Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Aufbau der Arbeit
1.2 Was bedeutet „Gesundheit“?
2 Sozialpolitische Absicherung der Gesundheit
2.1 Gesetzliche Krankenversicherung
2.2 Private Krankenversicherung
2.3 Soziale Ungleichheit im Gesundheitssystem
3 Erklärungsansätze gesundheitlicher Ungleichheit
3.1 Soziale Ungleichheit und Gesundheit
3.2 Determinanten der Gesundheit
3.2.1 Bedingungsfaktoren für den Gesundheitszustand
3.2.2 Soziale und sozioökonomische Determinanten der Gesundheit
3.2.2.1 Gesundheitsverhalten
3.2.2.2 Ressourcen
3.2.2.3 Belastungen
3.2.2.4 Sozioökonomischer Kontext
3.2.3 Lebensstile
4 Ansätze zu Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheit
4.1 Gesundheitsförderung
4.2 Primärprävention
4.3 Empowerment
5 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts!“
Dieses Zitat von Arthur Schopenhauer (1788-1860) drückt äußerst anschaulich den hohen Stellenwert der Gesundheit für den Menschen aus. Dies wird durch Artikel 12 der Menschenrechte, dem „Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand“ als elementares Grundrecht, weiter gestützt.
Daraus folgend stellt sich allerdings die Frage: „Sind die gesellschaftlichen Voraussetzungen sowie die staatlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt und zum Erreichen eines positiven Gesundheitszustands für alle Menschen gleich?“ Unter Betracht der Tatsache, dass Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status eine deutlich verkürzte Lebenserwartung sowie eine explizit höhere Morbidität und Mortalität aufweisen, lässt sich die Existenz von Chancenungleichheit nicht von der Hand weisen.
Infolgedessen möchte ich mit der hier vorliegenden Seminararbeit eruieren, inwiefern ein Ungleichheitsgefüge, in Bezug auf die Gesundheitsversorgung und den Gesundheitszustand der Bevölkerung, besteht. Darüber hinaus möchte ich die Dimension gesundheitlicher Ungleichheit sowie Möglichkeiten zur Verminderung dieses Phänomens, anhand verschiedener Ansätze, beschreiben.
Da es der Rahmen dieser Seminararbeit nicht zulässt, die Gesamtheit aller Ansätze zur Beschreibung und Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheit zu erfassen, wird sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte beschränkt.
1.1 Aufbau der Arbeit
Zunächst folgt eine Definition zur Abgrenzung des Gesundheitsbegriffes (Kapitel 1). Darauffolgend wird im zweiten Kapitel die im Sozialgesetzbuch (SGB) verankerte Absicherung der Gesundheit dargestellt und die Frage nach Ungleichheitsverteilungen innerhalb des Gesundheitssystems erörtert. Kapitel 3 dient der Beschreibung gesundheitlicher Ungleichheit. Hierzu wird in Kapitel 3.1 zunächst der kausale Zusammenhang zwischen sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit analysiert. Desweiteren werden in Kapitel 3.2 Ansätze zu Erklärung dieses Phänomens, unter Betracht der Bedingungs- und Einflussfaktoren für den Gesundheitszustand, aufgezeigt. Der vierte Teil dieser Arbeit befasst sich mit Ansätzen zur Verminderung gesundheitlicher Ungleichheitsverhältnisse. Das Augenmerk hierbei liegt auf präventiven, gesundheitsfördernden
und das Individuum stärkenden Strategien, da diese zentrale Ansätze zur Reduzierung darstellen.
1.2 Was bedeutet „Gesundheit“?
Zur Klärung des Gesundheitsbegriffes im Folgenden eine Beschreibung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1948:
„Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustands zu erfreuen, ist eines der Grundrechte jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“
Diese Definition der WHO zeigt deutlich den hohen Stellenwert des Zustandes „gesund“, mit seiner stark positiven Prägung, auf. (vgl. Hurrelmann & Franzkowiak 2003, S.53)
Die Gesundheitswissenschaften definieren heute Menschen als gesund, wenn sie sich „mit ihren körperlichen, psychischen und sozialen Eigenschaften in Einklang mit der eigenen Entwicklung, den eigenen Möglichkeiten und Zielvorstellungen befinden“ (Bäcker u.a. 2008, S.93). Von „krank“ wird gesprochen, wenn gewisse zu bewältigende Anforderungen vom Individuum nicht gemeistert werden können.
Der Übergang zwischen Gesundheit und Krankheit ist somit fließend, wodurch eine neue Herangehensweise, der sogenannte „salutogenetische Ansatz“, für die Gesundheitspolitik an Relevanz gewinnt. Dieser stellt die Frage: „Was macht und erhält uns gesund?“ statt „Was macht uns krank?“ (Bäcker u.a. 2008, S.93). in den Vordergrund. Hierdurch rückt die Betrachtung der Determinanten von Gesundheit, wie etwa Wohnverhältnisse, Lebensweisen oder die Arbeitswelt sowie die psychische und physische Stärkung des Individuums und deren Umfeld verstärkt in den Fokus der Gesundheitswissenschaften. (vgl. Bäcker u.a. 2008, S.93)
2 Sozialpolitische Absicherung der Gesundheit
In diesem Kapitel werden die sozialpolitischen Rahmenbedingungen zur Absicherung der Gesundheit beschrieben, welche durch das Krankenversicherungssystem, als eine der Säulen des bundesdeutschen Sozialversicherungssystems, gewährleistet wird. Zunächst erfolgt die Darstellung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, im Anschluss soll hinterfragt werden, in welchem Maße bereits innerhalb dieses Systems Ungleichheiten existieren.
2.1 Gesetzliche Krankenversicherung
Im Rahmen des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geregelt, welche als Pflichtversicherung definiert und im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) gesetzlich verankert ist. Im Speziellen sind im SGB V der versicherungspflichtige Personenkreis (vgl. § 5, SGB V) sowie die ihm zustehenden Leistungsarten (vgl. § 11, SGB V) gesetzlich reglementiert. Eine wichtige Aufgabe der GKV ist zudem das nach §44 Abs.1 SGB V zu gewährende Krankengeld. Dieses steht dem Versicherten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus, bzw. einer Vorsorge- oder Rehabilitationseirichtung zu.
Die Versicherten haben das Recht, alle medizinisch notwendigen Leistungen kostenlos als Sachleistung (Sachleistungsprinzip) in Anspruch zu nehmen, sofern diese im Leistungskatalog (SGB V) aufgeführt sind. Die hierdurch entstehenden Kosten werden über einkommensabhängige Beiträge gedeckt (Bedarfsdeckungsprinzip). Allerdings hat jeder Versicherte ein Anrecht auf eine bedarfsgerechte Leistung, welche nicht an die Höhe der Beitragszahlung gebunden ist (Solidaritätsprinzip, § 3, SGB V). Der Umfang der zu bezahlenden Beiträge hängt vom versicherungspflichtigen Einkommen der Versicherten ab und wird prozentual erhoben. Der Versicherungsbeitrag wird, zu je 50%, von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet. (vgl. Bäcker u.a. 2008, S.125)
In diesem Kontext lässt sich das Phänomen gesundheitlicher Ungleichheit zunächst nicht erfassen. Da die GKV, geprägt durch ihren solidarischen Charakter, eher einen intervenierenden Eindruck, in Bezug auf Ungleichheitstendenzen, hinterlässt.
2.2 Private Krankenversicherung
Die in Koexistenz mit der GKV bestehende private Krankenversicherung (PKV) hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. So stieg die Zahl der in der PKV Versicherten von 4,2 Mio. im Jahr 1973 auf 8,4 Mio. im Jahr 2005. 2007 wurde die PKV zur Pflichtversicherung für alle nicht in der GKV versicherten Personen, was den Bedeutungszuwachs der PKV verdeutlicht. In der PKV können sich Arbeitnehmer deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler versichern. (vgl. Bäcker 2008, S.143-148)
Die Grundprinzipien der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich erheblich. Solidar- und Sachleistungsprinzip, welche die GKV charakterisieren, werden in der PKV durch das Äquivalenzprinzip ersetzt. Was bedeutet, dass die Beiträge gleichwertig gegenüber den Leistungen stehen. Die Beitragshöhe bemisst sich somit nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und dem, vom Versicherten gewählten, Leistungstarif. (vgl. Böckmann 2009, S.68)
2.3 Soziale Ungleichheit im Gesundheitssystem
Es stellt sich nun die Frage, ob und wie stark ausgeprägt bereits innerhalb des Gesundheitssystems Ungleichheitsverhältnisse bestehen. Besonders im Hinblick darauf, dass die Gesundheitsversorgung in der Bundesrepublik in den letzten Jahren trotz des in Kapitel 2.1 ausgeführten, solidarischen Charakters, eine zunehmende Eingrenzung durch Mechanismen der Ökonomisierung erfahren hat. (vgl. Böckmann 2009, S.9)
Hintergrund dieser Tendenz ist die mangelhafte Effizienz im Gesundheitswesen Deutschlands, was durch eine Kostenexplosion in diesem Sektor belegt wird. Im Jahr 2002 beliefen sich die Kosten, laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes, auf ca. 224 Milliarden Euro, was eine pro Kopf Aufwendung von rund 2700,- € bedeutet. Deutschland ist somit, die Behandlungskosten im medizinischen Sektor betreffend, im internationalen Vergleich an der Spitze. (vgl. Janßen u.a. 2006, S.141)
Beispiele für diesen Einfluss sind Maßnahmen wie etwa Leistungsausgrenzungen, Praxisgebühren und Zuzahlungen, welche sich einschränkend auf den im SGB V ausgeführten Grundsatz, wonach für jede/n Versicherte/n ein voller Leistungsanspruch, kostenfrei und nach dem jeweiligen Bedarf gerichtet besteht, auswirken. (vgl. Bäcker u.a. 2008, S.122)
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