Das Deutsche Steuerrecht folgt bestimmten Fundamentalprinzipien, um dem Grundgesetz gerecht zu werden, vor allem was die Steuergerechtigkeit betrifft, die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergibt, der mit Artikel 3 im Grundgesetz Einzug gefunden hatte. Eines dieser Fundamentalprinzipien ist das Leistungsfähigkeitsprinzip, welches die Finanzierung staatlicher Aufgaben an die individuelle ökonomische Leistungsfähigkeit knüpft. Die Ermittlung des Steuersubjektes spielt dabei eine wichtige Rolle. Durch die dualistische Prägung der Besteuerung werden die Steuersubjekte dem Trennungsprinzip folgend in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilt. Dabei sind Kapitalgesellschaften als eigenständige sog. juristische Personen angesehen, was zur Folge hat, dass die Gesellschaft anderen Steuerarten unterliegt als ihrem Gegenstück. Die Einkünfte der Personengesellschaft werden demnach den Gesellschaftern persönlich zugerechnet, wo sie dann zu versteuern sind, da sie den Ursprung der erwirtschafteten Einkünfte darstellen. Dieses Prinzip ist ebenso für stille Reserven anzuwenden, was im Falle einer Betriebsaufgabe immer wieder Streitfragen aufwirft. Deshalb wurde die Realteilung in der Rechtsprechung entwickelt.
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- Melanie Schäffler (Author), 2025, Eine Analyse der Realteilung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1677256