Nach den Umbrüchen der späten 1960er Jahre und den damit einhergehenden Veränderungen der gesellschaftlichen Struktur entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland neben anderen gesamtgesellschaftlichen Debatten in den 1970er Jahren auch eine öffentliche Diskussion über neue religiöse Bewegungen. Zu diesen Religionsgemeinschaften nahmen schließlich zwischen 1979 und 1984 wegen der starken Affinität der Öffentlichkeit zu diesem Thema auch die Bundesregierung und einzelne Mitglieder derselben Stellung. Gegen Urteile, die die staatliche Förderung eines privaten „Aufklärungsvereins“ sowie Begriffe betrafen, die im Rahmen von fünf Stellungnahmen der Bundesregierung Verwendung fanden, erging am 26. Juni 2002 eine Entscheidung des ersten Senats des BVerfG , da fünf Meditationsvereine der „Bhagwan- oder Osho- Bewegung“ (nachfolgend Osho-Bewegung) gegen die Verwendung bestimmter Ausdrücke Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 1 BVerfGG eingelegt hatten. Vorausgegangen waren Urteile des VG Köln und des OVG Münster sowie ein Beschluss des BVerwG. Vor dem VG errangen die Meditationsvereine einen Teilerfolg, wogegen das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster auf Berufung der Beklagten Gemeinde die Klage der Vereine in vollem Umfang abwies. Die dagegen vorgebrachte Nichtzulassungsbeschwerde hatte vor dem BVerwG keinen Bestand. Begründet wurde das Urteil des OVG Münster im Wesentlichen damit, dass sich eine verfassungsrechtliche Legitimation des gemeindlichen Handels aus deren Aufgabenstellung gem. Art. 28 II GG iVm Art. 2 II 1, 6 I GG ergebe, da die Grundrechte nicht nur negative Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch positive Schutzpflichten desselben begründeten. Die Religionsfreiheit sei deshalb zum Schutz der Grundrechte anderer Grundrechtsträger oder zur Gewährleistung verfassungsrechtlich hervorgehobener Gemeinschaftsgüter einzuschränken. Die Entscheidung des BVerfG betrifft nun die Frage, inwieweit Grundrechte vor faktischem Handeln des Staates (vorliegend in Form informativer Äußerungen) schützen und wie solche Eingriffe ggf. zu rechtfertigen sind.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Datenüberblick
- C. Hauptteil
- I. Rechtlicher Zusammenhang
- II. Schutzgehalt der Religionsfreiheit
- 1. Schutzbereich
- 2. Anwendung des Grundrechtsmaßstabs
- III. Eingriff in die Religionsfreiheit
- 1. Klassischer Eingriff
- 2. Sonstige mittelbar faktische Beeinträchtigungen
- 3. Handlungen der Bundesregierung
- IV. Mögliche Rechtfertigungsgrundlagen
- 1. Aufgabe der Staatsleitung
- 2. Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit
- 3. Verhältnismäßigkeitsprinzip
- 4. Grundrechtliche Schutzpflichten
- 5. Zwischenfazit
- 6. Versuch eines Lösungsansatzes
- V. Folgeproblem der Kompetenz
- 1. Position des BVerfG
- 2. Kritik an dieser Auffassung
- VI. Einordnung des Beschlusses in den Kontext
- 1. Historischer Kontext
- 2. Politischer Kontext
- D. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit Grundrechte vor faktischem Handeln des Staates, insbesondere in Form informativer Äußerungen, schützen und wie solche Eingriffe ggf. zu rechtfertigen sind. Der Fokus liegt dabei auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Osho-Beschluss vom 26. Juni 2002.
- Schutzgehalt der Religionsfreiheit im Kontext von staatlichen Informationsmaßnahmen
- Eingriffe in die Religionsfreiheit durch faktisches Handeln des Staates
- Rechtfertigungsgrundlagen für Eingriffe in die Religionsfreiheit
- Kompetenz und Aufgaben des Staates im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
- Einordnung des Osho-Beschlusses in den historischen und politischen Kontext
Zusammenfassung der Kapitel
- A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein, indem sie den historischen Kontext der Debatte um neue religiöse Bewegungen in Deutschland beleuchtet und die Hintergründe des Osho-Beschlusses schildert.
- B. Datenüberblick: Dieses Kapitel präsentiert möglicherweise relevante Daten und Statistiken zum Thema.
- C. Hauptteil:
- I. Rechtlicher Zusammenhang: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen des Falles, insbesondere die relevanten Grundrechte und Normen.
- II. Schutzgehalt der Religionsfreiheit: Hier werden die Schutzbereiche und die Anwendung des Grundrechtsmaßstabs im Kontext der Religionsfreiheit erläutert.
- III. Eingriff in die Religionsfreiheit: Das Kapitel betrachtet verschiedene Formen des Eingriffs in die Religionsfreiheit, einschließlich klassischer Eingriffe, mittelbarer faktischer Beeinträchtigungen und Handlungen der Bundesregierung.
- IV. Mögliche Rechtfertigungsgrundlagen: Dieses Kapitel untersucht verschiedene Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in die Religionsfreiheit, wie z.B. die Aufgaben der Staatsleitung, die Kompetenz zur Öffentlichkeitsarbeit, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und grundrechtliche Schutzpflichten.
- V. Folgeproblem der Kompetenz: Hier wird die Position des BVerfG zum Kompetenzbereich des Staates im Umgang mit Informationsmaßnahmen und die Kritik an dieser Auffassung diskutiert.
- VI. Einordnung des Beschlusses in den Kontext: Dieses Kapitel ordnet den Osho-Beschluss in seinen historischen und politischen Kontext ein.
- D. Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse der Seminararbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen wie Religionsfreiheit, Grundrechtsschutz, staatliche Informationspolitik, faktische Eingriffe, Rechtfertigungsgrundlagen, Öffentlichkeitsarbeit, Kompetenz des Staates und den Osho-Beschluss des BVerfG.
- Quote paper
- Florian Lebkücher (Author), 2010, Grenzen staatlicher Religionsbewertung (BVerfGE 105, 279), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166855