Das Phänomen der verbotenen Kraftfahrzeugrennen ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Dazu haben insbesondere Verkehrsunfälle beigetragen, bei denen sowohl Beteiligte wie auch Unbeteiligte schwerverletzt und sogar getötet werden.
Teilnehmende verbotener Kfz-Rennen missachten durch ihr rücksichts- und verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr vorsätzlich die geltende Rechtsordnung und gefährden herausragende Rechtsgüter wie Leib und Leben Unbeteiligter. Sie tragen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.
Die Bekämpfung verbotener Kfz-Rennen ist durch den erhöhten Kontrolldruck durch integrative Kontrollmaßnahmen mit dem Erfolgsfaktor „Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Bekämpfung von Intensivtätern Verkehr“ wesentlicher Bestandteil der Fachstrategie Verkehr. Damit hat jede Kreispolizeibehörde zielgerichtete und der jeweiligen Lage angepasste Maßnahmen zur wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung verbotener Kfz-Rennen zu treffen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Phänomenologie
- 3. Strafgesetzbuch § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen
- 4. Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW
- 5. Fazit
- 6. Quellenverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Dieser Praxisbericht hat das primäre Ziel, die Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW durch konsequentes Einschreiten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zu gewährleisten und zu verstehen, um die operativen Kräfte zu stärken und handlungssicher zu machen.
- Analyse der Phänomenologie von verbotenen Kraftfahrzeugrennen und deren gesellschaftliche Auswirkungen.
- Detaillierte Untersuchung des Strafrechtsparagraphen § 315d StGB und seiner rechtlichen Implikationen.
- Erörterung der Null-Toleranz-Strategie der Polizei Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung illegaler Rennen.
- Darstellung von Maßnahmen und Handlungsrahmen für die Polizei zur effektiven Verfolgung und Ahndung.
- Beschreibung der Täterprofile und des Fluchtverhaltens im Kontext verbotener Kraftfahrzeugrennen.
Auszug aus dem Buch
3. Strafgesetzbuch § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Straßenrennen waren und sind in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 29 Abs. 1 StVO). Wer vor Inkrafttreten des § 315d StGB ein unerlaubtes Straßenrennen veranstaltete, musste mit einem Bußgeld in Höhe von 500,00 EUR (§ 49 Abs. 2 Nr. 6 StVO i. V. mit Anlage Nr. 249 zur Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV) rechnen. Wer an einem solchen Rennen teilnahm, ohne Veranstalter zu sein, hatte mit einem Bußgeld in Höhe von 400,00 EUR und einem Monat Fahrverbot zu rechnen (§ 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO i. V. mit Anlage Nr. 248 BKatV). Hinzu kamen zwei Punkte im Fahreignungsregister (§ 40 FeV i. V. mit Anlage 13 Nr. 2.2.9 FeV). Jeder, der an einem Straßenrennen beteiligt war (also auch der Beifahrer oder andere Insassen eines Fahrzeugs, die das Straßenrennen unterstützen), gilt wie der Fahrer als Täter (vgl. § 14 OWIG).
Kam es bei dem Rennen zu Gefährdungen von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert, war auch eine Ahndung als Straftat möglich (§ 315c StGB). In diesem Fall drohten Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sowie zwei bzw. drei Punkte im Fahreignungsregister (§ 40 i. V. mit Anlage 13 Nr. 1.5 FeV). In besonderen Fällen konnte die Strafe auch höher sein. Im Herbst 2016 wurde ein Gesetzesentwurf beraten, der illegale Straßenrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern generell als Straftat wertete. Wer an illegalen Straßenrennen teilnimmt, sollte demnach – auch wenn niemand zu Schaden gekommen ist – mit einer Haftstrafe bestraft werden.
Am 13.10.2017 trat der Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ § 315d StGB in Kraft. Es löste damit den Ordnungswidrigkeitentatbestand ab. Die Sanktionsmöglichkeiten sind dadurch erheblich ausgeweitet und das Sanktionsniveau den höchstwertigen Rechtsgütern Leib und Leben, welche durch die Begehung verbotener Kfz-Rennen gefährdet werden, angepasst.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Dieses Kapitel führt in das Phänomen der verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein, beleuchtet die damit verbundenen Gefahren und Unfälle und skizziert die Notwendigkeit einer effektiven Bekämpfungsstrategie, die durch die Einführung des § 315d StGB verstärkt wurde.
Phänomenologie: Hier werden die charakteristischen Merkmale von verbotenen Kfz-Rennen beschrieben, wie sie in den Lagebildern der Polizei erfasst sind, einschließlich Zeit, Ort und die typischen Profile der beteiligten Täter sowie deren Fluchtverhalten.
Strafgesetzbuch § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Dieses Kapitel erläutert ausführlich den rechtlichen Rahmen für die Verfolgung illegaler Kraftfahrzeugrennen, insbesondere die Einführung des § 315d StGB, die damit verbundenen Tatalternativen und die möglichen Sanktionen, inklusive Fahrerlaubnisentzug und Fahrzeugeinziehung.
Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW: Das Kapitel befasst sich mit der Strategie der nordrhein-westfälischen Polizei, verbotene Kfz-Rennen konsequent zu bekämpfen, wobei integrative Kontrollmaßnahmen, technische und taktische Möglichkeiten sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Vordergrund stehen.
Fazit: Das Fazit fasst die soziale Belastung durch verbotene Kfz-Rennen zusammen, bekräftigt die Bedeutung der Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und weist auf die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen hin.
Schlüsselwörter
Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB, Straßenverkehr, Polizei NRW, Null-Toleranz-Strategie, Phänomenologie, Verkehrssicherheit, Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisentzug, Fahrzeugeinzug, Prävention, Verfolgungsfahrten, Raserei.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
In dieser Arbeit geht es um die Analyse des Phänomens "Verbotene Kraftfahrzeug-Rennen" in Nordrhein-Westfalen, deren rechtliche Einordnung durch § 315d StGB und die Strategien der Polizei NRW zu ihrer Bekämpfung, insbesondere die Null-Toleranz-Strategie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind die Phänomenologie verbotener Kfz-Rennen, die strafrechtliche Relevanz des § 315d StGB, die Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW sowie konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung und Sicherung von Beweismitteln.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW durch Handlungsrahmen zu gewährleisten und zu verstehen, um die operativen Kräfte zu stärken und handlungssicher bei der Bekämpfung verbotener Kraftfahrzeugrennen zu machen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit ist als Praxisbericht konzipiert, der auf der Analyse von landesweiten Lagebildern, Statistiken der Kreispolizeibehörden und der Untersuchung relevanter rechtlicher Grundlagen, insbesondere des § 315d StGB, basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Phänomenologie des Problems, die Untersuchung des § 315d StGB als strafrechtlichen Rahmen sowie die Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW und die damit verbundenen Maßnahmen am Einsatzort.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird charakterisiert durch Schlüsselwörter wie Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB, Polizei NRW, Null-Toleranz-Strategie, Verkehrssicherheit, Phänomenologie und Strafrecht.
Welche Täterprofile lassen sich für verbotene Kfz-Rennen identifizieren?
Die Täter sind häufig Männer im Durchschnittsalter von ca. 27 Jahren, die oft hochwertige und hochmotorisierte Miet- oder Leasingfahrzeuge nutzen und sich in geschlossenen Ortschaften zu Rennen treffen, wobei Fluchtverhalten vor der Polizei häufig ist.
Wie hat sich die Zahl der verbotenen Kfz-Rennen in NRW in den letzten Jahren entwickelt?
Die Zahl der polizeilich festgestellten Verstöße in Nordrhein-Westfalen ist seit 2018 um 56 Prozent gestiegen und verzeichnete von 2020 auf 2021 einen weiteren Anstieg von 34,5 %, was auf eine beängstigende Zunahme des Phänomens hindeutet.
Welche Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit anderen Behörden bei der Bekämpfung illegaler Rennen?
Eine intensive Zusammenarbeit mit Behörden wie Ordnungs-, Straßenverkehrs-, Steuer-, Gewerbeaufsichtsamt und Stadtkasse ist von besonderer Bedeutung für eine ganzheitliche und wirksame Bekämpfung der Phänomenologie verbotener Kfz-Rennen.
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Polizei NRW zur Durchsetzung der Null-Toleranz-Strategie?
Die Polizei NRW führt regelmäßige, direktionsübergreifende Schwerpunktkontrollen durch, nutzt spezialisierte Kräfte und Technik (z.B. 3D-Scanner, Drohnen), setzt auf offensive Pressearbeit und verfolgt jede Form von Verkehrsverstößen konsequent unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten.
- Arbeit zitieren
- Sinan Fidan (Autor:in), 2022, Verbotenes Kraftfahrzeug-Rennen. Die Null-Toleranz-Strategie der Polizei NRW, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1683729