Da es in der Öffentlichkeit immer wieder zu Diskussionen um Sterbehilfe kommt scheint es angezeigt sich mit diesem Sachverhalt näher zu beschäftigen. Wann ist Sterbehilfe? Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein solches Handeln? Welche ethischen Probleme ergeben sich daraus? Warum ist die Sterbehilfe bei Tieren nicht nur akzeptiert, sondern wird sogar von den meisten Menschen als Verpflichtung angesehen und wird für den Menschen aber abgelehnt? Aus diesem Widerspruch ergeben sich weitere Fragen, so z.B. nach der Sonderstellung des Menschen.
Ziel dieses Aufsatzes ist zu zeigen, wie die Sterbehilfe rechtlich in Deutschland reguliert wird. Aus dieser rechtlichen Regulierung entstehen aber wieder dieselben Fragen wie oben bereits beschrieben, daher wird versucht mit Hilfe Peter Singers Buch „Praktische Ethik“ eine Antwort auf diese Fragen zu finden.
Am Anfang der Untersuchung werden die Begriffe um die Sterbhilfe und ihre rechtlichen Grundlagen, sowie ihre jeweiligen strafrechtlichen Auswirkungen in Deutschland gezeigt. Im Anschluss daran werden Singers Positionen zu diesen Begriffen erläutert. Da Singers Argumentation sehr stark mit dem von ihm gewählten Personenbegriff zusammenhängt ist es nötig diesen darzustellen. Dabei wird auch die Kritik an diesem aufgezeigt, jedoch nicht diskutiert, da dies den Rahmen der Arbeit überschreiten würde.
Am Schluss soll eine Bewertung abgegeben werden, inwieweit die rechtliche Praxis der Sterbhilfe in Deutschland moralisch gerechtfertigt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffe und rechtliche Grundlagen in Deutschland
2.1. Abgrenzung aktive-passive-Sterbehilfe
2.2. Passive Sterbehilfe:
2.3. Aktive Sterbehilfe:
2.4. Hilfe zum Selbstmord
3. Singers Personenbegriff
3.1. Einwände gegen diesen Personenbegriff
4. aktive und passive Sterbehilfe bei Singer
4.1. freiwillige Sterbehilfe
4.2. nichtfreiwillige Sterbehilfe
4.2.1. Säuglinge
4.2.2. ehemalige Personen
5. Resümee
Zielsetzung & Themen der Publikation
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Handhabung der Sterbehilfe in Deutschland kritisch vor dem Hintergrund der ethischen Argumentation von Peter Singer in seinem Werk „Praktische Ethik“. Ziel ist es zu erörtern, ob die deutsche Rechtspraxis moralisch gerechtfertigt werden kann und inwiefern Singers Unterscheidung zwischen Mitgliedern der Spezies Mensch und dem Begriff der Person neue Perspektiven auf diese ethische Debatte eröffnet.
- Rechtliche Grundlagen und Definitionen der Sterbehilfe in Deutschland
- Die Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe
- Singers Personenbegriff und die Kritik daran
- Ethische Bewertung von freiwilliger und nichtfreiwilliger Sterbehilfe
- Die moralische Bedeutung von Lebensqualität und Selbstbestimmung
Auszug aus dem Buch
3. Singers Personenbegriff
Peter Singer stellt in seinem Buch „praktische Ethik“ fest, dass es in der Gesellschaft einen breiten Konsens darüber gibt, dass es, mit einigen Ausnahmen, falsch sei Menschen zu töten. Durch diesen Gedankengang zwinge sich nun die Frage auf, wie denn die Begriffe ‚menschliches Leben’ bzw. ‚menschliches Wesen’ zu definieren seien. Da es genauso einen breiten Konsens zu geben scheint, dass es eben nicht falsch ist Tiere zu töten.
Eine mögliche Definition wäre die biologische, wobei ein ‚menschliches Wesen’ ein Angehöriger der Spezies homo sapiens ist, erwiesen durch einen Gentest. Bei Neugeborenen würde es sich also auch dann um ‚menschliche Wesen’ handeln, wenn sie ohne Gehirn zur Welt kommen.
Eine weitere Möglichkeit der Definition sei die von Fletcher vorgeschlagene Definition mit den Indikatoren: „…Selbstbewußtsein, Selbstkontrolle, Sinn für Zukunft, Sinn für Vergangenheit, die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen, Kommunikation und Neugier.“
Durch diese unterschiedlichen Definitionen ergäben sich aber Erklärungsprobleme, deshalb entschließt sich Singer zwei verschiedene Begriffe einzuführen, den des „Mitglied[es] der Spezies homo sapiens“ für die erstere Bedeutung und den Begriff der Person für die zweite. Mit dieser begrifflichen Unterscheidung ist klar, dass ein Mitglied der Spezies homo sapiens nicht unbedingt eine Person, man denke an einen Säugling oder einen Embryo, und genauso dass eine Person nicht unbedingt ein Mitglied der Spezies homo sapiens sein muss.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die gesellschaftliche Diskussion um Sterbehilfe ein und formuliert das Ziel, die deutsche Rechtslage durch die ethischen Konzepte von Peter Singer zu hinterfragen.
2. Begriffe und rechtliche Grundlagen in Deutschland: Dieses Kapitel definiert die verschiedenen Formen der Sterbehilfe und analysiert die rechtliche Situation sowie die problematische terminologische Abgrenzung in Deutschland.
3. Singers Personenbegriff: Hier wird Singers Differenzierung zwischen dem biologischen Artbegriff und dem philosophischen Personenbegriff erläutert sowie Kritik daran durch sogenannte Inklusionisten beleuchtet.
4. aktive und passive Sterbehilfe bei Singer: Der Autor erläutert Singers konsequentialistische Sichtweise, die Sterbehilfe nach dem Leidensdruck und dem Willen der betroffenen Wesen bewertet, inklusive freiwilliger und nichtfreiwilliger Fälle.
5. Resümee: Das Fazit stellt fest, dass das strikte Verbot aktiver Sterbehilfe in Deutschland auf Basis von Singers Argumenten schwer zu halten ist, da der Sonderstatus des Menschen gegenüber empfindungsfähigen Tieren nicht konsequent begründbar erscheint.
Schlüsselwörter
Sterbehilfe, Aktive Sterbehilfe, Passive Sterbehilfe, Peter Singer, Praktische Ethik, Personenbegriff, Homo Sapiens, Euthanasie, Utilitarismus, Freiwillige Sterbehilfe, Nichtfreiwillige Sterbehilfe, Menschenwürde, Autonomie, Präferenz-Utilitarismus, Lebensqualität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die ethischen und rechtlichen Aspekte der Sterbehilfe in Deutschland unter Einbeziehung der philosophischen Positionen von Peter Singer.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die rechtliche Definition von Sterbehilfe, die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Euthanasie sowie die ethische Frage nach dem Status einer „Person“ im Vergleich zum bloßen Angehörigen der Spezies Mensch.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu prüfen, ob die aktuelle deutsche Rechtspraxis, die bestimmte Formen der Sterbehilfe strikt untersagt, moralisch gerechtfertigt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Es wird eine ethische Analyse durchgeführt, die rechtliche Gegebenheiten mit den utilitaristischen Argumentationen Peter Singers aus seinem Buch „Praktische Ethik“ kontrastiert.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Definition von Sterbehilfetermini, die philosophische Herleitung des Personenbegriffs durch Singer, Einwände dagegen sowie die Anwendung dieser Theorie auf verschiedene Gruppen wie Säuglinge, Komapatienten und freiwillig sterbewillige Personen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Personenbegriff, Euthanasie, Utilitarismus, Autonomie und der moralische Status von Lebewesen.
Warum unterscheidet Singer zwischen der Spezies Mensch und dem Status einer Person?
Singer unterscheidet diese Begriffe, um aufzuzeigen, dass die bloße biologische Zugehörigkeit zur Gattung Homo Sapiens moralisch nicht ausreicht, um besondere Rechte zu begründen, wenn das Individuum über keine höhere Bewusstseinsfähigkeit verfügt.
Wie bewertet der Autor die Sterbehilfe bei sogenannten „ehemaligen Personen“?
Unter Bezugnahme auf Singer schlussfolgert der Autor, dass bei Personen, die durch Krankheit oder Unfall ihre Autonomie und ihr Selbstbewusstsein verloren haben, die Tötung moralisch nicht verwerflicher sei als bei anderen Wesen ohne Personalstatus, da die entsprechenden Rechte an die Wünsche und das Bewusstsein geknüpft sind.
- Quote paper
- Martin Böse (Author), 2011, Kann die aktive Sterbehilfe gerechtfertigt werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168232