Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen: Begriffsklärungen - Definitionen
3. Übertrittssituationen
3.1 Einschulung
3.2 Sonderschulbedürftigkeit
3.3 Übertritt in weiterführende Schulen
3.3.1 Diagnostische Entscheidungen
3.3.2 Diagnostische Praxis (Einzelfallberatung in Erziehungsberatungsstellen)
3.4 Diagnostik im tertiären Bereich
3.4.1 Universität
3.4.2 Ausbildung
4. Fallarbeit
4.1 Übertritt in weiterführende Schulen
4.1.1 Theoretischer Hintergrund
4.1.2 Vorüberlegungen
4.1.3 Methode
DRT 4-5
VET
Projektive Verfahren
DEF
Satzergänzungstest
4.1.4 Ergebnisse
4.1.5 Abschließende Diskussion
4.2 Übertritt im tertiären Bereich
4.2.1 Theoretischer Hintergrund/ Beratungsanlass
4.2.2 Vorüberlegungen
4.2.3 Methodenauswahl
4.2.4 Methodenvorstellung
4.2.4.1 SPM
4.2.4.2 BWT
Testdurchführung
Testaufbau
Berufsfragebogen / Interessen:
Fähigkeitstests:
Gütekriterien
Reliabilität
Objektivität
Validität
Normierung
Auswertung
4.2.5 Ergebnisse des Untersuchungsverlaufs und Fazit des Beraters
4.2.6 Fazit
4.2.6.1 Test BWT
4.2.6.2 Untersuchungsverlauf bei Alexander
5. Schlusswort
6. Anhang
7. Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Der Werdegang eines Kindes ist oft eine der größten Sorgen von Eltern. Nicht selten sind sie sich unsicher, was ihre Leistungsfähigkeit in Schule, Beruf und dem Leben allgemein betrifft. Deshalb begleitet uns Eignungsdiagnostik über die gesamte Schullaufbahn (vgl. Abbildung 1) im Anhang). Immer wieder wird zum Zweck der Absicherung professionelle Hilfe in Anspruch genommen und eine entsprechende Diagnostik durchgeführt, in der Hoffnung, dass ihr Kind den Weg geht, der für es optimal ist und zu einem guten Leben führt. Spezifische Situationen sind in dem Fall oft Übertrittsereignisse, die jeder Mensch hinter sich bringen muss. Oft sind es einschneidende Entscheidungen, die getroffen werden müssen, und die auch gleichzeitig eine bestimmende Richtung für den eigenen Lebensweg haben. Aus diesem Grund ist die Diagnostik in Übertrittsituationen eine äußerst verantwortungsvolle Sache, die gut geplant und qualitativ wertvoll durchgeführt werden sollte, d.h. dass eine optimale Passung zwischen Anforderungen und Personenmerkmalen angestrebt wird. Aus dieser Annahme ist abzuleiten, dass für eine effektive pädagogische Arbeit eine qualitätsvolle Diagnose die Grundlage darstellt. Wir wollen uns in dieser Arbeit diesem Thema und der Qualität von Diagnostik zuwenden und haben uns dazu zwei Fallbeispiele ausgewählt, die es genauer anzuschauen gilt.
Zu Beginn unserer Arbeit möchten wir auf allgemeine Definitionen und Begriffe der Diagnostik eingehen um eine Grundlage für das Thema dieser Arbeit zu schaffen. Im zweiten Schritt wollen wir verschiedene Übertrittsituationen (Einschulung, Sonderschule, weiterführende Schule, tertiärer Bildungsbereich) im Allgemeinen beschreiben und somit die Vielfalt dieses diagnostischen Bereiches hervorheben. Im Anschluss daran befinden sich zwei Fallarbeiten zum Übertritt in weiterführende Schulen bzw. in den tertiären Bildungsbereich. Diese dienen dazu einen detaillierten und kritischen Einblick in Beratungsabläufe sowie in Testdurchführungen zu erhalten.
Ein Schlusswort rundet das Thema „Übertrittsituationen“ ab und soll gleichzeitig unsere eigene Meinung wiederspiegeln. Im Anhang wurden ergänzende Schemata und Überblicke angehängt, die eine weitere Veranschaulichung unserer Arbeit darstellen.
2. Grundlagen: Begriffsklärungen - Definitionen
„Pädagogisch – psychologische Diagnostik (Hervorhebung nicht im Original) ist psychologische Diagnostik im Dienste pädagogischer Entscheidungen (Rost 2006, S. 559).
Der Zusatz „pädagogisch“ besagt, dass es um Entscheidungen in pädagogischen Situationen geht, d.h. dass Entscheidungssituationen im Bereich des Lernens oder der Erziehung eines bestimmten Kindes vorliegen (vgl. Rost 2006, S. 559).
Unter diagnostischer Kompetenz versteht man die „Fähigkeit eines Urteilers, Personen zutreffend zu beurteilen“ (Rost 2006, S. 95). Diese Kompetenz muss für genaue Diagnoseurteile vorhanden sein.
„Diagnosen (Hervorhebung nicht im Original) stellen ... Aussagen über Zustände und Merkmale von Personen dar, die Ergebnis eines reflektiert und methodisch kontrolliert durchlaufenen diagnostischen Prozesses sind“ (Rost 2006, S.95). Grundlagen hierfür sind in der pädagogisch – psychologischen Diagnostik enthalten. Es wird zwischen formeller und informeller Diagnose unterschieden, wobei Eltern und Lehrer weitgehend informell diagnostizieren. Unter formellen Diagnosen fallen wissenschaftliche und systematische Methoden. Für erzieherische Entscheidungen sind sowohl formelle als auch informelle Informationen notwendig. Der Vorteil formeller Informationen liegt darin, dass diese Fehlurteilen gegenüber abgesicherter sind (vgl. Rost 2006, S. 95).
Art der Diagnose: Nun sollen die zwei wichtigen Funktionen (Selektion und Förderung) der pädagogisch – psychologischen Diagnose beschrieben werden. Es wird zum Einen zwischen der Selektionsdiagnose bzw. Auslesediagnose und der Förderdiagnose bzw. Modifikationsdiagnose und zum Anderen zwischen der Statusdiagnose und der Prozessdiagnose unterschieden. Unter die Selektionsdiagnose fällt z.B. die Wahl einer bestimmten Schule für einen bestimmten Schüler oder aber die Wahl eines geeigneten Schülers für eine bestimmte Schule. Von Förderdiagnostik spricht man dagegen, wenn es um Entscheidungen bezüglich der Wahl geeigneter Möglichkeiten geht, um Veränderungen bei Personen zu erreichen. Relevanter ist aber das nächste Gegensatzpaar: die Unterscheidung zwischen Status – und Prozessdiagnostik. Bei Statusdiagnostik handelt es sich um die Erfassung des Zustandes einer Person im Hinblick auf die Wahl einer pädagogischen Entscheidung. Hierbei geht man von der Stabilität dieses Zustandes aus (à Selektionsentscheidungen). Bei der Prozessdiagnostik dagegen geht es um die Erfassung der Veränderung einer Person im Hinblick auf pädagogische Entscheidungen (à Förderdiagnostik) (vgl. Rost 2006, S.560).
Diagnostische Methoden - Testverfahren: Um an diagnostische Informationen zu gelangen, werden häufig Testverfahren verwendet. Man unterscheidet zwischen Tests, die z.B. die Leistung, die Aufmerksamkeit oder die Persönlichkeit messen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung der Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität. Damit eine zuverlässige Diagnose ermöglicht wird, sollen im Diagnoseprozess zunächst alle Informationen, die für eine gute Entscheidung relevant sind, gesammelt werden. Im Anschluss daran erfolgt dann eine angemessene Gewichtung und Kombination, so dass schließlich eine sinnvolle Entscheidung ermöglicht wird (vgl. Rost 2006, S. 563).
3. Übertrittssituationen
3.1 Einschulung
Obwohl die Einschulung gesetzlich geregelt ist, gibt es auch Ausnahmen in denen eine frühere oder aber spätere Einschulung stattfindet. Um derartige Entscheidungen zu treffen, bezieht man sich häufig auf Informationen, die man durch Beobachtungen oder Tests erhält. Allerdings spielt auch das schulische Umfeld des Kindes im Hinblick auf dessen positive Entwicklung eine große Rolle. Eine gute Beziehung zum Lehrer oder bestimmte Klassen-konstellationen können kompensierend wirken. In Schulfähigkeitstest wird meist die Intelligenz oder die Konzentrationsfähigkeit geprüft. Hierbei spielt insbesondere die Verhaltensbeobachtung eine bedeutsame Rolle, weil beim konzentrierten Arbeiten nach Lehreranweisung eine Unterrichtssimulation stattfindet (vgl. Rost 2006, S. 649ff). In früheren Zeiten gab es Theoretiker, die davon ausgingen, dass durch eine spätere Einschulung, also in der einjährigen Wartezeit, die notwendigen Entwicklungsschritte nachgeholt werden können. Dabei wurden die möglichen positiven Wirkungen des Schulumfeldes ausgeblendet. Förderlich sind hierbei viele verschiedene Aspekte, die sich gegenseitig beeinflussen. Die Schule, das Kind und dessen Umfeld stehen in ständiger Interaktion miteinander. Zum Beispiel die materielle Ausstattung, das Schulsystem oder geistige Fähigkeiten des Kindes bedingen sich, laut Nickel, alle gegenseitig. Bei der Feststellung der Schulreife werden neben der Arbeitshaltung, körperliche, intellektuelle und soziale Aspekte berücksichtigt. Es werden immer häufiger Forderungen nach Differenzialdiagnosen laut. Dieser gesamtgesellschaftliche Hintergrund wird durch die Abbildung 2 im Anhang nochmals verdeutlicht. Abbildung 3 veranschaulicht die Schulleistungs .- und Erziehungsbedingungen. Hier werden die einzelnen Einflussfaktoren genannt und im Detail ausgeführt.
Seit 1997 existieren flexiblere Regelungen zur Einschulung. Beispielsweise können Eltern ihre Kinder frühzeitig einschulen, wenn sie ihren Kindern zumuten, die Schule erfolgreich zu meistern. Zurückstellungen soll es bald nur noch durch starke Gesundheitsbeeinträchtigungen geben. Aufgrund der Flexibilisierungen ist zu vermuten, dass der Bedarf an Diagnosen zunehmen wird. Eine gute Kooperation der Eltern, Ärzte, Erzieherinnen und Lehrer sollen einen optimalen Schulstart garantieren (vgl. Ingenkamp / Lissmann 2005, S. 203ff). Um einen Einblick in die Einschulungsverfahren zu geben, befinden sich im Anhang zwei Auszüge aus Schulreifetests (Abbildung 4 und 5).
Die Überprüfung der Schulreife erfolgt in 6 Schritten, wie hier angeführt:
I. Schulärztliche Untersuchung
II. Beobachtungen und Gespräche der Erzieherinnen
III. Durchführung eines Einschulungstests
IV. Verhaltensbeobachtung während der Testung
V. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
VI. Entscheidung und Förderangebote (vgl. Ingenkamp / Lissmann 2005, S. 207-213).
3.2 Sonderschulbedürftigkeit
Laut Rost (2006, S. 712) sind Schüler sonderschulbedürftig, die „in allgemeinen Schulen nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können…“. Den Ausgangspunkt der sonderpädagogischen Diagnostik bildet die Entwicklung von unterschiedlichen Testverfahren. Von diesen Tests sind allerdings heutzutage viele für eine zuverlässige Diagnose ungeeignet. Es gibt kaum individuumsbezogene oder lehrzielorientierte Tests. Deshalb werden in solchen Diagnosesituationen oft eigene Testkonstruktionen zusammengestellt und andere Schwerpunkte gesetzt (z.B. auf Beobachtung, Probeunterricht etc.). Meist handelt es sich um Umschulungssituation, also um Überweisungen von Regelschulen auf Sonderschulen. Diese Maßnahme betrifft rund zwei bis drei Prozent der Kinder in Deutschland. Hierfür sind Gutachten erforderlich, die pädagogisch – psychologisch relevante Informationen enthalten. Diesbezüglich gibt es große Variationen im Hinblick auf die Qualität oder Quantität, weil den Diagnostikern sehr große Freiräume eingeräumt werden. Außerdem stellt dieser Prozess eine große zeitliche Belastung für Lehrer dar. Schwierig ist dieser Entscheidungsprozess vor allem, weil es weder eine genaue Definition von Lernbehinderungen gibt (es ist z.B. unklar ab wann von einer Lernbehinderung gesprochen werden kann), noch dass derartige Entscheidungen die Kriterien der Validität vollkommen erfüllen können (Schüler können meist nicht wieder in die Regelschule eingegliedert werden, was die Frage aufwirft ob die Förderungen ausreichend sind.) (vgl. Renkl 2008 S. 441f, 446f). Von einem einheitlichen Diagnoseprozess kann also keineswegs gesprochen werden. Meist wird bei Entscheidungen der IQ – Wert stark berücksichtigt. Die Empfehlung auf die Sonderschule zu wechseln, wird meist bei einem IQ – Wert unter 85 und schwachen Schulleistungen gegeben. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist der Ausschluss von anderen Behinderungsformen. Damit die Lernumgebung an ein Kind angepasst werden kann, sind mehrdimensionale Fähigkeitstests erforderlich. Eine gezielte Förderung bedarf also Informationen aus unterschiedlichen Bereichen, wie z.B. über das private Umfeld, individuelle Ängste, Motive und dergleichen mehr. (vgl. Renkl 2008, S. 447; Ingenkamp / Lissmann 2005, S.244)
3.3 Übertritt in weiterführende Schulen
Für die meisten Schüler muss nach der Grundschule eine geeignete weiterführende Schule gefunden werden. Diese Wahlsituation kann auch als die „Auslese der Besten“ umschrieben werden. In Ländern mit Gesamtschulen bleiben die Kinder von dieser Entscheidungsfindung verschont. Bildungspolitiker sprechen oft davon, dass die weiterführenden Schulen keine großen Qualitätsunterschiede aufweisen, noch die Schüler individuell fördern würden. Da es ein selektives Verfahren ist, findet die Auswahl keineswegs auf einer positiven Grundlage satt. Schüler mit schlechteren Leistungen werden den Haupt – und Realschulen zugewiesen, wogegen für den Besuch des Gymnasiums neben einer überdurchschnittlichen Intelligenz weitere Fähigkeiten, wie zum Beispiel Ausdrucksfähigkeit oder die Fähigkeit zum abstrakten Denken, vorausgesetzt werden. (vgl. Langfeldt / Tent 1999, S. 161f)
3.3.1 Diagnostische Entscheidungen
In der Regel werden die Übertrittsentscheidungen von den Grundschullehrern getroffen bzw. empfohlen. Ingenkamp kommt zu dem Schluss, dass weder Lehrerurteile noch Aufnahme-prüfungen eine auch nur ansatzweise sinnvolle Prognose für zukünftige Leistungen ermöglichen. Diese Tatsache wird in weiteren Untersuchungen bestätigt. Aus diesem Grund empfehlen manche Theoretiker das Heranziehen von (standardisierten) psychologischen Tests. Andere dagegen empfinden selbst dies als unzureichend und fordern eine Umgestaltung des dreigliedrigen Schulsystems. Diese Forderung ist gerechtfertigt. Im Anschluss soll dies auch anhand von empirischen Befunden gezeigt werden. Eine Folge der Bildungskatastrophe der 60er Jahre war, dass Bildungsberatungsstellen mit dem Auftrag (neu) etabliert wurden, die Schülerquote der Gymnasien zu erhöhen. Nun wurden Empfehlungen für weiterführende Schulen über Testergebnisse, Zeugnisse, Lehrerurteile und andere (biografische und persönliche) Daten fundiert. Nach siebenjähriger Untersuchungszeit kamen die Forscher zu dem Schluss, dass auch durch die Hinzunahme von Tests keine zufriedenstellende Diagnose ermöglicht werden kann. (vgl. Langfeldt / Tent 1999, S.163ff)
3.3.2 Diagnostische Praxis (Einzelfallberatung in Erziehungsberatungsstellen)
Trotz langwieriger Diskussionen um die Einführung des Gesamtschulsystems, bei denen kein sichtbarer Erfolg zutage getreten ist, und aufgrund der oben angeführten Informationen, kann auf pädagogische Entscheidungen einfach nicht verzichtet werden. Bei diesen schwierigen Situationen könnte folgendermaßen vorgegangen werden: Als Basis gilt die Verwendung von Intelligenztests. Daran könnten Untersuchungen von biografischen Daten sowie dem sozialen Umfeld anschließen, die sich bekannter Weise positiv wie negativ auswirken können. Faktoren wie die Arbeitshaltung, Ängste und Leistungsmotivation sind in diesem Kontext ebenfalls interessant (vgl. hierzu nochmals Abbildung 3). Das Resultat der Diagnostik wird somit nicht lediglich ein Ratschlag für das Kind sein, sondern eine pädagogisch und psychologisch sinnvolle Intervention in Problembereichen. Bei Schulangst z.B. wird es zunächst primär darum gehen das Wohlbefinden des Kindes zu steigern.
Abschließend kann gesagt werden, dass -trotz üblicher Meinungsverschiedenheiten und nicht ausschließbarer Fehldiagnosen- das Ziel jeder Beratung sein sollte, eine Empfehlung für diejenige Schule zu geben, die für die Eltern akzeptabel ist und in welcher sich das Kind gut entfalten kann. (vgl. Langfeldt / Tent 1999, S.165ff) Im Fallbeispiel in Punkt 4.1 wird nochmals intensiv auf die Situation in der Praxis, der Übertrittsentscheidungen in weiterführende Schulen, Bezug genommen.
3.4 Diagnostik im tertiären Bereich
3.4.1 Universität
In den 70 er Jahren kam es im Hochschulbereich, aufgrund der vielen Studienbewerber, zu verstärkten Zulassungsbeschränkungen. Und gleichzeitig waren kaum Erfahrungen mit Zulas-sungstest oder der Prognosefähigkeit der Abiturnote vorhanden. Aus dieser Entwicklung heraus entwickelte sich das Numerus – Clausus System[1] und es kam zur Gründung der ZVS[2]. Untersuchungen zufolge war die Abiturnote nun doch ein verlässliches Kriterium zur Entscheidungsfindung. Weiterhin wurde das Auswahlrecht der Hochschulen ausgeweitet. Das Auswahlgespräch stellt hier ein mögliches Zulassungsverfahren dar, die Ansprüche werden hier hoch angesetzt. Hierbei treten die Beherrschung und der Besitz von sozialen Fähigkeiten in den Vordergrund: Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Urteilsvermögen, Motivation und ähnliches werden bei Gesprächen überprüft. Bei diesen Gesprächen ist die Einhaltung der Gütekriterien allerdings kaum möglich. Schließlich stellt das Losverfahren noch eine weitere Methode der Studienplatzvergabe dar. (vgl. Ingenkamp / Lissmann 2005, S. 271)
[...]
[1] Der Mittelwert der Abiturnote ist entscheidend für den Hochschulzugang (Ingenkamp)
[2] Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen