Reisekosten beim Arbeitnehmer sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen,
Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Allerdings sind solche Kosten
nur dann steuerlich berücksichtungsfähig bzw. durch den Arbeitgeber ersetzbar,
wenn sie durch die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seiner Wohnung
bzw. seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entstehen. 1
Die „regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft
angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers“.2 Dies ist im Allgemeinen der
Betrieb bzw. die Betriebsstätte. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss der
Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitszeit in dieser Arbeitsstätte zubringen. Dies
ist regelmäßig mindestens 20% der gesamten Arbeitszeit pro Woche.3
Allerdings muss die Tätigkeit nicht zwangsläufig auf eine Betriebsstätte beschränkt
sein. Wird der Arbeitnehmer auf Grund des Dienstvertrags oder betrieblicher Erfordernisse
an verschiedenen Orten dauerhaft und nachhaltig tätig, handelt es sich
hierbei auch um regelmäßige Arbeitsstätten.4 Die Fahrten zwischen der Wohnung
und der Betriebsstätte sind somit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die Fahrten zwischen den einzelnen Betriebstätten stellen jedoch eine Dienstreise
dar.5
Für das Vorliegen einer Dienstreise ist weder die Dauer der Abwesenheit noch
sind die zurückgelegten Kilometer ein Kriterium. Grundvoraussetzung ist allerdings
eine berufliche Veranlassung; im Allgemeinen ist diese gegeben, wenn die Dienstreise
auf Weisung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Beachtet werden muss hier
aber die Nichtvereinbarkeit mit § 12 Abs. 1 EStG.6 Wird eine berufliche Reise mit
einem Privataufenthalt verbunden, kann dies zu einem Ausschluss der beruflichen
Veranlassung führen.7
1 Vgl. R 37 Abs. 1 LStR 2002
2 R 37 Abs. 2 LStR 2002
3 Vgl. R 37 Abs. 2 LStR 2002
4 Vgl. BFH-Urteil vom 19.09.1990, BStBl II 1991, S. 97
5 Vgl. Schönfeld, Lexikon für das Lohnbüro, S. 432 und R 37 Abs. 3 Satz 5 LStR 2002
6 Vgl. Schönfeld, Lexikon für das Lohnbüro, S. 429
7 Vgl. BFH-Urteil vom 23.04.1992, BStBl II 1992, S. 898
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Kosten im Rahmen der Dienstreisen
2.1 Fahrtkosten
2.1.1 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
2.1.2 Fahrten mit eigenem Verkehrsmittel
2.1.3 Umsatzsteuerliche Betrachtung
2.2 Verpflegungsmehraufwendungen
2.2.1 Allgemeines
2.2.2 Auslandsreise
2.2.3 Bewirtung durch den Arbeitgeber
2.2.4 Bewirtung von Geschäftsfreunden
2.2.5 Lohnsteuerpauschalierung mit 25%
2.2.6 Umsatzsteuerliche Betrachtung
2.3 Übernachtungskosten
2.3.1 Allgemeines
2.3.2 Umsatzsteuerliche Betrachtung
2.4 Reisenebenkosten
2.4.1 Allgemeines
2.4.2 Umsatzsteuerliche Betrachtung
3 Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Regelungen sowie der Handhabung von Reisekosten bei Dienstreisen durch den Arbeitgeber. Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über die Möglichkeiten der Kostenerstattung und deren steuerliche Behandlung (einschließlich umsatzsteuerlicher Aspekte) zu geben, um Arbeitgebern eine vereinfachte Abwicklung zu ermöglichen.
- Systematik der Fahrtkostenerstattung (öffentlich vs. privat)
- Regelungen zu Verpflegungsmehraufwendungen und Pauschbeträgen
- Umsatzsteuerliche Behandlung von Reisekosten
- Besonderheiten bei Übernachtungskosten und Reisenebenkosten
- Lohnsteuerliche Pauschalierungsmöglichkeiten
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Fahrten mit eigenem Verkehrsmittel
Bei dem eigenen Verkehrsmittel handelt es sich im Allgemeinen um das Fahrrad, Motorrad oder den PKW des Arbeitnehmers. Dem Arbeitnehmer steht es offen, ob er die gefahrenen Kilometer anhand von pauschalen oder tatsächlichen Kilometersätzen abrechnet. Bei Ansatz von tatsächlichen Kosten sind diese anhand eines Fahrtenbuchs dem Finanzamt glaubhaft zu machen.
An das Fahrtenbuch werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit
- Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung definiert die Grundbegriffe der Reisekosten und erläutert die steuerliche Relevanz im Kontext der beruflichen Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte.
2 Kosten im Rahmen der Dienstreisen: Dieses Hauptkapitel detailliert die verschiedenen Kategorien der Reisekosten, ihre Abrechnungsmodalitäten sowie deren umsatzsteuerliche Implikationen.
3 Fazit: Die Schlussbetrachtung bewertet die Vereinfachungspotenziale durch Pauschalierungen gegenüber dem tatsächlichen Nachweisaufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Schlüsselwörter
Reisekosten, Dienstreise, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Lohnsteuerpauschalierung, Fahrtenbuch, Auswärtstätigkeit, steuerfreie Erstattung, Dreimonatsfrist, Pauschbeträge, Werbungskosten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung und Erstattung von Reisekosten, die einem Arbeitnehmer im Rahmen von Dienstreisen entstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit gliedert sich in die Bereiche Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, ergänzt um deren umsatzsteuerliche Betrachtung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, Arbeitgebern die gesetzlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Reisekosten rechtssicher und effizient an Arbeitnehmer erstattet werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische Literaturanalyse unter Einbeziehung von Steuergesetzen, Richtlinien und einschlägiger Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Abrechnungsmethoden (pauschal oder nach tatsächlichen Kosten) und die steuerlichen Konsequenzen für jede Kostenkategorie.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Reisekosten, Dienstreise, Pauschbeträge, Vorsteuerabzug, Lohnsteuerpauschalierung und Auswärtstätigkeit sind die prägenden Begriffe.
Wann ist ein Vorsteuerabzug bei Verpflegungsmehraufwand möglich?
Ein Vorsteuerabzug ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sofern die Rechnung auf den Unternehmer ausgestellt ist und dieser die tatsächlichen Kosten erstattet.
Wie ist die Dreimonatsfrist im Kontext von Auswärtstätigkeiten zu bewerten?
Nach drei Monaten am selben Tätigkeitsort wird die Stätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte, was die steuerliche Abzugsfähigkeit der Reisekosten einschränkt.
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- Jörg Mutter (Author), 2002, Reisekosten bei Dienstreisen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16646