536
ISBN (Book)
9783640824144
Language
German
Tags
Urheberrecht Urheberpersönlichkeitsrecht Persönlichkeit des Urhebers §13 §14 §12 Urhg
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2011, Das Urheberpersönlichkeitsrecht - Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtsschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166141
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